Hallo,
ich bezog seit 2010 zweimal befristet die volle Erwerbsminderungsrente auf Grund psychischer Erkrankungen.
Dann habe ich während der zweiten Befristung die Rente abgegeben, um wieder arbeiten wollen, was in Vollzeit wieder nicht geklappt hat.
Daraufhin erhielt ich ohne Gutachter die unbefristete teilweise EU-Rente, mit welcher ich nun nach 5 Jahren wieder an meine Grenzen stoße.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Besteht die Chance auf eine unbefristete volle EU Rente im Falle der Bewilligung oder greift da erstmal nicht die Regel, dass die dritte Bewilligung unbefristet sein muss?
- Verliere ich im Falle der Beantragung und eventueller Ablehnung meine derzeit unbefristete Teilrente und würde ohne etwas da stehen oder bleibt diese unangetastet nebenher?
Danke für Eure Beantwortung!
ich bezog seit 2010 zweimal befristet die volle Erwerbsminderungsrente auf Grund psychischer Erkrankungen.
Dann habe ich während der zweiten Befristung die Rente abgegeben, um wieder arbeiten wollen, was in Vollzeit wieder nicht geklappt hat.
Daraufhin erhielt ich ohne Gutachter die unbefristete teilweise EU-Rente, mit welcher ich nun nach 5 Jahren wieder an meine Grenzen stoße.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Besteht die Chance auf eine unbefristete volle EU Rente im Falle der Bewilligung oder greift da erstmal nicht die Regel, dass die dritte Bewilligung unbefristet sein muss?
- Verliere ich im Falle der Beantragung und eventueller Ablehnung meine derzeit unbefristete Teilrente und würde ohne etwas da stehen oder bleibt diese unangetastet nebenher?
Danke für Eure Beantwortung!