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ExitUser78004
Gast
Hallo meine Lieben,
ich bin aktuell echt überfordert und freue mich auf jede Unterstützung und Hilfestellung.
Zu mir:
Ich bin 31 Jahre Jung, und leide unter Angststörungen, PTBS, Sozialphobie und vieles mehr...
Aufgrund der oben genannten Probleme bin ich aktuell nicht mehr in der Lage zu Arbeiten...
Daher beziehe ich SGB II, da seit über 3 Jahren von meiner Fallmanagerin nicht kommt.
Habe ich angefangen mich schlau zu machen, und habe mich einer Werkstatt für Menschen mit einer Psychischen Behinderung vorgestellt.
Nach Sichtung meiner Unterlagen meinte die Dame vor Ort, das ich sehr gut in die Werkstatt reinpassen würde.
Das wäre auch gerne mein Wunsch, damit ich mal etwas Wertschätzung in meinen Leben wieder erhalte...
Nun voller Motivation habe ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und diesen mit allen meinen Unterlagen ( Befunde ) an die Agentur für Arbeit geschickt.
Heute habe ich nach einer Telefonischen Nachfrage erfahren das der Antrag ein gutes Stückchen gewandert ist...
Anscheinend ging der zur Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit, diese schickten den zur Reha Abteilung der Agentur für Arbeit und diese wiederum schickten den Antrag nun an das Jobcenter... Genau an meine Sachbearbeiterin die sich nicht bei mir meldet oder sich gar mal rührt....
Meine Frage ist jetzt hier, ist das der Normale Weg solch eines Antrages? Ich dachte die Agentur für Arbeit sei für sowas zuständig?
Ich muss dazu noch sagen das ich eine Behinderung von 30% habe ein Verschlimmerungsantrag ist leider noch immer in Bearbeitung, allerdings hat mich die Agentur für Arbeit auch Gleichgestellt... keine Ahnung ob das Wichtig ist!?.
Meine Zweite Frage ist wie folgt:
sollte der Antrag stattgegeben, würde ich ja in Sozialhilfe fallen oder?
Wie ist das hier geregelt, fallen dann alle mit in die Sozialhilfe also meine Gesamte BG oder nur ich?
Ich habe auch sehr viel Gesucht gehabt über dieses Entgelt was es ja geben soll.
Ich würde etwa 240,00€ von der Werkstatt bekommen und 67€ meinte Sie von der Agentur für Arbeit?
Dann gibt es ja aber noch den Mehrbedarf für Behinderte?
Was ist damit?
Was würde von den Geld angerechnet werden? und was bleibt uns über als Taschengeld?
Ihr sehr ich habe sehr viele Fragen, und würde mich wie immer sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet.
ich bin aktuell echt überfordert und freue mich auf jede Unterstützung und Hilfestellung.
Zu mir:
Ich bin 31 Jahre Jung, und leide unter Angststörungen, PTBS, Sozialphobie und vieles mehr...
Aufgrund der oben genannten Probleme bin ich aktuell nicht mehr in der Lage zu Arbeiten...
Daher beziehe ich SGB II, da seit über 3 Jahren von meiner Fallmanagerin nicht kommt.
Habe ich angefangen mich schlau zu machen, und habe mich einer Werkstatt für Menschen mit einer Psychischen Behinderung vorgestellt.
Nach Sichtung meiner Unterlagen meinte die Dame vor Ort, das ich sehr gut in die Werkstatt reinpassen würde.
Das wäre auch gerne mein Wunsch, damit ich mal etwas Wertschätzung in meinen Leben wieder erhalte...
Nun voller Motivation habe ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und diesen mit allen meinen Unterlagen ( Befunde ) an die Agentur für Arbeit geschickt.
Heute habe ich nach einer Telefonischen Nachfrage erfahren das der Antrag ein gutes Stückchen gewandert ist...
Anscheinend ging der zur Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit, diese schickten den zur Reha Abteilung der Agentur für Arbeit und diese wiederum schickten den Antrag nun an das Jobcenter... Genau an meine Sachbearbeiterin die sich nicht bei mir meldet oder sich gar mal rührt....
Meine Frage ist jetzt hier, ist das der Normale Weg solch eines Antrages? Ich dachte die Agentur für Arbeit sei für sowas zuständig?
Ich muss dazu noch sagen das ich eine Behinderung von 30% habe ein Verschlimmerungsantrag ist leider noch immer in Bearbeitung, allerdings hat mich die Agentur für Arbeit auch Gleichgestellt... keine Ahnung ob das Wichtig ist!?.
Meine Zweite Frage ist wie folgt:
sollte der Antrag stattgegeben, würde ich ja in Sozialhilfe fallen oder?
Wie ist das hier geregelt, fallen dann alle mit in die Sozialhilfe also meine Gesamte BG oder nur ich?
Ich habe auch sehr viel Gesucht gehabt über dieses Entgelt was es ja geben soll.
Ich würde etwa 240,00€ von der Werkstatt bekommen und 67€ meinte Sie von der Agentur für Arbeit?
Dann gibt es ja aber noch den Mehrbedarf für Behinderte?
Was ist damit?
Was würde von den Geld angerechnet werden? und was bleibt uns über als Taschengeld?
Ihr sehr ich habe sehr viele Fragen, und würde mich wie immer sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet.