Hallo zusammen,
entschuldigt bitte,daß ich mich nicht kürzer fassen kann,ich hoffe es kann mich dennoch jemand unterstützen.
Mein Problem ist:
Ich bin aktuell Hartz4-Empfänfger und habe in einer dringenden Familiensache Hilfe bei einem Anwalt gesucht.
Den Beratungsschein und die in der Terminabsprache per Email von ihm geforderten 15€ nahm er am Ende des Gesprächs entgegen.
Nach ca. 2 Stunden verließ ich seine Kanzlei ( laut Anwalt waren es "ca.2,5Stdn.").
Kurz nach meinem Besuch in der Kanzlei ergaben sich neue Konflikte innerhalb der Familie (Umgangsvereitelungen von seiten der Mutter,Ignorieren/Wegdrücken meiner Anrufe , willkürlich und kurzfristig,durchgesetzte Kontaktsperre zum Kind von seiten der Mutter (also das Übliche) etc.).
In meiner Hilflosigkeit/Verzweiflung wandte ich mich per Email an meinen Anwalt. Ich schilderte die aktuellen Umstände in der Familie und erbat mir Rat ,wie ich mich am besten in der aktuellen Situation verhalten sollte.
Es passierte genau gar nichts - keine Antwort.
Widerwillig ließ ich einige Tage (>3 Wochen leider...) verstreichen,ohne das ich mich ein weiteres mal bei dem Anwalt meldete.
Ich checkte meinen Emaileingang sehr oft,bis ich es nicht mehr aushielt und ihm erneut schrieb.
Ich deutete an,daß ich mich von ihm nicht ernst genommen bzw. ignoriert fühlte und in Erwägung ziehe,einen anderen Anwalt in diesem Fall zu beauftragen
(sagt der kleine Hartz4-Empfänger....ich weiß...).
Anwalts Antwort (Auszug): "Ich bin gleichzeitig noch in meinem 2ten Kontaktbüro in Washington D.C. vor Ort und eine vorzeitige Mitteilung an Sie war nicht angezeigt.Wenn es aber Ihr Wunsch ist,daß ein anderer Anwalt diesen Fall übernimmt, müssten bzw. sollten sie sodann beim Amtsgericht einen weiteren Beratungsschein in der Sache beantragen ,damit ein anderer Anwalt in diesem Fall dann auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird.Bedenken sie aber, daß dies grds. nur unter hohen Kosten möglich ist,die von der Erstattung des Beratungshilfescheins (sehr geringe Gebühr) nicht gedeckt ist. ." (kurz gefasst)
Ein zweiter Beratungsschein ? In derselben Angelegenheit....? - Kaum möglich (ODER?).
Nachdem ich versuchte,dem Anwalt klarzumachen , daß mein eigentlicher Wunsch ist,daß er meine Interessen in der bereits besprochenen Familienangelegenheit gerichtlich vertritt bekam ich innerhalb kürzester Zeit folgende mail (Auszug):
"Sehr geehrter Herr Chavez,
die entstandene Beratungsgebühr haben Sie in jedem Falle anzuweisen, da hier durch den Beratungshilfeschein keine anwaltlichen Kosten durch das Amtsgericht erstattet werden." <---- (Bitte ,kann mir daß mal jemand übersetzen?Ich bin sehr übermüdet.)
Ich soll die Beratungsgebühr anweisen , da s.o....?
Genau dafür,habe ich doch den Beratungssschein vorgelegt....oder wo ist jetzt mein Denk- bzw. Verständnisfehler?
Oder verstehe ich richtig und er möchte trotz bisher zusätzlich zu dem Beratungsschein auch mich nochmal zur Kasse bitten,
losgelöst von irgendeinem Gerichtsverfahren)?
Was antworte ich dem Herrn?
Ich habe kein Vertrauen mehr,daß ich vor Gericht vernünftig/uneinvorgenommen vertreten werde...
entschuldigt bitte,daß ich mich nicht kürzer fassen kann,ich hoffe es kann mich dennoch jemand unterstützen.
Mein Problem ist:
Ich bin aktuell Hartz4-Empfänfger und habe in einer dringenden Familiensache Hilfe bei einem Anwalt gesucht.
Den Beratungsschein und die in der Terminabsprache per Email von ihm geforderten 15€ nahm er am Ende des Gesprächs entgegen.
Nach ca. 2 Stunden verließ ich seine Kanzlei ( laut Anwalt waren es "ca.2,5Stdn.").
Kurz nach meinem Besuch in der Kanzlei ergaben sich neue Konflikte innerhalb der Familie (Umgangsvereitelungen von seiten der Mutter,Ignorieren/Wegdrücken meiner Anrufe , willkürlich und kurzfristig,durchgesetzte Kontaktsperre zum Kind von seiten der Mutter (also das Übliche) etc.).
In meiner Hilflosigkeit/Verzweiflung wandte ich mich per Email an meinen Anwalt. Ich schilderte die aktuellen Umstände in der Familie und erbat mir Rat ,wie ich mich am besten in der aktuellen Situation verhalten sollte.
Es passierte genau gar nichts - keine Antwort.
Widerwillig ließ ich einige Tage (>3 Wochen leider...) verstreichen,ohne das ich mich ein weiteres mal bei dem Anwalt meldete.
Ich checkte meinen Emaileingang sehr oft,bis ich es nicht mehr aushielt und ihm erneut schrieb.
Ich deutete an,daß ich mich von ihm nicht ernst genommen bzw. ignoriert fühlte und in Erwägung ziehe,einen anderen Anwalt in diesem Fall zu beauftragen
(sagt der kleine Hartz4-Empfänger....ich weiß...).
Anwalts Antwort (Auszug): "Ich bin gleichzeitig noch in meinem 2ten Kontaktbüro in Washington D.C. vor Ort und eine vorzeitige Mitteilung an Sie war nicht angezeigt.Wenn es aber Ihr Wunsch ist,daß ein anderer Anwalt diesen Fall übernimmt, müssten bzw. sollten sie sodann beim Amtsgericht einen weiteren Beratungsschein in der Sache beantragen ,damit ein anderer Anwalt in diesem Fall dann auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird.Bedenken sie aber, daß dies grds. nur unter hohen Kosten möglich ist,die von der Erstattung des Beratungshilfescheins (sehr geringe Gebühr) nicht gedeckt ist. ." (kurz gefasst)
Ein zweiter Beratungsschein ? In derselben Angelegenheit....? - Kaum möglich (ODER?).
Nachdem ich versuchte,dem Anwalt klarzumachen , daß mein eigentlicher Wunsch ist,daß er meine Interessen in der bereits besprochenen Familienangelegenheit gerichtlich vertritt bekam ich innerhalb kürzester Zeit folgende mail (Auszug):
"Sehr geehrter Herr Chavez,
die entstandene Beratungsgebühr haben Sie in jedem Falle anzuweisen, da hier durch den Beratungshilfeschein keine anwaltlichen Kosten durch das Amtsgericht erstattet werden." <---- (Bitte ,kann mir daß mal jemand übersetzen?Ich bin sehr übermüdet.)
Ich soll die Beratungsgebühr anweisen , da s.o....?
Genau dafür,habe ich doch den Beratungssschein vorgelegt....oder wo ist jetzt mein Denk- bzw. Verständnisfehler?
Oder verstehe ich richtig und er möchte trotz bisher zusätzlich zu dem Beratungsschein auch mich nochmal zur Kasse bitten,
losgelöst von irgendeinem Gerichtsverfahren)?
Was antworte ich dem Herrn?
Ich habe kein Vertrauen mehr,daß ich vor Gericht vernünftig/uneinvorgenommen vertreten werde...