Hallo,
erstmal alle wichtigen Infos vorab: Ich habe einen 400 Euro Job und bisher vom Amt jeden Monat 267 Euro bekommen. (ALG2 + KDU, lebte bis dahin in einer WG und bekam das Geld für mein Zimmer) Nun wird mein aktueller Bewilligungsbescheid (Oktober-Februar) zum 01. Dezember aufgeboben, da ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin, was dieses Mal zu meinem Bedauern leider stimmt.
Im Schreiben der ARGE steht drin dass ich mit meinem Verhalten (Vermittlungsvorschläge nicht erledigt) zum Ausdruck gebracht hätte nicht mehr alles in meiner Macht stehende tun zu wollen um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Damit würden die gesetzlichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nicht mehr erfüllt.
Gleichzeitig muss ich zum 01. Dezember aus der Wohnung raus, da die WG aufgelöst wurde. Ich beabsichtige bei meiner Freundin einzuziehen, die ALG2+KDU (die volle Miete für die ihre kleine Wohnung) erhält. Wie verhält es sich dann? Erhält sie ihre volle Miete trotzdem oder dann nur noch die Hälfte? Weil wenn sie dann nur noch die Hälfte bekommt und meins komplett gestrichen ist haben wir ja schon das nächste Problem.
Was mir auch nicht ganz klar ist: verstreicht der Zeitraum für die Sanktionen auch in der Zeit in der der Bewilligungsantrag aufgehoben wird oder erst danach?
Also, was kann man noch tun, was für Möglichkeiten habe ich?
erstmal alle wichtigen Infos vorab: Ich habe einen 400 Euro Job und bisher vom Amt jeden Monat 267 Euro bekommen. (ALG2 + KDU, lebte bis dahin in einer WG und bekam das Geld für mein Zimmer) Nun wird mein aktueller Bewilligungsbescheid (Oktober-Februar) zum 01. Dezember aufgeboben, da ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin, was dieses Mal zu meinem Bedauern leider stimmt.
Im Schreiben der ARGE steht drin dass ich mit meinem Verhalten (Vermittlungsvorschläge nicht erledigt) zum Ausdruck gebracht hätte nicht mehr alles in meiner Macht stehende tun zu wollen um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Damit würden die gesetzlichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nicht mehr erfüllt.
Gleichzeitig muss ich zum 01. Dezember aus der Wohnung raus, da die WG aufgelöst wurde. Ich beabsichtige bei meiner Freundin einzuziehen, die ALG2+KDU (die volle Miete für die ihre kleine Wohnung) erhält. Wie verhält es sich dann? Erhält sie ihre volle Miete trotzdem oder dann nur noch die Hälfte? Weil wenn sie dann nur noch die Hälfte bekommt und meins komplett gestrichen ist haben wir ja schon das nächste Problem.
Was mir auch nicht ganz klar ist: verstreicht der Zeitraum für die Sanktionen auch in der Zeit in der der Bewilligungsantrag aufgehoben wird oder erst danach?
Also, was kann man noch tun, was für Möglichkeiten habe ich?