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Habe einen schriftlichen Antrag nach IFG getätigt und Antwort bzw. ausgedruckte Gesprächsvermerke bekommen. Jetzt habe ich Fragen, die ich selbst nicht beantworten kann, da es sich um "Kürzel " handelt, die ich nicht kenne. Vielleicht kann mir der ein oder andere hier weiterhelfen.
Ich kann hierzu immer nur einen Teil wiedergeben, da benannte Unterlagen über 40 Seiten hat. Bis diese durchgelesen und richtig analysiert werden können ( bitte um Verstaändnis ) dauert es einige Zeit. Nun aber erst einmal zu meinen 2 Fragen.
Da steht auf einem Blatt: " weiter an FM 8273 ". Was ist damit gemeint ?
Ist dieser Gesprächsvermerk weiter an die AFA mitgeteilt worden. Ist das rechtens ?
Und wie ist es, wenn Daten die "nicht mehr leistungsrelevant und erledigt" zu einem Sachverhalt, auch für die Zukunft nicht mehr gibt und nicht mehr gebraucht werden. Die dem JC auch nicht mehr " zweckdienlich " oder " geeignet ", nützen würden. Kann man eine LÖSCHUNG beantragen und gibt es dazu einen § der sich darauf stützt diese " unverzüglich " löschen zu lassen.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Ich kann hierzu immer nur einen Teil wiedergeben, da benannte Unterlagen über 40 Seiten hat. Bis diese durchgelesen und richtig analysiert werden können ( bitte um Verstaändnis ) dauert es einige Zeit. Nun aber erst einmal zu meinen 2 Fragen.
Da steht auf einem Blatt: " weiter an FM 8273 ". Was ist damit gemeint ?
Ist dieser Gesprächsvermerk weiter an die AFA mitgeteilt worden. Ist das rechtens ?
Und wie ist es, wenn Daten die "nicht mehr leistungsrelevant und erledigt" zu einem Sachverhalt, auch für die Zukunft nicht mehr gibt und nicht mehr gebraucht werden. Die dem JC auch nicht mehr " zweckdienlich " oder " geeignet ", nützen würden. Kann man eine LÖSCHUNG beantragen und gibt es dazu einen § der sich darauf stützt diese " unverzüglich " löschen zu lassen.
Vielen Dank schon mal im voraus.
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