biddy
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Weiter (Quelle): TOP 70 hier: Bundesrat 904. Sitzung - Übersicht zur TagesordnungBundesrat
Drucksache 752/12
04.12.12
Gesetzesantrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
A. Problem und Ziel
In der Folge der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar
2010 ist mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderungen
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das
„Bildungs- und Teilhabepaket“ eingeführt worden. Neben der verfassungskonformen
Neubemessung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche
verfolgt das Gesetz das Ziel, mit der Ausgestaltung der Leistungen für Bildung und
Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus besonders förderungsbedürftigen
Haushalten zum einen ein gleichberechtigtes Maß an Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft und zum anderen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung im
schulischen und außerschulischen Bereich zu gewährleisten. Die Erfahrungen der
Praxis der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass die derzeitigen
Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen
und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren. [...]
Wir am 14.12.2012 im Bundesrat debattiert.
Einiges aus dem Antrag zur Gesetzesänderung:
- Schülerbeförderung: Zumutbare Eigenleistung 5 €
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Gemeinschaft (bisher 10 €/Monat) - was hilft's, wenn Fußballschuhe, Musikinstrument, Fahrtkosten zum Verein u. a. fehlen
- Kosten der Klassenfahrt/Ausflüge: Geldleistung an den Hilfebedürftigen statt "Gutschein" bzw. statt Direktzahlung an die Schule bzw. Kindertageseinrichtung (Bundesländern bestimmen selbst, wie)
- Regelung, wenn Hilfebedürftiger in Vorleistung tritt
- Rückwirkung des Antrags auf Bildung und Teilhabe auf den Beginn des aktuellen Alg-II-Bewilligungszeitraums
Ich kann das jetzt nicht alles wiedergeben, steht detailliert ab PDF-Seite 9 (Gesetzesbegründung) im Anhang: