Antrag auf Förderung beruflicher Weiterbildung wurde schriftlich abgelehnt. Lohnt sich eine Widerspruch?

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Andy1971

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Hallo liebe Forengemeinde.

Ich habe bei meinem Termin am 10.11.2017 einen Antrag auf Forderung berufliche Weiterbildung gestellt.
Der wurde schriftlich abgelehnt das schreiben ist mir am 20.11.2017 zugegangen.

Nun bräuchte ich die Hilfe der Forumsnutzer.
Das schreiben war nicht von Hand unterschreiben. Ist es trotzdem Gültig?
Das Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ wurde mir nicht ausgehändigt.
Das schreiben habe ich angehängt.

Würde sich eine Widerspruch lohnen?
Sollte ich den Widerspruch gut begründen?
Wäre es gut Beispiele in dem Widerspruch zu nennen?

Wäre über eure Einschätzung, Tipps sowie Ratschläge dankbar.

Noch ein paar Daten zu meiner Person.
Ich bin 46 Jahre.
IHK Fachlagerist
Keine Erfahrungen in SAP oder ERP

Es wurde bei der AfA keine Tests gemacht wegen meinen Fähigkeiten oder Kenntnisse.
 

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  • Ablehnungsbescheid_geschwärzt.pdf
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ZarMod

Gast
Das schreiben war nicht von Hand unterschreiben. Ist es trotzdem Gültig?
Ja. Denn:
§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes meinte:
(5) Bei einem Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird,
können abweichend von Absatz 3 Satz 1 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen;
Würde sich eine Widerspruch lohnen?
Es kommt darauf an, ob Du ihn wirklich begründen kannst.
Eine wirksame Begründung erfolgt nicht durch Vermeintlichkeit, sondern über konkret nachweisbare Tatsachen.
In etwa der schriftliche Nachweis, das ein AG Dich mit dieser zusätzlichen Qualifikation einstellen würde.
Solche Verbindlichkeiten sollte man vor Antragstellung einholen, denn damit wird eine Ablehnung nahezu unmöglich.
Erst dann würde sich ein Widerspruch auch wirklich lohnen :icon_wink:
 
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