Antrag Meckl.-Vorpommern: Gesetzesänderung SGB II u. a. Gesetze - betr. BILDUNGSPAKET

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Bundesrat

Drucksache 752/12

04.12.12

Gesetzesantrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze


A. Problem und Ziel

In der Folge der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar
2010 ist mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderungen
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das
„Bildungs- und Teilhabepaket“ eingeführt worden. Neben der verfassungskonformen
Neubemessung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche
verfolgt das Gesetz das Ziel, mit der Ausgestaltung der Leistungen für Bildung und
Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus besonders förderungsbedürftigen
Haushalten zum einen ein gleichberechtigtes Maß an Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft und zum anderen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung im
schulischen und außerschulischen Bereich zu gewährleisten. Die Erfahrungen der
Praxis der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass die derzeitigen
Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen
und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren. [...]
Weiter (Quelle): TOP 70 hier: Bundesrat 904. Sitzung - Übersicht zur Tagesordnung

Wir am 14.12.2012 im Bundesrat debattiert.

Einiges aus dem Antrag zur Gesetzesänderung:

- Schülerbeförderung: Zumutbare Eigenleistung 5 €

- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Gemeinschaft (bisher 10 €/Monat) - was hilft's, wenn Fußballschuhe, Musikinstrument, Fahrtkosten zum Verein u. a. fehlen

- Kosten der Klassenfahrt/Ausflüge: Geldleistung an den Hilfebedürftigen statt "Gutschein" bzw. statt Direktzahlung an die Schule bzw. Kindertageseinrichtung (Bundesländern bestimmen selbst, wie)

- Regelung, wenn Hilfebedürftiger in Vorleistung tritt

- Rückwirkung des Antrags auf Bildung und Teilhabe auf den Beginn des aktuellen Alg-II-Bewilligungszeitraums

Ich kann das jetzt nicht alles wiedergeben, steht detailliert ab PDF-Seite 9 (Gesetzesbegründung) im Anhang:
 

Anhänge

  • 752-12.pdf
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AW: Antrag Meckl.-Vorpommern: Gesetzesänderung SGB II u. a. Gesetze - betr. BILDUNGSP

"Aktuelle Meldungen - hib - heute im Bundestag":
Im Bundestag notiert: Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 30.01.2013

Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat will einzelne Regelungen zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ändern. Deshalb hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12036) in den Bundestag eingebracht. Infolge der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 sei mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabegesetz eingeführt worden, heißt es in der Vorlage. Doch die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre hätten gezeigt, „dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren“, schreibt die Länderkammer zur Begründung.
Quelle

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12036, 09. 01. 2013
Gesetzentwurf des Bundesrates, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze:
*klick* https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712036.pdf
 
AW: Antrag Meckl.-Vorpommern: Gesetzesänderung SGB II u. a. Gesetze - betr. BILDUNGSP

Bundesrat Pressemitteilung 71 / 2013
Veröffentlicht am 22.03.13

Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket

Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches zugestimmt. Es erleichtert die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus besonders förderungsbedürftigen Familien. Das Gesetz soll unter anderem den erforderlichen Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Die Änderungen betreffen zum Beispiel den Eigenanteil bei Schülerfahrkarten, die Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und das Antragsverfahren für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die von den Ländern und Kommunen in den letzten zwei Jahren gesammelten Praxiserfahrungen berücksichtigt.
Das Gesetz geht auf einen Entwurf des Bundesrates zurück, den dieser im letzten Jahr in den Bundestag eingebracht hatte.


(*klick*) Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 148/13 (Beschluss)
Quelle
 
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