Arbeit gesucht , Jobcenter hat Antrag auf Darlehen nicht bearbeitet.

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Namron

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Hallo erstmal zusammen, mein Problem mit dem Jobcenter ist dass ich mir eine Arbeit gesucht habe .

Ich habe Anfang Anfang Oktober eine Arbeit bekommen , Anfang September habe ich auch schön brav meinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorgelegt und einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen gestellt um den Oktober zu überleben .

Am 29 .09 kam auch Geld und alles schien in Ordnung .

Ich hatte dann auf die Rechnung vom Jobcenter gewartet um mein Darlehen zurück zu zahlen .

Ich bekam jetzt vor kurzem einen Brief dass man mir mein ALG 2 für den Oktober weiter gezahlt habe und ich dass Geld plus Sozialversicherungsbeiträge zurück zahlen soll!

Ich hatte denen daraufhin eine Stellungname geschrieben dass die meinen Arbeitsvertrag seit September hatten und ich einen Antrag auf ein Darlehen gestellt hatte .

Die Antwort des Jobcenters Dortmund , dass man mir anstatt dass Darlehen zu geben mein ALGII weitergezahlt hat, und ich Meine lohnabrechnung einreichen soll.

Meine Frage , muss ich die Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zurück zahlen ? Denn dass Jobcenter wusste ja dass ich arbeite und dass ich einen Antrag auf ein Darlehen gestellt hatte .

Und was kann ich dagegen tun?

Und auch die Frage nach meiner lohnabrechnung ist für mich eher gesagt eine belästigigung und eine Frechheit , denn aufgrund meines Brutto Gehaltes falle ich aus dem ALGII Bezug heraus . Und war seit dem 1 Oktober nicht mehr im Bezug.

Der Grund warum ich dass als Frechheit empfinde ist folgender , ich hatte vor 2 Jahren einen Job zum Mindestlohn auf Teilzeit , und da kam so wenig rum dass ich mir wirklich aussuchen könnte ob ich mir was zu essen oder meine Miete bezahlen soll . Und da hat es dass Jobcenter nicht interessiert , aber jetzt wo ich dass Glück habe genug zu verdienen dass ich auf diese Hölle nicht mehr angewiesen bin , gehen die einem damit auf den Keks
 

Doppeloma

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Hallo Namron, :welcome:

Hallo erstmal zusammen, mein Problem mit dem Jobcenter ist dass ich mir eine Arbeit gesucht habe .

Das ist ja eher kein "Problem" :bigsmile:, wann genau hat denn nun dein Arbeitsvertrag begonnen und WANN genau ist dir der erste Lohn auf deinem Konto zugeflossen ???

Ich habe Anfang Anfang Oktober eine Arbeit bekommen , Anfang September habe ich auch schön brav meinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorgelegt und einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen gestellt um den Oktober zu überleben .

Das war nicht "brav" sondern überflüssig, denn der Arbeitsvertrag geht NUR dich und den AG was an, was meinte man denn nun damit anfangen zu können beim JC ???
Es hätte völlig genügt zu informieren wann der erste Lohn gezahlt wird.

Am 29 .09 kam auch Geld und alles schien in Ordnung .

War ja auch in Ordnung, das war deine Leistung für den Monat Oktober, wofür wolltest du da noch ein "Überbrückungs-Darlehen" haben, wenn du den laufenden Monatsbetrag (FÜR Oktober) komplett vom JC bekommen hast ?

Ich hatte dann auf die Rechnung vom Jobcenter gewartet um mein Darlehen zurück zu zahlen .

Ohne Darlehensbewilligung (mit Bezug auf deinen Antrag) gibt es auch keine "Rechnung" für die Rückzahlung ...
Diese Vereinbarungen stehen dann üblicherweise im Darlehensvertrag, es gibt aber KEIN Darlehen. :icon_evil:

Ich bekam jetzt vor kurzem einen Brief dass man mir mein ALG 2 für den Oktober weiter gezahlt habe und ich dass Geld plus Sozialversicherungsbeiträge zurück zahlen soll!

Das war dann (vermutlich) nicht "irgendein" Brief, sondern die Aufforderung die Überzahlungen aus dem Monat Oktober jetzt auszugleichen, dass du für Oktober Geld vom JC erhalten hast ist dir ja bekannt wie du schreibst.

Ich hatte denen daraufhin eine Stellungname geschrieben dass die meinen Arbeitsvertrag seit September hatten und ich einen Antrag auf ein Darlehen gestellt hatte .

Und was hat das mit der Forderung zu tun, die überzahlten Beträge zu erstatten, sofern du IM Oktober auch noch Lohn von deinem AG auf dein Konto bekommen haben solltest ?

Das wirst du uns schon beantworten müssen, ob das der Fall gewesen ist, hast du erst im November (ab dem 01.11.2017) Geld von deinem AG auf dem Konto gehabt, dann hat das JC keinen Anspruch auf die Rückzahlung.

Die Antwort des Jobcenters Dortmund , dass man mir anstatt dass Darlehen zu geben mein ALGII weitergezahlt hat, und ich Meine lohnabrechnung einreichen soll.

Stimmt ja auch, wie du selber bemerkt hast, es geht also NUR noch darum, WANN du von deinem AG das erste Mal Geld auf dem Konto hattest.

In deinem Arbeitsvertrag hat ja sicher auch drin gestanden wann in der Regel Zahltag ist bei deinem AG und NUR das ist jetzt wichtig dafür, ob du vom "JC -Oktobergeld" (was am 29.09. kam) was erstatten musst oder nicht.

Ich nehme an danach hast du kein Geld mehr vom JC bekommen, hast du einen Aufhebungs-Bescheid erhalten ?

Meine Frage , muss ich die Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zurück zahlen ? Denn dass Jobcenter wusste ja dass ich arbeite und dass ich einen Antrag auf ein Darlehen gestellt hatte .

Die Frage ist WANN du vom AG das erste Geld auf dem Konto hattest, alles andere ist bis dahin unwichtig, natürlich bist du verpflichtet die erste Abrechnung / ersten Lohneingang auf dem Konto beim JC nachzuweisen, wenn du im ersten Arbeitsmonat noch Geld bekommen hattest.

Und was kann ich dagegen tun?

NICHTS, weil zumindest die Prüfung einer Überzahlung nach Arbeits-Aufnahme korrekt ist, egal aus welchem JC - Geld die entstanden sein könnte.

Und auch die Frage nach meiner lohnabrechnung ist für mich eher gesagt eine belästigigung und eine Frechheit , denn aufgrund meines Brutto Gehaltes falle ich aus dem ALGII Bezug heraus . Und war seit dem 1 Oktober nicht mehr im Bezug.

Doch du warst bis Oktober noch "im Bezug", du hast das Geld für den Oktober (Ende September) doch bekommen (und genommen und ausgegeben) und nun ist noch abzurechnen, ob du das alles behalten kannst oder noch Geld vom AG im Oktober "zugeflossen" ist ...

Dafür ist das JC berechtigt die erste Lohnabrechnung zu verlangen und den Nachweis (Konto-Auszug) wann das Geld auf deinem Konto war, denn davon hängt ab, ob du was zurückzahlen musst oder nicht.

Der Grund warum ich dass als Frechheit empfinde ist folgender , ich hatte vor 2 Jahren einen Job zum Mindestlohn auf Teilzeit , und da kam so wenig rum dass ich mir wirklich aussuchen könnte ob ich mir was zu essen oder meine Miete bezahlen soll . Und da hat es dass Jobcenter nicht interessiert , aber jetzt wo ich dass Glück habe genug zu verdienen dass ich auf diese Hölle nicht mehr angewiesen bin , gehen die einem damit auf den Keks

Was vor 2 Jahren war ist dafür irrelevant, du darfst ja gerne raus sein aus ALGII aber die Abrechnung für das letzte Geld was du vom JC noch bekommen hast (Leistung für Oktober) ist trotzdem erforderlich, ob dir das gefällt oder nicht.

Dass du da schon im neuen Job warst, hat nur Bedeutung wenn du auch schon Lohn (und sei es ein Abschlag / Vorschuss) bekommen hast IM Oktober, ansonsten brauchst du auch NICHTS erstatten.

Nachweisen musst du das aber schon noch, WANN das erste Geld vom AG auf dem Konto war, könnte längst erledigt sein, immerhin ist inzwischen Dezember ...

MfG Doppeloma
 

Namron

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Halle, erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ich hatte den Antrag auf dass Überbrückunsdarlehen Anfang September gestellt , weil man mir beim Jobcenter sagte dass ich aus dem Bezug am 01.10 rausfallen würde.

Es geht mir jetzt darum dass der Antrag Absichtlich nicht bearbeitet wurde und ich jetzt sozialversichungs Beiträge nachzahlen soll.

Es geht nicht dass hier über die Köpfe von mündigen Bürgern entschieden wird. Denn für solche Fälle gibt es ja diese Anträge auf ein überbrückungsdarlehen.

Ich würde gerne wissen was man da rechtlich gegen machen kann .
 

doppelhexe

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zuerst mal, die fragen beantworten, die dir schon gestellt wurden.

1. wann ist dir der erste lohn zugeflossen.

2. war der schon so hoch, das dir kein ALG2 zugestanden hätte?

SV-beiträge kriegen die nicht von dir wieder, das holen die sich von den jeweiligen kassen zurück. immerhin werden SV-beträge von deinem lohn gezahlt. und zwar schon vom AG , so das du das geld garnicht in die finger bekommst.
steht zb. der KK dadurch keine zahlung vom amt mehr zu, kriegt das amt die schon gezahlten beiträge von dort zurück.

ob du für oktober was ans amt zurückzahlen musst, hängt vom eingang des ersten lohnes und von der höhe ab.
wenn der erste lohn bereits im oktober kam, musst du (nen teil) ans amt zurückzahlen.
kam der erste lohn im november und du hast keine leistungen für november vom amt erhalten, kriegen die vom amt nüscht.

ausserdem, das darlehen für oktober bist du bereit zurückzuzahlen, wenn sie jetzt die leistungen für oktober (gezahlt ende september) zurückhaben, probst du nen zwergenaufstand?
kann es dir nicht egal sein, ob die leistung als leistung oder als darlehen gegeben wurde?

dabei bist du mal ein ehemaliger LE, bei dem das so gelaufen ist, wie der gesetzgeber es eig. vorgesehen hat. nämlich zahlung der leistungen bis der erste lohn eingegangen ist.
bei den meisten wird die leistung schon eingestellt, wenn LE nur erwähnt, das er eine arbeit gefunden hat, oder wenn der AV vorgezeigt wird.
und dann hat derjenige nix an kohle und ein darlehen KANN, muss aber nicht gewährt werden.
 
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