Antrag auf LTA wurde jetzt von der DRV genehmigt, welche Auswirkungen hat das mit JC und ALG-2?

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Pauline

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Hallo,

nun mal zur Verdeutlichung, das keine Mißverständnisse aufkommen.
Ich hatte schon einmal ein Thema mit LTA hier geschrieben, das war die Genehmigung der LTA für mein Mann, im vorigen Jahr bzw. 2016.

Nun war ich ja inzwischen auch zur Reha und man hat mir auch Nahegelegt, einen Antrag auf LTA zu stellen, weil ich meinen mal gelernten und ausgeführten Job nicht mehr machen kann. Aber das hier alles zu schreiben, warum, weshalb usw., das wäre zu Umfangreich.
Nur soviel dazu, ich bin seit 2011 aus dem Geschäft, weil man mich aus Gesundheitsbedingt bzw. Krankheitsbedingt im Jahr 2011 gekündigt hat. War als Verkaufshilfe im Supermarkt angestellt. Habe mal zu DDR-Zeiten den Beruf als Wirtschaftspflegerin erlernt. Dieser ist aber nicht zu vergleichen mit dem Bundesdeutschen Beruf, der Hauswirtschaftpflegerin.
Nun habe ich mich nach der Wende mit anderen Berufen über Wasser gehalten, sprich Kantinenkraft, Reinigungskraft, Gaststättenkraft(Küche u. Serive etc.) was so in einer Dorf-Gaststätte angefallen ist, quasi " Mädchen für alles ". Dann hier im Dorf in den Grünanlagen der Gemeinde usw. Zuletzt also im hiesigen Einkaufsmarkt als Verkaufshilfe, für 4 Jahre, auch " Mädchen für alles ". Nun wurde ich durch Krankheit im Jahr 2011 Krankheitsbedingt entlassen. Seitdem zu Hause, dann mal voriges Jahr als Saisonarbeit, Erdbeeren verkauft. Nun dieses Jahr eine Reha gemacht, weil ich nicht mehr kann bzw. konnte. Habe diese heimtückische Krankheit, Fibromyalgie. Wer diese Krankheit kennt, weiß von was ich spreche.

Nun hat man bei der Reha festgestellt, das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sodass ich LTA beantragen sollte. Für eine EMR reicht diese Diagnose anscheint nicht aus. Darum LTA, wurde ja aus der Reha auch AU entlassen.

Nun habe ich heute ein Termin bei meiner SB /AV im JC , mal sehen, wie die drauf reagiert, wenn ich ihr das Schreiben der Genehmigung der LTA von der DRV vorlege. Diese wurde erstmal genehmigt, aber dort ist noch nichts genaues Festgelegt. Habe dazu erst am 19.06.18 ein Termin beim Reha-Fachberater diesbezüglich. Vielleicht muss ich noch zu einem Beruflichen-Assessment, so wie voriges Jahr mein Mann.

Nun, welche Auswirkungen hat das jetzt auf den Bezug des ALG-2 und auf den KdU -Zuschuß, den wir bekommen?

Gruß Pauline
 

HermineL

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Bist du aus der Reha AU entlassen worden ?

Bis das die DRV entschieden hat was zukünftig passiert ändert sich beim Jokecenter erst einmal nichts. Über einen späteren Einfluss auf deine jetzigen Leistungen kann man noch nichts sagen.
 

Pauline

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Ja aus der Reha wurde ich AU entlassen. Entschieden wurde auch , nach meiner letzten Tätigkeit das ich unter 3 Std. eingestuft wurde.

Nun muß ich ja erstmal zum Reha-Fachberater und der wird mit mir erst einmal abklären, was überhaupt noch möglich ist und was ich machen kann usw. Danach wird die DRV entscheiden. Dann wird die DRV bestimmt erst einmal Rücksprache halten mit dem JC , was nun weiterhin passiert.
 

HermineL

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Nun muß ich ja erstmal zum Reha-Fachberater und der wird mit mir erst einmal abklären, was überhaupt noch möglich ist und was ich machen kann usw. Danach wird die DRV entscheiden. Dann wird die DRV bestimmt erst einmal Rücksprache halten mit dem JC , was nun weiterhin passiert.
Die DRV entscheidet autark. Die stimmen sich in der Regel mit niemanden ab.
Ein Tip vorab. Lasse dich nicht mit einem Eingliederungszuschuss abspeisen. Wenn der Rehaberater dies vorschlägt lehne es ab und unterschreibe nicht blind das Beratungsprotokoll.

Für das JC ändert sich derzeit nichts und da du AU bist hast du ja auch Ruhe. Wecke nicht schon vorher schlafende Hunde. Weise daraufhin das LTA dem Grunde nach gewährt wurde und alles weitere nun von der DRV entschieden wird.
 

Doppeloma

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Hallo Pauline,

Nun hat man bei der Reha festgestellt, das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sodass ich LTA beantragen sollte. Für eine EMR reicht diese Diagnose anscheint nicht aus. Darum LTA, wurde ja aus der Reha auch AU entlassen.

So ganz kann ich deiner Frage gerade nicht folgen, in einem anderen Thema schreibst du vor kurzer Zeit, dass du bereits EM-Rente bezogen hast und nun gerade die Verlängerung bewilligt wurde bis 11/2019 ???

https://www.elo-forum.org/2276031-post21.html

Nun warst du in Reha (schreibst du) und hast dort LTA beantragt und bewilligt bekommen ... passt ja nicht wirklich zusammen, vielleicht magst du uns mal aufklären ???

MfG Doppeloma
 

Dark Vampire

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Wenn LTA genehmigt ist hat das JC Leistungsverbot, sprich keine sinnlosen Maßnahmen und co. du bekommst dein Geld und hast quasi Ruhe. Kenne ich von mir selber. Wenn man Maßnahmen will, muss man dann zur DRV .
 

Pauline

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Hallo Doppeloma,

Entschuldige bitte. Wahrscheinlich ist das alles hier etwas durcheinander geraten und ich kläre das mal hier etwas auf.
Also:
1. Mein Mann bezieht EMR und die Verlängerung wurde bis Ende Nov. 2019 verlängert.

Ich war jetzt im März/April zur Reha, wurde da auch AU entlassen und bin auch weiterhin in AU . Ich beziehe ALG-2, sprich wir bekommen gemeinsam vom JC nur ein KdU - Zuschuß im Rahmen des ALG-2. Den Rest zur Miete müssen wir von meinem Manns -Rente zusteuern.
Nun während der Reha habe ich von der Sozialberaterin ein LTA-Antrag bekommen und sollte den Antrag auf LTA stellen. Nun wurde der von der DRV genehmigt und ich muss nun am 19.06.18 erstmalig zum Reha-Fachberater. Hier soll erstmal abgeklärt werden, was für mich über die DRv drin ist, sprich an Weiterbildung bzw. Umschulung.

Ich hoffe, das ich erstmal etwas Klarheit hier gebracht habe, das keine Missverständnisse passieren.

Ich hatte immer über meinen Mann geschrieben und das geschildert was los war. Hatte das nicht so mitbekommen.

Ich hoffe jetzt damit etwas Klarheit geschaffen zu haben.
Nochmals Entschuldigung.

Gruß Pauline.
 

Doppeloma

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Hallo Pauline,

zunächst mal danke für die Aufklärung ...

Nun hat man bei der Reha festgestellt, das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sodass ich LTA beantragen sollte. Für eine EMR reicht diese Diagnose anscheint nicht aus. Darum LTA, wurde ja aus der Reha auch AU entlassen.

Noch mal kurz in deinen ersten Beitrag, da schreibst du was von "ziemlich viel früher", ich denke also, dass du auch nicht mehr so ganz jung bist (um die 50 ???), da wird in der Regel keine Umschulung oder sinnvolle Weiterbildung mehr bezahlt von der DRV . :icon_evil:

Ob eine Diagnose für EM-Rente ausreichen kann oder nicht entscheidet auch KEINE Reha-Klinik, zudem geht es um die gesamten gesundheitlichen Einschränkungen Erwerbsfähig sein zu können und nicht um bestimmte Diagnosen dabei. :icon_evil:

Nun habe ich heute ein Termin bei meiner SB /AV im JC , mal sehen, wie die drauf reagiert, wenn ich ihr das Schreiben der Genehmigung der LTA von der DRV vorlege. Diese wurde erstmal genehmigt, aber dort ist noch nichts genaues Festgelegt.

Das ist die sogenannte Bewilligung "dem Grunde nach", man gesteht dir zu einen Anspruch auf "berufliche Förderung" zu haben aber man "weiß selber noch nicht so recht" ... :icon_laber:

Habe dazu erst am 19.06.18 ein Termin beim Reha-Fachberater diesbezüglich. Vielleicht muss ich noch zu einem Beruflichen-Assessment, so wie voriges Jahr mein Mann.

Du solltest versuchen dir Begleitung mitzunehmen, du weißt ja "vier Ohren hören mehr als zwei" ... und du solltest auch daran denken, dass die Entscheidungen (besonders wenn es viel Geld kosten könnte) dann wieder ganz wo anders getroffen werden.

Nun, welche Auswirkungen hat das jetzt auf den Bezug des ALG-2 und auf den KdU -Zuschuß, den wir bekommen?

Aktuell noch gar keine, denn daraus bekommst du ja zunächst mal kein "anderes Geld" was den Bezug von ALGII überflüssig machen könnte.
Ich nehme an das wurde inzwischen mit deiner SB auch entsprechend "geklärt", dass man abwarten muss (sollte) was nun die DRV weiter mit dir vor haben könnte.

Zumindest wird dich das JC nun nicht mehr (aus eigenen Mitteln der Arbeitsförderung) beruflich besonders "fördern" wollen, dafür wäre ja jetzt die DRV zuständig ... :idea:

Nun während der Reha habe ich von der Sozialberaterin ein LTA-Antrag bekommen und sollte den Antrag auf LTA stellen.

Das hättest du lieber bleiben lassen, damit hast du nur der Reha-Klinik ein "Erfolgs-Erlebnis" verschafft, einen solchen Antrag kann man auch noch NACH einer Reha stellen, wenn man sich selbst darüber klar geworden ist ob das überhaupt SINN macht oder eher nicht.

Wer gesundheitlich gar nicht mehr in der Lage ist wieder regelmäßig zu arbeiten, dem hilft eine solche LTA da nämlich auch nicht mehr raus aber man hat es deutlich schwerer dann eine EM-Rente zu bekommen, weil man ja damit (in der Reha) dokumentiert hat, dass man "unbedingt" noch wieder arbeiten können möchte.

Der Reha-Klinik ist es letztlich völlig EGAL was dabei wirklich mal für dich rauskommen wird, wenn du erst wieder abgereist bist interessiert die dein weiteres Schiksal nicht mehr. :icon_evil:

Nun wurde der von der DRV genehmigt und ich muss nun am 19.06.18 erstmalig zum Reha-Fachberater. Hier soll erstmal abgeklärt werden, was für mich über die DRv drin ist, sprich an Weiterbildung bzw. Umschulung.

So viel zeit lässt sich die DRV damit auch nicht unbedingt, wenn es ernsthafte Vorstellungen zu deiner beruflichen Wiedereingliederung über Umschulung oder längere Weiterbildung geben würde ...

In der Regel bleibt es dann bei der Zusage für einen AG -Zuschuss wenn man dich irgendwo (leidensgerecht / versicherungspflichtig) einstellen würde, das heißt du musst erst mal einen AG finden der dieses Geld auch von der DRV haben will und dann dort selber beantragen muss.

Solche AG gibt es allerdings fast gar nicht und warum auch sollte man sich mit gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern belasten wollen, wenn es genug jüngere / gesündere Arbeitslose gibt ...
Da wird auch geren mit AG -Zuschüssen von JC und AfA (aus dem Vermittlungs-Budget) "gelockt" aber die sind auch deutlich leichter zu bekommen als der LTA-Zuschuss von der DRV ...

Du wirst wohl bei diesem Beratungstermin sehr schnell feststellen müssen, dass du den LTA-Antrag in der Reha lieber NICHT gestellt hättest ...

Solche Erfahrungen haben hier jedenfalls schon einige User machen müssen, man sollte sich besser nie irgendwo "überzeugen" lassen, irgendwelche Anträge zu stellen deren Folgen man noch gar nicht absehen kann.

Für den Anspruch auf ALGII hat das alles erst Bedeutung, wenn man dich wirklich auf eine Umschulung schicken würde, dann muss aber wohl auch weiter das JC zahlen, wenn sonst Keiner mehr zuständig ist ...

Ob man dich auch noch in eine Art "Berufsfindung / Arbeitserprobung" schicken wird ist schwer zu beurteilen, das könnte dann mit viel Glück auch für dich in die EM-Rente führen ... wenn sich herausstellt, dass du gesundheitlich gar nicht mehr belastbar genug bist ...

Die Reha-Klinik hat das ja zumindest mit dem LTA-Antrag schon so "hingebogen", dass man diese Reha aktuell noch als "Erfolg" ansehen möchte.

Hast du selbst den kompletten Reha-Bericht auch vorliegen ???

Ich kenne einen Fall wo man auch gerne wollte, dass die Betroffene einen solchen Antrag (ganz dringend) in der Reha-Klinik schon stellen sollte, das hat sie abgelehnt, weil sie darin für sich KEINEN Sinn erkennen konnte ...

Bedauernd hat man ihr dann mitgeteilt, dass sie mit einer Entlassung Richtung (wahrscheinlicher) "Teilerwerbsminderung" aber auch zukünftig keine Aussichten mehr auf berufliche Förderung haben würde ... :icon_cry:

Nun muss sich die DRV ja auch danach nicht unbedingt richten aber sie bekam dann relativ schnell die "Umdeutung" dieser Reha in eine EM-Vollrente bewilligt und ist heute noch froh, dass sie KEINE LTA beantragt hatte in der Reha.

Wer LTA beantragt muss voll Erwerbsfähig entlassen werden ... so jedenfalls immer die Argumente der Reha-Kliniken ... das machen die aber nicht für die Betroffenen sondern für ihre eigene "Erfolgs-Bilanz" ...

Mit so einer LTA "dem Grunde nach" (als AG -Zuschuss bewilligt) stehen die meisten damit "Beglückten" dann auch weiterhin ALLEINE im Regen ...

MfG Doppeloma
 

Pauline

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Hallo Doppeloma,

also ich habe nochmals in mein Anschlußbericht der Reha geschaut und dort wurde festgestellt das ich meinen letzten ausgeübten Beruf der Verkaufshilfe im Supermarkt nicht mehr ausüben kann, also unter 3 Std eingestuft.

Aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten im Stehen im Gehen im Sitzen und das alles überwiegend machen kann. im Positiven Leistungsvermögen.
Im negativen Leistungsvermögen wurde ich eingestuft in psychomentale Funktionen und bewegungsbezogene Funktionen und in relevante Gefährdungs- u. Belastungsfaktoren eingestuft. Aber zu beides im zeitlichen Umfang positiv und negativ für 6 Std und mehr eingestuft wurde.

Ich bin, wie Du schon geschätzt hast, 50 Jahre alt. Nun als Verkaufshilfe und als anderes kann ich da nicht mehr was machen.
Würde gern eine andere Tätigkeit ausüben, in der Alltagsbegleitung von älteren Menschen. Aber ob mir das die DRV noch bezahlt diesen Lehrgang und einen Führerschein dazu, bezweifele ich.
Diesen besitze ich nicht. Darum hatte man mir gesagt, ich solle mal einen LTA-Antrag stellen.

In der Reha-Klinik wurde ich von einem Psychiater begutachtet, zwecks meiner depressiven Phase und er schätze ein, das ich keine schwere Depression habe.
Und er meinte, das ich da wohl keine EMR bekommen werde auf diese Sache. Obwohl ich diesen EMR-Antrag hier zu Hause liegen habe. Bräuchte nur diesen Ausfüllen und abschicken.

Aber irgendwie hindert mich das daran, wieder diesen auszufüllen. Da ich vor 5 Jahren das selbe schon einmal durch hatte.
Dieser wurde da auch schon abgelehnt. Dieser wurde auch medizinischen Gründen nicht abgelehnt, sondern weil ich die Versicherungspflichtigen Faktoren nicht erfüllt hatte.

Weil ich, vor Antragstellung(letzten 3 Jahre), keine Rentenbeiträge eingezahlt hatte. Zu dieser Zeitpunkt hatte ich nur einen 165 EUR-Job im hiesigen Supermarkt.
Also konnte ich keine Rentenbeiträge einzahlen.
Darum wurde mir dieser EMR-Antrag nicht genehmigt.

Aus medizinischer Sicht hätte das funktioniert, nehme ich mal jetzt an. Mußte da von der DRV zu einem Gutachter, als Ossi ins Wessi-Land.
Der Gutachter war ein Psychologe von der aller allerfeinsten Art. Hat mich vollkommen auflaufen lassen. hat mir vor den Augen promt gesagt, das ich eine Rente bekomme und er sieht das ich die Voraussetzungen erfülle medizinisch und psychisch.
Und er diktierte das auch in sein Diktiergerät vor meinen Augen.

Aber im schriftlichen Befund stand genau das Gegenteil. Mein Mann durfte auch der Begutachtung, die über 3 Std. ging nicht beiwohnen, als Zeuge.
Darum habe ich schon wieder Muffe, ob ich den Antrag ausfüllen soll bzw. beantragen soll. Weil vielleicht das wieder so kommt.

Auch wurde ich vom JC , sprich ärztlicher Dienst Begutachtet und dieser stellte per Aktenlage fest, das ich erstmal die ersten 6 Monate im Jahr 2018, von der Vermittlung etc. des JC befreit bin.
Sprich, das man mich zufrieden lässt.
Jetzt wurde wieder eine Folgebegutachtung von der SB beantragt vom ärztlichen Dienst, ob die Befreiung der Vermittlung weiterhin bestehen bleibt.

Bin ja weiterhin, von der Hausärztin in AU bzw. Krankgeschrieben.
Bin fertig auf den Knochen, sprich im HWS- BWS und LWS und im Schulter-Armbereich und habe auch noch Fibromyalgie (chronifiziertes Schmerzsyndrom).
Der Bescheid vom ärztlichen Dienst des JC liegt noch nicht vor.

Nun, ich weiß nicht, was ich machen soll, soll ich den Antrag auf EMR stellen oder nicht. Habe Muffe, das dieses wieder passiert, wie vor 5 Jahren.
 

Doppeloma

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Hallo Pauline,

Nun wurde ich durch Krankheit im Jahr 2011 Krankheitsbedingt entlassen. Seitdem zu Hause, dann mal voriges Jahr als Saisonarbeit, Erdbeeren verkauft.

Also praktisch seit 2011 kein (versicherungspflichtiges) Erwerbseinkommen mehr gehabt also auch KEINE Beträge mehr in die Rentenkasse gezahlt, dann wundert mich die Ablehnung deines Antrages auf EM-Rente allerdings nicht mehr sonderlich ... :icon_evil:

Aber irgendwie hindert mich das daran, wieder diesen auszufüllen. Da ich vor 5 Jahren das selbe schon einmal durch hatte.

Vor 5 Jahren (2013) hast du also praktisch als "Hausfrau" eine EM-Rente beantragt ... wer hat dir denn dazu geraten damals ???
Ich nehme mal an du warst auch nicht mehr AU geschrieben seit du damals entlassen wurdest, hattest du keinen Anspruch auf Krankengeld / Arbeitslosengeld wenn du davor (versicherungspflichtig) gearbeitet hast ???

Da fehlt mir irgendwie der Anschluss ...

Dieser wurde da auch schon abgelehnt. Dieser wurde auch medizinischen Gründen nicht abgelehnt, sondern weil ich die Versicherungspflichtigen Faktoren nicht erfüllt hatte.

Genau daran habe ich gerade starke Zweifel, dass dir wirklich schon die Versicherungszeiten gefehlt haben sollen ... das wird auch gerne mal von der DRV so behauptet und dabei fehlen manchmal nur aktuelle Meldungen von der KK oder der AfA ... zu Krankheitszeiten oder Arbeitslosigkeit.

Vermutlich hast du dann direkt aufgegeben und keinen Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung der EM-Rente, das kann damals ein Riesenfehler gewesen sein ... :icon_neutral:

Wann hast du denn deine letzte Renten-Information von der DRV bekommen, vielleicht solltest du einfach mal eine Aktuelle anfordern, dafür brauchst du nur deine Renten-Versicherungs-Nummer.

Darin steht dann genau welche Versicherungszeiten bei der DRV schon erfasst sind und auf welche Renten du eventuell mal Anspruch haben könntest.

Es geht dabei nicht NUR um Beiträge, es gibt auch viele "Ersatz-Zeiten" in denen keine Beiträge gezahlt sein müssen ... du musst ja gewisse Ansprüche schon wieder haben, sonst bekommt man auch keine Reha von der DRV bezahlt und noch weniger LTA-Leistungen bewilligt ...

also ich habe nochmals in mein Anschlußbericht der Reha geschaut und dort wurde festgestellt das ich meinen letzten ausgeübten Beruf der Verkaufshilfe im Supermarkt nicht mehr ausüben kann, also unter 3 Std eingestuft.

OK aber "Verkaufshilfe" ist ja kein Ausbildungsberuf, wo man draus umgeschult werden könnte ... da fällt es den Reha-Kliniken nicht sonderlich schwer dich für faktisch "Berufs-Unfähig" auf diesem Gebiet zu erklären.

Das ist eine ungelernte Tätigkeit und davon gibt es doch (angeblich) noch genug Andere am "allgemeinen Arbeitsmarkt", wenn du bisher keine anerkannte Ausbildung (mehr) hattest warum sollte man dir jetzt noch eine bezahlen müssen ...

Aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten im Stehen im Gehen im Sitzen und das alles überwiegend machen kann. im Positiven Leistungsvermögen.

Diese Einschätzungen kann ohnehin nie einer wirklich gebrauchen, Gehen / Stehen und Sitzen "überwiegend" bedeutet eigentlich, dass alles auch längere Zeit möglich ist ...

Im negativen Leistungsvermögen wurde ich eingestuft in psychomentale Funktionen und bewegungsbezogene Funktionen und in relevante Gefährdungs- u. Belastungsfaktoren eingestuft.

Auch eher "allgemeines Gelaber", was fast genau so in vielen anderen Reha-Berichten auch geschrieben steht, was du damit konkret beruflich anfangen könntest, kann daraus Niemand erkennen.

Aber zu beides im zeitlichen Umfang positiv und negativ für 6 Std und mehr eingestuft wurde.

Also Vollzeit Erwerbsfähig, denn diese Einstufung ist bei der DRV bereits Vollzeit.
Du brauchst "nur" andere Arbeit und ich denke mal mein Gedankengang mit dem AG -Zuschuss als LTA wird genau der Richtige gewesen sein ...

Ich bin, wie Du schon geschätzt hast, 50 Jahre alt. Nun als Verkaufshilfe und als anderes kann ich da nicht mehr was machen.

Zumindest sieht dich dein JC ja auch schon auf dem "Abstellgleis", nur die DRV hält dich (lt. Reha-Bericht) nicht für Erwerbsgemindert, also kann man dich NICHT an das Sozial-AMT (SGB XII) abschieben ...

Würde gern eine andere Tätigkeit ausüben, in der Alltagsbegleitung von älteren Menschen. Aber ob mir das die DRV noch bezahlt diesen Lehrgang und einen Führerschein dazu, bezweifele ich.

Das glaube ich auch nicht, dass dir die DRV den Führerschein bezahlen wird (ein Auto hast du ja dann auch immer noch nicht) und Alltagsbegleiter machen das meist ehrenamtlich ...

Das mit Ausbildungen reicht dann schon wieder bis in den Pflegebereich und das dürfte auch nicht das wirklich Richtige für dich sein.

Hast du dich damit schon mal näher beschäftigt ...

https://berufenet.arbeitsagentur.de...kurzbeschreibung/zugangzurtaetigkeit&dkz=9066

auf der rechten Seite findest du den Tätigkeits-Steckbrief als PDF-Datei ...

Diesen besitze ich nicht. Darum hatte man mir gesagt, ich solle mal einen LTA-Antrag stellen.

Auch in den Reha-Kliniken sollte schon bekannt sein, dass die DRV dir keinen Führerschein finanzieren wird, den Antrag hättest du dir wirklich schenken können.

Immerhin wird dich nun auch das JC nicht mehr in irgendwelche
"Maßnahmen" stecken, weil die DRV diese Kosten auch nicht übernehmen würde, also erklärt man dich für vorerst "in Ruhe zu lassen", weil man sonst auch nicht weiß, was man mit dir machen soll.

In der Reha-Klinik wurde ich von einem Psychiater begutachtet, zwecks meiner depressiven Phase und er schätze ein, das ich keine schwere Depression habe.
Und er meinte, das ich da wohl keine EMR bekommen werde auf diese Sache. Obwohl ich diesen EMR-Antrag hier zu Hause liegen habe. Bräuchte nur diesen Ausfüllen und abschicken.

Ob das wirklich Sinn machen kann aktuell solltest du erst mal in deiner Renten-Information nachlesen ... zudem hast du ja noch weitere Gesundheitsprobleme die auch mit zu beachten wären von der DRV wenn du einen Antrag auf EM-Rente stellst.

Weil ich, vor Antragstellung(letzten 3 Jahre), keine Rentenbeiträge eingezahlt hatte. Zu dieser Zeitpunkt hatte ich nur einen 165 EUR-Job im hiesigen Supermarkt.

Wenn du seither aber auch nicht mehr (versicherungspflichtig) gearbeitet hast, werden dir weiterhin die Versicherungs-Zeiten fehlen, um eine EM-Rente überhaupt bekommen zu können.
Anwartschaften ergeben sich auch aus Krankengeld und Zeiten mit ALGI und bei DIREKTEM Übergang in ALGII bleibt das auch so.

Aber NICHT wenn du dazwischen einfach nur Hausfrau gewesen bist ...

Aus medizinischer Sicht hätte das funktioniert, nehme ich mal jetzt an. Mußte da von der DRV zu einem Gutachter, als Ossi ins Wessi-Land.

Glaube ich eher NICHT, denn wenn schon die versicherungsrechtlichen Ansprüche fehlen, wird der Gesundheits-Zustand gar nicht mehr entsprechend gründlich geprüft ... :icon_evil:

Der Gutachter war ein Psychologe von der aller allerfeinsten Art. Hat mich vollkommen auflaufen lassen. hat mir vor den Augen promt gesagt, das ich eine Rente bekomme und er sieht das ich die Voraussetzungen erfülle medizinisch und psychisch.
Und er diktierte das auch in sein Diktiergerät vor meinen Augen.

Das überrascht mich also schon etwas, dass du überhaupt zum Gutachter geschickt wurdest, wenn doch (aus den Versicherungszeiten) sowieso kein Anspruch auf EM-Rente bestanden haben soll ...
Ich glaube du hättest den Kampf um die EN-Rente damals nicht aufgeben dürfen ... :icon_evil:

Aber im schriftlichen Befund stand genau das Gegenteil. Mein Mann durfte auch der Begutachtung, die über 3 Std. ging nicht beiwohnen, als Zeuge.

Das ist nicht so besonders neu, die DRV -Gutachter erzählen öfter mal was ganz Anderes, als sie dann später in das Gutachten schreiben werden, die wollen ja auch weiter noch ihr Neben-Einkommen durch diese Begutachtungen haben.

Darum habe ich schon wieder Muffe, ob ich den Antrag ausfüllen soll bzw. beantragen soll. Weil vielleicht das wieder so kommt.

Dein Antrag würde aktuell ganz sicher schnell abgelehnt werden, wenn man gerade erst festgestellt hat (in einer Reha), dass du VOLL Erwerbsfähig bist und dir nun sogar eine LTA bewilligt wurde ...

Ich hatte damals auch einen solchen Reha-Bericht, mit einer langen Liste dabei, was ich alles NICHT mehr machen sollte aber für den "unerklärlichen Rest" wurde ich Vollzeit Erwerbsfähig entlassen.

Daraus haben die DRV -Gutachter noch mehr als 1 Jahr später fleißig abgeschrieben, wie gut es mir doch zu gehen hatte lt. Reha-Bericht und dann wurde mein Antrag auf EM-Rente auch abgelehnt.

NICHT wegen fehlender Versicherungszeiten, sondern wegen (angeblich) "zu viel Gesundheit" ... meine noch vorhandene Tätigkeit (CallCenter im Schichtdienst) wurde ausgeschlossen ... den Rest sollte die AfA "richten" ...

Nein, LTA wurde mir nicht mehr angeboten, ich wurde bereits einmal (mit Mitte 40) umgeschult, stamme übrigens auch aus der DDR und mein Facharbeiter-Abschluss in der Lagerwirtschaft wurde anerkannt.
Habe ich aber gesundheitlich / körperlich bald nicht mehr geschafft und wurde dann schnell und "großzügig" in einen Büroberuf umgeschult ... in dem habe ich aber später keine Arbeit gefunden ...

Fast 50 und ohne Berufserfahrung wollte mich auch kein AG mehr haben, so bin ich dann im CallCenter eines großen Mobilfunk-Anbieters gelandet, was am Anfang sogar noch Spaß gemacht hatte (telefonische Kundenbetreuung und PC-Arbeit) wurde über die Jahre leider auch immer anstrengender und stressiger.

Nach einer Herz-OP ging dann nicht mehr viel und so habe ich mich dann (nach langer AU / Aussteuerung aus dem Krankengeld / AfA und anschließend noch JC ) durch das EM-Rentenverfahren gekämpft, bis die DRV nach fast 3 Jahren am Sozialgericht aufgeben musste.

Auch wurde ich vom JC , sprich ärztlicher Dienst Begutachtet und dieser stellte per Aktenlage fest, das ich erstmal die ersten 6 Monate im Jahr 2018, von der Vermittlung etc. des JC befreit bin.

Diese Aktenlage waren vermutlich auch der Reha-Bericht und möglicherweise noch eine Schweigepflicht-Entbindung für DRV und Reha-Kliniken und da MUSS sich das JC vorerst auch dran halten, dass du VOLL Erwerbsfähig bist (siehe § 44a SGB II).

Jetzt wurde wieder eine Folgebegutachtung von der SB beantragt vom ärztlichen Dienst, ob die Befreiung der Vermittlung weiterhin bestehen bleibt.

Na-Ja, ob das wirklich SINN ergibt, wenn dir nun sogar eine LTA bewilligt wurde, da kann das JC auch nicht mehr machen als bisher und so lange du weiter AU geschrieben bist geht da vorerst auch GAR NIX ... egal was man dir dazu vorschlagen könnte bei dem Beratungstermin ...

Bin ja weiterhin, von der Hausärztin in AU bzw. Krankgeschrieben.

Ist ja auch besser so, daran KANN der ÄD vom JC auch NICHTS ändern, man wird dich schon deswegen auch weiter NICHT vermitteln können ...

Bin fertig auf den Knochen, sprich im HWS- BWS und LWS und im Schulter-Armbereich und habe auch noch Fibromyalgie (chronifiziertes Schmerzsyndrom).
Der Bescheid vom ärztlichen Dienst des JC liegt noch nicht vor.

Vom ÄD des JC gibt es KEINEN Bescheid, das ist nur eine ärztliche Stellungnahme und wenn man deinen Gesundheitszustand beim JC wirklich mal ernsthaft prüfen möchte geht das NICHT nur nach "Aktenlage" ... welche "Aktenlage" hat denn der ÄD neu von dir bekommen seit dem letzten "Gutachten" ???

In der Regel nehmen die so einen Auftrag gar nicht mehr an, wenn die DRV schon dazu entschieden hat, dass du NICHT EM bist hat das JC weiter zu zahlen und das gilt länger als 6 Monate ...

So eine LTA wird in der Regel für 2 - 3 Jahre bewilligt und bis dahin kann der ÄD vom JC feststellen was er gerne möchte, es gilt vorerst die Entscheidung der DRV und die hat dir gerade eine "berufliche Förderung" bewilligt ... :peace:

Ob du die auch irgendwie für dich nutzen kannst ist eigentlich völlig EGAL, das JC KANN dich aber damit NICHT an das Sozial-AMT abschieben wollen ... die nehmen KEINE Erwerbsfähigen ... :icon_evil:

Aktuell gibt es dafür eigentlich keinen Grund, wenn deine AU dem JC mal nicht mehr passt können die dich ja auffordern eine EM-Rente zu beantragen ... aber aktuell müssen die erst mal die Bewilligung der LTA "verdauen" ... :icon_hihi:

Vielleicht doch vorerst gar nicht so unpraktisch für deinen Verbleib beim JC , denn das bedeutet ja, dass du über die DRV "gefördert" wirst wenn es einen "passenden" AG für dich geben würde ... und diesen AG muss wohl auch dein JC erst "backen lassen"... da hilft auch kein neues "Gutachten" vom ÄD raus ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Pauline

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Ja es war dazumal ein großer Fehler nicht weiterzugehen bis zum Sozialgericht. Aber zu dieser Zeit hatte ich keine Kraft um das nervlich durchzuhalten, da ich an Depressionen gelitten hatte.
Aus heutiger Sicht war das ein großer Fehler.

Nun komme ich nochmals auf mein Beruf zu sprechen. Ich habe zu DDR-Zeiten nur ein Teilfacharbeiterabschluß machen können. Da ich aus der 8. Klasse rausgehen mußte.

Nicht dass ich nicht faul, war sondern, meine Eltern hatten das Gewollt.
Ich stamme aus einer Kinderreichen Familie, 8 Kinder.
Und da sagten meine Eltern, du sollst Geld verdienen und dadurch gehst du ab, aus der 8 klasse. Hätte gern die 10. Klasse als Abschluß gehabt bzw. gemacht.

Nun wer aus der DDR kommt, weiß worüber ich spreche. Mit diesem 8. Klassen-Abschluß konnte ich nur ein Teilfacharbeiterberuf erlernen.
So erlernte ich den Teilberuf als Wirtschaftspfleger. Mit diesem Abschluß war es bis 1990 kein Problem in Anstellung zu bleiben.

Nun mit der Wende wurde dieser Teilfacharbeiterabschluß nicht mit dem Einigungsvertrag anerkannt bzw. Gleichgestellt zu den Bundesdeutschen Abschlüssen.
Man darf diesen Abschluß des DDR-Wirtschaftspfleger nicht Gleichsetzen mit dem heutigen Hauswirtschaftler bzw.

Hauswirtschaftspfleger. Das sind zwei verschiedene Berufe.
Nun arbeitete ich noch bis 2001 in verschiedene Bereiche mit diesem Abschluss, ob nun in der Großküche in einer großen Firma, oder als Kantinenkraft o. in einer Gaststätte.
Ab 2001 hielt ich mich mit verschiedenen Jobs über Wasser. Mal als Versicherungspflichtige oder nur als Geringfügige , auf der Basis 400 EUR o. 165 EUR oder 1-EUR-Job etc.

Werde nächste Woche erstmal bei der DRV nachfragen wegen meiner Versicherungskonto und was ich für Rente zu erwarten hätte usw.

Mit der ärztlichen Stellungsnahme vom ärztlichen Dienst des JC das begann schon im vorigen Jahr. Dort wurde ich nach Aktenlage begutachtet.
Hatte sämtliche Befundbriefe, von den Ärzten beigefügt, die ich hatte bis dato, auch den GdB - Bescheid (30%).
Da wurde das festgestellt, was ich schon geschrieben hatte.

Nun ging es mir nicht besser und meine Hausärztin hatte zu mir gesagt. Wir werden mal eine Reha beantragen, damit es ihnen besser geht.
Also getan und es wurde die Reha genehmigt für 4 Wochen im März/April 2018.

In der Reha-Klinik hatte man mir dazu geraten, einen Antrag auf LTA zu stellen, hatte ich auch schon geschildert. Dieser wurde jetzt von der DRV genehmigt.
Dazu habe ich ein Termin am 19.06.2018 beim Reha-Fachberater erstmalig. Hier soll ertsmal abgeklärt werden, ob für mich noch etwas in Frage kommt.
Weil ich ja Quasi kein Berufsabschluß habe.

Nun mußte ich wieder zum SB des JC und diese sagte mir, das ein Folgegutachten gemacht werden soll, vom ärztlichen Dienst, ob die Befreiung der Vermittlung aufrechtgehalten werden soll bzw. muss.
Nun habe ich alles wieder reingepackt, was ich schon im ersten Antrag reingesteckt habe, nur jetzt kam der Reha-Bericht dazu und einige andere Befunde noch dazu.
Mal sehen was da rauskommt. Die Beurteilung liegt der SB vom JC noch nicht vor. Wird bestimmt noch etwas dauern.

Wenn beim Reha-Fachberater nichts rauskommt, mal sehen was ich dann mache.
 

Pauline

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Mal eine andere Frage, betreffend meines Mannes.

Mein Mann bezieht ja nun rückwirkend seit dem 01.09.2016 eine volle befristete EMR. Diese wurde jetzt Verlängert bis zum 30.11.2019. Er ist schon seit 15.11.2015 durchweck Krankgeschrieben.
Da ja das Arbeitsverhältnis meines Mannes in dieser Zeit ruht, in dieser Zeit.
Nun kann der Arbeitgeber jetzt trotzdem ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten? Oder wird er warten, bis dann vielleicht die EMR wieder aufgehoben wird?
mein mann hat das Gefühl, das die Firma ihn los werden will bzw. möchte. Er hat jetzt erfahren über fünfecken, das man seinen Umkleideschrank ausgeräumt hat und sämtliche Sachen, die dort drin waren Entsorgt wurden. Auch wurde der Werkzeugschrank bzw. Feilbank das Schloß geknackt und alles ausgeräumt. Mein man hat noch nicht einmal eine Benachritigung bekommen vom Chef, das er seine Schränke ausräumen möchte. Er hat das nur von seinem Arbeitskollegen erfahren, nicht einmal was offizielles. Obwohl sein Arbeitsverhältnis noch besteht, auch wenn es zur Zeit ruht.

Nun, würde jetzt schon ein BEM nützlich sein, oder ist das noch zu früh? Und solte er das bei der Firma anregen, oder warten bis die Firma bzw. der Chef auf ihn darauf zu kommt. Glaube hier könnten doch schon einige Wege und Details geklärt werden und auch einige Festlegungen getroffen werden. Dann wüsste er genau, ob man ihn noch haben möchte.
Zur Zeit und auch in der zurückliegenden Zeit hat sich keiner um ihn gekümmert. Nicht einmal wurde Nachgefragt, wie es ihm geht usw.

Was meint Ihr dazu.

Gruß Pauline
 

Pauline

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Weil er das Gefühl hat, das sie ihn Los werden wollen bzw. Kündigen wollen. Jedenfalls hat er das, schon wegen der Aktion mit den ausräumen der Schränke.
Aber offiziell hat noch keiner was gesagt. In dieser Firma, ist wieso alles anders als in jede andere. Er ist jetzt 21 Jahre in der Firma und kenne die Macken und weiß wie jeder so da Tickt.
Er hatte bloß gelesen, das man jetzt schon ein BEM machen kann, um zu sichern das der Arbeitsplatz bzw. das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
 
E

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Also ich denke, dass der Arbeitgeber sich eventuell spgar starfbar macht, wenn er Schränke aufbricht und das Privateigentum von Mitarbeitern einfach entsorgt.

ZUmindest wäre es angebracht, den Mitarbeiter vorher aufzufordern, den Schrank zu räumen.
 

Pauline

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Das sehe ich auch so. Aber in dieser Firma, ist alles anders. Da wird alles Still und Heimlich gemacht.
Darum hat mein Mann das Gefühl, das sie ihn los werden wollen bzw. Kündigen wollen. Aber glaube das wird nicht so einfach gehen. Da hat ja der Gesetzgeber jetzt eine hohe Hürde Festgelegt und das wäre erst einmal ein BEM. Außerdem hat mein man auch GdB 30 %. Wenn es mal wieder zur Weiterbeschäftigung kommt, wird er sich Gleichstellen lassen, wie auf 50 %.
 

Doppeloma

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Hallo Pauline,

dann mal zuerst zu dieser Frage, wobei es sehr ungünstig ist, das hier mit deiner persönlichen Problemlage zu "vermischen".

Ich möchte dich auch dringend bitten, deine (längeren) Beiträge etwas durch Absätze und gelegentliche Leerzeilen "aufzulockern", es ist sonst sehr anstrengend, das überhaupt zu lesen und dir antworten zu wollen.

Es ist vorrangig auch in deinem Interesse, denn gerade die selbst gesundheitlich Betroffenen die dir helfen könnten, haben damit oft große Probleme so "kompakte Blöcke" zu lesen ...

Mein Mann bezieht ja nun rückwirkend seit dem 01.09.2016 eine volle befristete EMR. Diese wurde jetzt Verlängert bis zum 30.11.2019. Er ist schon seit 15.11.2015 durchweck Krankgeschrieben.

Wer volle EM-Rente bezieht braucht nicht mehr AU geschrieben werden, bereits der EM-Renten - Bescheid bestätigt, dass man auch nicht "Arbeits-Fähig" ist ...

Da ja das Arbeitsverhältnis meines Mannes in dieser Zeit ruht, in dieser Zeit.

Das Arbeitsverhältnis "ruht" aktuell wegen der EM-Rente (darüber sollte der AG ja informiert worden sein von euch), da benötigt auch der AG KEINE AU -Bescheinigung mehr, bis die EM-Rente mal abgelaufen wäre (auch NICHT mehr verlängert wurde von der DRV ) und über eine Wiedereingliederung (eventuell) ernsthaft nachgedacht werden könnte.

Nun kann der Arbeitgeber jetzt trotzdem ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten? Oder wird er warten, bis dann vielleicht die EMR wieder aufgehoben wird?

Was soll ein BEM jetzt an der EM-Rente ändern können ???

mein mann hat das Gefühl, das die Firma ihn los werden will bzw. möchte. Er hat jetzt erfahren über fünfecken, das man seinen Umkleideschrank ausgeräumt hat und sämtliche Sachen, die dort drin waren Entsorgt wurden.

Das wäre in der Form unzulässig, aber das sollte ER mal DIREKT mit dem AG klären, bis das Arbeitsverhältnis mal ordentlich beendet wird, hat an seinen Sachen Niemand was zu suchen. :icon_evil:
Wenn der Spind gebraucht wird (für einen anderen Mitarbeiter), dann hat man ihn schriftlich zu bitten, das selber auszuräumen und anderweitig unterzubringen.

Auch wurde der Werkzeugschrank bzw. Feilbank das Schloß geknackt und alles ausgeräumt. Mein man hat noch nicht einmal eine Benachritigung bekommen vom Chef, das er seine Schränke ausräumen möchte. Er hat das nur von seinem Arbeitskollegen erfahren, nicht einmal was offizielles.

Das wäre "Einbruch und Diebstahl" von Privat-Eigentum wenn es seine persönlichen Sachen gewesen sind, ist dazu NIEMAND berechtigt ohne ihn vorher darauf hinzuweisen, dass er sich darum bitte selber bis zum Tag X kümmern soll.

Dann kann (und muss) darauf hingewiesen werden was geschehen wird, wenn man sich NICHT darum kümmert.
Es ist natürlich wenig sinnvoll sich das alles nur (über 7 Ecken) "zutragen" zu lassen, ohne sich da mal direkt beim AG drum zu kümmern und schriftliche Auskunft dazu einzufordern, was so "dran ist an dem, was man so erfahren hat" ...

Obwohl sein Arbeitsverhältnis noch besteht, auch wenn es zur Zeit ruht.

Ich hatte auch noch einen Spind in meiner Firma (und den Schlüssel dazu), bis das Arbeitsverhältnis mal ordentlich (wegen Übergang in die EM-Dauerrente), es waren allerdings Hauptsächlich betriebseigene Utensilien darin (mein persönliches Arbeits-Headset usw.) und nur eine Büchse alter Cappuccino und eine private Tasse.

Da ist trotzdem Niemand rangegangen, seit meinem letzten Arbeitstag, den Schlüssel habe ich erst am Ende des Arbeitsvertrages (fast 4 Jahre später) abgeben müssen, zusammen mit meinem Betriebsausweis und habe dann selber mitgeteilt, dass der private Inhalt entsorgt oder "verschenkt" werden darf (die Tasse war ja noch benutzbar).

Einen solchen Umgang mit meinen Sachen ohne mich zu kontaktieren hätte ich mir jedenfalls NICHT bieten lassen. :icon_evil:

Nun, würde jetzt schon ein BEM nützlich sein, oder ist das noch zu früh? Und solte er das bei der Firma anregen, oder warten bis die Firma bzw. der Chef auf ihn darauf zu kommt.

Was hat das nun mit den entsorgten Sachen zu tun und mit den durchaus kriminellen Vorgängen im Bezug auf sein Privat-Eigentum (wenn alles wirklich so stimmen sollte) ???

Wurde denn der AG informiert zur bewilligten EM-Rente und jetzt erneut zur Verlängerung, oder wurden nur weiter AU -Bescheinigungen eingereicht und der Chef weiß gar nichts von der EM-Rente ???

In der Regel schreibt KEIN Arzt weiter AU wenn man eine EM-Rente bezieht ... schon weil das völlig überflüssig ist und lt. SGB V nur noch zulässig wenn neben der EM-Rente noch gearbeitet wird, (eben nur noch für diese Tätigkeit) :icon_evil:

Dann kommt auch normal KEIN AG auf die Idee ein BEM "einleiten" zu wollen, weil das während laufender EM-Rente (die gerade erst verlängert wurde) keinen Sinn ergibt ...

Glaube hier könnten doch schon einige Wege und Details geklärt werden und auch einige Festlegungen getroffen werden. Dann wüsste er genau, ob man ihn noch haben möchte.

Wie kommst du denn darauf, wenn die DRV gerade erneut bestätigt hat, dass er NICHT arbeiten KANN, was gibt es da sinnvoll in einem BEM zu planen ???

Zur Zeit und auch in der zurückliegenden Zeit hat sich keiner um ihn gekümmert. Nicht einmal wurde Nachgefragt, wie es ihm geht usw.

Und dann entsorgt man nach "Einbruch" sein Eigentum, um zu überlegen wie man ihn weiter beschäftigen könnte, merkst du nicht selber wie sinnfrei das gerade ist ...

Wenn der AG ihn los werden will muss er sich schon die Mühe machen, ihm das schriftlich mitzuteilen und dann wird man weiter sehen, über ein BEM wird man Niemanden los der aktuell in EM-Vollrente ist. :icon_evil:

Aber glaube das wird nicht so einfach gehen. Da hat ja der Gesetzgeber jetzt eine hohe Hürde Festgelegt und das wäre erst einmal ein BEM.

Wie kommst du darauf, dass ein BEM eine Hürde darstellt Jemanden regulär kündigen zu können ???

Außerdem hat mein man auch GdB 30 %. Wenn es mal wieder zur Weiterbeschäftigung kommt, wird er sich Gleichstellen lassen, wie auf 50 %.

Mit aktuell GdB 30 (das sind keine Prozente) hat er keinen besonderen Kündigungsschutz, da kann er auch jederzeit während das Arbeitsverhältnis "ruht" vom AG fristgerecht (lt. Arbeitsvertrag) gekündigt werden ...

Wenn der AG ihn also wirklich los werden will, dürfte das aktuell (und bis zum Ende der laufenden Befristung) kaum Probleme bereiten ...

Als EM-Vollrentner bekommt er vorerst keine Gleichstellung von der AfA bewilligt und wenn die Kündigung erst schriftlich vorliegt ist es dafür auch schon zu spät.
Der Antrag auf Gleichstellung muss mindestens schon 3 Wochen laufen (bei der AfA ) ehe die "schwebende Wirkung" zum (erhöhten) Kündigungsschutz einsetzt.

Ob ihr die nötigen Mitteilungspflichten zu den EM-Renten-Bewilligungen beim AG eingehalten habt könnt ihr nur selber wissen, auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis hat man dem AG solche Dinge unaufgefordert und zeitnah mitzuteilen.

MfG Doppeloma
 
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Doppeloma

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Hallo Pauline,

Ja es war dazumal ein großer Fehler nicht weiterzugehen bis zum Sozialgericht. Aber zu dieser Zeit hatte ich keine Kraft um das nervlich durchzuhalten, da ich an Depressionen gelitten hatte.
Aus heutiger Sicht war das ein großer Fehler.

Die Kraft hat wohl eigentlich Keiner wenn er die EM-Rente beantragt hatte weil es nicht mehr anders ging, damals hattest du aber wohl noch Anspruch auf eine EM-Rente und dafür sieht es inzwischen deutlich schlechter aus.

Genau weißt du das nur wenn du dir mal eine aktuelle Renten-Auskunft bei der DRV einforderst.

Nun komme ich nochmals auf mein Beruf zu sprechen. Ich habe zu DDR-Zeiten nur ein Teilfacharbeiterabschluß machen können. Da ich aus der 8. Klasse rausgehen mußte.

Das war bei mir nicht anders und ich bin direkt arbeiten gegangen nach der 8. Klasse, auch bei uns wurde dringend gebraucht, was ich verdienen konnte, obwohl meine Mutter auch immer Vollzeit gearbeitet hat.

Da ist sogar die Ausbildung erst mal ausgefallen, war ja damals kein großes Problem auch ungelernt Arbeit zu finden, wollte selber gerne Abitur machen, vielleicht mal studieren aber das "Leben war auch in der DDR kein Wunschkonzert" ... wie du ja selber weißt.

Nicht dass ich nicht faul, war sondern, meine Eltern hatten das Gewollt.
Ich stamme aus einer Kinderreichen Familie, 8 Kinder.
Und da sagten meine Eltern, du sollst Geld verdienen und dadurch gehst du ab, aus der 8 klasse.

Wir waren nur 5 Kinder aber meine Mutter alleinerziehend, einen wirklichen Vater hatten wir nie, immer nur "Erzeuger", meine jüngsten Geschwiser kamen auf die Welt, als ich 14 war und es waren gleich zwei ...

Ich war die Älteste also ging ich mit 16 arbeiten, um was zu verdienen und gründete früh eine eigene Familie ... vielleicht um endlich "zu Hause" raus zu kommen, wer weiß das heute noch so genau ... es war damals kein Problem mit knapp 20 Mutter zu werden ... :idea:

Nun wer aus der DDR kommt, weiß worüber ich spreche. Mit diesem 8. Klassen-Abschluß konnte ich nur ein Teilfacharbeiterberuf erlernen.

Habe mich dafür damals noch nicht interessiert, Ausbildung nach der Schule war gar keine Option für meine Mutter und ich fand es zunächst nicht schlimm gleich Geld zu verdienen.
Auch Schule "nebenbei" in der Abendschule war nicht so mein Ding ... obwohl das auch leichter gewesen wäre als heute.

Aber es gab auch gute Möglichkeiten in der Erwachsenenbildung, teilweise sogar über den AG , die man nutzen konnte, um später noch einen vollwertigen Berufs-Abschluss zu machen.

So habe ich mit 35 meinen Facharbeiter für Lagerwirtschaft gemacht, dafür hat die 8. Klasse auf diesem Wege gereicht (Normal war 10. Klasse erforderlich), um neben Arbeit (in einem kleinen Lager einer großen Firma) und Familie (Mann und 2 Kinder inzwischen) doch noch einen anerkannten Beruf zu erlernen.

Irgendwann hatte ich auf meinem Weg durch verschiedene Berufsrichtungen mein Ziel erreicht, wenigstens nicht überall "OHNE BERUF" in den Lebenslauf und die Bewerbungen schreiben zu müssen. :peace:

Es war nicht mein "Traumberuf" aber es war Einer und ich sollte bald wissen wie gut dieser Entschluss gewesen war nicht "ungelernt" zu bleiben, denn ich war wohl mit eine der Ersten, die begreifen musste was "Kurz-Arbeit" (NULL) und später Arbeitslosigkeit bedeuten ...

Meine Firma (rund 3000 Mitarbeiter) ging schon mit der D-Mark "in die Knie" und nach längerer Kurzarbeit -NULL ganz zu Boden, anfangs habe ich das noch nicht mal besonders schwer genommen ... war noch sehr optimistisch, dass sich Alles bald wieder einpegeln würde ...

Nicht zur Arbeit zu müssen und trotzdem jeden Monat Lohn zu bekommen (nun in D-Mark) wäre ja Manchem immer noch "ganz Recht" ... :icon_hihi:

Über längere Zeit ohne Aussichten auf Besserung, ist das aber auch nicht besonders "prickelnd", wenn man es bis dahin gewohnt war immer Arbeit zu haben, bald war auch mein (inzwischen) EX-Ehemann arbeitslos ...

Man darf diesen Abschluß des DDR-Wirtschaftspfleger nicht Gleichsetzen mit dem heutigen Hauswirtschaftler bzw.

Ich vergleiche da gar nichts, aber ich weiß, dass man beim Arbeitsamt (und auch bei der DRV ) die ersten Jahre noch sehr großzügig war mit Weiterbildungen und Umschulungen für die "armen Brüder und Schwestern aus dem Osten"... :idea:

Mein EX hatte mal Baumaschinist gelernt und bekam vom Arbeitsamt sehr schnell einen (wirklich sinnvollen) Kurs für eine Schulung (6 Monate) auf den modernsten Baumaschinen des "goldenen Westens" ... danach schrieb ich 2 Bewerbungen für ihn (im Schreiben war ich schon immer gut :bigsmile:) und er hatte wieder einen Job ...

Wir waren inzwischen beide um die 40 aber das schien noch Niemanden weiter zu stören, er hat übrigens gearbeitet bis ins reguläre Rentenalter, war nur mal sehr kurze Zeiten wieder arbeitslos ...
Aber er war trotzdem NICHT zufrieden mit sich und der (neuen) Welt, was unsere Ehe dann irgendwann zerbrechen ließ.

Hauswirtschaftspfleger. Das sind zwei verschiedene Berufe.

So denke ich schon, dass du auch Möglichkeiten hättest nutzen können noch was beruflich "aus dir zu machen", ich habe dann auch (erneut) viel probiert, denn in den Lagern wollte man nur noch kräftige Männer haben, da konnte ich nicht mithalten. :idea:

Habe zeitweise (als regelmäßige Aushilfe) schon telefonische Bestellungen aufgenommen mit Aussicht auf Festeinstellung (irgendwann mal), was sich nach rund 2 Jahren leider doch zerschlagen hat ...

Von Versicherungen bis Reinigungskraft habe ich dann Vieles versucht, für erfolgreichen Versicherungsverkauf war ich auf lange Sicht nicht skrupellos genug und zum Hausflure putzen irgendwie körperlich zu schwach.
Mein Herzklappenfehler wurde dann in der Zeit auch mal entdeckt ... was wohl mit ein Grund dafür war.

Den Reinigungs-Job habe ich dann hingeworfen, mit ärztlicher Bescheinigung und AU über die Kündigungsfrist konnte ich dann auch das Arbeits-Amt damals überzeugen, dass es NICHT ging und bekam dann ziemlich unkompliziert die Möglichkeit zur Umschulung in einen Büroberuf (bezahlt von der DRV ) ...

Irgendwie war ich also immer in einem "Versicherungspflicht-Verhältnis", die Lücken blieben zum Glück erstaunlich klein.
Ab 97 dann bis Anfang 2000 BfW-Ausbildung im Bürobereich ...

Nun arbeitete ich noch bis 2001 in verschiedene Bereiche mit diesem Abschluss, ob nun in der Großküche in einer großen Firma, oder als Kantinenkraft o. in einer Gaststätte.

Also bis dahin auch noch relativ regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse gezahlt ?

Ab 2001 hielt ich mich mit verschiedenen Jobs über Wasser. Mal als Versicherungspflichtige oder nur als Geringfügige , auf der Basis 400 EUR o. 165 EUR oder 1-EUR-Job etc.

Na-Ja, 1- €-Jobs gab es ja erst ab 2005 (mit Einführung von Hartz 4 ) und das ist ja keine richtige "Arbeit" ... wo was in die Rentenkasse kommt.

Minijobs oder ähnliches habe ich nie gemacht, ich war immer Versicherungspflichtig (manchmal nur Teilzeit, manchmal nur befristet oder mehrfach als Aushilfe mit Pausen) beschäftigt, bis dann die Umschulung Herbst 97 begonnen hat.

Danach war ich Anfang 2000 leider wieder arbeitslos ... nun mit 2 Berufen aber es wurde auch langsam immer enger am Arbeitsmarkt, wenn man auf die 50 zuging ... zumal ich ja auch keine Berufserfahrung in meinem neuen Beruf anzubieten hatte ...

Inzwischen auch geschieden vom EX musste ich sehen, wo Geld herkommt für mich und meine jüngere Tochter, die noch bei mir lebte und gerade fürs ABI paukte ... immerhin hatten wir schon eine eigene Wohnung, Glück gehabt kurz nach Beginn der Umschulung.

Sie sollte es besser haben als ich und NICHT ohne vernünftigen Schulabschluss (nach ihren Vorstellungen) und abgeschlossene Ausbildung ins Leben starten müssen. :icon_evil:

So kam ich dann über eine ZAF in ein Mobilfunk-Unternehmen und wurde Kundenbetreuerin im CallCenter...
das war 2000 tatsächlich noch ein Weg wo das klappen konnte ... dort war ich dann (nach 5 Monaten aus der ZAF übernommen) fest angestellt bis zur EM-Berentung (auf Dauer) 2013.

Werde nächste Woche erstmal bei der DRV nachfragen wegen meiner Versicherungskonto und was ich für Rente zu erwarten hätte usw.

Ist eine gute Idee, sonst spekuliert man nur "ins Blaue hinein" wie dein weiterer Weg aussehen könnte und ob es aktuell noch Ansprüche auf eine EM-Rente gibt.

Mit der ärztlichen Stellungsnahme vom ärztlichen Dienst des JC das begann schon im vorigen Jahr. Dort wurde ich nach Aktenlage begutachtet.
Hatte sämtliche Befundbriefe, von den Ärzten beigefügt, die ich hatte bis dato, auch den GdB - Bescheid (30%).
Da wurde das festgestellt, was ich schon geschrieben hatte.

Von solchen "Gutachten" nach "Aktenlage" ist sehr wenig zu halten, nur nach "Papier" Menschen und ihre Gesundheit zu beurteilen ist aber leider inzwischen üblich geworden ... da stellt man auch schnell mal komplette "Erwerbsunfähigkeit" fest nur um sie an einen anderen Leistungträger los werden zu können.

Das sieht dann aber meist spätestens die DRV ganz anders, besonders wenn sich daraus ein Anspruch auf eine EM-Geldrente ergeben könnte.

Nun ging es mir nicht besser und meine Hausärztin hatte zu mir gesagt. Wir werden mal eine Reha beantragen, damit es ihnen besser geht.
Also getan und es wurde die Reha genehmigt für 4 Wochen im März/April 2018.

In so einer Reha wird selten viel dafür getan, dass es einem "besser gehen könnte", in der Regel wird das als "Erfolg" dargestellt auch wenn es keiner ist ... :icon_evil:

In der Reha-Klinik hatte man mir dazu geraten, einen Antrag auf LTA zu stellen, hatte ich auch schon geschildert. Dieser wurde jetzt von der DRV genehmigt.

Dazu habe ich dir ja auch weiter oben schon was geschrieben und man wird dir ganz sicher keine Umschulung und keinen Führerschein bezahlen.

Dazu habe ich ein Termin am 19.06.2018 beim Reha-Fachberater erstmalig. Hier soll ertsmal abgeklärt werden, ob für mich noch etwas in Frage kommt.

Das wird wahrscheinlich auch der einzige Termin bleiben, man wird dir mitteilen, dass man einen AG -Zuschuss bewilligt den ein AG beantragen kann (bei der DRV ) wenn er bereit ist dich einzustellen wie du bist und für die Tätigkeit einarbeitet ...

Weil ich ja Quasi kein Berufsabschluß habe.

Gerade auch WEIL du keinen Berufsabschluss hast steht dir der gesamte ungelernte Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn die Tätigkeit (der AG ) Rücksicht auf deine speziellen Einschränkungen nimmt.

Die DRV sieht es nicht mehr als nötig an dich jetzt noch komplett auszubilden, du würdest anschließend auch keine Arbeit finden in einem neu abgeschlossenen Beruf und das wissen die ganz genau.

Ü 50 wird generell ungerne eingestellt, du hast keine Berufserfahrungen anzubieten wenn du einen frischen Abschluss hast ... da wird es dir leider nicht anders gehen als mir schon im Jahr 2000 nach meiner Umschulung ...

Mein Männe (den ich auf der Umschulung kennengelernt habe) wurde auch fürs Büro ausgebildet und hat nie Arbeit im Büro gefunden danach ... ich habe ca. 150 Bewerbungen für ihn fertig gemacht ... auch bundesweit, er wurde nur so 2 - 3 Mal eingeladen.

Ihm wurden Hoffnungen gemacht auf Einstellung und Tage später wurde ihm mitgeteilt, dass man sich für einen "besser geeigneten" (wahrscheinlich jüngeren/ gesünderen) Bewerber entschieden habe ... man wünsche ihm aber alles Gute.

Die meisten AG haben die Bewerbungen gar nicht erst beantwortet, nur wenige Unterlagen wurden mit einem "Bedauern" überhaupt zurück geschickt.

Das ist NICHT besser geworden seit damals, im Gegenteil mit Ü 50 und längerer Arbeitslosigkeit ist man meist "weg vom Fenster" auch mit sehr guter Ausbildung.

Dazu kannst du hier im Forum genug Beispiele nachlesen, dass auch die beste Ausbildung nicht mehr viel bringt wenn man ab Ü 50 arbeitslos wird ... :icon_evil:

Nun mußte ich wieder zum SB des JC und diese sagte mir, das ein Folgegutachten gemacht werden soll, vom ärztlichen Dienst, ob die Befreiung der Vermittlung aufrechtgehalten werden soll bzw. muss.

Was will der JC -ÄD daran ändern können, dass dir die DRV gerade eine LTA bewilligt hat, wenn du weiterhin AU bist kannst du trotzdem NICHT vermittelt werden ... :icon_evil:

Nun habe ich alles wieder reingepackt, was ich schon im ersten Antrag reingesteckt habe, nur jetzt kam der Reha-Bericht dazu und einige andere Befunde noch dazu.
Mal sehen was da rauskommt.

NIX wird da rauskommen, weil der Reha-Bericht besagt, dass du voll Erwerbsfähig bist, die anderen Unterlagen hättest du gar nicht mehr mit einreichen brauchen, diese Untersuchung / "Begutachtung" ist aktuell vollkommen überflüssig.

Die Beurteilung liegt der SB vom JC noch nicht vor. Wird bestimmt noch etwas dauern.

Kommt vielleicht auch gar nicht, weil es sinnlos ist und sich das JC vorerst an die Festellungen in der Reha und die bewillgte LTA zu halten hat.

Wenn beim Reha-Fachberater nichts rauskommt, mal sehen was ich dann mache.

Was da rauskommen wird habe ich dir ja schon geschrieben, ich wüsste nicht was da sonst rauskommen könnte ... das JC soll dir dann helfen den "pasenden" AG zu finden, du kannst auch mal das zuständige Integrations-Amt besuchen gehen aber die haben auch keine Arbeit für dich.

Ansonsten wird ALLES so bleiben wie es bisher auch gewesen ist, nur das JC muss vorerst warten und kann dich NICHT zum Sozial-AMT abschieben, ganz egal was der ÄD da nun wieder feststellen wird.

Was ändern an der Situation kannst du NUR selber, wenn du wirklich eine Stelle finden würdest, die du noch machen kannst und wo der AG bereit ist dich einzustellen ...

MfG Doppeloma
 
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