Antrag auf Grundsicherung - ich bin Beantragende, Partner bezieht Hartz IV - bitte um Hilfe beim Ausfüllen

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Wuffi

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Hallo liebe helfende Gemeinde,

nun sitze ich vor diesem Antrag auf Grundsicherung (habe vorher Sozialgeld wegen befristeter voller EM-Rente bezogen, Partner in ALG II), weil meine EM-Rente unbefristet bewilligt wurde. Und obwohl ich auf dem Amt war und eine der Damen dort gesprochen habe, bin ich mir unschlüssig, was ich eigentlich ausfüllen muss. "Je nachdem" ist jetzt, beim Ausfüllen, nicht wirklich aussagekräftig. Noch dazu habe ich eine Formularphobie, d.h. Formulare lösen bei mir Panik aus, was vielleicht manche "unlogische Frage" erklärt.

Ich stelle also den Antrag, ich bin die 1. Person.
Meinen Partner mit ALG II soll ich als 2. Person eintragen, mit dem Hinweis, dass er eben diese Leistungen bekommt.
Dafür habe ich ein Feld gefunden, wobei da eigentlich Zahlen rein sollen... Reicht es, wenn ich da rein schreibe "ALG II" oder soll ich doch lieber den monatlichen Betrag schreiben?

Was ist mit allen anderen Angaben? Anschrift, Familienstand, KK, "Vermögen" des Partners? Muss ich das ausfüllen?

Müssen die vorzulegenden Kontoauszüge der letzten 6 Monate auch vom Partner sein (außer von mir freilich)?
Ich stelle mir die Fragen mit dem Partner, weil ja eigentlich nur ICH den Antrag auf Grundsicherung stelle und es mir bei den ganzen Fragen vorkommt, als würden wir das zu zweit tun.

Mein Antrag MEB für kostenaufwendigere Ernährung liegt beim Jobcenter, ist ca. 3 Monate alt und bis auf weiteres ausgestellt... Muss ich nun einen neuen ausfüllen lassen oder kann ich den vom Jobcenter bekommen und benutzen?

Bei den Mietkosten weiß ich auch nicht, was ich ausfüllen soll. Da steht "Gesamtkosten der Unterkunft (ohne Heizkosten)" - ich habe das in Klammern durchgestrichen und die Gesamtmiete eingetragen. Die Heizkosten werden bei uns gar nicht separat aufgeschlüsselt. Kann ich das so machen?

Genau genommen gibt es bei uns nur Grundmiete und Nebenkosten. In den Nebenkosten ist die Fernwärme (Heizung und Warmwasser) mit drin, das war's.
Was trage ich da bei den einzelnen Posten ein? "siehe Nebenkostenabrechnung"?

Ich bekomme echt graue Haare, aber vielleicht ist auch alles ganz einfach, wenn ich eure Antworten lese.

Liebe Grüße
Wuffi
 
Hallo Wuffi,

die bisher fehlenden Antworten deuten wohl eher darauf hin, dass es noch mehr Leute mit "Formular-Phobie" zu geben scheint.
Ganz ehrlich zähle ich mich auch dazu, und bin froh (hoffendlich) niemals einen Antrag auf Grusi nach SGB XII stellen zu müssen.

nun sitze ich vor diesem Antrag auf Grundsicherung (habe vorher Sozialgeld wegen befristeter voller EM-Rente bezogen, Partner in ALG II), weil meine EM-Rente unbefristet bewilligt wurde.

Das wird ohnehin noch "spaßig" werden, denn ihr seid dann eine sogenannte "gemischte Bedarfsgemeinschaft" und damit haben bisher sowohl JC als auch SGB XII oft enorme Probleme.

Wir hatten dieses "zweifelhafte" Vergnügen (zum Glück) nur relativ kurze Zeit (1,5 Jahre) nachdem meinem Männe die EM-Rente (direkt auf Dauer) bewilligt wurde, aber mir noch nicht.

Und obwohl ich auf dem Amt war und eine der Damen dort gesprochen habe, bin ich mir unschlüssig, was ich eigentlich ausfüllen muss.

Dann solltest du den ganzen Kram nehmen und damit zum Amt gehen und dir dort dabei helfen lassen, dafür sind die schließlich da und nicht nur dafür den Leuten immer schnell zu erzählen was sie alles NICHT bekommen werden.

Wir waren auch mal zur Beratung dann dort, weil er ja seinen Fehlbetrag auch dort bekommen sollte (lt. JC), schon unsere Wohnung war denen (angeblich) zu teuer ...

Zum Glück fehlte nicht übermäßig viel (ca. 40 €), da haben wir den Antrag dann gar nicht gestellt, wir durften ja noch hoffen, dass ich auch bald die EM-Rente bekommen werde.

"Je nachdem" ist jetzt, beim Ausfüllen, nicht wirklich aussagekräftig. Noch dazu habe ich eine Formularphobie, d.h. Formulare lösen bei mir Panik aus, was vielleicht manche "unlogische Frage" erklärt.

Habe mir den Antrag gerade mal im Netz aufgerufen, das sind 10 Seiten und schon auf Seite 1 ständige Verweise, was man noch zusätzlich ausfüllen soll, wenn was so ist oder anders ...

Dazwischen dann noch Felder die von der Behörde ausgefüllt werden ...
Das kann doch hier kein Mensch nachvollziehen, ohne eure konkreten Unterlagen zu kennen, was da nun wo eingetragen werden soll.


Ich finde da NIX wo Zahlen rein sollen, ich weiß auch nicht, ob die Formulare überall gleich sind, habe wohl eins aus Berlin erwischt und blicke da überhaupt nicht durch ...

Was ist mit allen anderen Angaben? Anschrift, Familienstand, KK, "Vermögen" des Partners? Muss ich das ausfüllen?

Wirst du wohl MÜSSEN, es ist wie im SGB II (beim JC) auch vom Partner (mit dem du zusammen lebst) wollen die wieder ALLES wissen, hat man dir das bei der Vorsprache nicht erklärt ???

Das ist ja das "Bekloppte dabei" im SGB II will man (weiterhin) von dir alles wissen und im SGB XII auch von deinem Partner, könnte ja sein, der hat (mal) genug Geld dann braucht das Sozial-AMT nicht (mehr) zu zahlen.

Da sind die fast noch schlimmer und genauer als beim JC und die sind ja schon schlimm genug.
Auch auf Grundsicherung nach SGB XII gibt es KEINEN persönlichen Einzel-Anspruch wenn man nicht alleine lebt.

Hast du das nicht gewusst, inzwischen darf man ja dort auch etwas mehr "Schonvermögen" haben (pro Partner 5000 €), damals begann damit schon das Theater, dabei sollte das Schonvermögen nach SGB II (eigentlich) unangetastet bleiben.

Damit sind wir dann noch vor Gericht gezogen aber die Verhandlung war erst 2 Jahre später, da waren wir schon BEIDE raus aus Hartz 4.

Brauchen jetzt mit unseren EM-Renten knapp keine Grundsicherung mehr, man kann das auch so sehen, dass wir NIX bekommen, weil unsere Renten "zu reichen haben" ...

Männe müsste alleine auch Grusi beantragen, von seiner Rente könnte er nicht mal die Miete zahlen aber er hat ja eine "reiche" Frau, die kann ihn ja mit ernähren von ihrer Rente ... so sehen das jedenfalls die Behörden.

Müssen die vorzulegenden Kontoauszüge der letzten 6 Monate auch vom Partner sein (außer von mir freilich)?

Ja sicher, er ist genau so mit dabei, wie du bisher beim JC auch deine Konto-Auszüge vorgelegen musstest.

Ich stelle mir die Fragen mit dem Partner, weil ja eigentlich nur ICH den Antrag auf Grundsicherung stelle und es mir bei den ganzen Fragen vorkommt, als würden wir das zu zweit tun.

Macht ihr ja "theoretisch" auch, wenn er genug Geld hätte würde das SGB XII dir gar nichts zahlen ...

Ihr seid jetzt BEIDE "doppelt" gefangen, das JC will alles wissen und das Sozial-Amt auch ... IMMER von euch BEIDEN ...

Mein Antrag MEB für kostenaufwendigere Ernährung liegt beim Jobcenter, ist ca. 3 Monate alt und bis auf weiteres ausgestellt... Muss ich nun einen neuen ausfüllen lassen oder kann ich den vom Jobcenter bekommen und benutzen?

Wirst du auch neu beim Sozial-AMT beantragen müssen, was das JC (für dich mal) bewilligt hat interessiert die dort nicht mehr, die wollen dazu ihre eigenen Entscheidungen treffen.

Bei den Mietkosten weiß ich auch nicht, was ich ausfüllen soll.

Dann lass offen was du nicht weißt und die werden dir beim Amt dann helfen müssen, nimm den Mietvertrag (oder eine Betriebskosten-Abrechnung) mit und dann sollen die selber nachsehen, wo sie die konkreten Heizkosten finden.

Das wollen die doch sowieso vorgelegt haben, beim JC hat man das ja auch irgendwie geschafft, die Heizkosten zu ermitteln.

Ich bekomme echt graue Haare, aber vielleicht ist auch alles ganz einfach, wenn ich eure Antworten lese.

Ich fürchte das wird auch nicht besser wenn du meine Antwort liest.
Ich würde nur das ausfüllen, wo ich mir sicher bin und beim Rest muss man dir eben helfen auf dem Amt, auch dafür werden die schließlich bezahlt.

Wenn deine EM-Rente nicht extrem zu niedrig ist (Partner-Regelsatz + 50 % KdU fast erreicht ???) solltest du überlegen ob du auf den Antrag vielleicht ganz verzichten kannst.

Ihr werdet zukünftig sonst mit beiden Ämtern "Dauerstress" haben ...

MfG Doppeloma
 
Vielen Dank für deine Antworten, liebe Doppeloma!
Da die Zeit gedrängt hat, habe ich den Antrag schon abgegeben.
Aber ich bin trotzdem nach deiner Antwort schonmal sehr erleichtert, denn offensichtlich läuft es bei uns etwas einfacher.

Das Formular hatte nur 4 Seiten. Ausgefüllt habe ich erstmal nur meine Angaben sowie Name und Geburtsdatum sowie den ALGII-Betrag.
Und ich habe dann alles kopiert, was mir in die Hände kam, wovon ich wusste oder dachte, dass die es haben wollen, und sowohl Original als auch Kopien (damit man sehen kann, dass es identisch ist) mitgenommen. Damit lag ich zu 90% richtig.

Von meinem Partner wollten die nur den Bescheid vom Jobcenter haben, wo drauf stand, dass ich raus bin. (Die Kontoauszüge von ihm habe ich ganz schnell verschwinden lassen.)

Ein Rentenbescheid hatte noch gefehlt - durfte ich per E-Mail als Scan nachliefern. Und natürlich Namen und Adresse der Eltern. Aber es lief bis jetzt sehr unkompliziert.

Der Grundsicherungsbescheid wurde tatsächlich noch am selben Tag erstellt und war gestern bei mir. Keine Abzüge von der Kaltmiete, obwohl wir auch 30 Euro drüber sind, und keine Abzüge von den Nebenkosten... Sieht erstmal gut aus. Wenn das Geld dann auch noch kommt und pünktlich ist, scheint Weihnachten nicht ganz so traurig zu werden.

Verzichten kann ich auf das Geld leider nicht, ich bin erst 47 und habe nicht genug in die Rente eingezahlt (war auch jahrelang wegen Krankheit in ALGII).

Ich habe nun noch eine neue Frage, die aufgetaucht ist, vielleicht weiß da einer, wie die rechtliche Lage ist.

Im GruSi-Bescheid steht: "Ihre Erwerbsminderungsrente war zunächst bis 3.12.207; die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII liegen noch nicht vor.
Daher werden im Dezember 2017 Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII gewährt. Diese Leistungen können erst ab Antragsdatum ausgezahlt werden."

Antragsdatum war der 11.12.2017. Nun fehlen mir also 10 Tage im Dezember - wer zahlt da? Müsste nicht das Jobcenter einspringen, da die GruSi für diese Zeit eben doch nicht vorrangig ist?
 
Hallo Wuffi,

freut mich wirklich sehr wenn ich dir doch etwas weiter helfen konnte und das Grusi-Amt bei dir einen etwas "netteren" Eindruck macht.

Bei uns damals waren die schon so "abweisend", da bekam man gleich vermittelt "wie lästig" man doch eigentlich ist.
Ich kann zumindest sehr gut verstehen, dass Viele darauf verzichten sich dort zu holen, was ihnen (eigentlich) zustehen würde und lieber Flaschen sammeln gehen.

So sind auch diese Zahlen (der Grusi-Empfänger = arme Rentner, den anderen geht es angeblich gut) in der Statistik "viel schöner" als in der Realität und die Partner / Rentner wo man das Einkommen des anderen mit einbezieht werden gar nicht erst einberechnet.

Verzichten kann ich auf das Geld leider nicht, ich bin erst 47 und habe nicht genug in die Rente eingezahlt (war auch jahrelang wegen Krankheit in ALGII).

Das tut mir sehr leid, da konntest du wohl davor auch nicht viel arbeiten gehen, denn oft haben ja jüngere EM-Rentner mehr Geld wegen der "Hochrechnungen" auf das spätere, reguläre Renten-Alter.

Natürlich nur wenn sie mal einige Jahre auch ganz gut verdienen konnten.

Bei uns zählte dann schon (fast) das gesamte Arbeitsleben und da hat man eben nicht immer nur "sehr gut" verdient, zumal Männe zuletzt fast 10 Jahre im Niedrigstlohnbereich beschäftigt gewesen ist (es gab den Mindestlohn noch gar nicht).

So bekommt er nun für 35 Berufsjahre gerade mal knapp 600 € EM-Rente und musste dafür noch fast 5 Jahre mit der DRV kämpfen und 2 Anträge stellen ...

Wirklich "reich" bin ich mit meiner EM-Rente auch nicht aber ich hatte zuletzt noch einen sehr gut bezahlten Job und die Kinder machen ja auch was aus für die Rente.

Trotzdem ist es für fast 40 Jahre Arbeit auch eine eher traurige "Belohnung", so viel zur Anerkennung der "Lebensarbeitsleistung".

Und nun sieht man es eben als Selbstverständlichkeit an, dass ich Männe davon mit "durchziehe", zusammen haben wir auch nur wenig mehr als vorher in Hartz 4.

Aber es redet uns Keiner mehr rein in unsere Finanzen und wir brauchen keine Anträge mehr stellen und irgendwas "nachweisen", das ist schon ein großer Vorteil zum ALGII-Bezug.

Ich habe nun noch eine neue Frage, die aufgetaucht ist, vielleicht weiß da einer, wie die rechtliche Lage ist.

Die rechtliche Lage dürfte sehr eindeutig so sein, dass vom JC der Betrag so lange (als Sozialgeld) für dich zu zahlen ist, wie die befristete EM-Rente (lt. DRV-Bescheid dazu) noch gelaufen wäre.

Das Sozial-AMT (mit Kapitel 3) war ja bisher auch nicht zuständig weil du mit einem erwerbsfähigen Partner zusammen lebst, warum sollte sich das jetzt für wenige Tage noch ändern ???

Das JC hat mal wieder zu früh geändert und deine Leistungen eingestellt, die sollten ja auch lesen können, ab WANN deine EM-Rente ohne Befristung nun weiter bewilligt wurde.

Im GruSi-Bescheid steht: "Ihre Erwerbsminderungsrente war zunächst bis 3.12.207; die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII liegen noch nicht vor.

Ich nehme an du meinst den 31.12.2017 und das ist auch völlig korrekt vom Grusi-Amt, nur der Hinweis auf "Kapitel 3" ist auch Unsinn.

Daher werden im Dezember 2017 Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII gewährt. Diese Leistungen können erst ab Antragsdatum ausgezahlt werden."

Das verstehe ICH nun wieder nicht, warum sollst du für 10 Tage noch den Antragswust für Kapitel 3 ausfüllen, das JC hat dafür zu sorgen, dass es einen lückenlosen Übergang (aus dem Sozial-Geld des SGB II) gibt und das Kapitel 3 ist für dich gar nicht (mehr) zuständig zu machen.

War ja bisher auch NICHT zuständig mit der befristeten EM-Rente ...

Antragsdatum war der 11.12.2017. Nun fehlen mir also 10 Tage im Dezember - wer zahlt da? Müsste nicht das Jobcenter einspringen, da die GruSi für diese Zeit eben doch nicht vorrangig ist?

Genau so ist es, die Änderungen beim JC dürfen erst ab dem 01.01.2018 eintreten, 10 Tage mitten in einem Monat kann es da sowieso nicht geben, denn die Leistungen werden ja immer für einen vollen Monat berechnet und gezahlt, deine EM-Rente ja auch ...

Da werdet ihr denen wohl noch mal kräftig "auf die Füße treten" müssen, nimm den Bescheid vom Grusi-Amt mit, da steht ja drauf, ab wann die sich zuständig fühlen (müssen).

Sollte beim JC eigentlich ALLES bekannt sein, wie das so läuft (zu laufen hat) aber die versuchen immer wieder (auch unberechtigt) Geld zu sparen ...

Zur Not mal direkt an die JC-Geschäftsführung wenden, wenn die SB das nicht einsehen wollen.
Geht es "im Guten" (mündlich mit Beistand !!!) nicht, dann unbedingt schriftlich (nachweislich !!!) Widerspruch gegen die JC-Entscheidung einlegen.

Das Geld für Dezember müsste euch ja längst (wie bisher) zur Verfügung stehen ...
Ich finde es immer wieder schlimm wie mit den Menschen umgegangen wird bei den "sozialen" Ämtern, als ob man nicht schon genug Sorgen hätte wegen der Gesundheit.

MfG Doppeloma
 
Liebe Doppeloma,

nochmal vielen Dank für deine Antwort. Wir haben erstmal brieflich versucht, das JC wenigstens zur Zahlung für die ersten 10 Tage im Dezember zu bewegen. Von wem das Geld kommt, ist für uns letztlich egal, es ginge nur noch um einen eventuellen Mehrbedarf, aber das ist eine andere Geschichte.
Warum das Sozialamt nicht direkt reagiert und mich zurück zum Jobcenter geschickt hat, verstehe ich auch nicht. Die sollten die Zuständigkeiten doch kennen!
Es wird jetzt schwer werden, jetzt noch das Geld für Dezember vom Jobcenter zu bekommen, da das Sozialamt schon übernommen hat (Bescheid und Geld sind schon da), aber die 10 Tage schenke ich ihnen nicht!

Ich hoffe sehr, dass dieser Thread auch anderen hilft, die vielleicht mal in diese oder eine ähnliche Lage kommen, damit die dann besser wissen, in welcher Reihenfolge was zu tun ist.

Was meine Renteneinzahlung betrifft, so habe ich einige Jahre Studium, eine Umschulung, 4 Jahre Niedriglohnsektor, 5 Jahre normal bezahlt und 1 Jahr Teilzeit "aufzuweisen". Ein Lebenslauf mit Bruch durch die "Wende" einerseits und zunehmende Erkrankung (organisch und psychisch) andererseits. Deshalb ist die Rente... Naja, ich könnte nichtmal unsere Wohnung davon bezahlen. Insofern bin ich froh, dass es überhaupt Unterstützung vom Staat gibt. (Damit habe ich nichts zur Höhe gesagt!)

Wirklich sauer macht mich, dass so viele Informationen falsch kommuniziert werden oder einfach nicht vorhanden sind. Dass Ausnahmen, wie eben "Misch-BGs" (erinnert mich fatal an "Mischehen"), nirgends erwähnt werden. Weswegen man im Falle des Falles wirklich den Behörden ausgeliefert ist, weil einfach überall Fallstricke lauern.

Wer soll sich antun, da durchzusteigen? Wer gerade seinen Job/Haus/Familie verloren hat? Nicht jeder hat die Kraft, sich dazu noch durchringen zu können, überhaupt einen Antrag auf irgendwas zu stellen.

Ich danke dir nochmals für deine Unterstützung, die auch für mich psychisch wichtig war! Eine angenehme Vorweihnachtszeit für dich und deinen Mann und die anderen Familienmitglieder!
Liebe Grüße
Wuffi
 
Hallo allerseits,

ich möchte kurz einen Zwischenstand ergänzen, da es für den ein oder anderen interessant sein könnte.

Nachdem sich das Jobcenter auf ein freundliches Schreiben nicht gemeldet hat, habe ich vor Ablauf der 1-monatigen Frist einen Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht, auf dem stand, dass mir für Dezember wegen der vollen unbefristeten EM-Rente kein ALGII mehr zustünde.

Dem Widerspruch wurde stattgegeben, es wurde ein neuer, inhaltlich richtiger Bescheid ausgestellt und das Geld durch das Jobcenter überwiesen.

Ich werde den Vorgang nun dem Grundsicherungsamt mitteilen und hier weiter berichten. Die werden dort sicher ihr Geld für Dezember zurückhaben wollen, also heißt es aufpassen, dass auf dem Konto genug übrig bleibt.

Liebe Grüße und: Widerspruch lohnt sich!
 
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