Haecksler47
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 25 März 2017
- Beiträge
- 6
- Bewertungen
- 0
Hallo liebes Forum,
Ich hoffe, dass mir jemand bei meinem Anliegen helfen kann.
Das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitungszeit nun einen Ablehnungsbescheid für meinen ALG II-Antrag zugestellt. "Leider" "muss" er laut dem Jobcenter abgelehnt werden, da mein verwertbares Vermögen über den Vermögensfreibeträgen liegt.
Das Problem: Einen Großteil dieses angeblichen verwertbaren Vermögens steckt in einem sogenannten Immobilien-Sondervermögen und unterliegt einer 12-monatiger Rückgabefrist (entsprechend dem Kapitalanlagegesetz). Auch die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Hätte ich beispielsweise im Januar diesen Jahres meine Anteile verkauft, wären diese einfach bis zum Januar 2018 gesperrt, würden erst dann verkauft und der Erlös würde auf mein Konto überwiesen.
Der Widerspruch, den ich nun formuliere, richtet sich hauptsächlich gegen diese Berechnung. Leider finde ich im Internet keine ähnlich gelagerten Fälle. Daher nun die Frage an diese Community: Kann ein Vermögen, das erst in einem Jahr zu Geld gemacht werden kann, als verwertbares Vermögen zählen?
Ohne das ALG II wird mir in einigen Monaten das Geld ausgehen. Selbst mit 0 Euro Bargeld und 0 Euro auf dem Girokonto wäre ich aber nach der Logik des Jobcenters noch nicht leistungsberechtigt, da in dem Immobilienfonds knapp mehr Geld steckt als die Höhe des Vermögensfreibetrages.
Zusätzliche Infos: Ich befinde mich in einer schulischen Vollzeit-Ausbildung, habe kein Anrecht auf bafög-Leistungen (dies auch bescheinigt), bin über der Altersgrenze, bis zu der meine Eltern mich versorgen/unterstützen müssen, werde ab 09.2017 ein Einkommen beziehen.
Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!
Ich hoffe, dass mir jemand bei meinem Anliegen helfen kann.
Das Jobcenter hat mir nach langer Bearbeitungszeit nun einen Ablehnungsbescheid für meinen ALG II-Antrag zugestellt. "Leider" "muss" er laut dem Jobcenter abgelehnt werden, da mein verwertbares Vermögen über den Vermögensfreibeträgen liegt.
Das Problem: Einen Großteil dieses angeblichen verwertbaren Vermögens steckt in einem sogenannten Immobilien-Sondervermögen und unterliegt einer 12-monatiger Rückgabefrist (entsprechend dem Kapitalanlagegesetz). Auch die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Hätte ich beispielsweise im Januar diesen Jahres meine Anteile verkauft, wären diese einfach bis zum Januar 2018 gesperrt, würden erst dann verkauft und der Erlös würde auf mein Konto überwiesen.
Der Widerspruch, den ich nun formuliere, richtet sich hauptsächlich gegen diese Berechnung. Leider finde ich im Internet keine ähnlich gelagerten Fälle. Daher nun die Frage an diese Community: Kann ein Vermögen, das erst in einem Jahr zu Geld gemacht werden kann, als verwertbares Vermögen zählen?
Ohne das ALG II wird mir in einigen Monaten das Geld ausgehen. Selbst mit 0 Euro Bargeld und 0 Euro auf dem Girokonto wäre ich aber nach der Logik des Jobcenters noch nicht leistungsberechtigt, da in dem Immobilienfonds knapp mehr Geld steckt als die Höhe des Vermögensfreibetrages.
Zusätzliche Infos: Ich befinde mich in einer schulischen Vollzeit-Ausbildung, habe kein Anrecht auf bafög-Leistungen (dies auch bescheinigt), bin über der Altersgrenze, bis zu der meine Eltern mich versorgen/unterstützen müssen, werde ab 09.2017 ein Einkommen beziehen.
Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!