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ExitUser
Gast
Folgender fiktiver Fall:
A ist am 23. des Monats 25 Jahre alt geworden, am 24 wird direkt der Antrag auf AGII beim Jobcenter eingereicht. Am 15. des Folgemonats kam ein Bewilligungsbescheid mit Leistungsberechnung, aber erst ab dem 24.
Das ist doch nicht korrekt?
[FONT="]§ 37 Abs. 2 SGB II besagt, dass die Leistungen[/FONT] rückwirkend vom ersten des Monats zu berechnen sind.
Ist der Bewilligungsbescheid also nicht korrekt, sollte man Widerspruch einlegen? Denn es besteht ja auch etwas Zweifel ab wann tatsächlich der Leistungsanspruch nun wirklich besteht, da er direkt einen Antrag stellte als er 25 geworden ist.
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen?
A ist am 23. des Monats 25 Jahre alt geworden, am 24 wird direkt der Antrag auf AGII beim Jobcenter eingereicht. Am 15. des Folgemonats kam ein Bewilligungsbescheid mit Leistungsberechnung, aber erst ab dem 24.
Das ist doch nicht korrekt?
[FONT="]§ 37 Abs. 2 SGB II besagt, dass die Leistungen[/FONT] rückwirkend vom ersten des Monats zu berechnen sind.
Ist der Bewilligungsbescheid also nicht korrekt, sollte man Widerspruch einlegen? Denn es besteht ja auch etwas Zweifel ab wann tatsächlich der Leistungsanspruch nun wirklich besteht, da er direkt einen Antrag stellte als er 25 geworden ist.
Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen?