Es geht nicht um Bildung. Ich habe einen Anspruch auf Leistung nach Recht und Gesetz.
Auf dem Papier magst du Recht haben. In der Realität musst du aber darum kämpfen, wie du hier im Forum anhand der zahlreichen Beiträge sehen kannst. Es ist kein Einzelfall, sondern meiner Meinung nach gewollte Geschäftspolitik der JC mit dem Ziel von Einsparungen auf den Knochen Betroffener.
Der der Vorgesetzte hat für sein Gehalt gefälligst dafür so sorgen das ich nur mit Personal behelligt werde was das kann.
Du hast natürlich das Recht, die Mitwirkung bei diesem Prozess einzustellen, wenn du den Eindruck hast, dass dein Gegenüber unterqualifiziert ist. Ich meine so eine Passage mal im Münder beim § 15 SGB II gelesen zu haben. Aber auch dann muss du wieder vor Gericht ziehen.
Ich kann immer noch nicht erkennen warum man so einen Zettel unterschreiben sollte.
Weil es Bestandteil des SGB II ist. Die Mitarbeiter sind angehalten das turnusmäßig zu machen. Ich denke, dass viele der MItarbeiter das auch lieber nicht tun würden. Nur ist die ausgefeilte IT der JC so klug, dass dann dein Name regelmäßig aufploppt und du dann zwangsbeglückt wirst.
Oder soll ich aus dem hier gesagten entnehmen das den Sachbearbeitern vorgegeben ist den Anspruchsteller zu "übervorteilen", besch... oder sonst noch üble Worte?
Es herrscht vertragsfreiheit für beide Seiten. Im Grund kann jeder alles verlangen. Die Frage ist, ob man darauf einsteigt. Der JC-Heine hat ein aussagekräftiges Argument, nämlich Sanktionen. Über dieses Stöckchen hüpfen dann die meisten, die, siehe weiter oben, sich der Bildung verweigern und keine Kenntnis von ihren Rechten und Pflichten haben.
Bei mir drei rechtswidrige EGV-VAs, bei der Frau zwei und ein anderer erzählte mir auch von zwei. Der Vorgesetze ist doch unfähig auch noch so frech sich nicht für sein Versagen zu entschuldigen.
Entweder unfähig oder klug. Ich denke man probiert es zunächst bei allen. Wenn sich von 10 HE nur einer wehrt, dann bedeutet dass, dass das JC mit 90% ihrer Masche durchkommt. Ich denke, dass man so rechnet. Und leider klappt es ja auch bei vielen.
"selbstzahlender Otto-Normalverbraucher in der Situation auch einen Anwalt beauftragen würde"
Was natürlich auch kein Garant für Erfolg ist.
Klar müsste er weil die da es sogar fertig bringen z.B. 100% der Leistungen zu 100% offentsichtlich rechtswidrig zu entziehen.
Klar, ist für die kein Problem. Und kalt lächelnd schickt man dir noch hinterher, dass man ja klagen könne. Immerhein stehe der Rechtsweg jedem offen und sei, ACHTUNG, ein Grundrecht
Klar informiere ich mich und das sollten andere auch, aber warum nicht alle Möglichkeiten in Anspruch nehmen, also auch versuchen Hilfeschein zu bekommen und darauf deswegen meine Frage wie man einen "bekommt" um besser dazustehen.
Gruss
Klar soll man alle Hilfe in Anspruch nehmen. Ich will lediglich zu Ausdruck bringen, dass man mit Vollendung des 21. Lebensjahres man als Erwachsen gilt. Mit 18 sogar als voll geschäftsfähig. Als ein mündiger Bürger finde ich, dass man sich mit dieser Materie auseinandersetzten MUSS, wenn man sich in diesem steckt. Dann kann man in solchen von dir erwähnten Situationen auch ganz anders auftreten. Man darf nicht nur auf die BRH bauen.