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ExitUser
Gast
Hi@all ,
habe eben vom Sozigericht ein schreiben erhalten , wo der Antrag auf einsweiligen Rechtschutz abgelehnt wird wegen null aussicht auf Erfolg.
Man beruft sich auf die Gesetzesänderung zum 01.08.06 § 7 Abs 3 und Abs3a SGB II.
Es sei bei uns eindeutig eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und der Richter fordere mich auf , den Antrag zurück zu nehmen und die geforderten Unterlagen meiner Freundin ein zu reichen.
Wenn wir das machen würden , erhielt ich auch nix , da sie knapp über dem Satz liegt.
Damit würde ich aber dann doch die Eäg zugeben und hätte dann alles bestätigt.
Wir sind aber keine eheähnliche Gemeinschaft , nur das wir zusammen in einer Wohnung seit Dez.04 wohnen in dem Haus meiner Freundin.
Meine Freundin will dieses aber nicht.
Was jetzt tun ???
Keine Krankenversicherung und keine Kohle zum leben.
Was ratet ihr mir ???
Gruss
Rüdiger
habe eben vom Sozigericht ein schreiben erhalten , wo der Antrag auf einsweiligen Rechtschutz abgelehnt wird wegen null aussicht auf Erfolg.
Man beruft sich auf die Gesetzesänderung zum 01.08.06 § 7 Abs 3 und Abs3a SGB II.
Es sei bei uns eindeutig eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und der Richter fordere mich auf , den Antrag zurück zu nehmen und die geforderten Unterlagen meiner Freundin ein zu reichen.
Wenn wir das machen würden , erhielt ich auch nix , da sie knapp über dem Satz liegt.
Damit würde ich aber dann doch die Eäg zugeben und hätte dann alles bestätigt.
Wir sind aber keine eheähnliche Gemeinschaft , nur das wir zusammen in einer Wohnung seit Dez.04 wohnen in dem Haus meiner Freundin.
Meine Freundin will dieses aber nicht.
Was jetzt tun ???
Keine Krankenversicherung und keine Kohle zum leben.
Was ratet ihr mir ???
Gruss
Rüdiger