Pummelbacke
Elo-User*in
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Hallo, ich hatte mich schonmal hier im Forum gefragt wie man die
Urlabustage nach ausscheiden des Angestelltenverhältnis berechnet.
Ich bin vor ein paar Wochen zu meinem ehemaligen Arbeitgeber gefahren
und habe dort mit einer 14 tägigen Frist meine Forderung geltend gemacht.
Ich wollte eine Unterschrift haben, um auch nachweisen zu können das er
Kenntnis von meiner Forderung hat, aber er wollte nicht unterschreiben und
hat mir ein Betriebs und Geländeverbot ausgesprochen, also bin ich wieder
los und habe das Schreiben per Einschreiben verschickt.
Nun habe ich ein Brief von der Polizei erhalten, ein Ermittlungsverfahren
wegen Hausfriedensbruch gemäß 123 StGB und wegen Nötigung !
Ein Bekannter von mir arbeitet auch dort und meinte er soll das wohl
vorher schon ausgesprochen haben, aber davon wusste keiner im Betrieb
(das hat er also im nachhinein wohl gesagt)
Kann man ein Betriebsverbot im nachhinein aussprechen ohne zu wissen
das man ein Geländeverbot hat ?
Ach ja und wegen der Nötigung ich soll wohl gesagt haben beim naechsten
mal beende ich das Gespräch ! ISt das eine Nötigung ?
Urlabustage nach ausscheiden des Angestelltenverhältnis berechnet.
Ich bin vor ein paar Wochen zu meinem ehemaligen Arbeitgeber gefahren
und habe dort mit einer 14 tägigen Frist meine Forderung geltend gemacht.
Ich wollte eine Unterschrift haben, um auch nachweisen zu können das er
Kenntnis von meiner Forderung hat, aber er wollte nicht unterschreiben und
hat mir ein Betriebs und Geländeverbot ausgesprochen, also bin ich wieder
los und habe das Schreiben per Einschreiben verschickt.
Nun habe ich ein Brief von der Polizei erhalten, ein Ermittlungsverfahren
wegen Hausfriedensbruch gemäß 123 StGB und wegen Nötigung !
Ein Bekannter von mir arbeitet auch dort und meinte er soll das wohl
vorher schon ausgesprochen haben, aber davon wusste keiner im Betrieb
(das hat er also im nachhinein wohl gesagt)
Kann man ein Betriebsverbot im nachhinein aussprechen ohne zu wissen
das man ein Geländeverbot hat ?
Ach ja und wegen der Nötigung ich soll wohl gesagt haben beim naechsten
mal beende ich das Gespräch ! ISt das eine Nötigung ?