Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

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Annie

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Hallo liebe Leute,

gibt es einen Paragraph der regelt was vorgelegt werden muss?

Von der Ausweispflicht können Personengruppen befreit werden,

- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige
Anordnung bestellt ist oder

- die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder
von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten
werden, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem
Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht am öffentlichen Leben
teilnehmen können.

Das muss doch auch in einem Gesetz stehen. Nur leider finde ich das nicht.

Falls das jemand auf dem Schirm hat, bitte mitteilen.

Liebe Grüße
 

Annie

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Erfolg! Nach einigem hin und her ist es nun bewilligt worden. Ich bin offiziell von der Personalausweispflicht befreit. Und es hat nur 3 mal Porto gekostet. Bei einem Neuantrag des Persos hätte ich auch noch Strafe zu den normalen Gebühren zahlen müssen, da meiner schon seit 6 Monaten abgelaufen war.

:peace:
 

TazD

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Hallo, :icon_eek: Strafe weil zu spät beantragt ???
Ähm ... ist das üblich ???
Meiner ist seit 8 Monaten abgelaufen .....
Ob das üblich ist, hängt von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ab. Gemäß § 32 PersAuswG ist aber ein Bußgeld bis zu 3000,- € möglich.
 

Annie

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3000 Euro? Oha.
Als ich auf dem Amt war um den neuen Perso zu beantragen hatte ich extra meinen Grundsicherungsbescheid dabei. Ich hatte mal gelesen dass die 28,80 Euro Gebühr auch erlassen werden kann.

Da wurde mir dann eröffnet dass die nochmal 86 Euro Strafe haben möchten. Da half auch kein Vorzeigen des GruSi -Bescheids. Dann bin ich wieder nach Hause ohne den Perso zu beantragen. So 2 Wochen später kam Post dass ein Ordnungwidrigkeitsverfahren gegen mich eingeleitet wurde... Da waren es dann aber schon ca. 140 Euro die man haben wollte.

Den Antrag auf Befreiung hatte ich aber schon gestellt und konnte somit in Widerspruch gehen und auf den Antrag verweisen. Und der ging dann durch. Was mich doch sehr gewundert hat.

Nun steht in dem Bescheid man soll die Befreiung und den ungültigen Ausweis in seinen persönlichen Unterlagen abheften. Was macht man denn bei einer Polizeikontrolle? Besser doch beides als Kopie dabei haben, oder?
 

Nena

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Wovon bist Du befreit? Du musst die 28,80 (plus Strafe) nicht bezahlen? Oder bist Du wirklich davon befreit, einen Personalausweis haben zu müssen? Mit welcher Begründung denn?
Und: Was meinst Du mit VORLEGEN im EP?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Besser doch beides als Kopie dabei haben, oder?

Das fragst du jetzt nicht im Ernst.

Mit welcher Begründung hattest du nochmal die Ausweispflicht abgelehnt?

Also, entweder du gehst gar nicht aus dem Haus oder mit deinem Betreuer.... mal auf dein Eingangsposting bezogen.
 

Annie

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Wovon bist Du befreit?

Von der Ausweispflicht nach § 1 PAuswG


Du musst die 28,80 (plus Strafe) nicht bezahlen? Oder bist Du wirklich davon befreit, einen Personalausweis haben zu müssen?

Ich musste gar nichts bezahlen und brauche auch nie wieder einen Personalausweis.


Und: Was meinst Du mit VORLEGEN im EP?

Was meinst du mit "VORLEGEN im EP" ?



Das fragst du jetzt nicht im Ernst.

Doch, sonst hätte ich ja gar nicht erst gefragt.


Mit welcher Begründung hattest du nochmal die Ausweispflicht abgelehnt?

Irgendwas verstehst du falsch. Ich habe etwas beantragt was gesetzlich vorgesehen ist.


Also, entweder du gehst gar nicht aus dem Haus oder mit deinem Betreuer.... mal auf dein Eingangsposting bezogen.

Diesen Gedankengang deinerseits kann ich nicht ganz nachvollziehen. Und etwas daneben ist er auch wenn du meinst ich solle das Haus nicht mehr verlassen (dürfen?).


nix muss man dabei haben.

es gibt keine Mitführungspflicht.


Das ist klar. Nur in dem Bescheid steht man soll die Befreiung und den ungültigen Ausweis in seinen persönlichen Unterlagen abheften.

Scheint aber eher ein Textbaustein in deren Software zu sein. Ich habe jetzt alles kopiert und ins Portemonnaie gepackt.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Irgendwas verstehst du falsch. Ich habe etwas beantragt was gesetzlich vorgesehen ist.

Also, du benötigst keinen Personalausweis mehr.
Aber was ist die Begründung dafür?


Ich kann auch Dauerhaft auf einen Personalausweis verzichten, benötige dann aber einen gültigen Reisepass und Meldebescheinigung.

Uns interessiert, was der Inhalt deines Antrages war, damit du vom Personalausweis befreit wirst.
Es gibt hier ja durchaus immer wieder die Frage nach kostenersparnis im zusammenhang mit SGB xii und SGB ii und dem beantragen von Ausweisen.
 

Flodder

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Würde mich auch interessieren. Hast du einen Betreuer?

Auch bei privaten Geschäftsbeziehungen ist oft die Vorlage des Persos notwendig, z.B. bei Eröffnung eines neuen Bankkonto oder Kauf und Freischaltung eines Handys
 

TazD

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@Annie:
Es gibt nur drei Möglichkeiten, weshalb man von der Ausweispflicht befreit werden kann. Die hast du in deinem Eingangsposting genannt.
Welcher der Gründe trifft denn bei dir zu?
 
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Das wird wurklih extrem unterschiedlich gehandhabt.

Meiner Mutter hatte man ja in der Reha das Portemonaie mit Perso gestohlen. DA sie nach der Reha ins Heim ging, habe ich bei der Ummeldung gleich mal gefragt wegen Befreiung von der Ausweispflicht. Der Mitarbeiter sagte mir, das sei nur möglich, wenn sie das Heim auch mit Hilfe nicht mehr verlassen kann. So lange man sie noch in einen Rollstuhl setzen und draussen durch die Gegend schieben kann, geht da nichts.

Im Heim bei meiner Mutter war eine Frau, die ist noch allene draussen rumgelaufen mit dem Rollator, hat kleien Besirgungen gemacht oder sich mit Bekannten getroffen. Diese Dame hat die Befreiung bekommen.

Scheint also wirklich davon abzuhängen, an wen man da gerät.
 

Annie

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Was meinst Du mit VORLEGEN im EP?

Einen PA zu besitzen ist etwas anderes, als ihn vorlegen zu müssen.

Die Frage hast du aber gänzlich falsch verstanden. Ich habe gefragt was man für einen Antrag auf Befreiung vorlegen muss.

Und jetzt muss ich nochmal nachfragen was genau du mit "VORLEGEN im EP" meinst? Was genau soll das sein? Leider hast du es noch nicht beantworten können...
 

Annie

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@Annie:
Es gibt nur drei Möglichkeiten, weshalb man von der Ausweispflicht befreit werden kann. Die hast du in deinem Eingangsposting genannt.
Welcher der Gründe trifft denn bei dir zu?

Das wird in dem Bescheid nicht angegeben. Ich hatte gefragt was man alles vorlegen muss für einen solchen Antrag. Da keine Antwort kam habe ich alles was ich an Krankenunterlagen etc. hatte dahin geschickt.

Ich kann nur spekulieren was genau der Grund war. GDB ? Rente? Betreuer?

Betreuer würde Sinn machen. Damit ist jedenfalls Grund 1 erfüllt.

GDB macht auch Sinn. Damit ist bei GDB 100 jedenfalls Grund 3 erfüllt.

Alle Klarheiten beseitigt?
 
E

ExUser 2606

Gast
Also ichhabe GdB 100 und bin von einer Befreiung sehr weit entfernt. Ich arbeite, reise, fahre Auto...von daher ist das mal keine Begründung.

Und ichhabe in meiner Funktion als Betreuerin für mene Mutter angefragt, also eine Betreuung an sich ist da auch keine Begründung. Dürfte wohl auch auf die Aufgabenkreise ankommen, Einwillligungsvorbehalt...keine Ahnung
 

Annie

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Das musst du die Personalausweisbehörde fragen die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich eröffnet haben.
 

Fairina

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Das habe ich nicht gemeint sondern warum du keinen Perso willst. Und ich habe auch schon mal einen abgelaufenen Perso gehabt und keine Strafe zahlen müssen. Weil auch ein abgelaufener Perso ein Perso ist. So die Auskunft seinerzeit.
 

Annie

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Das habe ich nicht gemeint sondern warum du keinen Perso willst.

Wieso sollte ich keinen Personalausweis wollen?



Und ich habe auch schon mal einen abgelaufenen Perso gehabt und keine Strafe zahlen müssen.

Das ist schön für dich. Aber wie TazD schon erwähnt hat beträgt das Bußgeld nach § 32 PAuswG bis zu 3000 Euro.


Weil auch ein abgelaufener Perso ein Perso ist. So die Auskunft seinerzeit.

Laut § 1 PAuswG bist du verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen.
 
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