Antrag auf Weiterbewilligung EMR/ärztliche Befundberichte/AU ja/nein

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ckl1969

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Hallo,

ich habe heute von der DRV die Formulare für die ärztlichen Bedundberichte erhalten.

Hier müssen die Ärzte unter 14 und 15 auch ein Statement zur Arbeitsunfähigkeit abgeben. Da ich aber seit November 2014 die EMR Rente erhalte, war das ja nie ein Thema.

Was sollten die Ärzte denn dann nun angeben?
 
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ckl1969

Gast
Mir geht es nicht um den Nachweiss von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. In den Jahren in denen ich EMR bezogen habe, hat mich ja auch kein Arzt AU geschrieben.

In dem Formular jetzt, soll der Arzt aber angeben, ob und wie lange ich arbeitsunfähig war.

Wie soll das jetzt ablaufen? Über AU haben wir doch während der Zeit gar nicht gesprochen.
 

Doppeloma

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Hallo ckl1969,

ich habe heute von der DRV die Formulare für die ärztlichen Bedundberichte erhalten.

Die sind (wie alle Formulare) immer auch für unterschiedliche Fallkonstellationen vorgedruckt und was aktuell nicht zutreffend ist kann auch dein Arzt offen lassen (entfällt), die gleichen Formulare bekommt man auch, wenn man noch keine EM-Rente bezogen hatte ... also im EMR-Antragsverfahren.

Da ist man meist noch AU geschrieben und dann kann das dort auch eingetragen werden, ich bekam diese Befund-Berichte von der DRV im Widerspruchsverfahren, da war ich natürlich auch noch immer AU geschrieben.

Hier müssen die Ärzte unter 14 und 15 auch ein Statement zur Arbeitsunfähigkeit abgeben. Da ich aber seit November 2014 die EMR Rente erhalte, war das ja nie ein Thema.

Die Ärzte "müssen" also gar nichts was auf dich nicht zutrifft ausfüllen, bei der DRV dürfte ja bekannt sein, dass du zuletzt in EM-Rente gewesen bist, da braucht (und bekommt) man KEINE AU -Bescheinigung mehr. :icon_evil:

Was sollten die Ärzte denn dann nun angeben?

Deine Ärzte sollten also wissen, dass sie da in deinem Falle NICHTS angeben können, weil man EM-Vollrentner gar nicht zusätzlich AU schreiben braucht (es sei denn sie üben einen Nebenjob aus und brauchen das dafür als Nachweis) ...

Lt. KK -AU -Richtlinien darf ein EM-Vollrentner auch NUR in diesem Falle (für einen Nebenjob) eine AU -Bescheinigung ausgestellt bekommen, ich denke mal du solltest deinen Ärzten zutrauen das zu wissen.

MfG Doppeloma
 
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