Hallo,
ich blicke gerade überhaupt nicht mehr durch! Kurzfassung:
Am 21.12.12 lief mein Vetrag aus, war vom 13.12.12 bis 02.01.13 krankgeschrieben. Danach Arbeitslos gemeldet. Jetzt sagt das Arbeitsamt, sie können meinen Antrag nicht bearbeiten, weil ich erst rückwirkend Krankengeld beantragen müsse. Ähm, wofür? Hat man darauf nicht erst nach 6 Wochen AU Anspruch?
Und muss das Arbeitsamt den Antrag nicht auch erstmal so bearbeiten? Ich meine ich bekomme die ganze Zeit kein Geld, das wird eng langsam.
LG
ich blicke gerade überhaupt nicht mehr durch! Kurzfassung:
Am 21.12.12 lief mein Vetrag aus, war vom 13.12.12 bis 02.01.13 krankgeschrieben. Danach Arbeitslos gemeldet. Jetzt sagt das Arbeitsamt, sie können meinen Antrag nicht bearbeiten, weil ich erst rückwirkend Krankengeld beantragen müsse. Ähm, wofür? Hat man darauf nicht erst nach 6 Wochen AU Anspruch?
Und muss das Arbeitsamt den Antrag nicht auch erstmal so bearbeiten? Ich meine ich bekomme die ganze Zeit kein Geld, das wird eng langsam.
LG