Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Hi,
ich bin grade dabei meinen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten - den ich noch aus dem Jahr 2008 habe - fertig zu machen. Gleichzeitig möchte ich auch mit Abgabe des Antrags (per Post) auch einen neuen Antrag stellen, so das keine Lücke in den Ansprüchen entsteht.
Dazu möchte ich wissen, ob dieser Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gleich zu behandeln ist wie ein Antrag auf ALG-II ? Sprich, ist solch ein Antrag formalos oder muss dieser beim FM /SB persönlich beantagt werden?
Ich hatte mir das nämlich so vorgestellt, dass ich zu dem Antrag und den entsprechenden Naweisen ein Begleitschreiben beifüge wo ich "gleichzeitig mit Abgabe des Antrags zwecks Bearbeitung auch einen neuen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten stellen möchte".
Ist das so möglich?
Gruss
Paolo
ich bin grade dabei meinen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten - den ich noch aus dem Jahr 2008 habe - fertig zu machen. Gleichzeitig möchte ich auch mit Abgabe des Antrags (per Post) auch einen neuen Antrag stellen, so das keine Lücke in den Ansprüchen entsteht.
Dazu möchte ich wissen, ob dieser Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gleich zu behandeln ist wie ein Antrag auf ALG-II ? Sprich, ist solch ein Antrag formalos oder muss dieser beim FM /SB persönlich beantagt werden?
Ich hatte mir das nämlich so vorgestellt, dass ich zu dem Antrag und den entsprechenden Naweisen ein Begleitschreiben beifüge wo ich "gleichzeitig mit Abgabe des Antrags zwecks Bearbeitung auch einen neuen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten stellen möchte".
Ist das so möglich?
Gruss
Paolo