Hallo SeptemberSun,
Es ist so, dass ich bei meinem Erstantrag vor ca. 2 Jahren wahrscheinlich unwissend einiges falsch gemacht habe. Der "Jammerlappen" war mir damals noch nicht bekannt, und so habe ich ausschließlich die ausgefüllten Antragsformulare eingeschickt.
Das ist nicht so schlimm, glaub bloß nicht, dass ich das Alles schon gewußt und immer richtig gemacht habe, bei den ersten Anträgen auf Anerkennung einer Behinderung.
Ohne meine Kollegen von der Schwerbehinderten-Vertretung damals hätte ich (vermutlich) nicht mal daran gedacht, einen solchen Antrag überhaupt zu stellen und bei der Gleichstellung haben sie mir auch sehr geholfen, damit der Antrag dann von der AfA nicht abgelehnt wurde ... mir ging es damals vorrangig darum, meinen vorhandenen Arbeitsplatz etwas "abzusichern".
Worum konkret geht es dir damit, mehr GdB oder den Schwerbehinderten-Ausweis zu erreichen ?
Von 3 Diagnosen wurde nur eine berücksichtigt, die mir aber immerhin einen GdB iHv 20 eingebracht hat. Nicht viel, aber ich sehe es als "Grundstock".
Als "Grundstock" wofür, es wird häufig zu viel davon erwartet, eine Behinderung / Schwerbehinderung auf diese Weise "belegen" zu können ?
Die Ausgangsbasis "pure Diagnosen" (und davon möglichst Viele) ist ohnehin schon falsch, denn es kommt auf die Auswirkungen (Beeinträchtigungen im täglichen Leben dadurch = persönliche Beschreibung im "Jammerlappen") an und eher nur ergänzend auch auf den medizinischen Nachweis, der zu Grunde liegenden Diagnosen.
Nicht jede Diagnose führt auch "automatisch" zu anerkannten Behinderungen im Alltag und beim Versorgungs-Amt.
Ähnliche Krankheitsbilder mit sehr ähnlichen / gleichen dauerhaften Einschränkungen werden auch nur 1 Mal bewertet und nicht mehrfach ...
Wenn du wegen Depressionen nicht (mehr) "vor die Türe gehst" und menschenscheu bist, dann ist das (bei beiden Diagnosen) fast genauso zu werten, wie aus reiner
ANGST (vor Allem) nicht mehr raus zu gehen ... es macht für dein "krankhaftes Verhalten" (als Einschränkung für den GdB) eigentlich keinen wesentlichen Unterschied, wegen welcher Diagnose du nicht rausgehen willst / kannst.
Als sehr vereinfachtes Beispiel ist ein "steifes Bein" (z.B. durch einen Unfall) sicher sehr hinderlich bei vielen Aktivitäten, dabei ist es (eigentlich) völlig
EGAL ob das nun 5 verschiedene oder
NUR EINE bestimmte Diagnose verursacht haben könnte ... es bleibt
ein steifes Bein und die (persönlich) damit verbundenen (diagnostisch nachvollziehbaren) Einschränkungen werden beim GdB eingestuft ...
Dabei ist noch zu beachten, das verschiedene Menschen das auch sehr verschieden empfinden können, einem Betroffenen macht es weniger aus und dem Anderen sehr viel ... das
KANN Niemand (auch kein Arzt) ernsthaft nur aus den puren Diagnosen erkennen wollen.
Vermutlich gab es deswegen diese niedrige Einstufung, das kannst du ja jetzt besser machen und gründlicher vorbereiten ...
Die Zwangsstörungen habe ich nicht mal erwähnt im Antrag, weil sie zwar (seit Kindheit) bestehen, mir aber erst im Gespräch mit meiner Therapeutin bewusst wurden. Sie belasten, aber vorher habe ich nicht darüber nachgedacht, sondern einfach "ertragen", ohne zu hinterfragen.
Das solltest du dann auch nachholen und wenn sie das dann bestätigen wird, ist das völlig in Ordnung so, da bist du nicht der / die Erste wo solche Probleme erst später "einen Namen" bekommen, weil man es selbst bis dahin für "fast normal" gehalten hatte.
Neben der Depression wurde die Angststörung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl diese ja ganz eigene, andere Einschränkungen mit sich bringt.
Dann beschreibe diese "anderen" Einschränkungen sehr genau und begründe warum du meinst die wären anders als durch die Depression bedingte ... gerade im psychischen Bereich ist das für den versorgungsärztlichen Dienst auch nicht einfach, das sonst richtig beurteilen zu können.
Es ist allerdings auch sehr schwer auf (noch behandel- und therapierbare) Psychische Probleme einen besonders hohen GdB zu bekommen, das kann ich dir aus eigener Erfahrung bestätigen ...
Ich wurde wegen langjähriger psychischer Probleme (nach langen Kämpfen mit der DRV) in EM-Rente geschickt, mein Anteil davon im Gesamt-GdB ist auch nur eine 20, immerhin war ich fast 4 Jahre vom Psychiater deswegen AU geschrieben ... das hatte dafür aber keine besonders relevante Bedeutung.
Unter Zwangs-Störungen leide ich allerdings nicht, es ging mehr um Erschöpfungs-Depressionen in Verbindung mit häufigen Angst- und Panikzuständen, weil ich den Druck im Arbeitsleben nicht mehr ausgehalten habe nach einer Herzklappen-OP ...
Dafür bekam ich dann problemlos direkt GdB 30 bewilligt, die Einschränkungen dadurch beziehen sich vorwiegend auf die gesamte dadurch geminderte körperliche Belastbarkeit und Herz-Kreislauf-Instabilitäten, dafür gibt es generell mindestens GdB 30 lt. Versorgungsmedizinischer Grundsätze.
Ebenso wenig wurde der Tinnitus erwähnt, wahrscheinlich, weil ich damit seit 20 Jahren nicht beim Arzt war- einfach deshalb, weil er mir als chronisch und am Ende unbehandelbar erklärt wurde, und daher lebe ich seither damit, was aber nicht heißt, dass er mich nicht einschränkt.
Hattest du denn einen medizinischen Nachweis (Diagnose vom
HNO-Arzt z.B.) beigefügt oder einen Arzt für Rückfragen angegeben, nur deine eigenen Angaben dazu genügen natürlich auch nicht, ich kenne dieses Problem selber auch und bei der Erhöhung (auf GdB 40) wurde dann etwas "Tinnitus" anerkannt, ich musste auch "lernen damit zu leben" ... und habe eine dadurch mitbedingte Hochton Schwerhörigkeit vom HNO bestätigt bekommen.
Es ist sehr schwierig dafür einen GdB zu bekommen, denn es gibt letztlich
KEINE echten medizinischen "Untersuchungs-Nachweise" dafür aber auch (meist) keine echten Heilungs-Chancen, ich bin auch nicht mehr in Behandlung deswegen, das kann ich voll nachempfinden ...
Seit ich endgültig in Rente bin komme ich aber deutlich besser damit klar, weil ich auch vielen "Störfaktoren" (zu viele Menschen / Orte mit viel Lärm) einfach ausweichen oder "fernbleiben" kann ...
Ich bekomme "den Mann im Ohr" aber schnell sehr deutlich wieder zu spüren wenn ich in Stress-Situationen gerate, die sich nicht vermeiden lassen, oft genügen schon die Scanner-Piepser an der Supermarktkasse, dann will ich da nur noch schnell
RAUS ....
In diesem Zusammenhang, macht es Sinn, Krankheiten anzugeben, die schon lange bestehen, aber im Grundantrag von mir nicht angegeben wurden?
Es macht also nur Sinn Krankheiten / Diagnosen anzugeben, die dich tatsächlich (aktuell und dauerhaft) in deinem täglichen Leben immer wieder negativ beeinflussen, in
JEDEM "Verschlimmerungs-Antrag" kann man weitere / neue Krankheiten angeben, egal wie lange die schon bestehen.
Jeder Antrag ist im Prinzip immer wie ein neuer Antrag und führt zur Überprüfung auch der bisher schon anerkannten Einschränkungen und zum Vergleich mit deinen neuen Angaben zu neuen Einschränkungen ... die Versorgungs-Ämter fragen durchaus auch gerne mal bei den Ärzten nach (aber schon was mitschicken können, ist auch nie verkehrt), eine Begutachtung findet eher selten statt.
Wenn ein GdB-Bescheid nicht akzeptabel erscheint sollte man immer Widerspruch einlegen, das kostet nichts (nur etwas Schreibarbeit und das Porto für ein "Übergabe-Einschreiben") und oft ergibt sich dann doch eine höhere Einstufung ... das ist wie (leider) überall bei den Behörden, zuerst mal "klein anfangen" mit der Anerkennung und wenn der Antragsteller das so hinnimmt, dann spart es der Behörde vorerst weitere Arbeit.
Wir warten auch gerade wieder auf einen "erweiterten" Bescheid für meinen Männe (aktuell GdB 90 und Merkzeichen "G"), haben ein zusätzliches Merkzeichen "B" beantragt, damit ich ihn ohne Extra-Kosten überall hin begleiten könnte ... lt. Pflegegutachten (was ich natürlich mitgeschickt habe) ist Begleitung zumindest angeraten und auch meist wirklich nötig, mal abwarten, ob das Versorgungsamt das auch so sehen möchte ???
Viel Erfolg bei deinem Antrag !
MfG Doppeloma