Antragstellung nach SGB XII - Verlangte Unterlagen

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HermineL

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Moinsen,

heute habe ich mal ein paar Fragen zu einer SGB XII Antragstellung meiner Cousine und den dort verlangten Unterlagen.


1. Verlangt wird eine Einverständniserklärung. Anhang 1
In dem nicht lesbaren Feld wird neben der Anschrift nach der Personummer gefragt.

2. Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht Anhang 2 + 3
Abgesehen davon das jeglicher Hinweis auf die Freiwilligkeit der Schweigepflichtentbindung
fehlt stößt hier besonders bitter auf das die Zugriff auf alles medizinische haben wollen.
Also auch Diagnosen. Aber nicht etwa deren Amtsarzt/ÄD sondern das Amt selber.

3. Mietbescheinigung. Anhang 4
Das leidige Thema. Es wird der Mietvertrag vorgelegt und in dem werden die Daten des
Vermieters geschwärzt. Lt. Bundesdatenschutzbeauftragten gibt es bei Vorlage des
Mietvertrages kein Anspruch auf die Mietbescheinigung. Habe ich zumindest so
als PDF im Netz gefunden.
Im Anschreiben steht dazu noch das entgegen dem Formular, der Vermieter persönlich
unterschreiben muss und seine aktuelle Adresse angeben muss. Die haben wohl einen
Stich.

4. Ein ominöses Merkblatt das unterschrieben werden soll. Anhang 5+6
Wofür ? Rechtsgrundlage ?

5. Eine Auflistung was sie insgesamt alles haben wollen. Anhang 6

Dann gibt es noch ein Schreiben das ich nicht anonymisieren kann weil
es dann nicht mehr verständlich ist aber dort wird unter anderem darauf
hingewiesen das alles Unterlagen zwingend vorzulegen sind und das selbst
wenn 1 Unterlage fehlt der Antrag nicht beschieden werden kann.

Nun dröselt mir das mal auf was hier rechtlich haltbar ist. Vor allem brauche
ich für die Argumentation Rechtsgrundlagen. Werde als Beistand bei
Antragsabgabe mitgehen.
 

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G

Gast1

Gast
HermineL, hat die Rentenversicherung Deiner Cousine (ich nehme an, sie hat noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht) eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt? Falls ja, hat sich das Sozialamt meiner Meinung nach mit dem Rentenbescheid Deiner Cousine zufrieden zu geben und darf dann nicht irgendwelche Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern usw. verlangen.

Mein Sozialamt verlangt übrigens keine Mietbescheinigungen. Allerdings habe ich damals dem Sozialamt eine ungeschwärzte Kopie meines Mietvertrags zukommen lassen.
 
G

Gast1

Gast
Dann ist doch das JC für sie zuständig gemäß § 44a SGB II, weil der Umfang ihrer Erwerbsfähigkeit noch nicht bestandskräftig festgestellt worden ist.
 

HermineL

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#Schlaraffenland

Das sehe ich auch so aber es handelt sich bei meiner Cousine um eine Optionskommune im SGB II. Dort sitzen SGB XII und SGB II zusammen. Ihr Antrag wird im SGB XII angenommen und dann stimmen die sich intern ab wer letztlich zuständig ist.

Einen Antrag auf SGB II bekommt sie derzeit unter Verweis auf den vorliegenden Antrag nach SGB XII nicht.
Ergo führt für sie derzeit kein Weg an diesem Antrag vorbei. Vor allem würde das auch nichts bringen weil bei denen der einzige Unterschied das Antragsformular ist. Alles andere was die haben wollen fordern die auch im SGB II.

Denke damit ist das verständlich klargestellt. Jetzt geht es darum was sie wirklich abgeben muss und was sie schadlos verweigern kann. Siehe die Anhänge im Eingangspost.
 
Z

ZarMod

Gast
Zur Einsichtnahme braucht man keine Einverständniserklärung, denn eine Vorlage von Dokumenten
ist Voraussetzung für die Beurteilung einer Hilfebedürftigkeit durch den LT.
Allerdings bereitet mir der pauschale Satz "und zum Anfertigen von Kopien" Kopfschmerzen.
Kopierwütige SB lichten gerne die gesamte Existenz ab, um sie hinterher beschneiden zu dürfen.
Dokumente, wie Verträge, Ausweise, Bankkarten dürfen aber nicht ohne Zustimmung kopiert werden.
Die Wahrnahme dieses Grundrechtes auf Persönlichkeitsschutz darf nicht zur Leistungsaberkennung führen.
Bei den o.g. Dokumenten muß die Vorlage genügen. Ich würde diese Einverständniserklärung so nicht unterschreiben.

Wieso in der Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht zur Einwilligung des Antragstellers
kein auf die Entbindung bezogenes Unterschriftenfeld exisitiert, sondern gemeinsam
mit der Informationsbestätigung zusammengelegt wurde, scheint mir nicht rechtens.
Das sind beides grundverschiedene Zwecke, für jeden Zweck müßte gesondert unterschrieben werden.

Die Einverständniserklärung und die Entbindungserklärung mit Informationsblatt würde ich
dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten mit entsprechender Fragestellung zukommen lassen.
Fristwahrend sollte in jedem Fall schriftlich nachweisbar der Bewilligungsantrag gestellt werden.
Das Formular dafür ist hier zu finden: Anträge sonstige (im Beitrag ganz unten)
 

HermineL

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Wie sieht es mit diesem Merkblatt aus. Im Anhang 5+6.Anhang 5 ist die Vorderseite mit Unterschrift und Anhang 6 ist die Rückseite.
Das ganze mit Durchschlag als gedruckter Formularsatz in Gelb.
Ich habe Zweifel das dafür eine Rechtsgrundlage gibt und wenn man auf der Vorderseite unterschreibt bedeutet das ja nicht das man die Rückseite zur Kenntnis genommen hat.

Nachtrag:
Was die Schweigpflichtentbindung betrifft so gibt es in der Tat keine Notwendigkeit dafür. Die Cousine wird den Teil B einer durch den ÄD durchgeführten Begutachtung vorlegen sowie ein in Teilen geschwärzten Entlassungsbericht der letzten med. Reha der DRV (sozialmedizinischer Teil, Diagnosen geschwärzt).

Wenn ich keinen Denkfehler habe sollte das damit erledigt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Z

ZarMod

Gast
Wie sieht es mit diesem Merkblatt aus.
Das wird gerne von Optionskommunen genutzt, um die Kenntnisnahme einer Blanko RFB für alle Fälle nachweisen zu können.
Auch für diese Abforderung einer Unterschrift gibt es keine Rechtsgrundlage,
denn es gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten, Unterschriften auf Merkblätter zu leisten.

Nimmt man jedoch dieses Recht wahr, muß man sich auf einen zähen Kampf einstellen.
Gerade bezüglich der Bewilligungsanträge nutzen die Behörden die Notlage der Betroffenen schamlos aus.
Hier sollte man möglichst mit Beistand oder anders nachweisbar alle Unterlagen vorlegen
und bei unbegründeter Ablehnung sofort den Eilrechtsschutz inanspruch nehmen.

Wegen der Wiederholungsgefahr macht es durchaus Sinn, neben dem Eilrechtsschutz
eine Fachaufsichtsbeschwerde an das jeweilige Landesministerium für A&S zu formulieren.
Solche Merkblätter werden alleine deshalb eingefordert, weil sich kaum einer dagegen wehrt
oder aus der Notlage heraus garnicht wehren kann.
 

HermineL

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Gerade mit der Cousine den Antrag ausgefüllt und auf den letzten Blatt wollen die eine ausführliche Antragsbegründung. Jede Menge Platz dafür und notfalls soll man ein Zusatzblatt nehmen.
Wir haben da einfach eingetragen: MITTELLOS !

Oder gibt es eine Verpflichtung dazu dort noch mehr anzugeben ?

Dann gibt es noch ein Feld "Aushändigung des Merkblatts".
Da kann man nur ein Kreuz machen und damit bestätigt man das.
Ich habe gesagt sie soll das offen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Doppeloma

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Hallo HermineL,

Nein sie hat noch keine EMR Rente sondern streitet mit der DRV vor Gericht.

Dann hat sich auch eine Optionskommune an § 44a SGB II zu halten, die haben kein Extra-Gesetz für Hartz 4 . :icon_evil:

Genau dieser Prüfungswahnsinn soll ja vermieden werden damit, bis die DRV mal endgültig entschieden hat ob sie nun Erwerbsgemindert ist oder nicht.

Mit der Abschiebung an das Sozialamt schädigt man auch ihre Ansprüche eventuell später einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen zu können, denn der Bezug erhält KEINE Ansprüche auf EM-Rente mehr aufrecht. :icon_evil:

Es muss auch für OP-Kommunen zuständige Datenschützer geben, diese Schweigepflicht-Entbindung (für nichtmedizinische Sachbearbeiter noch dazu) ist eine Frechheit, die Rentenversicherung, da mal so neben das Sozialamt zu plazieren ist schon ziemlich raffiniert ...

Die DRV hat eine eigene umfassende Schweigepflichtentbindung bei der Antragstellung bekommen, die hat auf diesem "Wisch" schon mal gar nichts zu suchen.

Und wenn sie das unterschreibt, kann sie sich eigentlich auch gleich mit ihrer Krankenakte "auf den Marktplatz" stellen und das an die Passanten verteilen.

So eine geballte Offenbarung ist in der Form schon aus Datenschutzgründen gar nicht erlaubt und für welchen Zweck brauchen die das beim Sozial-Amt, wenn das JC doch (angeblich) schon alles entschieden hat und die DRV bereits "am Werke " ist ... :doh:

Die "Erwerbsunfähigkeit" wird gerade noch von der DRV geprüft und wenn denen das nicht passt, dann müssen sie die Betroffene zum JC zurück geben, wie sich das rechtlich auch gehört.

Wollen jetzt Sozial-Amt-SB schlauer sein als die DRV ... ???
Genau dieses Einverständnis zur Einsichtnahme und Fertigung von Kopien sollte sie auf keinen Fall geben (zum Datenschutz damit !!!), welche Erkenntnisse wollen die denn daraus ziehen können und für was soll das auch noch alles kopiert werden ...

Daraus ergibt sich nicht ob sie Mittellos ist und Sozial-Leistungen bekommen muss und die Zuständigkeit ist gesetzlich klar geregelt wenn die DRV das noch NICHT so sieht, dass sie "Erwerbsunfähig" sein soll. :icon_evil:

Der Rentenversicherungsträger hat mit dem Antrag auf Sozial-Hilfe aktuell NICHTS zu tun, wenn die OP-Kommunen da zwischen SGB II und SGB XII "kungeln" wollen müssen sie das schon untereinander ausmachen ...

Also zum Datenschutz mit diesem gesundheitlichen "Offenbarungseid", das ist NICHT erforderlich (und in der Form bestimmt nicht zulässig), um zu klären, ob sie bedürftig ist oder nicht ... :icon_evil:

Das "Merkblatt" ist im Prinzip nur ein "Auszug" aus dem Gesetzbuch, wann man Leistungen des SGB XII in Anspruch nehmen kann und was man dann zu beachten hat ...

Der letzte Zettel ist doch überwiegend auch überflüssig, wenn die beiden Ämter so eng zusammen arbeiten sollte das doch auch deutlich zu reduzieren gehen ...

Was wollen die mit dem Renten-Antrag, wer den gestellt hat gehört dort noch gar nicht hin bis dazu entschieden wurde = FERTIG ... dann gibt es einen Renten - Bescheid ...

Was wollen die mit den Unterlagen zu ALGI anfangen, das dürfte ja schon länger her sein wenn sie aus ALGII zum SGB XII abgeschoben wird ... das fordern die doch auch zuerst mit ein ???

Ob sie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat geht das Amt einen Schei**dreck an und der Bescheid genau so wenig, sollte es bereits einen Schwerbehinderten - Ausweis geben genügt die Vorlage ... was wollen die sonst mit dieser Datensammelei dazu ???

Mehr Geld gibt das in der Regel auch nicht und wenn dann genügt der Ausweis als Nachweis ...

"Sterbegeldversicherungen" haben KEINEN ernsthaften Rückkaufswert, die sind für die Bezahlung der eigenen Beisetzung gedacht ... und zudem vom Sozial-Amt zu übernehmen ...weil man damit dem Staat die Kosten (einer Sozialbestattung) spart wenn so gut "vorgesorgt" wurde ...

Sorry aber wenn ich das alles lese schwillt mir "der Kamm", sie gehört da einfach noch gar nicht hin ... :icon_evil:
Hast du eine Ahnung ob sie auch auf SGB XII angewiesen wäre, wenn sie endlich mal die EM-Rente bekommen würde ???

Das wäre noch eine zusätzliche Frechheit sie dort "zwischenzuparken", wenn sie von einer Rente eigentlich ohne Amt leben könnte ... und ihre (vielleicht noch vorhandenen Rücklagen) erst auflösen / verbrauchen müsste ...

Es ist unglaublich was in diesem "Sozial-Staat" so alles möglich ist ... :icon_neutral:

MfG Doppeloma
 

Annie

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Wenn die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat ist deine Cousine gar nicht anspruchsberechtigt Leistungen nach SGB XII zu beziehen. Den ganzen Antrag kann man sich also sparen. Dieser wird abgelehnt werden weil die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das ist nur Zeitschinderei. In 3 Monaten kriegst du dann den Ablehnungsbescheid.

Man sollte in dem Fall einen Antrag auf ALG2 stellen.
 

HermineL

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Dann hat sich auch eine Optionskommune an § 44a SGB II zu halten, die haben kein Extra-Gesetz für Hartz 4 .

Das ist mir sehr wohl klar und ich gebe dir da Recht wenn du aber das Geld brauchst um Miete, Essen für Kinder usw. zu zahlen dann gehen viele das Risiko nicht ein ohne Leistungen dazu stehen. Ich hätte mir das nicht gefallen lassen aber es betrifft mich ja auch nicht.



Mit der Abschiebung an das Sozialamt schädigt man auch ihre Ansprüche eventuell später einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen zu können, denn der Bezug erhält KEINE Ansprüche auf EM-Rente mehr aufrecht.

Kannst du das mal genauer aufdröseln. Inwiefern kann dies bei einem EMR Antrag schädlich sein ?



Es muss auch für OP-Kommunen zuständige Datenschützer geben, diese Schweigepflicht-Entbindung (für nichtmedizinische Sachbearbeiter noch dazu) ist eine Frechheit, die Rentenversicherung, da mal so neben das Sozialamt zu plazieren ist schon ziemlich raffiniert ...

Gibt es mit Sicherheit in Form des Landesdatenschutzbeauftragten für Sachsen. Den habe ich selber in der Vergangenheit schon bei einer JC Sache angeschrieben und war sehr postiv von ihm angetan. Hat er sich doch voll hinter das JC gestellt bei einer Anforderung von einer Mietbescheinigung und der Vorlage von Arbeitszeugnissen. Komplett gegenteilig zur Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten.Der war bei mir auch der Auffassung das es rechtens ist das man die Leistungen einstellt wenn man eine Schweigepflichtentbindung nicht unterschreibt. Hinzu kommt noch das es in Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt und die Pfeiffen einem jede Auskunft verweigern. Ohne richterliche Anordnung lassen die einen noch nicht einmal in ihr angeblich schlüssiges Konzept schauen.


Die DRV hat eine eigene umfassende Schweigepflichtentbindung bei der Antragstellung bekommen, die hat auf diesem "Wisch" schon mal gar nichts zu suchen.
Und wenn sie das unterschreibt, kann sie sich eigentlich auch gleich mit ihrer Krankenakte "auf den Marktplatz" stellen und das an die Passanten verteilen.

Diesen Wisch hat sie nicht unterschrieben weil ich ihr davon abgerarten habe aber man hat sie bei Antragsabgabe sofort unter Druck gesetzt und ihr gesagt das man dann wohl sehr wahrscheinlich den Antrag ablehen muss. Jetzt hat sie einfach nur noch Angst kein Geld zu bekommen.



So eine geballte Offenbarung ist in der Form schon aus Datenschutzgründen gar nicht erlaubt und für welchen Zweck brauchen die das beim Sozial-Amt, wenn das JC doch (angeblich) schon alles entschieden hat und die DRV bereits "am Werke " ist ..

So etwas ist mir hier schon öfter untergekommen. Ist die Standardvorgehensweise und die meisten füllen das auch brav aus. Sei es aus Unwissenheit oder aus Angst.



Wollen jetzt Sozial-Amt-SB schlauer sein als die DRV ... ???
Genau dieses Einverständnis zur Einsichtnahme und Fertigung von Kopien sollte sie auf keinen Fall geben (zum Datenschutz damit !!!), welche Erkenntnisse wollen die denn daraus ziehen können und für was soll das auch noch alles kopiert werden ...

Die kopieren hier alles. Ob rechtmäßig oder nicht. Weigert man sich werden Anträge abgelehnt oder Leistungen eingestellt. Dann bleibt einem nur der Weg zum Gericht. Das wirkt aber nur für den Bewilligungszeitraum. Bei Weiterbewilligung geht es dann genau so weiter. Das habe ich selber schon durch. Habe über einen zeitraum von fast 3 Jahren nur Geld via EA bekommen. Die Nerven das durchzustehen hat nicht jeder. Die meisten lassen sich eh alles gefallen wie die Schafe.



Der Rentenversicherungsträger hat mit dem Antrag auf Sozial-Hilfe aktuell NICHTS zu tun, wenn die OP-Kommunen da zwischen SGB II und SGB XII "kungeln" wollen müssen sie das schon untereinander ausmachen ...

Das ist klar und da wird man sehen was da bei herauskommt.



Also zum Datenschutz mit diesem gesundheitlichen "Offenbarungseid", das ist NICHT erforderlich (und in der Form bestimmt nicht zulässig), um zu klären, ob sie bedürftig ist oder nicht ... :icon_evil:

Davon habe ich sie überzeugt. Nach der Antragsabgabe war sie nicht mehr so davon überzeugt das es richtig war auf mich zu hören.



Das "Merkblatt" ist im Prinzip nur ein "Auszug" aus dem Gesetzbuch, wann man Leistungen des SGB XII in Anspruch nehmen kann und was man dann zu beachten hat ...

Auch nicht unterschrieben.



Was wollen die mit den Unterlagen zu ALGI anfangen, das dürfte ja schon länger her sein wenn sie aus ALGII zum SGB XII abgeschoben wird ... das fordern die doch auch zuerst mit ein ???

ALG II hat sie noch nicht bezogen. Sie hat bis zuletzt ALG 1 bekommen und nun erst einen Teil ihrer Ersparnisse aufgebraucht bevor sie den Antrag gestellt hat.




Ob sie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat geht das Amt einen Schei**dreck an und der Bescheid genau so wenig, sollte es bereits einen Schwerbehinderten - Ausweis geben genügt die Vorlage ... was wollen die sonst mit dieser Datensammelei dazu ???

Na drücken es mal so aus : Die erfahren das sowieso. Jobcenter, Sozialamt, Kreissozialamt (GDB ), Jugendamt usw. unterliegt hier alles dem Landkreis und die sitzen alle in einem Gebäude. Ich habe selber schon mitbekommen das damals mein JC Sachbearbeiter genaue Kenntnisse meiner Diagnosen hatte. Von mir hat er das nicht bekommen aber ich hatte kurz vorher alle Befundberichte für einen GDB eingereicht. Nur beweisen konnte ich diese Schweinerei nicht.



Sorry aber wenn ich das alles lese schwillt mir "der Kamm", sie gehört da einfach noch gar nicht hin ... :icon_evil:

Mir auch und ich würde mich gegen alles wehren aber wenn jemand Angst hat mittellos zu sein ist das nicht so einfach.



Hast du eine Ahnung ob sie auch auf SGB XII angewiesen wäre, wenn sie endlich mal die EM-Rente bekommen würde ???

Ja wird sie denn die EMR Rente wird zu niederig sein.




Es ist unglaublich was in diesem "Sozial-Staat" so alles möglich ist ... :icon_neutral:

In welchen Sozialstaat. Hier in Sachsen ist es genau wie auch in Bayern so das man macht was man will. Gesetze sind bei denen offensichtlich etwas für Deppen.
 
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Gast
Wenn die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat ist deine Cousine gar nicht anspruchsberechtigt Leistungen nach SGB XII zu beziehen

Rechtlich gesehen ja...allerdings gibt es schon Fälle wo jemand trotz fehlender Feststellung der DRV im SGBXII weilt. Selten aber möglich.

Zum Beispiel die Userin MissRuhrpott war jahrelang im SGBXII ohne einen Bescheid der DRV , erst nach etlichen Jahren kam man dann auf die Idee doch mal die DRV einzuschalten.

Ist hier zwar eine andere Konstellation da der Fall momentan vor dem SG verhandelt wird aber wie schon geschrieben Optionskommune , da passieren manchmal die tollsten Sachen...


liesa
 
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Gast1

Gast
Rechtlich gesehen ja...allerdings gibt es schon Fälle wo jemand trotz fehlender Feststellung der DRV im SGBXII weilt. Selten aber möglich.

Ich kenne auch jemanden aus meiner Nachbarstadt, der im ALG-II -Leistungsbezug vom JC zum ÄD der Agentur für Arbeit geschickt wurde. Er war damals seit ca. 4 Jahren fortdauernd krankgeschrieben.

Der ÄD der AfA stellte eine Erwerbsminderung < 3 h für länger als 1/2 Jahr fest. Das JC forderte daraufhin meinen Bekannten auf, beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen. Der Antrag wurde genehmigt. Seit ca. 1 Jahr ist mein Bekannter also im Bezug nach dem SGB XII. Die DRV wurde bisher nicht eingeschaltet.

Meine Nachbarstadt ist keine Optionskommune
 

Doppeloma

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Hallo HermineL,

Das ist mir sehr wohl klar und ich gebe dir da Recht wenn du aber das Geld brauchst um Miete, Essen für Kinder usw. zu zahlen dann gehen viele das Risiko nicht ein ohne Leistungen dazu stehen. Ich hätte mir das nicht gefallen lassen aber es betrifft mich ja auch nicht.

Das kann ich durchaus auch nachvollziehen, aber was nützt es wenn wir uns hier "abstrampeln" und dann doch gemacht wird was das Amt verlangt ?

Direkt aus dem ALGI in die Sozial-Hilfe ist schon ganz schön frech, zumal die DRV ja aktuell schon in der "Mangel" ist am Gericht wegen EM-Rente zu entscheiden ...

Kannst du das mal genauer aufdröseln. Inwiefern kann dies bei einem EMR Antrag schädlich sein ?

Angenommen sie verliert den aktuellen Prozess um die EM-Rente und das JC nimmt sie trotzdem nicht auf (was weiterhin Rechtswidrig wäre, wie die aktuelle Aktion auch schon), dann braucht sie nach 2 Jahren im Bezug beim Sozial-Amt keinen neuen Antrag auf EM-Rente mehr zu stellen.

Dann wird abgelehnt wegen fehlender Versicherungszeiten, mit dem gesundheitlichen Rest muss sich die DRV dann nur noch auf speziellen "Wunsch" des Sozial-Amtes befassen.

ALGII erhält diesen Versicherungs-Status aufrecht (bei direktem Übergang aus ALGI ), aber SGB XII - Bezug NICHT ...
Beim Sozial-AMT kann sie das auch nicht mehr mit AU aufrechterhalten, kein Arzt wird sie mehr AU schreiben (müssen) wenn sie Sozial-HILFE bezieht ...

Das soll z.B. auch dadurch vermieden werden, dass es ERST eine endgültige Entscheidung der DRV zur Erwerbsfähigkeit geben muss, ehe das SGB XII überhaupt zuständig gemacht werden darf, zumindest wenn ein Antrag auf EM-Rente bereits gestellt wurde.

Für das laufende EM-Rentenverfahren ist diese Konsequenz noch unerheblich, es zählen ja immer nur die letzen 5 Jahre VOR dem Eintritt einer Erwerbsminderung, in denen wenigstens 36 Monate an Pflichtzeiten vorhanden sein müssen.

Ich schreibe absichtlich nicht von Beiträgen, die zahlt ja beim JC auch schon seit 2011 Keiner mehr aber zumindest bleibt der Anspruch auf EM-Rente dort weiter erhalten, jedenfalls bei nahtlosen Übergängen aus Versicherungs-Pflicht-Verhältnissen.

Dazu zählen auch Krankengeld und ALGI aber keine Sozial-HILFE ... :icon_evil:

Das wird dem Bekannten von @schlaraffenland nicht besser gehen ... wenn er nicht sehr bald selbst einen Antrag auf EM-Rente stellt.

Der ÄD der AfA stellte eine Erwerbsminderung < 3 h für länger als 1/2 Jahr fest. Das JC forderte daraufhin meinen Bekannten auf, beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen. Der Antrag wurde genehmigt. Seit ca. 1 Jahr ist mein Bekannter also im Bezug nach dem SGB XII. Die DRV wurde bisher nicht eingeschaltet.

Noch ein weiteres Jahr und die DRV ist RAUS aus der Sache, jedenfalls was einen EM-Geldrenten-Anspruch betrifft, die Feststellungen der AfA haben keine rechtliche Relevanz für eine berechtigte Abschiebung an das SGB XII. :icon_evil:
Aber die DRV wird sich "freuen" wieder einen (eventuell) potentiellen EM-Rentner los zu sein ...

Sollte er irgendwelche EM-Renten-Ansprüche noch haben kannst du ihm nur dringend raten den Antrag selbst zu stellen, ich staune immer wieder, dass die Sozial-Ämter sich das so bereitwillig "aufdrücken" lassen, vielleicht den Rest des Lebens den vollen Betrag zahlen zu müssen, weil eine EM-Rente nicht mehr gezahlt wird nach Ablauf der Mindestversicherungszeiten dafür.

Kommt natürlich auch auf das Alter des Betroffenen an und auf seine Ansprüche wenigstens mal eine Altersrente zu bekommen ...
Wirklich verständlich ist mir das alles nicht ... wozu gibt es denn die Gesetze wenn sich da Niemand mehr dran halten braucht ... :doh:

MfG Doppeloma
 
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Gast1

Gast
Guten Morgen Doppeloma,

Doppeloma meinte:
Das wird dem Bekannten von @schlaraffenland nicht besser gehen ... wenn er nicht sehr bald selbst einen Antrag auf EM-Rente stellt.

Mein Bekannter hat doch gar keinen Anspruch auf eine EM-Rente. Weil er nicht die 5/3-Jahresregel vor seinem damaligen Eintritt in den Bezug von ALG II erfüllt.

Hätte er auch schon damals, als er in den Bezug der Sozialhilfe nach dem SGB XII eintrat, diese 5/3-Jahresregel erfüllt, wäre ich doch schon längst auf die Idee gekommen, dass er einen Antrag auf EM-Rente hätte stellen sollen :wink:

Und ich kann mir im Rahmen dieses ganzen Schweigepflichtenentbindungsgedöns rund um den ÄD der AfA , der ihn ja begutachtet hat, vorstellen, dass sein JC nach seiner Begutachtung dem Sozialamt einen Auszug aus seiner beruflichen Laufbahn zugeschickt hat, aus dem sich wie gesagt ergibt, dass er die 5/3-Jahresregel nicht erfüllt.

MfG

schlaraffenland
 

Annie

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Die 3/5 Jahresregelung sollte man unbedingt im Blick haben falls das JC versucht einen rechtswidrig in HZL zu schicken.

Ich frage mich hier auch wie das überhaupt möglich ist jemand in die Sozialhilfe abzuschieben obwohl das Gesetz klar regelt wer Anspruch darauf hat und wer nicht.

Da gebe ich Doppeloma Recht wenn Sie fragt wozu es Gesetze gibt wenn irgendwelche Optionskommunen meinen sich nicht daran halten zu müssen. Und man verspielt womöglich seinen Rentenanspruch.
 
E

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Gast
Ich frage mich hier auch wie das überhaupt möglich ist jemand in die Sozialhilfe abzuschieben obwohl das Gesetz klar regelt wer Anspruch darauf hat und wer nicht.

Jetzt zwar nicht auf den hier geschilderten Fall bezogen aber...

Link: https://dejure.org/gesetze/SGB_II/44a.html

Zitat:..Der Entscheidung können Widersprechen...

müssen aber nicht wie die hier geschilderten Einzelfälle zeigen.


liesa
 

HermineL

Super-Moderation
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Hallo Doppeloma,

ich tendiere jetzt dazu zu raten erst einmal auf den SGB XII Mist einzugehen um Geld für Miete und Leben zu haben. Antrag ist auch schon weg.

Ich habe meiner Cousine nun geraten das, sobald sie die erste Zahlung zur Deckung ihrer Kosten hat, sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegt und darauf verweist das hier nicht der Rechtskreis SGB XII zuständig ist sondern SGB II. Darauf müssen die ja in irgend einer Form reagieren und dann sieht man weiter.

Auf keinen Fall sollte sie das Risiko eingehen später mit der EMR Probleme bei der DRV zu bekommen und ich denke das mein Vorschlag ein gangbarer Weg wäre.
 
E

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Gast
Hinweis...! Zeitnah nach/bei Bewilligung der Leistungen wird die sogenannte Leistungsabsprache ins Haus flattern...

Da wird dann nochmal auf diesem Weg versucht weitere Informationen zu erlangen bzw. gemeinsame Ziele zur Überwindung der Notlage festzulegen...

Allerdings ist diese Leistungsabsprache freiwillig und nicht sanktionierbar bei Weigerung diese abzuschließen.

War bei mir auch der Fall ich hatte damals diese Absprache nicht unterschrieben/ausgefüllt und nur drauf hingewiesen das eine Überwindung der Notlage aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und auch keine weiteren Informationen über z.B. mögliche Suchterkrankungen, Schulden und nähere gesundheitliche Auskünfte etc. (wird alles gefragt...!) angegeben.


liesa
 
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Gast
@liesa: Eine so genannte Leistungsabsprache hatte ich damals vom örtlichen Sozialamt nicht erhalten. Das scheint eine Besonderheit zu sein, welche Dein Sozialamt anwendet oder gewisse, aber nicht alle Sozialämter anwenden.
 
E

ExitUser

Gast
@schlaraffenland: das wird wohl unterschiedlich gehandhabt denn in den Anweisungen heißt es...:Zeitnah nach Bewilligung der Leistungen soll die/eine Leistungsabsprache abgeschlossen werden.

Also macht’s jedes Amt wieder anders oder je nach Einzelfall...

liesa
 
G

Gast1

Gast
@liesa: Danke für den Link. Jetzt verstehe ich, warum mir das Sozialamt keine Leistungsabsprache vorgelegt hat (den Grund sage ich hier nicht).
 
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