noillusions
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Hallo,
hin und wieder wird geraten bei Problemen mit AfA/JC einen Antrag auf Auskunft und Beratung zu stellen.
Doch welchen Sinn macht es sich bei einer Institution Rat zu holen die einem eh schon Probleme macht?
Ich vermute, das wird eine Beratung wie "Du kleiner Sozialschmarotzer hast diese und jene Pflichten und keinerlei Rechte."
Dann gibt es ja auch
SGB 1 §15 (2)
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
Und bei den Rechten der Elos sind sie ja auch praktisch schon ausserstande die zu beachten, warum sollten sie auch imstande sein über diese zu beraten?
Was hat man dann erreicht?
hin und wieder wird geraten bei Problemen mit AfA/JC einen Antrag auf Auskunft und Beratung zu stellen.
Doch welchen Sinn macht es sich bei einer Institution Rat zu holen die einem eh schon Probleme macht?
Ich vermute, das wird eine Beratung wie "Du kleiner Sozialschmarotzer hast diese und jene Pflichten und keinerlei Rechte."
Dann gibt es ja auch
SGB 1 §15 (2)
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
Und bei den Rechten der Elos sind sie ja auch praktisch schon ausserstande die zu beachten, warum sollten sie auch imstande sein über diese zu beraten?
Was hat man dann erreicht?