Hallo
Ein Bekannter hat nun bald seinen ersten Termin beim Jobcenter / Arbeitsvermittlung.
Da er (Ü50 ) aber einige gesundheitliche Einschränkungen hat, möchte / muß er beim Jobcenter einen Antrag
auf ärztliche Untersuchung bzw. ärztliches Gutachten stellen. Es müßte unbedingt ärztlich überprüft und geklärt werden, welche Tätigkeiten er noch ausüben darf und welche nicht.
Frage:
Kann man beim Arbeitsvermittler einfach einen Antrag auf ärztliche Untersuchung bzw. Gutachten stellen,
sind die dafür auch zuständig ? Oder sollte man einen Antrag schriftlich beim Jobcenter einreichen ?
Soll mein Bekannter dem Arbeitsvermittler gleich seine sämtlichen ärztlichen Atteste, Bescheinigungen
und Befundberichte vorlegen, oder eben nur einen formlosen Antrag auf ärztliche Untersuchung / Gutachten stellen ?
MFG
Ein Bekannter hat nun bald seinen ersten Termin beim Jobcenter / Arbeitsvermittlung.
Da er (Ü50 ) aber einige gesundheitliche Einschränkungen hat, möchte / muß er beim Jobcenter einen Antrag
auf ärztliche Untersuchung bzw. ärztliches Gutachten stellen. Es müßte unbedingt ärztlich überprüft und geklärt werden, welche Tätigkeiten er noch ausüben darf und welche nicht.
Frage:
Kann man beim Arbeitsvermittler einfach einen Antrag auf ärztliche Untersuchung bzw. Gutachten stellen,
sind die dafür auch zuständig ? Oder sollte man einen Antrag schriftlich beim Jobcenter einreichen ?
Soll mein Bekannter dem Arbeitsvermittler gleich seine sämtlichen ärztlichen Atteste, Bescheinigungen
und Befundberichte vorlegen, oder eben nur einen formlosen Antrag auf ärztliche Untersuchung / Gutachten stellen ?
MFG