Omnipotenz
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- 22 Jan 2009
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Guten Morgen,
mein Antrag auf ALG II ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass ich nicht hilfsbedürftig sei.
Ich lebe mit meiner Freundin und Ihrem Sohn in einer Wohnung und somit auch in einer Bedarfsgemeinschaft.
Die Berechnung der GIAG in Gießen beruht auf völlig falschen Zahlen, so gehen Sie von einem monatlichen Nettoeinkommen meiner Freundin von 1850€ aus, was völlig utopisch ist.
Gibt es so etwas wie eine Grenze? Wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft arbeitet und im Monat mehr als Betrag x verdient, ist ein Widerspruch zwecklos?
Wie gehe ich nun weiter vor? Habe ich überhaupt ein Chance, wenn ich Widerspruch einlege? Wo gibt es Vordrucke für solche Widersprüche?
Ich muss leider gestehen, dass ich mich mit den Gesetzen noch nicht auseinandergesetzt habe.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und grüße Euch bis dahin herzlich.
Omnipotenz
mein Antrag auf ALG II ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass ich nicht hilfsbedürftig sei.
Ich lebe mit meiner Freundin und Ihrem Sohn in einer Wohnung und somit auch in einer Bedarfsgemeinschaft.
Die Berechnung der GIAG in Gießen beruht auf völlig falschen Zahlen, so gehen Sie von einem monatlichen Nettoeinkommen meiner Freundin von 1850€ aus, was völlig utopisch ist.
Gibt es so etwas wie eine Grenze? Wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft arbeitet und im Monat mehr als Betrag x verdient, ist ein Widerspruch zwecklos?
Wie gehe ich nun weiter vor? Habe ich überhaupt ein Chance, wenn ich Widerspruch einlege? Wo gibt es Vordrucke für solche Widersprüche?
Ich muss leider gestehen, dass ich mich mit den Gesetzen noch nicht auseinandergesetzt habe.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und grüße Euch bis dahin herzlich.
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