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Hallo,
ich erhalte seit dem 1.6 eine volle unbefristete EM Rente,
da die Rente nicht ganz zum Lebensunterhalt reicht, habe ich Anfang des Monats Grundsicherung beantragt,
und alle erforderlichen Unterlagen wie Rentenbescheid, Kontoauszüge usw. vorgelegt.
Bei der Antragsstellung hat die SB mir eine sehr großzügig gefaßte Schweigepflichtsentbindung für die DRV vorgelegt,
die sozusagen einer Generalvollmacht gleichkommt, meine Daten an jeden weiterreichen zu dürfen.
Ich habe mir das durchgelesen, und dann gesagt,das ich das auf keinen Fall unterschreiben werde.
Die SB meinte daraufhin, das mir dann die Leistung versagt werden könnte.
Letze Woche kam dann nochmal ein formloser Brief vom Amt in dem auf meinen Antrag Bezug genommen wurde,
und das dafür noch die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung und ausgefüllte Mietbescheinigung benötigt würde.
Einen Bewilligungsbescheid habe ich bis jetzt noch nicht erhalten,
ich wohne ich schon seit 7 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, und weiß gar nicht,
ob eine Mietbescheinigung dann überhaupt notwendig ist, die Höhe der NK stehen ja auch im vorgelegten Mietvertrag.
Wofür benötigt das Grundsicherungsamt eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung, muß ich die unterschreiben ?
ich erhalte seit dem 1.6 eine volle unbefristete EM Rente,
da die Rente nicht ganz zum Lebensunterhalt reicht, habe ich Anfang des Monats Grundsicherung beantragt,
und alle erforderlichen Unterlagen wie Rentenbescheid, Kontoauszüge usw. vorgelegt.
Bei der Antragsstellung hat die SB mir eine sehr großzügig gefaßte Schweigepflichtsentbindung für die DRV vorgelegt,
die sozusagen einer Generalvollmacht gleichkommt, meine Daten an jeden weiterreichen zu dürfen.
Ich habe mir das durchgelesen, und dann gesagt,das ich das auf keinen Fall unterschreiben werde.
Die SB meinte daraufhin, das mir dann die Leistung versagt werden könnte.
Letze Woche kam dann nochmal ein formloser Brief vom Amt in dem auf meinen Antrag Bezug genommen wurde,
und das dafür noch die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung und ausgefüllte Mietbescheinigung benötigt würde.
Einen Bewilligungsbescheid habe ich bis jetzt noch nicht erhalten,
ich wohne ich schon seit 7 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, und weiß gar nicht,
ob eine Mietbescheinigung dann überhaupt notwendig ist, die Höhe der NK stehen ja auch im vorgelegten Mietvertrag.
Wofür benötigt das Grundsicherungsamt eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung, muß ich die unterschreiben ?
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