Martin Behrsing
Redaktion
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 16 Jun 2005
- Beiträge
- 21.606
- Bewertungen
- 4.437
weils jetzt immer dringender wird
Linchen0307 meinte:Hallo Martin..
diesen Antrag kann man doch erst stellen, wenn man weiß, wie hoch der Bedarf ist.
Hier bei uns in Schleswig Holstein, respektive in dem Ort, in dem meine Kids zur Schule gehen, erfährt man erst am 1. Schultag, des neuen Schuljahres, was die Kids brauchen.
Insofern kann man den Antrag auf Übernahme von Schulbedarf noch nicht stellen.![]()
Barney meinte:Was macht denn einer, der umziehen will? Der beantragt doch auch vorher alles. Er setzt sich hin und macht eine Liste, auf der alles das steht, was er glaubt, das es benötigt wird.
Abgerechnet wird zum Schluß.![]()
§ 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
Musste du wahrscheinlich einklagen. Entscheidungen dazu hier:Afrodite meinte:Also ich hab am Montag diesen Antrag hier auf dem Amt selbst abgegeben und mir auch gleich mal den Eingangsstempel draufhauen lassen![]()
Die am Schalter meinte gleich mal dazu, ich soll mir keine Hoffnung machen, das das bewilligt wird.
Jetzt hab ich dazu mal eine Frage, gibt es zur Bewilligung von Schulbedarf schon irgendwelche Urteile oder ähnliches, das ich bei einer möglichen Ablehnung dann nachschieben kann? oder muß ich das dann gleich versuchen einzuklagen? :|
Liebe Grüße
Afrodite
codejunkie meinte:naja das klingt dann aber nicht wirklich ermutigend oder nicht ?? also ich sag mal das urteil sagt ja nur aus das man dann mehr oder weniger einen zinslosen kredit bekommt !! und darum ging es bei dem antrag ja im eigentlichen nicht sondern mehr um eine zusätzliche leistung !! toll dann kann man ja eigentlich direkt auf ne ablehnung warten...![]()
die nächste Schule 12 Km weg ist
Solanus meinte:Moin,
Wurde abgelehnt mit der Begründung, die Kosten müssen aus dem Regelsatz bestritten, notfalls angespart werden.
Arania meinte:Nicht nur das man das seinen Kindern nicht antun sollte, es gab ja nun schon Eltern die durch Erzwingungshaft gezwungen wurden ihre Kinder in die Schule zu schicken, da ging es zwar um religiöse Gründe, aber ich denke hier würden die Richter auch so entscheiden![]()
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.