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Gast
Hallo!
Nach einigem Hin und Her habe ich vom Wohngeldamt endlich einen Bescheid erhalten, mit dem meinem Widerspruch abgeholfen wurde. Dieser Bescheid enthielt aber keine Aussage darüber, inwieweit das Amt meine Kosten im Widerspruchsverfahren erstattet.
Habe nun beim Amt Kostengrundentscheidung beantragt und hierzu soll ein separater Bescheid ergehen.
Nun meine Frage: Zählt der Antrag KGE in diesem Fall zum Widerspruchsverfahren, zum Kostenfestsetzungsverfahren oder gleich ganz als eigenständiges Verfahren?
Danke schonmal!
Nach einigem Hin und Her habe ich vom Wohngeldamt endlich einen Bescheid erhalten, mit dem meinem Widerspruch abgeholfen wurde. Dieser Bescheid enthielt aber keine Aussage darüber, inwieweit das Amt meine Kosten im Widerspruchsverfahren erstattet.
Habe nun beim Amt Kostengrundentscheidung beantragt und hierzu soll ein separater Bescheid ergehen.
Nun meine Frage: Zählt der Antrag KGE in diesem Fall zum Widerspruchsverfahren, zum Kostenfestsetzungsverfahren oder gleich ganz als eigenständiges Verfahren?
Danke schonmal!