Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diverse Fragen

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ExitUser78004

Gast
Hallo meine Lieben,

ich bin aktuell echt überfordert und freue mich auf jede Unterstützung und Hilfestellung.

Zu mir:

Ich bin 31 Jahre Jung, und leide unter Angststörungen, PTBS, Sozialphobie und vieles mehr...
Aufgrund der oben genannten Probleme bin ich aktuell nicht mehr in der Lage zu Arbeiten...
Daher beziehe ich SGB II, da seit über 3 Jahren von meiner Fallmanagerin nicht kommt.
Habe ich angefangen mich schlau zu machen, und habe mich einer Werkstatt für Menschen mit einer Psychischen Behinderung vorgestellt.
Nach Sichtung meiner Unterlagen meinte die Dame vor Ort, das ich sehr gut in die Werkstatt reinpassen würde.

Das wäre auch gerne mein Wunsch, damit ich mal etwas Wertschätzung in meinen Leben wieder erhalte...

Nun voller Motivation habe ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und diesen mit allen meinen Unterlagen ( Befunde ) an die Agentur für Arbeit geschickt.

Heute habe ich nach einer Telefonischen Nachfrage erfahren das der Antrag ein gutes Stückchen gewandert ist...

Anscheinend ging der zur Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit, diese schickten den zur Reha Abteilung der Agentur für Arbeit und diese wiederum schickten den Antrag nun an das Jobcenter... Genau an meine Sachbearbeiterin die sich nicht bei mir meldet oder sich gar mal rührt....

Meine Frage ist jetzt hier, ist das der Normale Weg solch eines Antrages? Ich dachte die Agentur für Arbeit sei für sowas zuständig?

Ich muss dazu noch sagen das ich eine Behinderung von 30% habe ein Verschlimmerungsantrag ist leider noch immer in Bearbeitung, allerdings hat mich die Agentur für Arbeit auch Gleichgestellt... keine Ahnung ob das Wichtig ist!?.

Meine Zweite Frage ist wie folgt:

sollte der Antrag stattgegeben, würde ich ja in Sozialhilfe fallen oder?
Wie ist das hier geregelt, fallen dann alle mit in die Sozialhilfe also meine Gesamte BG oder nur ich?

Ich habe auch sehr viel Gesucht gehabt über dieses Entgelt was es ja geben soll.

Ich würde etwa 240,00€ von der Werkstatt bekommen und 67€ meinte Sie von der Agentur für Arbeit?
Dann gibt es ja aber noch den Mehrbedarf für Behinderte?
Was ist damit?

Was würde von den Geld angerechnet werden? und was bleibt uns über als Taschengeld?

Ihr sehr ich habe sehr viele Fragen, und würde mich wie immer sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet.
 

Doppeloma

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Hallo Gecyn,

dass dir Niemand antwortet liegt wohl besonders daran, dass du deine Anfrage zur Reha / LTA in den SGB XII-Bereich gelegt hast ...

Dort geht es aber NICHT um solche Fragen wie deine, sondern um LE die (meist) bereits Sozial-HILFE oder Grundsicherung nach SGB XII (wegen Dauer-Rente) beziehen, das ist ja bei dir gar nicht der Fall. :icon_evil:

Ich bin 31 Jahre Jung, und leide unter Angststörungen, PTBS, Sozialphobie und vieles mehr...
Aufgrund der oben genannten Probleme bin ich aktuell nicht mehr in der Lage zu Arbeiten...

Wer hat medizinisch bestätigt, dass du nicht arbeiten kannst deswegen, es genügt ja nicht ganz das nur selber so zu sehen ?

Daher beziehe ich SGB II, da seit über 3 Jahren von meiner Fallmanagerin nicht kommt.

Wenn man was machen und erreichen will muss man aber auch selber was unternehmen, ich erinnere mich, dass wir dazu hier irgendwo schon mal intensiver diskutiert hatten.

Meiner Erinnerung nach bist du auch in einer SGB II-BG (mit Partnerin und Kind?) oder vertausche ich da was ???

Habe ich angefangen mich schlau zu machen, und habe mich einer Werkstatt für Menschen mit einer Psychischen Behinderung vorgestellt.

Da hast du dich aber nicht wirklich schlau gemacht und ich finde es auch nicht besonders nett wenn man dich dort nicht entsprechend ehrlich beraten hat, wer in eine Werkstatt für Behinderte aufgenommen wird.

In der Regel beziehen diese Menschen bereits eine Erwerbsminderungs-Rente (darum gibt es auch nur eine Art "Taschengeld" als Lohn) und davon bist du ja sehr weit entfernt.

Nach Sichtung meiner Unterlagen meinte die Dame vor Ort, das ich sehr gut in die Werkstatt reinpassen würde.
Das wäre auch gerne mein Wunsch, damit ich mal etwas Wertschätzung in meinen Leben wieder erhalte...

Kann ich nicht beurteilen, aber du bist mindestens 3 Stunden Erwerbsfähig wenn du ALGII beziehst, da sollst du eigentlich am 1. Arbeitsmarkt deine Wertschätzung bekommen und richtiges Geld verdienen können.

Nun voller Motivation habe ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und diesen mit allen meinen Unterlagen ( Befunde ) an die Agentur für Arbeit geschickt.

Ich glaube nicht, dass die AfA dafür zuständig ist, dass du in einer solchen Werkstatt arbeiten kannst, eine LTA hat damit auch nichts zu tun. :icon_evil:

Heute habe ich nach einer Telefonischen Nachfrage erfahren das der Antrag ein gutes Stückchen gewandert ist...

Vermutlich deswegen "wandert" dein Antrag nun auch durch die Gegend, bis sich Keiner mehr zuständig fühlen möchte.

Wenn man ernsthaft berufliche Unterstützung haben möchte, ist in deinem Alter (meist) die DRV für LTA-Leistungen zuständig, normal macht man vorher eine medizinische Reha, damit erst mal herausgefunden wird, was beruflich überhaupt möglich wäre.

Wenn die AfA wirklich zuständig ist schickt die DRV das dann selbst dort hin, es macht nicht den Eindruck, dass du wirklich viel erfahren und verstanden hast, zu dem was du dir so vorstellst. :icon_evil:

Meine Frage ist jetzt hier, ist das der Normale Weg solch eines Antrages? Ich dachte die Agentur für Arbeit sei für sowas zuständig?

Nicht unbedingt, auch die DRV kann bereits zuständig sein, dann stellt man den Antrag aber auch DIREKT an die DRV und nicht an die AfA wenn man Geld vom JC bekommt ...

Ich muss dazu noch sagen das ich eine Behinderung von 30% habe ein Verschlimmerungsantrag ist leider noch immer in Bearbeitung, allerdings hat mich die Agentur für Arbeit auch Gleichgestellt... keine Ahnung ob das Wichtig ist!?.

Eine Gleichstellung mit einem Behinderten ist nur wichtig für eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt, in einer Behinderten-Werkstatt interessiert das Niemanden, da kommt man aber auch nicht rein, wenn man noch am 1. Arbeitsmarkt arbeiten könnte.

sollte der Antrag stattgegeben, würde ich ja in Sozialhilfe fallen oder?
Wie ist das hier geregelt, fallen dann alle mit in die Sozialhilfe also meine Gesamte BG oder nur ich?

Wie kommst du denn darauf, eine LTA soll dich fitt machen für die Aufnahme einer normalen Arbeit (am 1. Arbeitsmarkt), und NICHT für den Einsatz in einer Behinderten-Werkstatt. :icon_evil:

Für die Sozial-HILFE muss man dir bei der DRV bestätigen, dass du (zumindest befristet) Erwerbsgemindert bist und so lange in deiner BG noch Erwerbsfähige andere LE sind bekommst du auch damit keine Sozial-HILFE ... :icon_evil:

Ich würde etwa 240,00€ von der Werkstatt bekommen und 67€ meinte Sie von der Agentur für Arbeit?
Dann gibt es ja aber noch den Mehrbedarf für Behinderte?
Was ist damit?

Vergiss es einfach, du bist nicht "reif" für einen Platz in der Werkstatt für Behinderte, von der AfA bekommst du GAR KEIN Geld, wie kommt sie darauf wenn du im ALG II bist.

Mehrbedarf für Behinderte gibt es nur mit Schwerbehinderten -Ausweis und mindestens Merkzeichen "G", das wirst du sicher so schnell nicht bekommen vom Versorgungsamt.

Unter GdB 50 werden KEINE Merkzeichen erteilt ... :icon_evil:

Kein Wunder, dass dir noch Keiner geantwortet hat, das passt doch alles vorne und hinten nicht was du dir da vorstellst ...

Eine LTA soll dich in richtige Arbeit bringen (und nicht zum Sozial-AMT), sonst bewilligt das weder die DRV noch die AfA ... :icon_evil:

Was ist denn aus deinem Pflege-Antrag geworden, hattest du dazu nicht auch mal was geschrieben ?

So ganz blicke ich bei dir nicht durch was du überhaupt mal erreichen willst in deinem Leben ... die "Wertschätzung" in einer Behinderten-Werkstatt hält sich auch in sehr engen Grenzen, wenn man sich mal mit Betroffenen unterhält die dort arbeiten.

MfG Doppeloma
 
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