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ExitUser
Gast
So, hab letzten Monat einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Heute kam die Antwort und wie sollte es auch sein , eine Ablehnung.
Irgendwie total schwammig geschrieben:
Aufgrund von vorliegenden ärztlichen Gutachten besteht bei Ihnen zur Zeit eine längere Leistungsunfähigkeit vor. Gegen Ende der Arbeitsunfähigkeit empfehle ich ihnen eine erneute Antragstellung.
Die Vorraussetzungen zur Gewährung von Leistungen gemäß §97 Sozialgesetzbuch-Drittes Buch ( SGB III ) sind somit zur Zeit nicht erfüllt. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden
....
Nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erneut beantragt werden.

Ich habe laut amtsärztlichen Gutachten ( Diagnose: schizoaffektive Störung ) eine Arbeitszeiteinschränkung auf maximal 6 Stunden , ebenso soll ich keine Frontarbeit und stressige Tätigkeiten ausführen ( In Stress- Situationen wiegelt sich das mit dem Stimmen hören irgendwie auf ).
Diese Beschränkung läuft bis August diesen Jahres und soll dann erneut geprüft werden. Reicht das aus, um als Leistungsunfähig zu gelten?
Und die genannte Arbeitsunfähigkeit ist mit Ablauf von Dezember ausgelaufen
Ebenso weiß ich nicht auf welche medizinischen Maßnahmen da angespielt wird, mir sind keine bekannt.
Also hab ich probiert ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen, die Frau die den Wisch ausgestellt hat war jedoch nicht erreichbar. Dann hab ich probiert ein Telefonat mit meiner Arbeitsvermittlerin anzufordern , der liebe Hotlinemitarbeiter wiegelte dies aber gleich ab. Er verwies mich an die Hotline der Arbeitsagentur, der Mann dort las sich im Computer den Text durch und meinte , dass er dort auch nicht durchblicke, da im Computer keine Arbeitsunfähigkeit vermerkt sei. Ich sollte doch Widerspruch einlegen.
Lohnt sich ein Widerspruch oder reichen meine gesundheitlichen Einschränkungen wirklich aus um den Antrag abzulehnen?
Und hat irgendjemand eine Ahnung welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind , damit einem Antrag stattgegeben wird?
Langsam bin ich wirklich überfragt

Irgendwie total schwammig geschrieben:
Aufgrund von vorliegenden ärztlichen Gutachten besteht bei Ihnen zur Zeit eine längere Leistungsunfähigkeit vor. Gegen Ende der Arbeitsunfähigkeit empfehle ich ihnen eine erneute Antragstellung.
Die Vorraussetzungen zur Gewährung von Leistungen gemäß §97 Sozialgesetzbuch-Drittes Buch ( SGB III ) sind somit zur Zeit nicht erfüllt. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden
....
Nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erneut beantragt werden.
Ich habe laut amtsärztlichen Gutachten ( Diagnose: schizoaffektive Störung ) eine Arbeitszeiteinschränkung auf maximal 6 Stunden , ebenso soll ich keine Frontarbeit und stressige Tätigkeiten ausführen ( In Stress- Situationen wiegelt sich das mit dem Stimmen hören irgendwie auf ).
Diese Beschränkung läuft bis August diesen Jahres und soll dann erneut geprüft werden. Reicht das aus, um als Leistungsunfähig zu gelten?
Und die genannte Arbeitsunfähigkeit ist mit Ablauf von Dezember ausgelaufen

Ebenso weiß ich nicht auf welche medizinischen Maßnahmen da angespielt wird, mir sind keine bekannt.
Also hab ich probiert ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen, die Frau die den Wisch ausgestellt hat war jedoch nicht erreichbar. Dann hab ich probiert ein Telefonat mit meiner Arbeitsvermittlerin anzufordern , der liebe Hotlinemitarbeiter wiegelte dies aber gleich ab. Er verwies mich an die Hotline der Arbeitsagentur, der Mann dort las sich im Computer den Text durch und meinte , dass er dort auch nicht durchblicke, da im Computer keine Arbeitsunfähigkeit vermerkt sei. Ich sollte doch Widerspruch einlegen.
Lohnt sich ein Widerspruch oder reichen meine gesundheitlichen Einschränkungen wirklich aus um den Antrag abzulehnen?
Und hat irgendjemand eine Ahnung welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind , damit einem Antrag stattgegeben wird?
Langsam bin ich wirklich überfragt
