destina
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 28 Nov 2008
- Beiträge
- 1.085
- Bewertungen
- 0
Es wird ein bißchen kompliziert, deshalb muß ich von Anfang an erklären.
Ich bin am 01.03.2008 von Sachsen nach Niedersachsen gezogen. Hier lebe ich seit dem mit meinem Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir sind beide selbständig und bekommen Hartz IV .
Dabei ist meine 1. Frage, wie es sich mit der Ein - Jahresregelung verhält. Wir bekommen beide 316 €, ist das rechtens?.
Zum 31.01.2009 lief der letzte Bewilligungszeitraum aus, so dass wir am 18.12.2008 den Antrag auf Wiederbewilligung abgaben. Es kam kein Bescheid, sondern Ende Januar nur ein Anruf auf unsere Aufforderung, dass wir die Unterlagen von Januar bis Juli 2008 vorlegen müssen. Das haben wir nun getan und folgende Sachverhalte wurden festgestellt.
Mein Lebensgefährte hat in oben genannten Abrechnungszeitraum ein minus von ca. 2000 € und ich (bei mir wurde nur der Zeitraum März bis Juli 2008 betrachtet) ein plus von ca. 2300 €. (2300/5 Monate, 460 € pro Monat)
Mein Lebensgefährte bekommt also weiterhin Leistung, und ich bekomme sozusagen nichts mehr (abzüglich der 100€, die man dazuverdienen kann.
Diese Art Berechnung wird jetzt völlig aus dem Geschäftsjahr herausgelöst. Auf meine Nachfrage, wieso auf dem Formular steht:
"Diese Angaben sind abschließend und beziehen und sich auf den letzten Bewilligungszeitraum vom "(in unseren Falle vom 01.01.08 / 01.03.2008 bis 31.07.2008) wurde mir gesagt, dass der Jahresabschluß bzw. meine Einkommenssteuererklärung des Jahres 2008 nicht relavant und nicht bindend sind. Heißt auf deutsch. Die ARGEN interessiert das Finanzamt nicht bzw. erkennt die Bescheide nicht an. Das ist ungeheuerlich.
Für uns (für Selbständige) bedeutet das folgendes:
Verluste werden ignoriert (der Staat übernimmt keine Schulden) und Gewinne werden voll angerechnet ohne Betrachtung des gesamten Geschäftsjahres. Wir haben ja letztes Jahr eine Vorschau abgegeben, welche Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr anfallen werden.
Und jetzt kommt das perfide dieses Systems.
Ich hatte im Mai Einnahmen und bin mit dem Geld sparsam umgegangen, weil ich ja wußte, welche Ausgaben noch im Laufe des Jahres kommen.
Mein Lebensgefährte hatte zwar im Januar geringe Einnahmen, aber mußte eine teure Autoreparatur bezahlen (ohne Auto ist er ja aufgeschmissen und ein neues kann er sich nicht leisten bzw. will sich nicht verschulden).
Der Gewinn wird voll als Einkommen verrechnet, so dass für weitere Ausgaben in den Folgemonaten nichts"übrig bleibt". In den Monaten August bis Dezember 2008 hatte ich keine Einnahmen mehr, so dass ich dann im restlichen Zeitraum nur noch Verlust haben werde.
Der Jahresabschluß bzw. der Einkommensbescheid werden höchstwahrscheinlich keinen Gewinn ausweisen. Trotzdem bekomme ich jetzt für 5 Monate kein Geld. Und so geht es dann immer weiter. Ist ja immer für den rückwirkenden Zeitraum und immer aus dem Geschäftsjahr herausgelöst. Habe ich Einnahmen, bekomme ich kein Geld. Und wenn ich größere Einnahmen habe (was im Januar 2009 passiert), dann bekommen wir beide nichts (Bedarfsgemeinschaft) und meine Firma kann ich dicht machen. So läuft das jetzt. Denn Du kommst ja aus der Schraube nicht raus und mußt ja, wenn Du etwas mehr verdienst, Deinen Lebenpartner mit finanzieren.
Ich werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen und klagen. Bis vor das Verfassungsgericht, wenn nötig. Es kann ja nicht sein, dass eine Behörde (Arge ) die Bescheide einer anderen Behörde (Finanzamt) nicht anerkennt.
Der Bescheid wird ja in den nächsten Tagen in Haus flattern.
Was meint ihr dazu?
Ich bin am 01.03.2008 von Sachsen nach Niedersachsen gezogen. Hier lebe ich seit dem mit meinem Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir sind beide selbständig und bekommen Hartz IV .
Dabei ist meine 1. Frage, wie es sich mit der Ein - Jahresregelung verhält. Wir bekommen beide 316 €, ist das rechtens?.
Zum 31.01.2009 lief der letzte Bewilligungszeitraum aus, so dass wir am 18.12.2008 den Antrag auf Wiederbewilligung abgaben. Es kam kein Bescheid, sondern Ende Januar nur ein Anruf auf unsere Aufforderung, dass wir die Unterlagen von Januar bis Juli 2008 vorlegen müssen. Das haben wir nun getan und folgende Sachverhalte wurden festgestellt.
Mein Lebensgefährte hat in oben genannten Abrechnungszeitraum ein minus von ca. 2000 € und ich (bei mir wurde nur der Zeitraum März bis Juli 2008 betrachtet) ein plus von ca. 2300 €. (2300/5 Monate, 460 € pro Monat)
Mein Lebensgefährte bekommt also weiterhin Leistung, und ich bekomme sozusagen nichts mehr (abzüglich der 100€, die man dazuverdienen kann.
Diese Art Berechnung wird jetzt völlig aus dem Geschäftsjahr herausgelöst. Auf meine Nachfrage, wieso auf dem Formular steht:
"Diese Angaben sind abschließend und beziehen und sich auf den letzten Bewilligungszeitraum vom "(in unseren Falle vom 01.01.08 / 01.03.2008 bis 31.07.2008) wurde mir gesagt, dass der Jahresabschluß bzw. meine Einkommenssteuererklärung des Jahres 2008 nicht relavant und nicht bindend sind. Heißt auf deutsch. Die ARGEN interessiert das Finanzamt nicht bzw. erkennt die Bescheide nicht an. Das ist ungeheuerlich.
Für uns (für Selbständige) bedeutet das folgendes:
Verluste werden ignoriert (der Staat übernimmt keine Schulden) und Gewinne werden voll angerechnet ohne Betrachtung des gesamten Geschäftsjahres. Wir haben ja letztes Jahr eine Vorschau abgegeben, welche Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr anfallen werden.
Und jetzt kommt das perfide dieses Systems.
Ich hatte im Mai Einnahmen und bin mit dem Geld sparsam umgegangen, weil ich ja wußte, welche Ausgaben noch im Laufe des Jahres kommen.
Mein Lebensgefährte hatte zwar im Januar geringe Einnahmen, aber mußte eine teure Autoreparatur bezahlen (ohne Auto ist er ja aufgeschmissen und ein neues kann er sich nicht leisten bzw. will sich nicht verschulden).
Der Gewinn wird voll als Einkommen verrechnet, so dass für weitere Ausgaben in den Folgemonaten nichts"übrig bleibt". In den Monaten August bis Dezember 2008 hatte ich keine Einnahmen mehr, so dass ich dann im restlichen Zeitraum nur noch Verlust haben werde.
Der Jahresabschluß bzw. der Einkommensbescheid werden höchstwahrscheinlich keinen Gewinn ausweisen. Trotzdem bekomme ich jetzt für 5 Monate kein Geld. Und so geht es dann immer weiter. Ist ja immer für den rückwirkenden Zeitraum und immer aus dem Geschäftsjahr herausgelöst. Habe ich Einnahmen, bekomme ich kein Geld. Und wenn ich größere Einnahmen habe (was im Januar 2009 passiert), dann bekommen wir beide nichts (Bedarfsgemeinschaft) und meine Firma kann ich dicht machen. So läuft das jetzt. Denn Du kommst ja aus der Schraube nicht raus und mußt ja, wenn Du etwas mehr verdienst, Deinen Lebenpartner mit finanzieren.
Ich werde auf jeden Fall in Widerspruch gehen und klagen. Bis vor das Verfassungsgericht, wenn nötig. Es kann ja nicht sein, dass eine Behörde (Arge ) die Bescheide einer anderen Behörde (Finanzamt) nicht anerkennt.
Der Bescheid wird ja in den nächsten Tagen in Haus flattern.
Was meint ihr dazu?