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Gast
Hallo,
ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig. Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten:
Seit meiner Untätigkeitsrüge hatte es das Verwaltungsgericht wohl sehr eilig mit meinem PKH -Verfahren. Im Rahmen der Beschwerdefrist hatte ich am 27.11. um Fristverlängerung zur Einlegung der Beschwerde gebeten, weil ich noch in einem Beratungsverfahren steckte. Zudem müssen Unterlagen zurück bis 2012 zusammengesucht werden und diverse Stellen um "Gutachten" gebeten werden. Behelfsweise hatte ich zur Fristwahrung Beschwerde eingelegt; Begründung sollte nachgereicht werden.
Am 01./02.12. kam dann ein Schreiben, dass der Beschwerde nicht abgeholfen wird und das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergereicht wurde.
Am 03.12. habe ich gleich an das höhere Gericht gewandt, ob man mir noch Gelegenheit zur Begründung meiner Beschwerde gibt. Auch hatte ich um Fristverlängerung dafür gebeten, weil die Weihnachtszeit es einfach unmöglich macht, Belege etc. von den beteiligten Ämtern zu erhalten.
Mit Datum 07.12. (eingegangen 12.12.) wurde mir von dem Gericht das dortige Az. mitgeteilt und um Vorlage der Begründung bis zum 27.12. "gebeten".
Würdet ihr nochmals einen Antrag auf Fristverlängerung (realistischerweise bis Ende Januar) stellen? Wie würdet ihr das begründen?
Ich weiß wirklich nicht, wie ich über die Weihnachtsfeiertage neben meinen anderen Problemen und Sorgen zum einen die Begründung zu Ende schreiben und gleichzeitig "Beweismaterial" beschaffen soll. Allein an der Uni dürfte sich in der vorlesungsfreien Zeit bis Hl. Drei König niemand mit dieser Sache beschäftigen.
Aber vielleicht hat man bei dem Gericht mein Schreiben v. 03.12. auch noch gar nicht gelesen
Viele Grüße,
ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig. Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten:
Seit meiner Untätigkeitsrüge hatte es das Verwaltungsgericht wohl sehr eilig mit meinem PKH -Verfahren. Im Rahmen der Beschwerdefrist hatte ich am 27.11. um Fristverlängerung zur Einlegung der Beschwerde gebeten, weil ich noch in einem Beratungsverfahren steckte. Zudem müssen Unterlagen zurück bis 2012 zusammengesucht werden und diverse Stellen um "Gutachten" gebeten werden. Behelfsweise hatte ich zur Fristwahrung Beschwerde eingelegt; Begründung sollte nachgereicht werden.
Am 01./02.12. kam dann ein Schreiben, dass der Beschwerde nicht abgeholfen wird und das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergereicht wurde.
Am 03.12. habe ich gleich an das höhere Gericht gewandt, ob man mir noch Gelegenheit zur Begründung meiner Beschwerde gibt. Auch hatte ich um Fristverlängerung dafür gebeten, weil die Weihnachtszeit es einfach unmöglich macht, Belege etc. von den beteiligten Ämtern zu erhalten.
Mit Datum 07.12. (eingegangen 12.12.) wurde mir von dem Gericht das dortige Az. mitgeteilt und um Vorlage der Begründung bis zum 27.12. "gebeten".
Würdet ihr nochmals einen Antrag auf Fristverlängerung (realistischerweise bis Ende Januar) stellen? Wie würdet ihr das begründen?
Ich weiß wirklich nicht, wie ich über die Weihnachtsfeiertage neben meinen anderen Problemen und Sorgen zum einen die Begründung zu Ende schreiben und gleichzeitig "Beweismaterial" beschaffen soll. Allein an der Uni dürfte sich in der vorlesungsfreien Zeit bis Hl. Drei König niemand mit dieser Sache beschäftigen.
Aber vielleicht hat man bei dem Gericht mein Schreiben v. 03.12. auch noch gar nicht gelesen

Viele Grüße,