Hallo
Ich bräuchte mal eure Ratschläge / Hilfe.
Ich habe nun nach 9!! Monaten (zwischenzeitige mehrmaliges schriftliches und mündliches nachfragen /erinnern) endlich eine Antwort auf meinen Antrag zur Nebenkostenübernahme für das Jahr 2007 erhalten.
Leider abgelehnt!
Da ich keinen Scanner besitze tippe ich mal den Inhalt hier rein:
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihr Antrag vom 09.11.2008 auf Kostenübernahme Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 wird gemäß §22 Abd. 1 satz 1 SGB II abgelehnt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.11.2008 reichten Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Jahres 2007 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für das jahr 2007 haben Sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 578,90 EUR zu entrichten.
Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 22 SGB II sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Betriebskosten:
Bei den Betriebskosten wurden monatlich 53,06 EUR berücksichtigt. Dies ergibt für das Jahr 2007 (angerechnet sind 8 Monate April bis Dezember 2007, da Sie sich in dem Zeitraum im Leistungsbezug befunden haben) einen Betrag von 424,48 EUR, der bereits bei den laufenden Kosten der Unterkunft nach dem SGB II berücksichtigt wurde.
Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt Ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnanlage (ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses) 215,60 EUR. Bei den Betriebskosten ergibt sich somit ein Guthaben in Höhe von 208,88 EUR.
Heizkosten:
Die angemessenen Heizkosten (ohne Warmwasser) wurden von mir bei der Berechnung des Arbeitslosengeld 2 für den o.g. Zeitraum monatlich in Höhe von 33,33EUR berücksichtigt. Ihr tatsächlicher Verbrauch von monatlich 42,21 EUR übersteigt diesen Betrag. Somit besteht kein Anspruch auf Heizkosten- Nachzahlung. Der beantragten Kostenübernahme kann daher nicht zugestimmt werden.
1. Was kann ich nun dagegen machen?
Mein Vermieter ist inzwischen nun echt schon sauer (verständlich so lange wie er nun auch schon auf sein Geld wartet) Mir ist es aber echt nicht möglich 578,90 € aus eigener Tasche zu bezahlen. Wie die ARGE sogar noch bei den Betriebskosten ein Guthaben errechnet ist mir ein Rätsel.
2. Ist es Ok wenn die ARGE die Betriebskosten erst ab April berücksichtigt? (Bis April habe ich ALG1 bezogen)
Gruss
Ich bräuchte mal eure Ratschläge / Hilfe.
Ich habe nun nach 9!! Monaten (zwischenzeitige mehrmaliges schriftliches und mündliches nachfragen /erinnern) endlich eine Antwort auf meinen Antrag zur Nebenkostenübernahme für das Jahr 2007 erhalten.
Leider abgelehnt!
Da ich keinen Scanner besitze tippe ich mal den Inhalt hier rein:
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihr Antrag vom 09.11.2008 auf Kostenübernahme Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 wird gemäß §22 Abd. 1 satz 1 SGB II abgelehnt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.11.2008 reichten Sie Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Jahres 2007 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für das jahr 2007 haben Sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 578,90 EUR zu entrichten.
Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 22 SGB II sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Betriebskosten:
Bei den Betriebskosten wurden monatlich 53,06 EUR berücksichtigt. Dies ergibt für das Jahr 2007 (angerechnet sind 8 Monate April bis Dezember 2007, da Sie sich in dem Zeitraum im Leistungsbezug befunden haben) einen Betrag von 424,48 EUR, der bereits bei den laufenden Kosten der Unterkunft nach dem SGB II berücksichtigt wurde.
Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt Ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnanlage (ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses) 215,60 EUR. Bei den Betriebskosten ergibt sich somit ein Guthaben in Höhe von 208,88 EUR.
Heizkosten:
Die angemessenen Heizkosten (ohne Warmwasser) wurden von mir bei der Berechnung des Arbeitslosengeld 2 für den o.g. Zeitraum monatlich in Höhe von 33,33EUR berücksichtigt. Ihr tatsächlicher Verbrauch von monatlich 42,21 EUR übersteigt diesen Betrag. Somit besteht kein Anspruch auf Heizkosten- Nachzahlung. Der beantragten Kostenübernahme kann daher nicht zugestimmt werden.
1. Was kann ich nun dagegen machen?
Mein Vermieter ist inzwischen nun echt schon sauer (verständlich so lange wie er nun auch schon auf sein Geld wartet) Mir ist es aber echt nicht möglich 578,90 € aus eigener Tasche zu bezahlen. Wie die ARGE sogar noch bei den Betriebskosten ein Guthaben errechnet ist mir ein Rätsel.
2. Ist es Ok wenn die ARGE die Betriebskosten erst ab April berücksichtigt? (Bis April habe ich ALG1 bezogen)
Gruss