Antrag Grundsicherung, Amt verlangt ärztl. Schweigepflichtsentbindung, wirklich notwendig ?

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Realistic

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Hallo,

ich erhalte seit dem 1.6 eine volle unbefristete EM Rente,
da die Rente nicht ganz zum Lebensunterhalt reicht, habe ich Anfang des Monats Grundsicherung beantragt,
und alle erforderlichen Unterlagen wie Rentenbescheid, Kontoauszüge usw. vorgelegt.

Bei der Antragsstellung hat die SB mir eine sehr großzügig gefaßte Schweigepflichtsentbindung für die DRV vorgelegt,
die sozusagen einer Generalvollmacht gleichkommt, meine Daten an jeden weiterreichen zu dürfen.

Ich habe mir das durchgelesen, und dann gesagt,das ich das auf keinen Fall unterschreiben werde.
Die SB meinte daraufhin, das mir dann die Leistung versagt werden könnte.

Letze Woche kam dann nochmal ein formloser Brief vom Amt in dem auf meinen Antrag Bezug genommen wurde,
und das dafür noch die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung und ausgefüllte Mietbescheinigung benötigt würde.

Einen Bewilligungsbescheid habe ich bis jetzt noch nicht erhalten,
ich wohne ich schon seit 7 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, und weiß gar nicht,
ob eine Mietbescheinigung dann überhaupt notwendig ist, die Höhe der NK stehen ja auch im vorgelegten Mietvertrag.


Wofür benötigt das Grundsicherungsamt eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung, muß ich die unterschreiben ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Atze Knorke

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Hallo Realistic,

schließe mich dem kurzen Satz von (at)Gast an.

Ergänzend gehe ich davon aus, du bist jetzt lt. Antragstellung im 4. Kapitel SGB XII.

Die volle unbefristete EMR wurde mit Feststellung und durch Rentenbescheid von der DRV gewährt und ist verbindlich, dazu ist die Grundsicherungs-Erfordernis/Forderung einer 'großzügig gefaßten Schweigepflichtsentbindung' nicht mehr gegeben. :icon_evil:

Selbst die geforderte 'Mietbescheinigung' ist nicht relevant. Der Nachweis in Kopie des Mietvertrages & Mietzahlung zur Antragstellung ist völlig ausreichend. Der Sozial-Leistungsbezug gegenüber Dritten (Vermieter) zu offenbaren, ist unzulässig.

Jede Kommune mit seinen Behörden und Ämtern kocht ihre eigene Suppe mit dem Einzelfall und somit werden die Betroffenen stets in Schach gehalten.

Einiges bitte dazu hier herausfiltern:
https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
 
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Gast
Wenn die Erwerbsminderung durch die DRV festgestellt wurde bedarf es keinerlei anderweitiger Auskunftsersuchen in Form von Schweigepflichtsentbindungen jeglicher Art vom SGBXII gefordert.

Rechtsgrundlage benennen lassen welche es in dem Zusammenhang gar nicht gibt denn wie schon oben beschrieben völlig nutzlos bzw. absolut nicht bedeutend für die Bewilligung der beantragten Leistung.

Manche SGBXII Behörden sind nämlich manchmal etwas neugierig warum, weshalb etc...:wink:


liesa
 

HermineL

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Eine Schweigepflichtsentbindung wäre nur notwendig wenn noch nicht feststehen würde ob du erwerbsfähig bist.
Aber selbst dann wäre diese freiwillig. Ergo Rentenbescheid ist für das Grusi -Amt maßgebend da die DRV
deine Erwerbsunfähigkeit schon festgestellt hat.

§ 44a SGB II Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
…..
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt....



Mietbescheinigung ist nicht notwendig wenn der Mietvertrag vorliegt. Im Mietvertrag darfst du die
Daten des Vermieters schwärzen (Name,Anschrift,Konto usw.)

Eine Mietbescheinigung darf vom Jobcenter nicht zwingend gefordert werden. Die Verwendung des Vordrucks Mietbescheinigung kann vom Jobcenter angeboten werden, steht aber unter der ausdrücklichen Prämisse der Freiwilligkeit. Daran ändern auch die Mitwirkungspflichten des § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nichts. Diese beziehen sich lediglich auf die Angabe der erforderlichen Sozialdaten wie beispielsweise die Höhe der Miete, nicht aber auf eine bestimmte Bescheinigungsform.


Wird einem Vermieter eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen vorgelegt, so wird diesem bekannt,dass der betroffene Mieter eine Sozialleistung beantragt hat oder erhält. Hierbei handelt es sich um ein Schützenswertes Sozialdatum im Sinne des § 67 Absatz 1 SGB X (Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R). Für diese Übermittlung eines Sozialdatums muss eine Übermittlungsbefugnis innerhalb des Sozialgesetzbuches oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen (§§ 67b Absatz 1Satz 1,67d Absatz 1 SGB X). Eine rechtliche Übermittlungsbefugnis liegt regelmäßig nicht vor, wenn, wie von Ihnen vorgetragen, andere geeignete Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Kosten für Unterkunft und Heizung vorgelegt worden sind. Im Falle einer freiwilligen Nutzung der Mietbescheinigung ist der Vermieter darauf hinzuweisen, dass er die Angaben zu den Kosten für Unterkunft und Heizung lediglich auf freiwilliger Basis machen müsste (§ 67a Absatz 4 SGB X).

Habe dir die Ausführungen des Bundesdatenschutz als pdf angehängt.
 

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  • BfDI - Datenschutz im Jobcenter.pdf
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Realistic

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Hallo, Kerstin, Atze, liesa und Hermine vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

Das was ihr schreibt, bestätigt mich darin, was ich schon vermutet habe.

Ich möchte dem Amt einen Brief schreiben, nur was schreibe ich da am besten rein ?
 

Atze Knorke

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Hallo Realistic,

schreibe bitte kurz und bündig und dann nachweislich auf den Postweg bringen:

Realistic------------------------------------------------Ort, Datum

Einschreiben
Amt für XXXX
Straße
PLZ, Ort


Ihre Schreiben vom XX.XX.XXXX, XX.XX.XXXX

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXXX,

bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage, auf die sich Ihre umfangreichen Forderungen zur Antragstellung stützen.

Bezüglich meiner Mitwirkungspflichten ist die geforderte ärztliche Schweigepflichtsentbindung aufgrund des bindenden DRV -Rentenbescheides vom XX.XX.XXXX zur Antragstellung gegenstandslos.

Eine Mietbescheinigung basiert auf Freiwilligkeit und entsprechend dem vorliegenden Mietvertrag in Kopie
sind alle notwendigen Daten völlig ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Realistic

(Nur Musterbeispiel - ohne Gewähr)

Bitte denke selbst nochmal nach, korrigiere falls unzureichend oder missverständlich.
 

Realistic

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Hallo Atze, vielen Dank für deinen Beispieltext und die sehr nützlichen und informativen Verweise.

So, oder so ähnlich werde ich den Text auch schreiben,
ich muß mir darüber noch mal Gedanken machen.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.
 

Realistic

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Hallo, nachdem ich dem Amt einen Brief geschrieben hatte,
kam jetzt ein Bewilligungsbescheid über meine beantragte Leistung auf Grundsicherung .

Als erster Satz stand oben :

" Dieser Bescheid wird Ihnen für Realistic übersandt "

Find ich schon seltsam die Anrede, sozusagen in der 3. Person.

Kennt das jemand so, bzw. ist das normal bei Bescheiden vom Amt für Grundsicherung ?
 
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