Antrag für Renovierungskosten, Erstausstattung und Weihnachtsbeihilfe

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Octavius

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2006
Beiträge
331
Bewertungen
5
Hallo,


ich habe einen Antrag auf Erstausstattung, Weihnachtsbeihilfe und Renovierungskosten gestellt. Da ich ja möglichst schnell Möbel in meiner Wohnung haben möchte, habe ich ihr eine kurze "frist" gesetz.
Ich weis das sie sich nicht daran halten muss, aber selbst auf den Briefen wo steht, das ich eine Eingangsbestätigung haben möchte. Bekam ich noch keine Antwort. Die Briefe sind am 20.11.2009 angekommen.
Sie hatte reintheoretisch eine Woche Zeit das zu bearbeiten. Da ich aber sehe, bzw gelesen habe, das der Postweg im Amt selber bis zu 3 Tagen dauern kann, denke ich mir das ich noch mal bis nächste Woche Freitag warte.

Wie ist das wo ich keine Eingangsbestätigung erhalte vom Amt?
Ich hb es zwar per einschreiben getan, aber trotzdem kann man doch eine Schriftliche bestätigung verlangen oder?

Egal was ich für anträge stelle. Ich bekomme derzeit noch NIE eine Antwort!!

Ab wann wird es "kritisch". Ab wo kann ich sagen "ich bestehe auch eine Bestätigung" beziehungsweise auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid?

Ich will nicht zu voreilig sein, weil ich auch sehe, das die Briefe erst am 20.11. dort ankamen. und es ja heisst, das es aufjedenfall 2 Wochen dauern kann bis was kommt.
Auf jeden Bescheid wo ich wegen Renovierungskosten, und Erstausstattungskosten was beantragt habe, steht drauf "EILIGE TERMINSACHE"

Ich gehe spätestens Mittwoch zum Amt, um mir einen Bescheid abzuholen für die Schuldnerberatung, ohne das, kann ich keine in Anspruch nehmen, was ich normal Vermeiden wollte wegen dieser Sache zum Amt zu gehen. Wenn sie mich darauf anspricht auf meine Anträge, kann ich dann sagen, das ich es schriftlich haben will? Das sie mit mir nicht darüber sprechen braucht?

Ich habe noch insgesamt ca. 5-6 Anträge bei ihr am laufen! Noch keine Reaktion. Ok alle erst innerhalb der letzten 2 Wochen gestellt. =)

Ich bin so hibbelig was die Antworten betrifft.


LG
 
Hallo

Kurze Antwort auf Deine Frage "Wie ist das wo ich keine Eingangsbestätigung erhalte vom Amt?"

Gibst Du diese Anträge persönlich da ab,kannst Du auf eine Bestätigung bestehen und bekommst diese auch!

Wo man keine Bestätigung hat, muss man immer damit rechnen, dass sie ins nirgentwo abwandern !

Hast Du einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, dann bestehe auch darauf. Wenn man mit Dir darüber sprechen will, dann nutze dies auch und verneine dieses Angebot nicht, wäre nicht zu empfehlen!

gruß
goweidlich
 
Ich habe meine Frage wohl falsch ausgedrückt.

Ich habe in 1 oder 2 Briefen meinen Berater darum gebeten, oder denjenigen der eben das liest und bearbeitet, mir Schriftlch mitzuteilen, das diese den Antrag haben.

ALLE Anträge sind per EINSCHREIBEN eingegangen, somit bräuchte ich nun nicht die schriftliche Bestätigung, aber wenn ich diese bekommen würde, wüsste ich das er es eventuell bearbeiten würde.

Auf die Anträge für Renovierung und Erstausstattung warte ja wirklich sehr stark. Da ich das Geld wirklich gebrauchen kann.

Weihnachtsbeihilfe, ja das weiss ich ist eine freiwillige zahlung.

Dann werde ich noch bis Freitag nächste Woche warten. Wegen den Bescheiden und hoffe das ich wenigstens die mitteilung bekomme, das es bearbeitet wird.

Wenn man mit Dir darüber sprechen will, dann nutze dies auch und verneine dieses Angebot nicht, wäre nicht zu empfehlen!
Das "würde" ich nicht gerne machen, hätte zwar beistand dabei, aber ich bekomme nie etwas schriftliches.
Ok aber wenn sie es mir nicht schriftlich geben will, kann ich sie ja auf den Teamleiter hinweisen oder? Hatte ich mal gelesen, das ich mich zum Teamleiter weiterleiten lassen kann.
Hmm ok wäre eventuell eine Maßnahme.
Werde dann auch gleich den Ordner mitnehmen wo alle Anträge drinnen sind mit den Belegen das sie angekommen sind. Bzw den Einschreibebelägen.

Hast Du einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, dann bestehe auch darauf.
Ab wann kann ich darauf bestehen einen BEscheid zu erhalten? Ab welchen Zeitraum? Wie mein Renovierungsgeld und Erstausstattung. ?
 
einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsbeihilfe gibt es z.B. nicht

Echt schade, oder? :icon_hmm: Wäre doch eine schöne Geste. So was wie ne St.Martinstüte zu bekommen.
Für die vielen Menschen hier, die kleine Kinder haben, sollte es sowas wie einen Spielwaren-Gutschein geben und wenn er nur 10,00€ beträgt.
Das wäre mein Weihnachtswunsch.
Hopefull
 
Gelten die drei Monate auch für Erstausstattungsantrag??? Ich habe meinen Antrag am 12.11.2009 abgegeben und am 26.11.2009 war er immer noch nicht bearbeitet. Ich ziehe morgen in meine neue Wohnung und habe keinerlei Möbel, kann doch nicht drei Monate mit meinem Sohn auf der Erde schlafen und mich nur von Brot ernähren. Danke.
 
Danke für die Antwort dann werd ich einfach nur einen brief schicken mit einer erinnerung und dann in 2 monaten wenn noch nichts ist was schreiben wegen untätigkeit
 
Hallo,


eben war eine Frau vom Amt da um zu kontrollieren was in meiner Wohnung vorhanden ist und was nicht (unangekündigt).

Habe gleich gesagt das jegliches was hier drinnen ist geliehen ist beziehungsweise gekauft wurde von geld was ich auch noch zurück zahlen muss, bzw. bestimmte Möbel noch bezahlt werden müssen.

Nun hab ich ein Problem eventuell. In der Küche Stehen möbel die ich von nachbarn bekommen habe, damit ich vorübergehend was habe, möbel sind schon etliche jahre alt und auch schon teilweise beschädigt.
Habe ihr auch gesagt das die arbeitsplatte nicht mehr nutzbar ist und ich auch da eine neue holen muss.

Im Schlafzimmer hat sie die Matratze aufgeschrieben die vorhanden ist, dies ist aber nur eine 3cm Schaumstoffmatratze was ich ich ihr auch sagte. Das auf der ein schlafen normal nicht richtig möglich ist.

Wie ist das wenn ich von den Möbeln (Teppich, Schränke und Alibert) keine Quittung mehr habe. Aber Nachweisen kann woher ich das habe und die auch sagen können das dies im Angebot war für den und den preis mit Foto? Oder der Werbung von damals?

Ich fahre gleich zu meinem freund, bei diesem müsste die Quittung dafür liegen wo aber es auch sein kann, das ich die nicht mehr habe.

Was ist wegen der Küche? Wenn die mir für die Küche "nur" 100geben?
Laufe nächster Woche soll ein Bescheid kommen von meiner SB der Leistungsabteilung. Kann ich wenn der BEscheid da ist und die mir für die Küche nichts bzw nur wenig übernehmen wollen, dahin gehen und sagen das die möbel aus uralt zeiten stammen zig löcher haben wo mal durchgebohrt wurde und teilweise nicht wirklich zu gebrauchen sind?
Das ich die möbel nur habe, damit ich vorübergehend was habe?

Bin grad ziemlich verzweifelt weil die möbel noch nicht einmal Passend zueinandergehören. :confused:

Kann das amt sagen "was vorhanden ist, ist vorhanden egal welcher zustand" ???
 
Die Frau wollte auch wissen von wem die Möbel sind und so weiter, habe dann so doof wie ich war Name und Adresse genannt, aber gleichzeitig gesagt das ich nicht möchte das diese angeschrieben werden, wenn etwas sein sollte sollen sie mich fragen und ich hole die Daten ein!!!
 
Du hast die Möbel, "bis du was hast" - das musst du erläutern. Bedeutet das
a) die Möbel sind geliehen und du musst sie zurückgeben oder
b) die Möbel sind geschenkt und "nur" aufgrund ihrer Beschaffenheit von den Menschen, die sie dir gegeben haben, als Übergangslösung deklariert worden?

Hole Nachweise für sämtliche geliehenen Dinge (auch Geld) ein, sonst wird man dir einen Strick drehen. Und aus der Nummer kommst du dann nicht mehr raus.

Möbel kaufen ohne sie zeitnah zu bezahlen ist nebenbei eine äußerst schlechte Idee, vor allem wenn du mit Jobcenter-Geld zur Bezahlung gerechnet hast, welches dann nicht kommt.

Mario Nette
 
Soll ich die Quittungen Montag schon vorlegen oder auf den Bescheid nächste Woche warten?
Weil gesagt habe ich ja das ich mir das Geld geliehen habe für die Möbel und in Raten zurück zahlen muss..

sonst hätte ich ja auf Beton Boden liegen müssen seit über einen Monat ... hätte Nackte Wände aufjedenfall im Wohnzimmer... Keinen Kühlschrank nichts.. ich hatte ja 0,00000


Würde halt die Quittungen vorlegen von Wohnzimmerschrank und Tisch. Den Teppich im Wohnzimmer, den Alibert im Bad. Und von der Küche die hab ich ja da Privat geholt. Herd, Kühlschrank und so. Sonst habe ich ja nichts geholt.. Geld ist dafür geliehen... Da mach ich sofort noch den Vertrag fertig..
 
Hallo,

kann man das so lassen?

Sehr geehrte Frau xxx.

hiermit bestätige ich, xxx, meiner Ex-Freundin, Nina xxx, Geld geliehen zu haben für den Grundbedarf an Möbel. Da sie sonst hätte auf dem Beton leben müssen.
Ich habe Ihr für den Alibert 25€, für den Wohnzimmerschrank und Tisch 120€, für die Couch (1er und 2er) 80€ und für den Herd, der Kühlschrank und die Spüle 200€ geliehen.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 425€. Den sie Monatlich mit 100€ abbezahlen muss.

Ebenfalls gehört mir der Fernseher den ich im Januar zurück will.
Für die Küchenmöbel mache ich was schriftlich das diese nur geliehen sind.


Oder sollte ich auf den BEscheid warten und dann die Quittungen vorlegen wenn sie es verlangt?



:icon_cry: ich hab angst das ich das geld nun nie wieder sehe!!!! :icon_neutral:
 
Nicht "Ex-Freundin" (das geht die gar nichts an), sondern wenn, dann überhaupt nur "Bekannte". Am besten ganz weglassen. Zur regeln sind noch die genauen Modalitäten der Rückzahlung, speziell der Zeitpunkt, ab dem die 100-€-Raten fällig sind.

Ein derartiges Schreiben brauchst du nicht, wenn du sowas wie ein Vertrag gemacht hast. Der gilt dann als Nachweis. Ich sag dir, die Jobcenter wird argwöhnen, dass dieses Schreiben und die Vereinbarungen erst nachträglich gemacht wurden und dann behaupten, dass du dir damit nur was erschleichen willst.

Bei derartigen Summen macht man einen schriftlichen Vertrag, der alles regelt und natürlich das entsprechende Datum trägt.

Mario Nette
 
Ok, dann warte ich bis der Bescheid kommt und wenn sie was haben will, lege ich es Ihr vor?

Ich hatte eben auch noch einen Kaufvertrag fertig gemacht. Dann kann ich ja darunter schreiben das dieses Geld ab 01.01.2010 Monatlich mit 100€ bezahlt werden muss.

Hatte nur einen Kaufvertrag gemacht über die Küchensachen also Herd, Spüle, Kühlschrank und Couch.

Für die anderen schränke kann ich eine Bestätigung vom Vermieter bekommen, das diese in einem desolaten zustand sind, hinten teilweise aufgeqwollen und so weiter. Das diese nicht für den langen Gebrauch sind. Dieses kann ich ja als "Kaufvertrag" schreiben..
Für Wohnzimmerschrank und Tisch habe ich ja einen normalen Einkaufszettel da. Da würde ich das so machen, das ich ein "Darlehensvertrag" schreibe im Wert von 150Euro für Möbel von meinem Ex da. Wo ich das mit auf den Kaufvertrag schreibe das er mir noch geld für das und das gab und ich das mit den gekauften sachen zurück zahlen muss.

Also kompliziert, aber ich habe verstanden wie ich das formulieren soll..

Dankeschön
 
[FONT=Arial, sans-serif]Kaufvertrag über gebrauchte Möbel[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]hiermit wird bestätigt, das xxxx, der Käuferin xxxx folgendes verkauft hat:[/FONT]



    • [FONT=Arial, sans-serif]Kühlschrank 60€[/FONT]
    • [FONT=Arial, sans-serif]Herd 100€[/FONT]
    • [FONT=Arial, sans-serif]Spüle mit Unterschrank 40€[/FONT]
    • [FONT=Arial, sans-serif]Couch (1er und 2er) 80€[/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Des weiteren wird hiermit noch schriftlich festgehalten, das xxxx, der Käuferin, Nina xxxx, ein Darlehen in Höhe von 145€ für weitere Möbel gegeben hat. [/FONT]


[FONT=Arial, sans-serif]Die 280€ für die Möbel und das Darlehen in Höhe von 145€ müssen ab den 01.01.2010 in monatlicher Rate von 100€ bezahlt werden.[/FONT]



[FONT=Arial, sans-serif]Dieser kauf wird mit Unterschrift beider Personen bestätigt.[/FONT]








[FONT=Arial, sans-serif]Unterschrift xxx Unterschrift xxx[/FONT]








[FONT=Arial, sans-serif]___________________ ______________________[/FONT]
Gut so? *grins* :)
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten