Hallo ihr lieben
muss ich beim Grundsicherungsantrag den Alg 2 und Kindergeldbescheid vorlegen oder reichen meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate als Nachweis?
Darin sind ja die regelmäßigen Zahlungen der o.g. Behörden ersichtlich.
Dann noch eine Frage.
Was muss im Untermietvertrag bei der Pauschalmiete drin stehen? Nur der Gesamtbetrag inkl.Wasser, Strom..usw oder einfach nur der Gesamtbetrag der Gesamtmiete?
Baujahr des Hauses? Wie viel Zimmer die Wohnung insgesamt hat?
Ich frage deshalb, weil das Jobcenter meinen Untermietvertrag nicht akzeptiert hatte und eine Mietbedcheinigung von mir haben wollte.
Des Weiteren wollte ich fragen, ob die Leistungsakte für SGB II auch für die Grundsicherung gilt? In der Leistungsakte für SGB II steht ab Seite 9 drin, was an Unterlagen von Antragstellern kopiert und behalten darf werden.
con.arbeitsagentur.de
muss ich beim Grundsicherungsantrag den Alg 2 und Kindergeldbescheid vorlegen oder reichen meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate als Nachweis?
Darin sind ja die regelmäßigen Zahlungen der o.g. Behörden ersichtlich.
Dann noch eine Frage.
Was muss im Untermietvertrag bei der Pauschalmiete drin stehen? Nur der Gesamtbetrag inkl.Wasser, Strom..usw oder einfach nur der Gesamtbetrag der Gesamtmiete?
Baujahr des Hauses? Wie viel Zimmer die Wohnung insgesamt hat?
Ich frage deshalb, weil das Jobcenter meinen Untermietvertrag nicht akzeptiert hatte und eine Mietbedcheinigung von mir haben wollte.
Des Weiteren wollte ich fragen, ob die Leistungsakte für SGB II auch für die Grundsicherung gilt? In der Leistungsakte für SGB II steht ab Seite 9 drin, was an Unterlagen von Antragstellern kopiert und behalten darf werden.
Suchübersicht - Bundesagentur für Arbeit
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