TM30
Elo-User*in
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Guten Tag,
Ende November 2013 habe ich den Antrag auf ALGII gestellt, der ab Dez.2013 gültig sein sollte. Mitte Dezember bekam ich den gesamten Antrag per Post zurückgesandt, mit der Aufforderung, weitere Unterlagen beizufügen. (Offensichtlich fehlte insbesondere die Bescheinigung vom Arbeitsamt, keinen Anspruch auf ALGI zu haben?).
Heute bekam ich einen Anruf von der Hausverwaltung, dass ab 10. diesen Monats eine Kündigung der Wohnung gegen mich ausgesprochen werden soll, da ich nun mit 2 Monatsmieten im Rückstand bin.
folgende Fragen meinerseits:
1.) ist es üblich und rechtens, dass ein Antrag auf Grundsicherung so lange Zeit in Anspruch nimmt?
1a) wie lange muss ich mich im Rechtsrahmen gedulden, bis eine Bearbeitung erfolgt ist? Ich hörte, es seien eine fristgerechte Bearbeitungszeit von 15 Tagen bei den JC gegeben. Was, wenn diese überschritten werden? Welche Tage zählen bei der Zeitkalkulation - Werktage oder alle Wochentage, einschließlich Feiertage (wie jetzt Weihnachten und Neujahr)?
2.) öfters habe ich jetzt von Darlehen in Bezug auf Mietrückstandsbegleichung gelesen: unverständlich ist mir hier, dass es eine Übernahme der KdU geben soll, die Mietkosten also gedeckt sein werden, es aber trotzdem über ein Darlehen gehen soll, wenn durch die Bearbeitungszeit des Jobcenters es zu Mietrückständen kommt? Bedeutet Darlehen vom JC zugleich auch Zinsen?
Da ich schonmal mit meinen zwei Kindern im ALGII-Bezug vor ca. drei Jahren war, nehme ich an, da sich bei mir keine Änderungen ergeben haben, dass der Antrag eigentlich ohne Beanstandung bearbeitet werden sollte. Diese lange Verzögerung ist mir unverständlich. Oder ist das einfach nicht lang und viele Unternehmen, die Zahlungen von einem erwarten, haben ihre Toleranzgrenze arg verkleinert?
Geht es noch mehreren Menschen so, dass Verzögerungen bei JC-Bearbeitungen zu solchen Problemen führen?
Über einfache, aber informative Antworten freue ich mich sehr.
Falls jemandem wesentliche Informationen zur Beantwortung der Fragen fehlen, bitte ich um freundliches Aufmerksammachen.
Vielen Dank.
Ende November 2013 habe ich den Antrag auf ALGII gestellt, der ab Dez.2013 gültig sein sollte. Mitte Dezember bekam ich den gesamten Antrag per Post zurückgesandt, mit der Aufforderung, weitere Unterlagen beizufügen. (Offensichtlich fehlte insbesondere die Bescheinigung vom Arbeitsamt, keinen Anspruch auf ALGI zu haben?).
Heute bekam ich einen Anruf von der Hausverwaltung, dass ab 10. diesen Monats eine Kündigung der Wohnung gegen mich ausgesprochen werden soll, da ich nun mit 2 Monatsmieten im Rückstand bin.
folgende Fragen meinerseits:
1.) ist es üblich und rechtens, dass ein Antrag auf Grundsicherung so lange Zeit in Anspruch nimmt?
1a) wie lange muss ich mich im Rechtsrahmen gedulden, bis eine Bearbeitung erfolgt ist? Ich hörte, es seien eine fristgerechte Bearbeitungszeit von 15 Tagen bei den JC gegeben. Was, wenn diese überschritten werden? Welche Tage zählen bei der Zeitkalkulation - Werktage oder alle Wochentage, einschließlich Feiertage (wie jetzt Weihnachten und Neujahr)?
2.) öfters habe ich jetzt von Darlehen in Bezug auf Mietrückstandsbegleichung gelesen: unverständlich ist mir hier, dass es eine Übernahme der KdU geben soll, die Mietkosten also gedeckt sein werden, es aber trotzdem über ein Darlehen gehen soll, wenn durch die Bearbeitungszeit des Jobcenters es zu Mietrückständen kommt? Bedeutet Darlehen vom JC zugleich auch Zinsen?
Da ich schonmal mit meinen zwei Kindern im ALGII-Bezug vor ca. drei Jahren war, nehme ich an, da sich bei mir keine Änderungen ergeben haben, dass der Antrag eigentlich ohne Beanstandung bearbeitet werden sollte. Diese lange Verzögerung ist mir unverständlich. Oder ist das einfach nicht lang und viele Unternehmen, die Zahlungen von einem erwarten, haben ihre Toleranzgrenze arg verkleinert?
Geht es noch mehreren Menschen so, dass Verzögerungen bei JC-Bearbeitungen zu solchen Problemen führen?
Über einfache, aber informative Antworten freue ich mich sehr.
Falls jemandem wesentliche Informationen zur Beantwortung der Fragen fehlen, bitte ich um freundliches Aufmerksammachen.
Vielen Dank.