Martin Behrsing
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Über Bundespräsident Chrisitan Wulff haben sich viele Menschen lustig gemacht in den vergangenen Tagen. Jetzt warnt ein Anwalt: Witze über Wulff können direkt ins Gefängnis führen.
Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sagt der bekannte Strafrechtler Udo Vetter (lawblog.de). Dem stehe allerdings der Straftatbestand "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" (§ 90 StGB) entgegen. Und dabei handle es sich "um einen Ehrenschutz, der über das Normale hinausgeht". Sprich: Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, können im Falle Wulff eine Straftat sein. "Beim Bundespräsidenten verschiebt sich die Interessenabwägung noch mehr zugunsten des Ehrenschutzes", so Vetter im Interview mit dem Online-Portal monero.de.
Mailbox-Affäre: Anwalt: Witze über Wulff können ins Gefängnis führen - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine
Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sagt der bekannte Strafrechtler Udo Vetter (lawblog.de). Dem stehe allerdings der Straftatbestand "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" (§ 90 StGB) entgegen. Und dabei handle es sich "um einen Ehrenschutz, der über das Normale hinausgeht". Sprich: Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, können im Falle Wulff eine Straftat sein. "Beim Bundespräsidenten verschiebt sich die Interessenabwägung noch mehr zugunsten des Ehrenschutzes", so Vetter im Interview mit dem Online-Portal monero.de.
Mailbox-Affäre: Anwalt: Witze über Wulff können ins Gefängnis führen - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine