Hallo Wuffi,
die bisher fehlenden Antworten deuten wohl eher darauf hin, dass es noch mehr Leute mit "Formular-Phobie" zu geben scheint.
Ganz ehrlich zähle ich mich auch dazu, und bin froh (hoffendlich) niemals einen Antrag auf
Grusi nach
SGB XII stellen zu müssen.
nun sitze ich vor diesem Antrag auf
Grundsicherung (habe vorher Sozialgeld wegen befristeter voller EM-Rente bezogen, Partner in
ALG II), weil meine EM-Rente unbefristet bewilligt wurde.
Das wird ohnehin noch "spaßig" werden, denn ihr seid dann eine sogenannte "gemischte Bedarfsgemeinschaft" und damit haben bisher sowohl
JC als auch
SGB XII oft enorme Probleme.
Wir hatten dieses "zweifelhafte" Vergnügen (zum Glück) nur relativ kurze Zeit (1,5 Jahre) nachdem meinem Männe die EM-Rente (direkt auf Dauer) bewilligt wurde, aber mir noch nicht.
Und obwohl ich auf dem Amt war und eine der Damen dort gesprochen habe, bin ich mir unschlüssig, was ich eigentlich ausfüllen muss.
Dann solltest du den ganzen Kram nehmen und damit zum Amt gehen und dir dort dabei helfen lassen, dafür sind die schließlich da und nicht nur dafür den Leuten immer schnell zu erzählen was sie alles
NICHT bekommen werden.
Wir waren auch mal zur Beratung dann dort, weil er ja seinen Fehlbetrag auch dort bekommen sollte (lt.
JC), schon unsere Wohnung war denen (angeblich) zu teuer ...
Zum Glück fehlte nicht übermäßig viel (ca. 40 €), da haben wir den Antrag dann gar nicht gestellt, wir durften ja noch hoffen, dass ich auch bald die EM-Rente bekommen werde.
"Je nachdem" ist jetzt, beim Ausfüllen, nicht wirklich aussagekräftig. Noch dazu habe ich eine Formularphobie, d.h. Formulare lösen bei mir Panik aus, was vielleicht manche "unlogische Frage" erklärt.
Habe mir den Antrag gerade mal im Netz aufgerufen, das sind 10 Seiten und schon auf Seite 1 ständige Verweise, was man noch zusätzlich ausfüllen soll, wenn was so ist oder anders ...
Dazwischen dann noch Felder die von der Behörde ausgefüllt werden ...
Das kann doch hier kein Mensch nachvollziehen, ohne eure konkreten Unterlagen zu kennen, was da nun wo eingetragen werden soll.
Ich stelle also den Antrag, ich bin die 1. Person.
Meinen Partner mit
ALG II soll ich als 2. Person eintragen, mit dem Hinweis, dass er eben diese Leistungen bekommt.
Dafür habe ich ein Feld gefunden, wobei da eigentlich Zahlen rein sollen... Reicht es, wenn ich da rein schreibe "
ALG II" oder soll ich doch lieber den monatlichen Betrag schreiben?
Ich finde da
NIX wo Zahlen rein sollen, ich weiß auch nicht, ob die Formulare überall gleich sind, habe wohl eins aus Berlin erwischt und blicke da überhaupt nicht durch ...
Was ist mit allen anderen Angaben? Anschrift, Familienstand, KK, "Vermögen" des Partners? Muss ich das ausfüllen?
Wirst du wohl
MÜSSEN, es ist wie im
SGB II (beim
JC) auch vom Partner (mit dem du zusammen lebst) wollen die wieder
ALLES wissen, hat man dir das bei der Vorsprache nicht erklärt ???
Das ist ja das "Bekloppte dabei" im
SGB II will man (weiterhin) von dir alles wissen und im
SGB XII auch von deinem Partner, könnte ja sein, der hat (mal) genug Geld dann braucht das Sozial-
AMT nicht (mehr) zu zahlen.
Da sind die fast noch schlimmer und genauer als beim
JC und die sind ja schon schlimm genug.
Auch auf
Grundsicherung nach
SGB XII gibt es
KEINEN persönlichen Einzel-Anspruch wenn man nicht alleine lebt.
Hast du das nicht gewusst, inzwischen darf man ja dort auch etwas mehr "Schonvermögen" haben (pro Partner 5000 €), damals begann damit schon das Theater, dabei sollte das Schonvermögen nach
SGB II (eigentlich) unangetastet bleiben.
Damit sind wir dann noch vor Gericht gezogen aber die Verhandlung war erst 2 Jahre später, da waren wir schon
BEIDE raus aus
Hartz 4.
Brauchen jetzt mit unseren EM-Renten knapp keine
Grundsicherung mehr, man kann das auch so sehen, dass wir
NIX bekommen, weil unsere Renten "zu reichen haben" ...
Männe müsste alleine auch
Grusi beantragen, von seiner Rente könnte er nicht mal die Miete zahlen aber er hat ja eine "reiche" Frau, die kann ihn ja mit ernähren von ihrer Rente ... so sehen das jedenfalls die Behörden.
Müssen die vorzulegenden Kontoauszüge der letzten 6 Monate auch vom Partner sein (außer von mir freilich)?
Ja sicher, er ist genau so mit dabei, wie du bisher beim
JC auch deine Konto-Auszüge vorgelegen musstest.
Ich stelle mir die Fragen mit dem Partner, weil ja eigentlich nur ICH den Antrag auf
Grundsicherung stelle und es mir bei den ganzen Fragen vorkommt, als würden wir das zu zweit tun.
Macht ihr ja "theoretisch" auch, wenn er genug Geld hätte würde das
SGB XII dir gar nichts zahlen ...
Ihr seid jetzt
BEIDE "doppelt" gefangen, das
JC will alles wissen und das Sozial-Amt auch ...
IMMER von euch
BEIDEN ...
Mein Antrag MEB für kostenaufwendigere Ernährung liegt beim Jobcenter, ist ca. 3 Monate alt und bis auf weiteres ausgestellt... Muss ich nun einen neuen ausfüllen lassen oder kann ich den vom Jobcenter bekommen und benutzen?
Wirst du auch neu beim Sozial-
AMT beantragen müssen, was das
JC (für dich mal) bewilligt hat interessiert die dort nicht mehr, die wollen dazu ihre eigenen Entscheidungen treffen.
Bei den Mietkosten weiß ich auch nicht, was ich ausfüllen soll.
Dann lass offen was du nicht weißt und die werden dir beim Amt dann helfen müssen, nimm den Mietvertrag (oder eine Betriebskosten-Abrechnung) mit und dann sollen die selber nachsehen, wo sie die konkreten Heizkosten finden.
Das wollen die doch sowieso vorgelegt haben, beim
JC hat man das ja auch irgendwie geschafft, die Heizkosten zu ermitteln.
Ich bekomme echt graue Haare, aber vielleicht ist auch alles ganz einfach, wenn ich eure Antworten lese.
Ich fürchte das wird auch nicht besser wenn du meine Antwort liest.
Ich würde nur das ausfüllen, wo ich mir sicher bin und beim Rest muss man dir eben helfen auf dem Amt, auch dafür werden die schließlich bezahlt.
Wenn deine EM-Rente nicht extrem zu niedrig ist (Partner-Regelsatz + 50 %
KdU fast erreicht ???) solltest du überlegen ob du auf den Antrag vielleicht ganz verzichten kannst.
Ihr werdet zukünftig sonst mit beiden Ämtern "Dauerstress" haben ...
MfG Doppeloma