JulieOcean
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Ich beziehe ALG II. Ist es eigentlich möglich, dass ich trotz AU-Bescheinigung meiner selbstständigen Tätigkeit in geringem Umfang nachgehe?
Mir wird seit geraumer Zeit von verschiedenen Seiten geraten, mich wegen meines Gesundheitszustandes krankschrieben zu lassen. Gesundheitlich geht es mir auch deshalb so schlecht, weil ich mit dem Druck, den das JC ausübt, nicht klar komme. Da ich selbstständig bin, würde ich jedoch Einkommen und Aufträge verlieren, wenn ich länger oder häufiger krankgeschrieben wäre. Damit würde ich vieles aufs Spiel setzen, was ich mir lange aufgebaut habe ...
Allerdings wäre es möglich, dass ich meine Arbeit reduziere, vielleicht auf zwei Stunden am Tag, das würde ich gesundheitlich schaffen, und damit könnte ich zumindest meine wichtigsten Auftraggeber weiter bedienen.
Was meint ihr - ist Arbeiten trotz AU möglich oder seht ihr vielleicht noch andere Möglichkeiten?
Mir wird seit geraumer Zeit von verschiedenen Seiten geraten, mich wegen meines Gesundheitszustandes krankschrieben zu lassen. Gesundheitlich geht es mir auch deshalb so schlecht, weil ich mit dem Druck, den das JC ausübt, nicht klar komme. Da ich selbstständig bin, würde ich jedoch Einkommen und Aufträge verlieren, wenn ich länger oder häufiger krankgeschrieben wäre. Damit würde ich vieles aufs Spiel setzen, was ich mir lange aufgebaut habe ...
Allerdings wäre es möglich, dass ich meine Arbeit reduziere, vielleicht auf zwei Stunden am Tag, das würde ich gesundheitlich schaffen, und damit könnte ich zumindest meine wichtigsten Auftraggeber weiter bedienen.
Was meint ihr - ist Arbeiten trotz AU möglich oder seht ihr vielleicht noch andere Möglichkeiten?