Octavius
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Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erstausstattung, Weihnachtsbeihilfe und Renovierungskosten gestellt. Da ich ja möglichst schnell Möbel in meiner Wohnung haben möchte, habe ich ihr eine kurze "frist" gesetz.
Ich weis das sie sich nicht daran halten muss, aber selbst auf den Briefen wo steht, das ich eine Eingangsbestätigung haben möchte. Bekam ich noch keine Antwort. Die Briefe sind am 20.11.2009 angekommen.
Sie hatte reintheoretisch eine Woche Zeit das zu bearbeiten. Da ich aber sehe, bzw gelesen habe, das der Postweg im Amt selber bis zu 3 Tagen dauern kann, denke ich mir das ich noch mal bis nächste Woche Freitag warte.
Wie ist das wo ich keine Eingangsbestätigung erhalte vom Amt?
Ich hb es zwar per einschreiben getan, aber trotzdem kann man doch eine Schriftliche bestätigung verlangen oder?
Egal was ich für anträge stelle. Ich bekomme derzeit noch NIE eine Antwort!!
Ab wann wird es "kritisch". Ab wo kann ich sagen "ich bestehe auch eine Bestätigung" beziehungsweise auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid?
Ich will nicht zu voreilig sein, weil ich auch sehe, das die Briefe erst am 20.11. dort ankamen. und es ja heisst, das es aufjedenfall 2 Wochen dauern kann bis was kommt.
Auf jeden Bescheid wo ich wegen Renovierungskosten, und Erstausstattungskosten was beantragt habe, steht drauf "EILIGE TERMINSACHE"
Ich gehe spätestens Mittwoch zum Amt, um mir einen Bescheid abzuholen für die Schuldnerberatung, ohne das, kann ich keine in Anspruch nehmen, was ich normal Vermeiden wollte wegen dieser Sache zum Amt zu gehen. Wenn sie mich darauf anspricht auf meine Anträge, kann ich dann sagen, das ich es schriftlich haben will? Das sie mit mir nicht darüber sprechen braucht?
Ich habe noch insgesamt ca. 5-6 Anträge bei ihr am laufen! Noch keine Reaktion. Ok alle erst innerhalb der letzten 2 Wochen gestellt. =)
Ich bin so hibbelig was die Antworten betrifft.
LG
ich habe einen Antrag auf Erstausstattung, Weihnachtsbeihilfe und Renovierungskosten gestellt. Da ich ja möglichst schnell Möbel in meiner Wohnung haben möchte, habe ich ihr eine kurze "frist" gesetz.
Ich weis das sie sich nicht daran halten muss, aber selbst auf den Briefen wo steht, das ich eine Eingangsbestätigung haben möchte. Bekam ich noch keine Antwort. Die Briefe sind am 20.11.2009 angekommen.
Sie hatte reintheoretisch eine Woche Zeit das zu bearbeiten. Da ich aber sehe, bzw gelesen habe, das der Postweg im Amt selber bis zu 3 Tagen dauern kann, denke ich mir das ich noch mal bis nächste Woche Freitag warte.
Wie ist das wo ich keine Eingangsbestätigung erhalte vom Amt?
Ich hb es zwar per einschreiben getan, aber trotzdem kann man doch eine Schriftliche bestätigung verlangen oder?
Egal was ich für anträge stelle. Ich bekomme derzeit noch NIE eine Antwort!!
Ab wann wird es "kritisch". Ab wo kann ich sagen "ich bestehe auch eine Bestätigung" beziehungsweise auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid?
Ich will nicht zu voreilig sein, weil ich auch sehe, das die Briefe erst am 20.11. dort ankamen. und es ja heisst, das es aufjedenfall 2 Wochen dauern kann bis was kommt.
Auf jeden Bescheid wo ich wegen Renovierungskosten, und Erstausstattungskosten was beantragt habe, steht drauf "EILIGE TERMINSACHE"
Ich gehe spätestens Mittwoch zum Amt, um mir einen Bescheid abzuholen für die Schuldnerberatung, ohne das, kann ich keine in Anspruch nehmen, was ich normal Vermeiden wollte wegen dieser Sache zum Amt zu gehen. Wenn sie mich darauf anspricht auf meine Anträge, kann ich dann sagen, das ich es schriftlich haben will? Das sie mit mir nicht darüber sprechen braucht?
Ich habe noch insgesamt ca. 5-6 Anträge bei ihr am laufen! Noch keine Reaktion. Ok alle erst innerhalb der letzten 2 Wochen gestellt. =)
Ich bin so hibbelig was die Antworten betrifft.
LG