Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit nachdem ein Gdb 30(Schwerhörigkeit) anerkannt wurde

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berti56

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Hallo , ich ( 55Jahre alt ) habe für Schwerhörigkeit Gdb 30 bekommen . Über meinen HNO Arzt will ich nun bei der BG die Anerkennung der Berufskrankheit wegen Lärmschwerhörigkeit beantragen . Wie verhalte ich mich richtig - abwarten was bei der BG passiert ?

mfg berti
 
Du musst einen großen Fragebogen ausfüllen, in dem nach unzähligen Punkten aus Deinem Berufsleben gefragt wird.
Dann wird die BG wird erstmal vor Ort prüfen, ob die Schädigung wirklich durch Lärm während der Arbeit verursacht wurde, also Messungen der Lautstärke am Arbeitsplatz, aber auch die Frage stellen, wieso kein Gehörschutz getragen wurde.
Zusätzlich wird die BG einen eigenen Gutachter beauftragen eine ärztliche Untersuchung durchzuführen.
Dann wird irgendwann ein Bescheid ergehen. Erfahrungsgemäß wird der eher negativ ausfallen. Die BG sind bekannt als ganz harte Zahlungsverweigerer.

Danach kannst Du über Rechtsschutz gegen den Bescheid, falls negativ, Widerspruch einlegen.
Das wird dann wieder bearbeitet und wenn es wieder abgelehnt wird, kannst Du vor Gericht gehen. Dort wird man wahrscheinlich einen weiteren, vom Gericht bestimmten Gutachter einschalten, oder Dir gleich raten, Deinen Antrag wegen mangelnden Erfolgsaussichten zurück zu ziehen.

Du kannst Dich auf eine längere Zeit einstellen, wobei die Chancen wahrscheinlich eher schlecht stehen, dass Dein Leiden als Berufskrankheit anerkannt wird.

Trotzdem viel Glück.
 
Bei mir hat es zwei Jahre gedauert bis meine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wurde.

Mein Facharzt hatte Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit gestellt.
Dann folgten persönliche Gespräche, ein Gutachten, wieder persönliche Gespräche.
Ein Termin bei meinem ehemaligen Arbeitgeber folgte zum Schluss.
AG , ich mit meiner Frau, und zwei Vertreter der Berufsgenossenschaft.

Es musste jede Tätigkeit, die zu meiner Berufskrankheit geführt hat, minutengenau erklärt werden. Wie lange man am Tag, in der Woche, im Jahr die und die Arbeit verrichtet hat. Mit welchen Maschinen, mit welchen Arbeitsschutzmitteln.

Ich kann Dir sagen, dass es auf jeder noch so kleinen Kleinigkeit ankommt.

Dann auf einmal hatte ich den Bescheid zur Anerkennung mit MdE 20 im Briefkasten.

Ich hatte dazu zum Glück keinen Rechtsbeistand nötig. Wunderte mich ehrlich gesagt, dass es alles so reibungslos ablief.
Anfang des Jahres ist mein MdE nach erneutem Gutachten auf MdE 40 erhöht worden.

Denn wenn die Berufskrankheit einmal anerkannt wird, wird man in der Regel alle zwei Jahre neu begutachtet. Meistens im Rahmen eines Kuraufenthaltes.
 
Ich weiß nicht, ob du das Merkblatt für die Berufskrankheitenverordnung zur Lämschwerhörigkeitkeit kennst.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rec...pdf/Merkblatt-2301.pdf?__blob=publicationFile

Es ist vielleicht auch noch wichtig zu wissen, wann der gesetzlich Unfallversicherungsschutz entfällt, § 101 SGB 7:
§ 101
Ausschluß oder Minderung von Leistungen

(1) Personen, die den Tod von Versicherten vorsätzlich herbeigeführt haben, haben keinen Anspruch auf Leistungen.

(2) 1Leistungen können ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, wenn der Versicherungsfall bei einer von Versicherten begangenen Handlung eingetreten ist, die nach rechtskräftigem strafgerichtlichen Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. 2Zuwiderhandlungen gegen Bergverordnungen oder bergbehördliche Anordnungen gelten nicht als Vergehen im Sinne des Satzes 1. 3Soweit die Leistung versagt wird, kann sie an unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder geleistet werden.
§ 101 SGB VII Ausschluß oder Minderung von Leistungen - dejure.org
 
Hallo , danke fürs Merkblatt und eure Erfahrungen . Ist es ratsam
einen Fachanwalt oder VDK einzuschalten , bevor man mit einem
Gutachter der BG zutun hat ? Hat der Gdb 30 den ich erhalten habe eine Aussagekraft ?
 
AW: Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit nachdem ein Gdb 30(Schwerhörigkeit) anerkannt wurde

Ein Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt eher nutzlos. Der kann nur einschreiten, wenn es zu einer Ablehnung kommt.
Und der GdB 30 wird die BG wenig interessieren, da diese eigene Einstufungen mit einem MdE vornehmen.

Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU ) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB ) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.

Minderung der Erwerbsfahigkeit – Wikipedia
 
Hallo berti56,

Hat der Gdb 30 den ich erhalten habe eine Aussagekraft ?

Der besagt, dass du Hörschwierigkeiten hast, ob die aus deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sein könnten interessiert das Versorgungsamt dabei nicht. :icon_evil:

Ein GdB soll Nachteile ausgleichen die dir dadurch im allgemeinen Leben entstehen könnten, wobei das bei GdB 30 noch nicht wirklich als "schwerwiegend" anzusehen ist.

Viele solcher Probleme können auch mit modernen Hörgeräten schon (fast) ausgeglichen werden und das ist natürlich vorrangig zu nutzen, ehe sich dafür eine BG interessieren würde.

Mit 55 gilt Schwerhörigkeit auch meist schon als "normale" Alterserscheinung, ich denke mal du hast wenig Aussichten dafür eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, denn genau darauf wird sich die BG "stürzen".

In welchem Beruf (und bis wann ca.) bist du denn tätig gewesen, das gilt ja nur in bestimmten Berufen als anerkannte Berufskrankheit, der VDK hat davon (vermutlich) nicht viel Ahnung. :icon_evil:

Die BGs kochen ihr "eigenes Süppchen" und sind dabei eher den AG "zugetan" ("unsere Arbeit macht nicht krank" :icon_evil:) als den geschädigten Mitarbeitern, etwas mehr Infos um deine Aussichten (worauf denn eigentlich genau ?) abschätzen zu können wären nicht schlecht. :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 
Gehörschutz war erst ein Thema auf das geachtet wurde in den 90iger Jahren . Zudem musste ich ja noch meinen Piepser hören -
Handys kamen ja erst viel später .
 
Ich habe bei meiner Recherche auf der juris-Datenbank keinen einzigen Fall gelesen, in dem Tragen oder das Nichttragen des Gehörschutzes irgendeine Auswirkung auf die Entscheidung gehabt hätte.
Gut, ich lasse mich gern belehren.
 
Jetzt heisst es erst mal warten wie es weitergeht - werde auf jeden Fall berichten .
Meldet sich die Krankenkasse auch bei mir ?
 
Gehörschutz war erst ein Thema auf das geachtet wurde in den 90iger Jahren . Zudem musste ich ja noch meinen Piepser hören -
Handys kamen ja erst viel später .

Gehörschutz am Arbeitsplatz ist laut Gesetz vorgeschrieben wenn eine Lautstärke dauernd von mehr als 80 db vorhanden ist. Ich bin in einem Lebensmittelverarbeitenden Betrieb mit Lagerei beschäftigt, dort werden u. a. große Behälter mit hohem Wasserdruck und einer Lautstärke von 90 db ganztags gereinigt. Ich hatte zwar vorschriftsmäßig Gehörschutz getragen, leider nur ich. Andere Arbeitskollegen hatten sich beim Sicherheitsbeauftragten der Firma darüber beschwert, weil ich, wenn ich Gehörschutz trage einen Unfall erleiden könnte, weil auch in diesem Arbeitsbereich Staplerverkehr statt fand. Daher hatten sie auch aus diesem Grunde keinen Gehörschutz. Ich meine es besteht eine sinnlose Arbeitsanweisung und der Arbeitgeber kann/will aus wirtschaftlichen Gründen nichts an der örtlichen Situation ändern. Aufgrund lauter Arbeitsumgebung bin ich leicht schwerhörig und habe einen starken Tinnitus, der vom Versorgungsamt entsprechend mit einem Gdb beurteilt wurde.
Also, es ist nicht leicht als Arbeitnehmer seine Rechte am Arbeitsplatz durchzusetzen zumal dadurch das Betriebsklima und der Umgang mit Arbeitskollegen leidet, habe ich so erfahren müssen.
Gruß Michael
 
Für dich ist deine BG zuständig und nicht die KK .
An sich müsste die ganze Geschichte über einen Durchgangsarzt laufen. Der wäre verpflichtet, das der BG zu melden.
 
Was soll da ein Durchgangsarzt damit zu tun haben?
Der ist nur zuständig, wenn es sich um einen Arbeits-oder Wegeunfall handelt.

Außerdem sind D-Ärzte Chirurgen oder Orthopäden mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, die haben mit Taubheit nichts am Hut.
 
Der HNO-Arzt muss einen Verdacht auf eine Brufskrankheit bei der BG anzeigen.

Ob Lärmschutz getragen wurde spielt für die Feststellung des Versicherungsfalles keine Rolle. Im SGB VII schließt nämlich verbotswidriges Handeln den Versicherungsschutz nicht aus (§ 7 Abs. 2 SGB VII).

Die BG wird die Exposition am Arbeitsplatz ermitteln und ggf. hochrechnen und dann gibts ne Entscheidung, ob eine Berufskrankheit vorliegt.
 
Ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit wurde gestellt ,
bisher noch keine Reaktion der BG . Warten , warten ,warten ...
 
Erst einmal müssen die arbeitstechnischen Voraussetzungen geprüft werden und dann die arbeitsmedizinischen. Das ist aufwendig. Ich hoffe durch die Erklärung das Warten ein bisschen erleichtert zu haben. Ich kann nämlich auch nicht gut warten.
 
und warten und warten . Bisher nicht mal eine Anfrage oder Info.

Bei mir ist es doch auch schon wieder so.
Meine Berufskrankheit ist zwar anerkannt, und ich beziehe eine kleine Rente dadurch, aber beendet ist es alles noch nicht.

Da ich die letztem 4 Jahre meines Arbeitslebens in der Schweiz gearbeitet hatte, streitet sich die BG hier mit der Schweizer Unfallversicherung, wegen der Kostenübernahme und Zuständigkeit. Das geht jetzt schon fast drei Jahre . Die Schweizer Unfallbversicherung kommt auch immer mit neuen Fragebögen, oder schickt mich hier bei uns mal wieder zu zusätzlichen Untersuchungen.

Du siehst, andere Länder sind auch nicht schneller.

Mir kann es ja egal sein, an der Anerkennung ändert sich nichts, und die Rente kommt monatlich. Obwohl sie im Moment sowieso vom JC voll angerechnet wird.
 
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