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ExitUser
Gast
Guten Tag zusammen,
habe folgende Geschichte:
Am 23.10 werde ich 25 Jahre und habe damit einen eigenen Anspruch auf H4 / ALG2. Wohne zwar noch bei meinen Eltern aber deren Vermögen und Einkommen dürfte dann soweit ich weiß keine Rolle mehr bei der Antragsstellung spielen.
Ich hab im letzten Jahr schon mal für 6 Monate ALG2 bezogen (ohne Wohnkosten, nur diese 345€) weil mein Antrag noch vor der Umstellung mit dieser U25 Sache fiel. Hatte den Antrag kurz vorher gestellt.
Für Dez-06 stellte ich den Folgeantrag und nach einigem Hin und Her mit Anwalt bekamen wir eine Bewilligung die aber sehr gering ausfiel. Wir entschieden uns dann für Kindergeld was auch klappte.
Frage Nr. 1
Ist das korrekt, dass ich aufgrund dieser Sachlage ab dem 23. Okt eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilden werde und somit einen Neu- bzw. Erstantrag stellen muss?
Der erste Brief den ich nun an die Jobcenter richten würde wäre der, dass ich zunächst mal die nötigen Formulare anfordere. Diesen würde ich auch ganz normal abschicken. Die Antragsformulare würde ich wenn ich nicht erscheinen muss per Einschreiben mit Rückschein hinschicken.
Frage Nr. 2
Muss / kann ich die Unterkunftskosten welche meine Eltern für Wohnung etc. zahlen anteilig geltend machen? Wenn ja, wie muss ich diese Anteile für mich berechnen oder wäre es klüger dieses Thema gar nicht erst bei der Antragsstellung anzuscheiden? Generell möchten wir jegliche Daten meiner Eltern so gut es geht daraus halten. Wir sind halt wie jeder andere auch der Jobcenter gegenüber misstrauisch.
Ich danke schon mal für Eure Hilfe
Viele Grüße
Björn
habe folgende Geschichte:
Am 23.10 werde ich 25 Jahre und habe damit einen eigenen Anspruch auf H4 / ALG2. Wohne zwar noch bei meinen Eltern aber deren Vermögen und Einkommen dürfte dann soweit ich weiß keine Rolle mehr bei der Antragsstellung spielen.
Ich hab im letzten Jahr schon mal für 6 Monate ALG2 bezogen (ohne Wohnkosten, nur diese 345€) weil mein Antrag noch vor der Umstellung mit dieser U25 Sache fiel. Hatte den Antrag kurz vorher gestellt.
Für Dez-06 stellte ich den Folgeantrag und nach einigem Hin und Her mit Anwalt bekamen wir eine Bewilligung die aber sehr gering ausfiel. Wir entschieden uns dann für Kindergeld was auch klappte.
Frage Nr. 1
Ist das korrekt, dass ich aufgrund dieser Sachlage ab dem 23. Okt eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilden werde und somit einen Neu- bzw. Erstantrag stellen muss?
Der erste Brief den ich nun an die Jobcenter richten würde wäre der, dass ich zunächst mal die nötigen Formulare anfordere. Diesen würde ich auch ganz normal abschicken. Die Antragsformulare würde ich wenn ich nicht erscheinen muss per Einschreiben mit Rückschein hinschicken.
Frage Nr. 2
Muss / kann ich die Unterkunftskosten welche meine Eltern für Wohnung etc. zahlen anteilig geltend machen? Wenn ja, wie muss ich diese Anteile für mich berechnen oder wäre es klüger dieses Thema gar nicht erst bei der Antragsstellung anzuscheiden? Generell möchten wir jegliche Daten meiner Eltern so gut es geht daraus halten. Wir sind halt wie jeder andere auch der Jobcenter gegenüber misstrauisch.
Ich danke schon mal für Eure Hilfe
Viele Grüße
Björn