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Hallo,
vor einem halben Jahr hatte ich bei einem normalen Termin beim Jocenter ein Stapel Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Zwei Tage darauf habe ich am Vormittag einen formlosen, schriftlichen Antrag für die Kosten für diese Bewerbungen nachweisbar beim Jobcenter abgegeben und nachmittags die vorbereiteten Bewerbungen abgeschickt. Wiederum einige Tage später dem Jobcenter nachweisbar und schriftlich mitgeteilt, dass ich am Tag XX.XX.XXXX aufgrund der Vermittlungsvorschläge hierfür die entsprechenden Bewerbungen geschrieben habe und die Auszahlung beantragt. Bisher gab es - trotz mündlichen Nachfragen bei meinem Betreuer - weder einen Bescheid noch Geld.
Da sich mit dem Jobcenter auseinanderzusetzen recht mühsam ist, überlege ich, einfach eine Untätigkeitsklage mit den beiden Nachweisen beim Sozialgericht einzureichen. Irgendwie hat bisher das Jobcenter auf das Sozailgericht kooperativer reagiert als auf mich. Eigentlich ist es ja unangemessen, mit sowas das Gericht zu beauftragen, für mich ist es aber nur ein Brief, leichter zu schreiben als ein Anruf im Callcenter. Seht ihr dies auch so?
Viele Grüße
Jürgen
vor einem halben Jahr hatte ich bei einem normalen Termin beim Jocenter ein Stapel Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Zwei Tage darauf habe ich am Vormittag einen formlosen, schriftlichen Antrag für die Kosten für diese Bewerbungen nachweisbar beim Jobcenter abgegeben und nachmittags die vorbereiteten Bewerbungen abgeschickt. Wiederum einige Tage später dem Jobcenter nachweisbar und schriftlich mitgeteilt, dass ich am Tag XX.XX.XXXX aufgrund der Vermittlungsvorschläge hierfür die entsprechenden Bewerbungen geschrieben habe und die Auszahlung beantragt. Bisher gab es - trotz mündlichen Nachfragen bei meinem Betreuer - weder einen Bescheid noch Geld.
Da sich mit dem Jobcenter auseinanderzusetzen recht mühsam ist, überlege ich, einfach eine Untätigkeitsklage mit den beiden Nachweisen beim Sozialgericht einzureichen. Irgendwie hat bisher das Jobcenter auf das Sozailgericht kooperativer reagiert als auf mich. Eigentlich ist es ja unangemessen, mit sowas das Gericht zu beauftragen, für mich ist es aber nur ein Brief, leichter zu schreiben als ein Anruf im Callcenter. Seht ihr dies auch so?
Viele Grüße
Jürgen