Antrag zu Gesprächsvermerken nach IFG gamacht und ausgedruckt bekommen. Jetzt kommen Fragen auf

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Baller111

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Habe einen schriftlichen Antrag nach IFG getätigt und Antwort bzw. ausgedruckte Gesprächsvermerke bekommen. Jetzt habe ich Fragen, die ich selbst nicht beantworten kann, da es sich um "Kürzel " handelt, die ich nicht kenne. Vielleicht kann mir der ein oder andere hier weiterhelfen.

Ich kann hierzu immer nur einen Teil wiedergeben, da benannte Unterlagen über 40 Seiten hat. Bis diese durchgelesen und richtig analysiert werden können ( bitte um Verstaändnis ) dauert es einige Zeit. Nun aber erst einmal zu meinen 2 Fragen.

Da steht auf einem Blatt: " weiter an FM 8273 ". Was ist damit gemeint ?
Ist dieser Gesprächsvermerk weiter an die AFA mitgeteilt worden. Ist das rechtens ?

Und wie ist es, wenn Daten die "nicht mehr leistungsrelevant und erledigt" zu einem Sachverhalt, auch für die Zukunft nicht mehr gibt und nicht mehr gebraucht werden. Die dem JC auch nicht mehr " zweckdienlich " oder " geeignet ", nützen würden. Kann man eine LÖSCHUNG beantragen und gibt es dazu einen § der sich darauf stützt diese " unverzüglich " löschen zu lassen.

Vielen Dank schon mal im voraus.
 
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erwerbsuchend

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Da steht auf einem Blatt: " weiter an FM 8273 ". Was ist damit gemeint ?

In welchem Zusammenhang steht dieses Kürzel in den Unterlagen? FM kann für Fallmanagement stehen. Die Zahl könnte dann für den jeweiligen Fallmanager oder das jeweilige FM -Team stehen.

Und wie ist es, wenn Daten die "nicht mehr leistungsrelevant und erledigt" zu einem Sachverhalt, auch für die Zukunft nicht mehr gibt und nicht mehr gebraucht werden. Die dem JC auch nicht mehr " zweckdienlich " oder " geeignet ", nützen würden. Kann man eine LÖSCHUNG beantragen und gibt es dazu einen § der sich darauf stützt diese " unverzüglich " löschen zu lassen.

Dazu findest du hier eine Vorlage.
 

Baller111

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Hallo,
ich bräuchte dringend ein ( wenn möglich ) sachliche Auskünfte zu diesem Thema.
Neuer Sachverhalt:

Vorgestern 21.05.2018, war ich im JC wegen der angeforderten Gesprächsunterlagen ( die hat man mir zugesendet ) und wollte bezgl. eines NICHT VORHNDENEN Gesprächsvermerk Auskunft, warum zu einem WICHTIGEN ! Termin ( Antrag auf ALG II MIT BEISTAND ! ) es keine Gesprächsvermerk gibt:

Rückblickend:
Alles hat man notiert bzw. die Gespräche vermerkt, sogar über all die Monate, auch "unwichtigen " Sachen, ganz penibel !! Zu diesem angesprochenen Termin jedoch, IM BEISEIN EINES BEISTANDES " wurde ohne Begründung "rechtswiedrig" meinen Antrag auf ALG II ( alle benötigten Unterlagen und Angaben wurden gemacht, und unterschrieben abgegeben ! ) abgelehnt, obwohl es eindeutig zu sehen war dass ich Hilfebedürftig bin.

Zudem kommt noch dazu, dass der Beistand vom " OBERSTEN Chef " des Landkreises, Optionskommune ) eine E-Mail bekommen hat, dass, wenn ich alle benörigten Unterlagen und Angaben abgebe und angebe, nichts im Wege steht einen Antrag zu verweigern. Das JC hat dies auch gewusst. Man hatte extra einen Termin mit dem JC vereinbart.

Trotzdem hatte man den Antrag rechtswiedrig versagt, ohne Gründen von Angaben und es gab noch nicht einmal ein Versagungsschreiben seitens des JC !
Zurück zum vorestrigen Gespräch mit dem JC bzw. Mit dem Teamleiter.

Ich fragte, warum zu so einem wichtigen Termin, es KEINEN Gesprächsvermerk gibt, da doch sonst alles genau und penibel notiert wird.

Teamleiter sah in den Bildschirm und sagte: tatsächlich, es gibt keinen Gesprächsvermerk zu diesem Datum. Was man nicht habe, kann man auch nicht ausdrucken !!

Ich: hallo, zu allen Terminen hat man peinlichst genau die Gesprächsvermerke notier aber bei einem so wichtigen Termin, wo man "rechtswidrig " und ohne begründung meinen Antrag versagt hat, gibt ES KEINEN GESPRÄCHSVERMERK ?

Die wissen ganz genau, warum man keinen Gesprächsvermerk gemacht hat.

Jetzt meine Frage, da ich mich zu so einer Situation nicht auskenne, WAS KANN ICH DAGEGEN UNTERNEHMEN ? Wie kann ich mich dagegen wehren ? Bitte wenn es dazu was gibt mit § : Denen möchte ich, wenn es möglich ist, mal so richtig in die Suppe spucken.

Danke schon mal im voraus.
 
E

ExitUser

Gast
ich verstehe dein Anliegen nicht so ganz. Wogegen willst du denn angehen? Gegen einen fehlenden Gesprächsvermerk oder gegen die Ablehnung deines ALG II -Antrages? Mündlich ablehnen geht nicht. Den Ablehnungsbescheid musst du schriftlich bekommen und gegen den Bescheid kannst du Rechtsmittel einlegen.

Hast du kein Geld mehr? Dann kannst auf einen zumindest VORLÄUFIGEN positiven Bescheid bestehen (Begründung: du bist mittellos) und mit einer Kopie deines aktuellen Kontoauszuges die Mittellosigkeit nachweisen.

Und zugleich einen Vorschuss nach §42 SGBI beantragen, der dir umgehend im JC ausgezahlt werden soll

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html

Und wenn die dich abwimmeln, kannst du sofort mit deinen Unterlagen zum Sozialgericht gehen und einstweilige Anordnung auf Bescheidung deines ALG II -Antrages und Auszahlung beantragen. Mit Glück geht das dann ganz schnell.
 

koloss

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Was gibt es denn eigentlich überhaupt Schriftliches zu dem Thema?

Was wird dir denn jetzt eignetloch vorgeworfen, also Schriftlich.

Ich habe das so verstanden, das Du gegen dieses angeblich nicht vorhandene Gesprächsprotokoll angehen willst, was Du aber nur Schriftlich beantragen solltest,niemals etwas Mündlich "beantragen" oder fordern.

Schreib einfach ein einfaches Schreiben, wo Du den SB dazu aufforderst seiner Plicht nach zu kommen hat, ein Gesprächsprotokoll dir zur Verfügung zu stellen, so bringst Du damit das JC in Zugzwang.

Aber denke daran das es am besten per Fax oder Persönlich abgeben mit Eingangsbestätigung(mit Namen und Datum auf Kopie!)

Gruß
 

Baller111

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Hallo koloss, Bretta1,

ich glaube man hat mich hier nicht richtig verstanden, sollte ich es etwas umständlich geschrieben haben.

Es geht mir ausschließlich um den damaligen Termin, wo man mir, mit Beistand, ohne jeglichen Grund meine eindeutige Hilfebedürftigkeit nicht anerkannt hat. Und obwohl ALLES benötigte abgegeben und alle Angeben dazu gemacht worden sind, mir "rechtswidrig " der Antrag, OHNE eine mündliche sowie schriftliche Begründung vollstens versagt hat.

Dazu gibt es keinen Gesprächsvermerk, obwohl sonst auch ALLES penibel, nach meiner Anforderung der Gesprächsvermerke, schriftlich festgehalten hat. Komischer Weise, zu diesem Termin nichts, aber auch gar nichts schriftlicher geschrieben wurde.
Das kann ich auch nachvollziehen, da man sich aller Gesetze rechtswidrig und mit voller Absicht so verhalten hat ( Zeugin war ja mit dabei. Und die kennt sich damit aus !! )

So wie koloss geschrieben hat,
Ich habe das so verstanden, das Du gegen dieses angeblich nicht vorhandene Gesprächsprotokoll angehen willst, was Du aber nur Schriftlich beantragen solltest,niemals etwas Mündlich "beantragen" oder fordern.

Schreib einfach ein einfaches Schreiben, wo Du den SB dazu aufforderst seiner Plicht nach zu kommen hat, ein Gesprächsprotokoll dir zur Verfügung zu stellen, so bringst Du damit das JC in Zugzwang.
hat er es richtig verstanden.

ich möchte diesen "Damen und Herrn" die anwesend waren, wenn möglich, zwingen, dieses Gesprächsprotokoll zu schreiben um dann zu sehen, wie ich dagegen vorgehen kann ! Was ich auch tun werde. Denn dass kann sich keiner vorstellen was da abgegangen ist. Daher auch meine Frage an euch, wie und was.

Nochmals Danke an euch. Weitere Ideen und Möglichkeiten wären erwünscht, wenn möglich. Denn dieses Thema ist noch lange nicht erledigt.
 
E

ExitUser

Gast
Hallo Baller,
Es geht mir ausschließlich um den damaligen Termin, wo man mir, mit Beistand, ohne jeglichen Grund meine eindeutige Hilfebedürftigkeit nicht anerkannt hat.
diese wiederholte Aussage habe ich tatsächlich immer noch nicht verstanden. Was bedeutet denn "nicht anerkannt" genau? Wie ich oben schon geschrieben habe, geht ein/e Ablehnung/Negativbescheid nicht mündlich. Dir müsste also ein schriftlicher Negativ- oder Ablehnungsbescheid vorliegen, gegen den du Rechtsmittel einlegen kannst.

Ansonsten würde ich Akteneinsicht in VerBis schriftlich und nachweisbar beantragen.
 

koloss

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Hallo koloss, Bretta1,
ich möchte diesen "Damen und Herrn" die anwesend waren, wenn möglich, zwingen, dieses Gesprächsprotokoll zu schreiben um dann zu sehen, wie ich dagegen vorgehen kann ! Was ich auch tun werde. Denn dass kann sich keiner vorstellen was da abgegangen ist. Daher auch meine Frage an euch, wie und was.

Hallo,

also das da kein Gesprächsprotokoll vorhanden sein soll stinkt schon zum Himmel, da gebe ich dir Recht.

Das einzigste was mir eingefallen ist, was dir vielleicht helfen könnte bzw. als Druckmittel gegen das JC in der Hand hättest, wäre folgendes.

Stell einen Antrag auf Einsicht in deine Akte!
Ob da jetzt aber die Gesprächsprotokolle mit dabei sind, damit kenne ich mich leider nicht aus und habe das jetzt während ich das Schreibe nicht herausgefunden.

https://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld2-Bedarfsgemeinschaft.html

Aber mein Vorschlag davor ,dem JC ein Schreiben zu schicken. um die mal in Zugzwang zu bringen hätte ich schon längst gemacht und eine Stellungnahme gefordert warum es keine Gesprächsprotokolle gegeben haben soll.
So wärst Du auf der sicheren Seite, weil jetzt das JC schriftlich darauf antworten muss.

Aber sei doch so lieb und liste doch mal auf, was ist jetzt mit dem JC alles offen, was wird dir Verweigert, der Weiterbewilligungsantrag oder um was geht es konkret?
Was
Damit wir alle zusammenhänge verstehen können.Es kann nicht schaden hier jetzt noch einmal alles neu aufzurollen, vielleicht ist da ein zusammenhang womit jemand was anfangen kann:wink:

PS:Ich hab echt Tomaten auf den Augen - Beretta1hat den Vorschlag ja schon bereits gemacht - wie peinlich.:doh:
OT:So ich trink jetzt einen Tee koffein soll da bei doofheit helfen... :icon_mrgreen:
 

Baller111

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koloss
Aber mein Vorschlag davor ,dem JC ein Schreiben zu schicken. um die mal in Zugzwang zu bringen hätte ich schon längst gemacht und eine Stellungnahme gefordert warum es keine Gesprächsprotokolle gegeben haben soll. So wärst Du auf der sicheren Seite, weil jetzt das JC schriftlich darauf antworten muss.
Eine schriftliche Antwort habe ich bekommen. Ich zitiere: " Auf Ihren Antrag habe ich Ihnen bereits die vollständigen Gesprächsprotokolle aus unserem Programm LÄMMkom zugesandt. Darüber hinaus gibt es für den 21.04.2017 kein weitergehendes Protokoll. Zitat Ende
Das ist die Antwort, die ich bekommen habe. Ja, man weiß genau was damals gelaufen ist und das mit Beistand !

Aber sei doch so lieb und liste doch mal auf, was ist jetzt mit dem JC alles offen, was wird dir Verweigert, der Weiterbewilligungsantrag oder um was geht es konkret. Was
Damit wir alle zusammenhänge verstehen können.Es kann nicht schaden hier jetzt noch einmal alles neu aufzurollen, vielleicht ist da ein zusammenhang womit jemand was anfangen kann

Ist ganz einfach, nochmals, mir wurde ein Antrag auf ALG II " rechtswidrig verweigert " OBWOHL alle benötigten
1) Formulare ausgefüllt und unterschrieben wurden
2) es wurden alle ANGABEN gemacht, die noch benötigt wurden
3) ALLE Kontoauszüge VORGELEGT der letzten 3 Monate

Also alles was man braucht, damit man auch sieht und "beweisen kann" dass man nichts hat und einem Antrag auf ALG II und dessen Genehmigung NICHT's im Wege steht mit fehlenden irgendwelchen Sachen, Fragen usw.

Man hat es schlicht weg einfach nicht anerkannt !! Absolut rechtswidrig !! Und das mit einem Beistand der sich damit auskennt !!!

Wurde nicht anerkannt,

1) ohne einer mündlichen Begründung
2) ohne einer schriftlichen Begründung

einfach VERWEIGERT. Soweit doch Glasklar rechtswidrig.
Was ich jetzt ( wenn es möglich ist ) möchte, ist, das ich zu diesem doch wichtigen Termin, der entspr. auch schriftlich ergangen ist, ein Gesprächsprotokoll haben möchte. Denn komischer Weise, hat man auch sonnt zu all meinen Terminen, fein säuberlich Gesprächsprotokolle angefertigt. Nur zu diesem Termin nicht ??? Schon sehr auffallend !!

Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich nun das JC zwingen kann ( wenn es eine Möglichkeit gibt ) dieses zu bekommen. Damit ich beweisen kann, wie rechtswidrig man sich verhalten hat. Es muss doch eine Möglichkeit geben egal mit was ...
 

erwerbsuchend

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Man hat es schlicht weg einfach nicht anerkannt

Wie erfolgte diese Ablehnung genau?

Welche Belege gibt es für den ersten Versuch deinen ALG 2 -Antrag im JC abzugeben?

Und das mit einem Beistand der sich damit auskennt

Wie hat der sachkundige Beistand darauf reagiert? Mit welcher Intensität hat er einen schriftlichen Ablehnungsbescheid gefordert?

Hast du deinen Antrag auf ALG 2 erneut gestellt oder von welchen finanziellen Mitteln lebst du derzeit? Um die Zustellung deines ALG 2 -Antrages zu belegen, kannst du diesen auch per Fax mit Sendeprotokoll an das JC faxen.
 

Pixelschieberin

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@ Baller111
Ich kann deinen Formulierungen kaum folgen.
Mehr als einmal sprang im Kopfkino hoch:
leider vergessen meinte:
Ist das Deutsch oder kann das weg?
Kann es sein, daß du kein Muttersprachler bist?
Lies dir deine Texte bitte noch mal selbst laut vor, EHE du auf "Antworten" klickst.

Verstecke dich nicht hinter "mans".
WER zum Teufel soll "man" denn sein?

Viel klarer wird eine Schilderung oder Ansage, wenn die Protagonisten unmißverständlich bezeichnet werden.
Das sind z. B. "ich", "der Sachbearbeiter", "die Teamleiterin", "der Beistand", "die Praktikantin", etc.
Man macht, man tut, man steht nicht zum Gesagten.
So steigt keiner durch, WER WAS getan/gesagt hat oder WER was auch immer wollte.

So wie ich den etwas verquasten Text verstanden habe, will der TE dagegen angehen, daß ausgerechnet an dem Termin, wo es um die Wurst - Antrag abgeben - ging, vom gastgebenden SB KEIN Gespächsprotokoll verfaßt wurde.

Dann kommt zu allem Überfluß die - wie ich finde - dummdreiste - Ansage, daß nicht ausgedruckt werden könne, was nicht dokumentiert worden sei.
Darauf wäre der TE nicht von allein gekommen. Danke Anke.

Tscha, diese Lücke kann gefüllt werden.
Reich doch dein Gedächtnisprotokoll ein.
Schriftlich, nachweisbar, so daß es zur Akte genommen werden muß.

Vorzugsweise in Form einer Beschwerde an den TL.
Oder dessen Dienstherrn.

Zum unerhörten Vorgang selbst:
Manche Ämter sind verpflichtet, Amtshilfe zu leisten.
Wem die Annahme eines Antrags verweigert werden sollte, geht zum nächsten Bürgeramt, der nächsten Polizeistation und gibt den halt dort ab.
Gegen Eingangsbestätigung.
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Empfänger, der unberechtigterweise die Entgegennahme verweigert.

Vielleicht darf sich daraufhin der GF des JC beim Chef des Bürgeramts erklären, was denn in seinem Saftladen aus dem Ruder läuft - dergestalt daß der Bürger zu solchen Mitteln greifen muß.

Du könntest auch launig anfragen, ob du künftig jedes Mal einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen sollst.
Und - wer die Mehrkosten dafür trägt.

Das alles macht zwar keine Freunde, wirbelt dafür etwas Staub auf.
 
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Baller111

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Pixelschieberin
So wie ich den etwas verquasten Text verstanden habe, will der TE dagegen angehen, daß ausgerechnet an dem Termin, wo es um die Wurst - Antrag abgeben - ging, vom gastgebenden SB KEIN Gespächsprotokoll verfaßt wurde.
Dann kommt zu allem Überfluß die - wie ich finde - dummdreiste - Ansage, daß nicht ausgedruckt werden könne, was nicht dokumentiert worden sei.
Darauf wäre der TE nicht von allein gekommen. Danke Anke.
Genau so ist es.

Tscha, diese Lücke kann gefüllt werden. Reich doch dein Gedächtnisprotokoll ein. Schriftlich, nachweisbar, so daß es zur Akte genommen werden muß. Vorzugsweise in Form einer Beschwerde an den TL.
Oder dessen Dienstherrn.

Keine schlechte Idee. Die kann man alle in einen Sack stecken, TL, SB und auch den obersten Dienstherrn. Meine mehreren praktische Erfahrungen, haben ergeben, dass alle unter einen "Hut" stecken! Jetzt wo du mich drauf aufmerksam gemacht hast, könnte ich nur noch eine schriftliche Beschwerde bzw. Anfrage an eine höher gestellte " Fachaufsicht ? " machen.
 

Pixelschieberin

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[...] Meine mehreren praktische Erfahrungen, haben ergeben, dass alle unter einen "Hut" stecken! [...]
Solange deine Beschwerden lediglich mündlich vorgetragen werden, wird es unter deren Decke weiterhin schön muckelig bleiben.
vergessen meinte:
Die Macht der Täter fußt auf dem Schweigen der Opfer.
HE sollten sich stets die Aufmerksamkeit verschaffen, die nicht unter den Teppich gekehrt werden kann.

Deshalb alles schriftlich und NACHWEISBAR absetzen.
Damit es in die Akte kommt.
DIE überprüfst du mit der Akteneinsicht, die du m. W. jederzeit beantragen kannst.

Da es sich die Karriereleiter besser runter poltert als sie zu erklimmen, fange ich gern oben an, wenn ich Steine ins Rollen bringe.
Irgendeinen wirds beim Runter-Kullern schon spürbar treffen..
mir meinte:
Die Nachweisbarkeit des Eingangs meiner Schreiben stelle ich mit der Methode "doppelt gemoppelt" auf niedrigem Kostenniveau sicher.
Die als zu häufig empfundene Erwähnung der Vorgehensweise geht einer Mit-Forentin zwar voll auf den Docht - aber - da ich nicht davon ausgehen kann, daß Noobs sie sogleich finden werden, werde ich mir trotzdem weiterhin erlauben, diese Verlinkung zur Verfügung zu stellen.
 
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