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Bewerbungskosten werden vor ihrem Entstehen dem Grunde nach beantragt und nach ihrem Entstehen zur Erstattung gebracht. Sprich: Vorauslage. Wenn er noch kein ALG 2 bekommt, prinzipiell aber Anspruch hat, sollte er sich mal überlegen, einen Antrag auf Vorschuss zu stellen.
Vorschuss ist bei ALG1 nicht vorgesehen. Wenn allerdings eine Sperre verhängt wurde, kann dem Wunsch des SB nicht nachgekommen werden, ohne das eigene Leben/ die Gesundheit zu gefährden. Sollte SB aber wissen. Also Vorschuss und Aufhebung der Forderung fordern.
einen Antrag kann man formlos stellen. Entwerder gibt ARGE hier das geld oder verzichtet auf die Forderung 13 Bewerbungen nachzuweisen. Á 5€ sind das mtl. 65 €, fast 20 % des Eckregelsatzes.
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