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Hallo ihr Lieben, ich habe ein paar Fragen zu meinen laufenden Antrag auf eine med. Rehabilitation und hoffe hier jemanden zu finden, der damit Erfahrungen gemacht hat.
Ich bin 54 Jahre, Schwerbehindert (50%) und beziehe seit 2014 AlG II. Auf anraten meiner Fachärztin habe ich am 26.März.2019 einen Antrag auf eine stationäre med. REHA bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Leider tat sich gar nichts, still ruht der See, sozusagen. Am 09.Mai.2019 habe ich bei der RV angerufen und erfahren, dass mein Antrag dort am 01.April.2019 eingegangen ist, aber unerklärlicher Weise, wurde dieser bis dahin werder bearbeitet noch im meinem Konto eingegeben, mir wurde versichert den Antrag mit einem Dringlichkeits-Vermerk weiter zu geben. Zwischen den Eingang des Antrages bis zu meiner Nachfrage sind bereits knapp 6 Wochen verstrichen. Am 21.Mai.2019 erhielt ich ein Schreiben von der RV, in dem mir der Eingang des Antrages bestätigt wurde, ich mich jedoch gedulden soll, da die Bearbeitung gewisse Zeit in Anspruch nehme.
Inzwischen habe ich mich belesen und laut § 14 SGB IX sind die Bearbeitungsristen für med. Rehabilitationsleistungen weit überschritten.
Weiterhin habe ich den AUD-Beleg G0120 zum ausfüllen meiner Krankenversicherung vorgelegt, darin wurden die Arbeitsunfähigkeitszeiten nur bis 2014 aufgeführt, die Zeiten von 2015-2019 fehlen kpl.. Ich habe die KK aufgefordert eine vollständige Auflistung meiner Arbeitsunfähigkeitszeiten gebeten, darauf erhielt ich folgende Antwort: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Versicherung über Bezug von AlG II nicht alle Arbeitsunfähigkeitszeiten dokumentiert sind.
Wird man bei einer Antragstellung auf o.g. Leistung als AlG II Empfänger anders/schlechter behandelt? Ich überlege schon keine REHA zu machen, weil ich Angst habe dort auch überall den Stempel aufgedrückt zu bekommen :-(
liebe Grüße
Ich bin 54 Jahre, Schwerbehindert (50%) und beziehe seit 2014 AlG II. Auf anraten meiner Fachärztin habe ich am 26.März.2019 einen Antrag auf eine stationäre med. REHA bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Leider tat sich gar nichts, still ruht der See, sozusagen. Am 09.Mai.2019 habe ich bei der RV angerufen und erfahren, dass mein Antrag dort am 01.April.2019 eingegangen ist, aber unerklärlicher Weise, wurde dieser bis dahin werder bearbeitet noch im meinem Konto eingegeben, mir wurde versichert den Antrag mit einem Dringlichkeits-Vermerk weiter zu geben. Zwischen den Eingang des Antrages bis zu meiner Nachfrage sind bereits knapp 6 Wochen verstrichen. Am 21.Mai.2019 erhielt ich ein Schreiben von der RV, in dem mir der Eingang des Antrages bestätigt wurde, ich mich jedoch gedulden soll, da die Bearbeitung gewisse Zeit in Anspruch nehme.
Inzwischen habe ich mich belesen und laut § 14 SGB IX sind die Bearbeitungsristen für med. Rehabilitationsleistungen weit überschritten.
Weiterhin habe ich den AUD-Beleg G0120 zum ausfüllen meiner Krankenversicherung vorgelegt, darin wurden die Arbeitsunfähigkeitszeiten nur bis 2014 aufgeführt, die Zeiten von 2015-2019 fehlen kpl.. Ich habe die KK aufgefordert eine vollständige Auflistung meiner Arbeitsunfähigkeitszeiten gebeten, darauf erhielt ich folgende Antwort: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Versicherung über Bezug von AlG II nicht alle Arbeitsunfähigkeitszeiten dokumentiert sind.
Wird man bei einer Antragstellung auf o.g. Leistung als AlG II Empfänger anders/schlechter behandelt? Ich überlege schon keine REHA zu machen, weil ich Angst habe dort auch überall den Stempel aufgedrückt zu bekommen :-(
liebe Grüße