Thors Liebling
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Gilt ein an das zuständige Jobcenter übermittelter Antrag als Antrag oder kann das Jobcenter den einfach ignorieren?
Dass ein Antrag per Mail fristwahrend gestellt werden kann, ist richtig.Gilt ein an das zuständige Jobcenter übermittelter Antrag als Antrag oder kann das Jobcenter den einfach ignorieren?
Mehr noch: Es kann durchaus sein, dass der Zugang einer E-Mail vom JC bestritten wird.
Was aber regelmässig nicht möglich ist, auch wenn emails nicht verschwinden.wobei im echten Rechtsstreit der Kläger den Beweis der Zustellung erbingen muss.
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