Anwort von Firma erhalten, mit weiterer Dateneinforderung. Muss ich diese Daten liefern?

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Waddledoo

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Hallo zusammen,

sorry, konnte keinen passenderen Bereich finden. Es handelt sich nämlich um keinen Sklavenhändler im Sinne von Zeitarbeit.

Ich habe mich bei der Firma beworben, weil eben muss...
Die Bewerbung wurde aufgrund vieler guter Ideen aus dem Elo-Forum zusammen gebaut. Leider habe ich nun eine Antwort erhalten, wo ich mir nicht sicher bin ob ich Handeln muss und falls ja, wie?

Im Anhang habe ich das Bewerbungsschreiben, welches ich verschickt hatte und das Antwortschreiben was ich erhalten habe. Meinen Lebenslauf habe ich ohne Bild und nur mit Daten aufgelistet die erforderlich sind verschickt. Zeugnisse habe ich weggelassen.

1. Was Antworte ich denen oder Antworte ich überhaupt? Immerhin habe ich mich vorbildlich beworben und meine Pflicht erfüllt.

2. Muss ich Ihnen jetzt wirklich die aufgelisteten Unterlagen nachschicken um keinen Ärger mit SB zu bekommen?

3. War das Anschreiben zu gut formuliert? Ich hätte gedacht das so bisschen Übertreibung ganz gut wäre. Darf das Anschreiben ja auch nicht zu schlecht formulieren.

Vielen Dank
Waddledoo
 

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Sonne11

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XXXX

Das Schreiben ist nur eine Bitte, wie man erkennen kann, Deine Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Es wird nichts konkretes gefordert. Ist also alles gut!

Aber vielleicht wundern die sich nur, warum sich solch eine Person so beworben hat, weil sie nicht wissen, wie die AfA & JC ihre Bewerber für die VV aussuchen. :doh::biggrin:

Wenn Du also keine weiteren Unterlagen schicken kannst und willst, dann mache es auch nicht. Bei Informatik- Berufen hat die BA einfach keine Ahnung und ist auf dem Stand von 1996! :wink::icon_mrgreen: "Ach Sie machen was mit Kompüterrn? Ja, dann haben wir ganz viele Stellen für Sie!" -heißt es oft. :wink:

Die Datenschutzerläuterung unten würde ich aber wirklich nur den ZAF anhängen und nicht normalen Arbeitgebern. Ich würde es dann auf ein Extra-Blatt drucken oder im Lebenslauf ganz unten tun.
 

Waddledoo

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ok, habe das Anschreiben mal rausgenommen.
Verstehe es auch als eine Bitte und wäre auch erstmal mein Gedanke gewesen, nicht zu antworten. Aber wie legt es das Arbeitsamt schlimmstenfalls aus?

Firma gibt eben den Hinweis wenn eines der aufgezählten Unterlagen fehlt, dann sehen sie die Bewerbung als nicht vollständig an und werden die Bewerbung nicht weiterbearbeiten/beachten. Daher die Befürchtung das es so ausgelegt wird, das man notwendigen Unterlagen nicht geliefert und so eine mögliche Einstellung verhindert habe.

Das mit dem Datenschutzhinweis werde ich so lassen, da gibt es hier im Forum ja unterschiedliche Auffassungen. Ich bin der Auffassung wie manche andere Forummitglieder, dass ein dezenter kleiner Hinweis unten keine Behinderung der Bewerbung darstellt und finde sogar dass es bei einer IT-Stelle auch so ausgelegt werden kann, das in der IT nun mal Datenschutz groß geschrieben wird.

Auf jedenfall Danke für deine schnelle Antwort, war mir einfach unsicher.
Hat noch jemand eine Meinung zu dem Thema?
 
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Pixelschieberin

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[...] Aber wie legt es das Arbeitsamt schlimmstenfalls aus?[...]
Ist dir bekannt, daß stets der Versender - das wäre hier z. B. der AG , im Schlepptau das JC - beweisen können muß, daß ein Anschreiben im Machtbereich des Adressaten angelangt ist? Es ist durchaus vorstellbar, daß manch simpler Schneckenpost-Brief nicht angekommen ist.
Das gilt selbstverständlich für beide Seiten.
Deshalb wähle ich - sofern es gerichtsrelevant werden KÖNNTE - die Methode "doppelt gemoppelt".
 
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