Antrag auf Vorschuss 4x nicht beantwortet- Antrag auf einstweilige Anordnung dauert?

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ohneworte

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Moin moin,

lamgsam bin ich mit meinem Latein echt am Ende.

Mitte Februar haben wir BEBE für das Umgangsrecht mit den Kindern beantragt. Keine Reaktion.
Im persönlichen Gespräch wurde mitgeteilt, dass Kosten nur nachträglich übernommen werden. Warum dann laufenden BEBE beantragen?

Also Antrag auf Vorschuss gestellt; dem Grunde nach stehen uns ja die Leistungen zu, so zumindest die Teamleiterin.

Keine Reaktion seitens des JC .

Nun konnten wir noch kompensieren, da ich arbeite, aber langsam wurde es dann doch knapp.

Nochmals persönliche Vorsprache, Teamleitung...
"Wir zahlen grundsätzlich keine Vorschüsse"
Hä? Darf das jedes JC selbst entscheiden? Wohl eher nicht.

Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG gestellt. Allerdings soll die Bearbeitung dort 6-8 Wochen dauern.

Es sind "nur" 70€ pro Kinderbesuch, aber es läppert sich. Ganz ehrlich, das Geld fehlt dann beim Strom, so dass wir nun schon beim Versorger als auch Internet mit offenen Rechnungen da stehen.

Es kann doch nicht sein, dass die das alles so ignorieren.
Dass die uns seit 3 Monaten zuwenig KdU zahlen ist noch eine andere Sache (Widerspruch läuft).
Die "schulden" uns inzwischen über 500€.

Hat irgendwer ne Idee wie man denen noch bei kommen kann? Presse?
Jegliche Anrufe und Besuche bringen nur "Wird bearbeitet"

Vielen Dank schonmal.
 

erwerbsuchend

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Wann wurden welche Anträge mit welchen Zugangsbestätigungen dem JC übergeben? Für die weitere Hilfestellung ist es eben wichtig zu wissen, welche Belege du hast, dass deine Anträge auch tatsächlich angekommen sind. Im schlimmsten Fall könnte sich das JC auf die allgemeine Bearbeitungsdauer von Anträgen berufen. Das JC kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, dir einen Bescheid zu schicken. Erst nach dem Ablauf von 6 Monaten kannst du eine Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
 

ohneworte

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Also Nachweise dass es dort ist, habe ich.

Bei "Kann-Leistungen" verstehe ich das ja, aber bereits festgestellte (vom TL) KdU werden nicht beschieden. Und ist BEBE auch eine "Kann-Leistung"?

Ich hab nun die Wahl, am nächsten Wochenende die Kinder zu sehen, oder Strom zu bezahlen... Das ist doch auch nicht das wahre oder?

Gibt es denn keine Stelle an die man sich wenden kann?

Ich habe es so verstanden, dass ein Vorschuss genehmigt werden muss, wenn Leistungen dem Grunde nach bestehen. 😕
 

ohneworte

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:) Ich dachte das wäre die Abkürzung für Besonderen Bedarf, wenn mir Fahrtkosten für den Umgang mit den Kindern entstehen. Bzw. ich sie nur mit den Fahrtkosten sehen kann.

Die Teamleitung hat schon gesagt, dass alles angemessen ist und bla bla, aber die Bearbeitung übernimmt der SB . Aber seit drei Monaten? 😦
 

Claus.

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Erst nach dem Ablauf von 6 Monaten kannst du eine Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
Eine UTK wäre hier m.M.n. auch der falsche Weg.
§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG würde ich sagen; und das geht ohne langwieriges Vorverfahren.
Vorverfahren ist "nur" bei Klagen nach § 54 SGG erforderlich (und natürlich auch bei UTKs nach § 88 SGG).

Nochmals persönliche Vorsprache, Teamleitung...
Glaub du redest mit denen zu viel ... beim JC ist schreiben, Nachweis, schreiben, Nachweis, usw., angesagt. Anderst kommt nur sehr lange sehr heiße Luft.

Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG gestellt. Allerdings soll die Bearbeitung dort 6-8 Wochen dauern.
Mich wundert daß ausgerechnet die bayrischen SG da in D führend sein sollen /sind. Aber mein SG schafft ein eR-Verfahren regelmäßig in 10-17 Tagen. Dauerts länger, weiß man daß die einem an der Eilbedürftigkeit rumflicken.

Hab auch erst kürzlich irgendwo eine ziemlich aktuelle Statistik zur dt. eR-Verfahrensdauer gelesen. Die Zahlen waren eigentlich fantastisch ... wenn ich mich recht erinnere, über 60% binnen 1 Monat, und lediglich an die 5% über 3 Monate.
 

koloss

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Eine Anmerkung von mir.

Immer nur Schriftlich etwas Beantragen/Fordern und das bitte unbedingt mit Nachweis.(Fax oder auf Kopie eines Schreibens persönlich abgeben, mit Datum/Unterschrift/bei SBs mit Namen).

Bei Schriftlichem Verkehr kann man dich hier dann wesentlich besser Unterstützen, denn Mündliche Gespräche sind immer so eine Sache für sich.

Ich hoffe das klärt sich für dich so schnell wie möglich.

Gruß
 

Claus.

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Und mit schreiben, nachweis, schreiben meinst du, dass ich die nochmal anschreibe und was nachweise?
Genau, mit ´Nachweis´ ist gemeint
> daß du nachweisen können musst, daß du einen Antrag gestellt hast. <

Fehlt dir dieser ´ich habe am [Datum] einen Antrag gestellt´ -Nachweis, reagiert das JC regelmäßig entweder gar nicht, oder nur mit heißer Luft.

Die können ja labern was se wollen; ihr Gelabere ist ja nicht nachweisbar. Das wäre nur nachweisbar wenn es davon eine Tonaufnahme gäbe. (Heimliche) Tonaufnahmen sind aber untersagt; ergo, käme sowas raus hättest du vermutlich die Staatsanwaltschaft am Hals. Und das JC würde sich (auch wieder) freuen, und nichts tun.

Darum Anträge entweder schriftlich per Fax stellen, dann gibt es ja einen Nachweis über den Faxversand; inkl. dem Indiz über den Zugang bei der Gegenseite.
Oder, sündteuer, mittels Einschreiben.
Oder, ein Schriftstück an der Theke abgeben - und sich dabei auf eine Kopie des Schriftstücks einen Stempel draufhauen lassen.

Andernfalls bräuchtest du eine Gesprächsniederschrift:
"Wir haben am [Datum] um [Uhrzeit] in [Raum], anwesende Personen ["Kunde"] sowie [Gesprächspartner], folgendes besprochen: ...................
Unterschrift Betroffener
Unterschrift JC -Heini

Allerdings wirst du die Unterschrift von dem JC -Heini mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht bekommen, weil ... s.o. bei ´labern´.

So kannst du im Moment weder nachweisen, daß du mit jemandem gesprochen hast, noch was besprochen wurde; du kannst noch nicht einmal nachweisen daß du zu der fraglichen Zeit im JC warst.

Das JC ist halt kein "Amt" mit ehrbaren Beamten. Sondern das sind (etwas mehr als 400 eigenständige) Sauhaufen. Die arbeiten und bescheiden nur dann, wenn ihnen anderst ein "auf die Zehen treten" vom SG blühen könnte. Dafür braucht es aber eben "Beweise".

Druck "von oben" kann ja bei diesem von Haus aus nicht kontrollierbaren System nicht kommen. Ebensowenig von der ´Blöd´ o.ä. ...
 
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