Antrag ALG1 läuft, weiter AU, darf man in Kurzurlaub fahren?

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fridalino

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Liebe ELO-Forum-User,

da ich mittlerweile etwas überfordert bin mit einigen Details der Situation, in der hier viele zu sein scheinen, versuche ich es einfach einmal mit einer Bitte um vielleicht klärende Infos oder Erfahrungen Eurerseits:

wenn man seit einigen Wochen ausgesteuert ist und noch auf den Bescheid zum gestellten ALG1 -Antrag im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung wartet, in der Zwischenzeit einen Bescheid vom Rententräger zwecks einer Reha-Beratung erhalten hat - also "zwischen den Stühlen/im Niemandsland" hängt, wie es eine AfA -MAin ausdrückte:

Dürfte man dann zeitnah für 4 Tage in einen länger anberaumten Kurzurlaub ins nahe Ausland fahren?

Man hat ja noch keinen offiziellen Bescheid, plant aber mittelfristig die Rückkehr ins Arbeitsleben und muss ja "Normalität" üben (kein Widerspruch mit der AU -Diagnose), ist ergo auch nicht wirklich krankenversichert? (Und schon gar nicht im Ausland?)
Dass man die Abwesenheit über die AfA erlauben lassen müsste, ist klar - wäre man dann aber für diese Tage auch ohne Tagessatz ALG1 ? Also so wie bei einigen KK , die Krankengeld bei Auslandsaufenthalt logischerweise nicht zahlen würden?

Da noch AU , stünde man ja dem Arbeitsmarkt "so oder so" nicht zur Verfügung - ob daheim oder vier Tage weg?

Ich möchte mich gesetzeskonform verhalten und nicht aus Uninformiertheit Fehler machen.

Vielen Dank für Antworten! :)
 

Doppeloma

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Hallo fridalino, :welcome:

wenn man seit einigen Wochen ausgesteuert ist und noch auf den Bescheid zum gestellten ALG1 -Antrag im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung wartet, in der Zwischenzeit einen Bescheid vom Rententräger zwecks einer Reha-Beratung erhalten hat - also "zwischen den Stühlen/im Niemandsland" hängt, wie es eine AfA -MAin ausdrückte:

Dann sollte man zunächst mal der AfA "Beine machen", um den Leistungs-Bescheid und das zustehende Geld zu bekommen, seit wann bist du denn ausgesteuert und WANN hast du den kompletten Antrag bei der AfA eingereicht (hoffendlich nachweislich) ???

Es ist egal zwischen welchen "Stühlen" du da gerade sitzt, die "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III soll ja gerade verhindern, dass du auch noch OHNE Geld und Krankenversicherung zwischen diesen Stühlen sitzt.

Nach einem Monat endet auch die gesetzliche Nachversicherung deiner KK , also ist es vorrangig den Bescheid und dein Geld einzufordern, in 5 Tagen ist schon Zahltag für den Juni.

Dürfte man dann zeitnah für 4 Tage in einen länger anberaumten Kurzurlaub ins nahe Ausland fahren?

Das darf man wohl nach Absprache und Genehmigung durch die AfA und man bekommt dann sogar sein ALGI weitergezahlt (sofern man endlich einen Bescheid dazu bekommen hat), das nennt sich Orts-Abwesenheit und man darf bis zu 21 Kalendertage im Jahr OAW sein unter Weiterleistung des ALGI .

Wohin du dann verreisen möchtest und welche gesundheitlichen Gründe du selber dafür hast geht die SB der AfA NICHTS an, du möchtest verreisen und von / bis OAW genehmigt haben.

Man hat ja noch keinen offiziellen Bescheid,

Den solltest du aber besser VORHER noch haben, denn während deiner Abwesenheit kannst du dich ja kaum darum kümmern, woran liegt es denn dass du noch keinen Bescheid bekommen hast ???

Die Reha-Beratung der DRV ist dafür KEIN plausibler Grund, dort bekommst du ja auch kein Geld für deinen Lebensunterhalt.

plant aber mittelfristig die Rückkehr ins Arbeitsleben und muss ja "Normalität" üben (kein Widerspruch mit der AU -Diagnose), ist ergo auch nicht wirklich krankenversichert? (Und schon gar nicht im Ausland?)

Was du da so "mittelfristig" planst kann ich im Moment nicht nachvollziehen und wofür da ein Kurztrip ins Ausland erforderlich ist geht mich auch NICHTS an, aber Geld und Krankenversicherung benötigst du ja offenbar, also musst du erst mal deinen Anspruch bei der AfA durchsetzen.

Fürs Ausland muss man sich immer zusätzlich versichern, auch wenn es Verträge der Kassen mit einigen Ländern gibt wird überall erst mal Bargeld kassiert wenn man im Ausland einen Arzt benötigt und von den KV zu Hause bekommt man oft nur einen Bruchteil wieder.

Dafür solltest du also unbedingt zusätzlich eine "Reisekrankenversicherung" VOR Antritt der Reise abschließen, die ist nicht teuer (um die 20 - 30 € einmalig), läuft immer 1 volles Jahr und gilt in der Regel weltweit.

Daraus bekommst du deine Kosten dann wenigstens erstattet, du kannst auch mehrfach in diesem bezahlten Versicherungs-Jahr bis zu 6 Wochen im Ausland sein ...

Dass man die Abwesenheit über die AfA erlauben lassen müsste, ist klar - wäre man dann aber für diese Tage auch ohne Tagessatz ALG1 ?

Wie ich es oben schon beschrieben habe, brauchst du der AfA gar nicht mitteilen wo du genau hin willst, bei Genehmigung bekommst du bis zu 21 Tage auch dein ALGI weitergezahlt ... du brauchst aber erst mal den BESCHEID ...

Da noch AU , stünde man ja dem Arbeitsmarkt "so oder so" nicht zur Verfügung - ob daheim oder vier Tage weg?

Das ist NICHT korrekt, du musst dich der AfA "fiktiv" mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung stellen, deine AU für die ausgesteuerte Krankheit hat dafür bei der AfA KEINE Bedeutung mehr, die solltest du auch NICHT mehr dort abgeben.

Dann kann man dir auch das ALGI streitig machen, das ist kein "Ersatz-Krankengeld" sondern immer noch Arbeitslosengeld (nur nach einer Sonderregelung wegen der Aussteuerung) ... und daher darfst du ja auch nicht einfach so weg, dann stehst du ja der Vermittlung nicht mehr "zur Verfügung" ... es ist also nicht EGAL ... auch wenn es schwer zu verstehen ist.

Ich möchte mich gesetzeskonform verhalten und nicht aus Uninformiertheit Fehler machen.

Zunächst mal ist es wichtig, dass sich die AfA endlich gesetzeskonform verhält und dir deine zustehenden Leistungen zahlt ... das ist so NICHT zulässig ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

fridalino

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Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Den Antrag habe ich bereits online etliche Wochen vor der Aussteuerung gestellt, es fehlte aber leider die Auflistung des bisher gezahlten Krankengeldes durch die KK , die das Formular ja immer erst nach Abschluss, also ab der Aussteuerung, ausfüllen.

Dies nachgereicht nach Erhalt, Aussteuerung war Anfang Juni, einen Tag vor selbiger war ich persönlich zur Arbeitslosmeldung vor Ort - aber "Nachweise" habe ich für diese Handlungen nicht - wie sollten die denn aussehen?

Ich habe damals 6 (!) verschiedene MA der AfA -Hotline mit jeweils 6 unterschiedlichen Aussagen zu meinen Fragen erlebt - alle sagten aber, ich sei "viiiel zu früh dran" mit meiner Arbeitssuchendmeldung, das reiche "auch einen Tag vorher", ich solle mich "entspannen" - habe aber dennoch alles Schriftliche persönlich und den Antrag eben online zeitnah eingereicht.

Über die Hotline habe ich auch eine offizielle Sachbearbeiterin/Ansprechpartnerin in der für mich zuständigen AfA namentlich genannt bekommen - bei meiner persönlichen Vorstellung im Amt wurde dies auch bestätigt, leider sagten mir die meine Daten aufnehmende MAin aber, ich bekäme bis Bewilligung meines Bescheides KEINEN Termin/Beratung o.Ä. bei dieser oder sonst irgendwem bei der AfA , ich müsse abwarten.

In der Zwischenzeit ergab sich nun der Reha-Beratungstermin, den ich ja der AfA auch melden muss.
Dieses habe ich getan, Kopien dieses Bescheides könne man aber bei der AfA entgegen der Hotline-Auskunft NICHT machen, die müsse ich nachreichen - da reiche es dann, lediglich per Post die AfA anzuschreiben, die würden das "dann schon zuordnen" (KEIN konkreter Sachbearbeiter?).

Es wird wohl noch geprüft, ob die AfA meinen Krankenstand weiter anerkennt, ich weiss natürlich nicht, wie lange das Einholen der unterschiedlichen Arztbriefe dauert (die ich selber nicht habe bzw weitergeleitet wurden seinerzeit).

So lange bekomme ich ja wohl auch weder einen Bescheid noch Geld - meine KV liefe "dann rückwirkend", waren sich nun zwei MAinnen der AfA sicher.

Meine Kurzreise hätte übrigens nichts mit meiner beruflichen Umorientierung zu tun, das war wohl missverständlich, sie fiele einfach nur in den aktuellen Zeitraum; ich bezog mich damit nur auf eventuelle Irritation zur Frage "Reisen trotz AU " - die jeweils nun folgenden Krankmeldungen müsste ich aber laut AfA -MAin sehr wohl und umgehend dort abgeben - Du sagst, das solle ich nicht? Warum?

Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass ich nicht fahren darf, wenn ich dafür zB den Reha-Beratungstermin verschieben müsste, stimmt das so pauschal? Den kann ich laut Schreiben ja verschieben - und für eine Auslands-KV brauche ich doch erstmal den Nachweis, über die AfA weiter versichert zu sein, nehme ich an?

Insofern fehlen mir in dieser völlig neuen Situation einfach verlässliche Informationen, um auf die Idee zu kommen - zumal auf welcher Grundlage? - da "Druck" zu machen - irgendwo in den ganzen Merkblättern/Infounterlagen stand damals, wenn man Geld brauche, während man auf seinen Bescheid zu ALG1 warte, müsse man alternativ ALG2 beantragen - ist das nicht widersinnig?!... *grübel*

An sich habe ich ja weiterhin KEINEN Ansprechpartner - die offizielle Dame steht mir ja erst nach Zustellung meines Bescheides "zur Verfügung".

Sehr verwirrend diese ganzen Umstände... :(

Aber ein fettes DANKE für Antworten oder Ideen, Gedanken! :)
 

Doppeloma

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Hallo fridalino,

Den Antrag habe ich bereits online etliche Wochen vor der Aussteuerung gestellt, es fehlte aber leider die Auflistung des bisher gezahlten Krankengeldes durch die KK , die das Formular ja immer erst nach Abschluss, also ab der Aussteuerung, ausfüllen.

Das war schon der falsche Ansatz, der Online - Antrag ist völlig ungeeignet als Antrag nach der Aussteuerung, weil man da NICHTS "anpassen" kann für diesen Zweck.

Hast du denn die Bescheinigung von deinem AG schon ausfüllen lassen, die wird ja gebraucht um dein ALGI überhaupt ausrechnen zu können ???
Die KK wird die Aussteuerung meist erst dann bescheinigen, wenn es auch Tatsache ist, vorher könnte ja noch eine "Wunderheilung" eintreten und dann wird man gar nicht ausgesteuert.

Dies nachgereicht nach Erhalt, Aussteuerung war Anfang Juni, einen Tag vor selbiger war ich persönlich zur Arbeitslosmeldung vor Ort - aber "Nachweise" habe ich für diese Handlungen nicht - wie sollten die denn aussehen?

Du warst aber wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld dort und NICHT wegen (vorrangiger) Arbeitslosigkeit und dann lässt man sich den regulären Formular-Antrag geben (ganz altmodisch aus Papier) und macht das fertig zur Abgabe gegen Eingangsbestätigung.

Also eine Bestätigung der AfA , dass der Antrag auch abgegeben wurde, online hast du dazu überhaupt NICHTS Greifbares in der Hand, ist denn überhaupt sicher, dass die schon wissen WARUM du wirklich ALGI beantragen willst ???

Ich habe damals 6 (!) verschiedene MA der AfA -Hotline mit jeweils 6 unterschiedlichen Aussagen zu meinen Fragen erlebt - alle sagten aber, ich sei "viiiel zu früh dran" mit meiner Arbeitssuchendmeldung, das reiche "auch einen Tag vorher", ich solle mich "entspannen" - habe aber dennoch alles Schriftliche persönlich und den Antrag eben online zeitnah eingereicht.

Das versucht man auch Niemals telefonisch zu regeln auf der Hotline oder übers Internet, da geht man hin (mit dem Schreiben der KK zur Aussteuerung) und verlangt mit einem Menschen zu sprechen, der davon Ahnung hat was nach einer Aussteuerung bei der AfA zu passieren hat (davon gibt es wenige genug) du hast einen Rechts-Anspruch vernünftig informiert und beraten zu werden dazu.

Zu früh sollte man das allerdings nicht machen aber nun wird es ja Zeit, dass du deinen Bescheid endlich bekommen solltest, am Freitag ist Zahltag für den Juni.

leider sagten mir die meine Daten aufnehmende MAin aber, ich bekäme bis Bewilligung meines Bescheides KEINEN Termin/Beratung o.Ä. bei dieser oder sonst irgendwem bei der AfA , ich müsse abwarten.

Worauf bitte sollst du denn warten müssen und einen Termin zur Beratung hast du zu bekommen wenn du das verlangst und nicht wenn man das bei der AfA für "angemessen" halten möchte, das ist deren Haupt-Aufgabe ...
Welche Daten hat man denn so alles noch aufgenommen, wenn du die online bereits alle eingegeben hattest, war das doch schon überflüssig, die brauchen das nicht alles mehrfach.

In der Zwischenzeit ergab sich nun der Reha-Beratungstermin, den ich ja der AfA auch melden muss.

Wer bitte meinte, dass du so einen Termin bei der AfA "melden" musst, wenn es einen solchen Termin gab und sich dort was ergibt was für die AfA wichtig wäre, dann wird man darüber sprechen müssen, vorher kann denen EGAL sein, wo du mal Termine hast ...

Dieses habe ich getan, Kopien dieses Bescheides könne man aber bei der AfA entgegen der Hotline-Auskunft NICHT machen, die müsse ich nachreichen - da reiche es dann, lediglich per Post die AfA anzuschreiben, die würden das "dann schon zuordnen" (KEIN konkreter Sachbearbeiter?).

Was für ein Bescheid ist da nun wieder gemeint, bitte etwas konkreter beschreiben wo und von WEM du Unterlagen / Bescheide bekommst ... und höre auf mit der AfA -Hotline zu telefonieren, so wirst du nie einen Leistungsbescheid bekommen.

Wenn die AfA von irgendwas Kopien haben möchte haben die das selbstverständlich auch SELBER zu kopieren, Originale gibt man selber ansonsten nie aus der Hand und macht zur Not selber eine Kopie zur Abgabe bei Ämtern.

Es wird wohl noch geprüft, ob die AfA meinen Krankenstand weiter anerkennt, ich weiss natürlich nicht, wie lange das Einholen der unterschiedlichen Arztbriefe dauert (die ich selber nicht habe bzw weitergeleitet wurden seinerzeit).

Ich nehme an es geht um die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes der AfA , das könnte längst erledigt sein wenn du dich schon so früh bei denen gemeldet hast, es ist nicht deine Angelegenheit das zu regeln und KEIN rechtlicher Grund dein ALGI zurück zu halten.. :icon_evil:

So lange bekomme ich ja wohl auch weder einen Bescheid noch Geld - meine KV liefe "dann rückwirkend", waren sich nun zwei MAinnen der AfA sicher.

Das ist aber NICHT korrekt und was die dir so alles schon am Telefon gesagt haben kannst du niemals beweisen ... du hast Anspruch auf den Bescheid und das Geld wenn dein Antrag komplett gestellt wurde und dein ALGI berechnet werden kann.

Die halten dich nur hin und das ist NICHT korrekt, du solltest dich mal an die Teamleitung oder die Geschäftsführung wenden mit einer schriftlichen Beschwerde dazu wie man mit dir umgeht seit du aus dem Krankengeld ausgesteuert wurdest.

Oder gleich mal das KRM informieren und einen Bescheid verlangen, denn deine gesetzliche Nachversicherung bei der KK endet zunächst mal 1 Monat danach wenn es KEINEN Leistungsbescheid gibt von der AfA .

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Erst mit dem Bescheid wird diese Versicherungslücke dann wieder geschlossen, bis dahin muss dich kein Arzt mehr behandeln wollen ...

die jeweils nun folgenden Krankmeldungen müsste ich aber laut AfA -MAin sehr wohl und umgehend dort abgeben - Du sagst, das solle ich nicht? Warum?

Weil die AU zur ausgesteuerten Krankheit bei der AfA KEINE Bedeutung mehr hat, du musst dich trotzdem der Vermittlung zur Verfügung stellen (wollen), diese AU gilt gar nicht mehr als "Entschuldigung" bei der AfA nach der Aussteuerung.

Warum die SB (Sachbearbeiterin) dir dazu was anderes erzählt ist einfach zu erklären, wenn du 6 Wochen lang brav deine AU abgegeben hast, wird das ALGI (nach § 146 SGB III) wieder eingestellt (wie bei "normalen Arbeitslosen") ohne Rücksicht darauf, dass die Krankenkasse auch nicht mehr zahlen wird weil du ja schon ausgesteuert bist.

Du solltest nicht alles glauben was man dir bei der AfA so "erzählt", ich habe nach der Aussteuerung 18 Monate lang ALGI bekommen und NIEMALS eine AU -Bescheinigung bei der AfA abgegeben, mir hat man das sogar damals noch so gesagt, das sei nicht mehr nötig, weil das keine Bedeutung mehr hat für meinen Anspruch.

Inzwischen lässt man die Ausgesteuerten sehr gerne mal in diese "Falle" laufen ... besonders wenn man merkt, dass sie nicht besonders gut informiert sind zu den Konsequenzen.

Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass ich nicht fahren darf, wenn ich dafür zB den Reha-Beratungstermin verschieben müsste, stimmt das so pauschal?

Kann ich nicht beurteilen, wenn du das mit dem Termin der AfA schon mitgeteilt hast werden die natürlich auch wissen wollen was dabei herauskommt und einer Verschiebung (wegen Urlaub) nicht gerade zustimmen wollen.

Der DRV ist das in der Regel egal, ob man so einen Termin verschiebt aber du willst ja Geld von der AfA haben und die wissen nun schon von dem Termin, obwohl sie es noch gar nicht wissen müssten.

Den kann ich laut Schreiben ja verschieben - und für eine Auslands-KV brauche ich doch erstmal den Nachweis, über die AfA weiter versichert zu sein, nehme ich an?

Das interessiert eine private Reisekrankenversicherung nicht ob und wo du sonst noch versichert bist.
Du kannst aber nicht einfach verreisen ohne einen Leistungs-Bescheid und die Genehmigung von der AfA dafür zu haben.

Dann bist du gesetzlich gesehen überhaupt nicht mehr Krankenversichert (die Reisekrankenversicherung ersetzt das NICHT) und man kann dir das ALGI auch gleich ablehnen wenn du nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehst und ohne Genehmigung verreist bist.

- da "Druck" zu machen - irgendwo in den ganzen Merkblättern/Infounterlagen stand damals, wenn man Geld brauche, während man auf seinen Bescheid zu ALG1 warte, müsse man alternativ ALG2 beantragen - ist das nicht widersinnig?!... *grübel*

Wo und wie du DRUCK machen kannst (und solltest) habe ich dir ja oben beschrieben, du hast viel zu oft nur herumtelefoniert, dabei bekommt man keine Rechtsgrundlagen, die musst du schon persönlich (in einem Beratungstermin) oder schriftlich / nachweislich einfordern.

Auch ALGII bekommt man nicht einfach mal so, weil die AfA "gerade keinen Bock hat", dei wollen auch zuerst wissen warum man kein ALGI bekommt, das ist nämlich eine vorrangige Lohnersatz-Leistung für die du mal viele Beiträge gezahlt hast, daran darfst du die AfA auch genre mal erinnern.

ALGII ist "Sozial-HILFE" für Arbeitslose, das bekommt man auch erst nach gründlicher Prüfung, ob man überhaupt "bedürftig" ist ...

An sich habe ich ja weiterhin KEINEN Ansprechpartner - die offizielle Dame steht mir ja erst nach Zustellung meines Bescheides "zur Verfügung".

Dann beschwere dich schriftlich oder per Mail an das KRM an höherer Stelle darüber, das ist so nicht zulässig, du musst ja auch Auskunft dazu bekommen WANN du denn nun den Bescheid endlich mal bekommen wirst ...
Die AfA ist FÜR DICH da und NICHT umgekehrt ...:doh:

MfG Doppeloma
 

fridalino

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Hallo Doppeloma,

Erneut vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Zu Deinen Fragen:

Dass ich den Antrag online stelle, war schriftlich seitens der AfA gefordert worden, auch der Hinweis, nach Möglichkeit sämtliche Unterlagen einzuscannen und ebenfalls online nachzureichen. Habe aber keinen Drucker und daher sämtliche weiteren Unterlagen (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen, Blatt zum Migrationshintergrund...) persönlich eingereicht.

Auch habe ich lediglich zur Arbeitsuchendmeldung und Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Antrags mit der Hotline telefoniert, danach nie wieder.
Sich dort beim Ausfüllen helfen zu lassen, war auch ausdrücklich schriftlich vermerkte Aufforderung (Merkblatt bzw eher-"buch", Online-Präsenz/Infoseiten der AfA ...).

Die Bescheinigung meines Arbeitgebers hatte ich ebenfalls kurz nach der Antragsstellung per pdf unter "Dokumente" online ein- bzw nachgereicht.

Dass der Grund meines Antrages die Nahtlosigkeitsregelung ist, geht m.E. aus den Unterlagen hervor, ergänzend dem ausgefüllten, detaillierten Gesundheitsfragebogen und wurde erneut im persönlichen Gespräch erläutert.

Besagtes Gespräch (im Zuge meiner persönlichen Arbeitslosmeldung am Tag der Aussteuerung) diente lt. MAin dem "Datenabgleich", in der Tat wurde ich Dinge gefragt, die ich bereits schriftlich beantwortet hatte, zudem wurde ich nocheinmal über meine Pflichten belehrt.
Ebenfalls in diesem Gespräch (und schriftlich - ich meine, im Merkblatt"buch" ebenfalls...?) wurde zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich sämtliche Termine, Bescheide usw seitens des Rententrägers hinsichtlich des Antrages zur "Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben" (und das ist ja der Reha-Beratungstermin, weil im Zuge des Positiv-Bescheides eben dieses Antrags "dem Grunde nach"), ebenso wie Hospitationstage bei potentiellen AGn usw umgehend zu melden und einzureichen hätte (daher die Kopien, die ich "irgendwann" nachreichen solle, es war ja vom Empfangs-MA aufgenommen worden.

Was den Vorschlag mit dem KRM angeht:

Ich habe mich kurzfristig beim Sozialverband angemeldet und konnte trotz Massenandrangs im Beratungscenter nun erfahren, dass ich ggf per schriftlichem Antrag auf einen Vorschuss verlangen könne - in diesem Zusammenhang habe ich aber noch einmal nachgesehen, der von mir erwähnte Hinweis, ALG2 zu beantragen, steht exakt so in einem Schreiben eines SB , der zeitgleich mit meiner persönlichen Arbeitslosmeldung am selben Tag angekommen war, in dem vermerkt worden war, dass noch der Nachweis der KK über KGeld fehle, alle anderen Unterlagen lägen vor. Sollte man aber Geld für den Lebensunterhalt benötigen währenddessen, solle man ALG2 beantragen!

Für die Beantragung eines Vorschusses müsste ich lt Sozialverbands-MA aber nachweisen, keinerlei Erspartes zu besitzen und dass mein Konto restlos leer sei und ich zB die Miete nicht mehr überweisen könne.

AU habe ich nun empfehlungsgemäss NICHT eingereicht, auch der Sozialverband hatte dies nachvollziehbar begründet - sie könne durchaus verlangt werden, ich solle es aber "besser erstmal nicht" tun - und alle Aufforderungen schriftlich geben lassen.

Dass mit dem "Nicht-alles-glauben,-was-einem-erzählt-wird" ist an sich natürlich klar, ich bin ein extrem skeptischer Mensch - nur ist man in "sowas" auch ein absoluter Neuling und möchte ja nicht gleich komplett unangenehm und zickig auffallen, indem man von Anfang an klarmacht, per se ALLES infrage zu stellen, was von einem gefordert wird und grundsätzlich den "Bockigen" zu machen... :)
Man weiss einfach zu wenig und muss sich gerade in Paragraphen erst mühevoll einlesen, selbst der Sozialverband war sich in einigen Fragen nicht ganz sicher, besonders, was die Krankenversicherung angeht.

Diesbzgl wurde mir geraten, abzuwarten, bis die KV mir schriftlich mitteilt, nicht mehr versichert zu sein und ab sofort Selbstzahler zu sein - dieses Schreiben solle ich dann der AfA vorlegen und sagen, dass es nun dringend sei.

Ob ich bis dahin aber versichert bin oder nicht, konnte man mir auch nicht exakt sagen.

Dass ich nicht ohne Antrag einfach ortsabwesend sein darf, ist übrigens klar - lt Sozialverband sollte ein Beratungstermin auch noch nicht als Gegengrund gelten können, schon gar nicht seitens der AfA ... (?)

So... ich hoffe, ich konnte mich etwas strukturierter darlegen und alles beantworten.

DANKEschön!!!
 

Doppeloma

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Hallo fridalino,

Dass ich den Antrag online stelle, war schriftlich seitens der AfA gefordert worden, auch der Hinweis, nach Möglichkeit sämtliche Unterlagen einzuscannen und ebenfalls online nachzureichen.

Es muss ja davor auch noch einen Kontakt zur AfA gegeben haben, sonst teilt man dir ja so was schriftlich nicht mit und welche Rechtsgrundlagen wurden denn dafür genannt, dass man das so machen MUSS und keinen normalen Papier-Antrag mehr ausfüllen darf ???

Gerade Unterlagen mit sensiblen Daten sollte man NICHT über das Internet verschicken, so sicher wie die alle immer tun ist das nämlich gar nicht, das gibt sogar die AfA selber zu.
Und schneller geht es ja offenbar auch nicht, sonst hättest du ja schon deinen Bescheid und würdest dein Geld bekommen, wie es dir zusteht aktuell am 29.06.

Habe aber keinen Drucker und daher sämtliche weiteren Unterlagen (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen, Blatt zum Migrationshintergrund...) persönlich eingereicht.

Bei WEM bitte hast du das persönlich eingereicht, solche Unterlagen gehören NUR DIREKT zum ÄD und nicht in die Hände irgendwelcher sonstigen Mitarbeiter der AfA , dazu hätte man dich auch entsprechend informieren müssen.

Zumal es freiwillig ist das überhaupt auszufüllen und irgendwelche Schweigepflichtentbindungen zu unterschreiben, wen hast du denn da so alles von der Schweigepflicht befreit ?
Es sind oft Institutionen und Behörden dabei mit denen du noch nie was zu tun hattest und die schon gar nicht Auskunft zu deinem aktuellen Gesundheitszustand geben könnten.

Zeitlich begrenzt hast du diese Schweigepflichtentbindungen sicher auch nicht und so sind die volle 3 Jahre gültig, wofür denn so lange man bekommt höchsten 2 Jahre ALGI wenn man schon alt genug ist (ab 58 Jahren).

Sich dort beim Ausfüllen helfen zu lassen, war auch ausdrücklich schriftlich vermerkte Aufforderung (Merkblatt bzw eher-"buch", Online-Präsenz/Infoseiten der AfA ...).

Ja, "man kann" sich helfen lassen, in Gesundheitliche Dinge haben aber medizinische Laien ihre Nasen überhaupt NICHT hineinzustecken, das steht so sicher auch nicht in dem Merkheft drin ... :icon_evil:

Die Bescheinigung meines Arbeitgebers hatte ich ebenfalls kurz nach der Antragsstellung per pdf unter "Dokumente" online ein- bzw nachgereicht.

Weißt du noch wann genau dein Antrag auf ALGI damit komplett gestellt war ???

Dass der Grund meines Antrages die Nahtlosigkeitsregelung ist, geht m.E. aus den Unterlagen hervor, ergänzend dem ausgefüllten, detaillierten Gesundheitsfragebogen und wurde erneut im persönlichen Gespräch erläutert.

Der Grund steht auf dem Erstbescheid deiner KK , wo man dir mitgeteilt haben sollte, dass du zum Tag X aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst, das nimmt man (normalerweise) mit zur AfA und verlangt direkt persönlich vor Ort die Formulare für ALGI , um den Antrag wegen der Aussteuerung zu stellen.

Es gibt KEINE Pflicht das online machen zu müssen, es soll ja noch Leute geben die gar keinen PC besitzen oder sich damit nicht auskennen, wie so was geht.

Besagtes Gespräch (im Zuge meiner persönlichen Arbeitslosmeldung am Tag der Aussteuerung) diente lt. MAin dem "Datenabgleich", in der Tat wurde ich Dinge gefragt, die ich bereits schriftlich beantwortet hatte, zudem wurde ich nocheinmal über meine Pflichten belehrt.

Daran siehst du schon wie sinnfrei das gewesen ist alles online zu senden, dann braucht man das nicht noch einmal, dann sollte das ja bei so einer großen Behörde auch schon abrufbar sein.

Du wurdest sicher auch nach Telefon-Nummern und Mail gefragt OHNE dich darauf aufmerksam zu machen, dass solche Angaben freiwillig sind, mit den (angeblichen) Pflichten (der Antragsteller) nimmt man es allerdings IMMER sehr genau ... ???

Ebenfalls in diesem Gespräch (und schriftlich - ich meine, im Merkblatt"buch" ebenfalls...?)

Was man dir dazu so "erzählt" und in diesem Merkblatt steht hat keine dauerhafte Wirkung, wenn man was von die will, hat man dir das separat schriftlich zu geben und dich ebenfalls schriftlich erneut zu belehren, was du nicht machen darfst = Rechtsfolgenbelehrungen (RFB ) haben IMMER auf eine konkrete (an dich persönlich gerichtete) Forderung bezogen zu sein, das "Merkheft" ist eine allgemeine Information, MEHR NICHT.

ebenso wie Hospitationstage bei potentiellen AGn usw umgehend zu melden und einzureichen hätte (daher die Kopien, die ich "irgendwann" nachreichen solle, es war ja vom Empfangs-MA aufgenommen worden.

Was für "Hospitationstage" bei AG denn bitte, bisher hat man das immer noch als "Probe-Arbeit oder "Betriebs-Praktika" bezeichnet.
Wobei beides nur "verschleierte Schwarzarbeit" ist, darum sollst du es auch unbedingt VORHER "melden", damit man schnell eine "Eingliederungs-Maßnahme bei einem AG " daraus machen kann um das zu legalisieren, weil man eigentlich NICHT ohne reguläre Bezahlung irgendwo arbeiten braucht.

Leider wird das inzwischen auch schon bei der AfA als "Normalität" gehandelt, dass man sich (angeblich potentiellen) AG zum unbezahlten "Probearbeiten" anbieten soll, nun nennt man es also schon "hospitieren" ... es wird aber real eher in richtige Arbeit ausarten, was man da beim AG dann machen soll ...

Was den Vorschlag mit dem KRM angeht:
Ich habe mich kurzfristig beim Sozialverband angemeldet und konnte trotz Massenandrangs im Beratungscenter nun erfahren, dass ich ggf per schriftlichem Antrag auf einen Vorschuss verlangen könne -

Das KRM ist mit einem Sozial-Verband nicht zu vergleichen, die (VDK / SovD) haben in der Regel KEINE Ahnung von der AfA und ALGI , besonders nicht nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, das Geld für den Beitritt hättest du dir schon sparen können.

Das KRM (Kundenreaktions-Management) gehört zur AfA ist die zentrale Beschwerdestelle für die "AfA -Kunden" direkt in der BA -Zentrale Nürnberg und die wissen sehr genau was vor Ort manchmal so vor sich geht und müssen da wenigstens dann mal regulierend eingreifen wenn es echte Probleme gibt und die Antragsteller oder auch Leistungsbezieher sich dort beschweren.

Du brauchst keinen Vorschuss, du hast Anspruch auf deinen Leistungsbescheid und dein Geld zum regulären Zahltag, daran kann man über das KRM gerne mal etwas deutlicher erinnern, dann läuft das in der Regel innerhalb weniger Tage.

Auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten ist ALG II NICHT der Weg sondern ein vorläufiger Bescheid kann auch bei der AfA IMMER erstellt werden und fehlende Unterlagen kann man nachreichen.

Sollte man aber Geld für den Lebensunterhalt benötigen währenddessen, solle man ALG2 beantragen!

Dass die das einfach irgendwo so hin schreiben, bedeutet ja noch nicht, dass es auch richtig sein muss.
Man bekommt nicht so "einfach" ALG II , nur weil die AfA ihre Arbeit nicht korrekt und zügig erledigt, dazu habe ich dir oben schon was geschrieben.

ALGI ist eine vorrangige Lohnersatz-Leistung aus deinen Beiträgen und ALG II ist "Sozial-HILFE" für Arbeitslose aus Steuergeldern.
An ALGII sind viele zusätzliche Bedingungen geknüpft, die es bei ALGI nicht gibt, das beginnt schon damit, dass ein Partner / Ehepartner erst mal beweisen muss nicht genug Geld zu haben.

Für die Beantragung eines Vorschusses müsste ich lt Sozialverbands-MA aber nachweisen, keinerlei Erspartes zu besitzen und dass mein Konto restlos leer sei und ich zB die Miete nicht mehr überweisen könne.

Das ist auch nur die "halbe Wahrheit", denn einen Vorschuss bekommt man überhaupt erst wenn es auch einen Rechtsanspruch gibt auf das Geld und der entsteht erst am Tag wo die Behörde das Geld übereisen muss für den Juni also erst ab dem 30.06. in diesem Jahr wenn dann kein Geld von der AfA auf dem Konto ist, wäre ein Vorschuss-Antrag möglich.

Deine Aussteuerung war ja erst zu Anfang Juni und so besteht VOR ENDE Juni gar kein Geld-Anspruch bei der AfA also auch kein Anspruch auf einen "Vorschuss" nach § 42 SGB I

AU habe ich nun empfehlungsgemäss NICHT eingereicht, auch der Sozialverband hatte dies nachvollziehbar begründet - sie könne durchaus verlangt werden, ich solle es aber "besser erstmal nicht" tun - und alle Aufforderungen schriftlich geben lassen.

Die AU kann eben NICHT verlangt werden, mit welcher Begründung denn bitte wenn sie bei der AfA sowieso keine Bedeutung mehr hat als Entschuldigung, daran ändern auch schriftliche Aufforderungen GAR NICHTS. :icon_evil:

per se ALLES infrage zu stellen, was von einem gefordert wird und grundsätzlich den "Bockigen" zu machen... :)

Alles in Frage zu stellen was nicht plausibel ist, darfst du aber und das solltest du auch viel intensiver tun, denn die AfA ist verpflichtet dich zu informieren und aufzuklären und das nicht nur mit irgendwelchen allgemeinen "Merkheften", sondern ganz konkret zu deiner persönlichen Situation als Ausgesteuerter passend.

Man weiss einfach zu wenig und muss sich gerade in Paragraphen erst mühevoll einlesen, selbst der Sozialverband war sich in einigen Fragen nicht ganz sicher, besonders, was die Krankenversicherung angeht.

Die wissen (leider) zu vielen Dingen nicht richtig Bescheid und zur Krankenversicherung natürlich auch nicht.
Es gibt für ALLE gesetzlichen KK eine gesetzliche Nachversicherungspflicht von genau 1 Monat und bis dahin sollte es auch bei JEDER AfA möglich sein, den Bescheid nach einer Aussteuerung fertig zu haben.

Diesbzgl wurde mir geraten, abzuwarten, bis die KV mir schriftlich mitteilt, nicht mehr versichert zu sein und ab sofort Selbstzahler zu sein - dieses Schreiben solle ich dann der AfA vorlegen und sagen, dass es nun dringend sei.

Bis die KK sich dazu mal melden wird, das kann noch dauern und WARUM bitte sollst du selber zahlen müssen wenn die AfA "nahtlos" zuständig ist ???
Da könnten die ja auch gleich auf die Idee kommen und dich zum JC schicken, die übernehmen ja bei "Bedürftigkeit" auch die Krankenversicherung.

Ob ich bis dahin aber versichert bin oder nicht, konnte man mir auch nicht exakt sagen.

Das bist du und das habe ich dir oben auch schon geschrieben, zudem könnte dir ja wohl am Sichersten dann deine KK dazu Antworten geben müssen, leider informieren die auch nie korrekt zur gesetzlichen Nachversicherung.

Dass ich nicht ohne Antrag einfach ortsabwesend sein darf, ist übrigens klar - lt Sozialverband sollte ein Beratungstermin auch noch nicht als Gegengrund gelten können, schon gar nicht seitens der AfA ... (?)

Du brauchst einen Leistungsbescheid (den Antrag hast du ja bereits gestellt), damit du dein Geld bekommst und wieder versichert bist.
Was die AfA als Ablehnungsgrund alles finden könnte, um dir keine OAW zu genehmigen, da sollte sich der Sozialverband mit Vermutungen auch besser zurück halten.

Was man dir dort so erzählt im Bezug auf die AfA und die KK ist das Geld nicht wert, was du da für deinen Beitritt gezahlt hast ... da bekommst du hier kostenfrei zutreffendere Antworten aus den Erfahrungen von Leuten, die das selber erlebt haben oder gerade erleben ...

Wirklich weiter gebracht hat dich der Sozial-Verband ja auch noch nicht. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

fridalino

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Hallo Doppeloma,

DANKE für so viel Information...

...ganz grundsätzlich mag ich aber noch einmal - auf alle entsprechenden Textpassagen bezogen - anmerken, dass es selbstverständlich stimmt, dass man "nicht alles glauben" solle, "ja nicht stimmen muss, was einem erzählt / geschrieben wird", usw - nur:

Wenn man in diesen für die meisten Menschen komplett neuen Situationen ist und sich diesem Dickicht gegenübergestellt sieht, möchte man auch einfach nur "korrekt" handeln - und geht (obwohl definitiv NICHT naiv o.Ä. ) nicht bei jedem einzelnen Satz, Hinweis, Forderung, Erklärung/Erläuterung, Belehrung, etc. davon aus, dass das sowieso erstmal sämtlichst infrage gestellt, recherchiert und häppchenweise in Detektivarbeit geprüft werden, für potentiell falsch, als "Falle" o.Ä. zu interpretieren ist, was die AfA auf ihren Seiten, in ihren Schriften, Anschreiben hat und einem die MA - ob Hotline oder vor Ort erzählen.

Viele Fragen ergeben sich einfach erst im Prozess - da hilft der mehrfache Vorwurf/Hinweis m.E. nicht so viel, man solle sich besser informieren, erstmal misstrauen, nachfragen, Quellenangaben verlangen usw.

Man WEISS schlicht und ergreifend einfach gar nicht, welche Fragen sich im Laufe der Zeit ergeben, es steht einfach nirgendwo, worauf man en detail in diesen Prozessen achten muss - und selbst hier im Forum betonen ja auch alle, dass die gegebenen Antworten "keine Rechtsberatung" sind - was natürlich klar und wichtig ist.

Und bitte NICHT falsch verstehen - dieses Forum ist ein sehr wertvoller, informativer Bereich, und ich bin mehr als dankbar, es gefunden zu haben - ich empfinde es nur als Dillemma, mit diesen Antworten ja auch nicht "auftrumpfen" zu können, zumindest denke ich mir, dass es wenig Eindruck macht, AfA -Mitarbeitern ggü. darauf zu verweisen, dass "die im ELO-Forum das und das aber gesagt" haben... :(

Oder anders formuliert: auf was exakt kann ich mich denn rechtssicher beziehen, ohne Jura zu studieren? Wie kommt man an all diese Details und Unterdetail-Infos, Sachverhalte, zu Vermeidendes usw, wenn nicht erst mit der Zeit aus Erfahrung?

Einige Deiner Aussagen klingen sehr so, als wäre all dieses umfangreiche Wissen und ein derartiger Erfahrungsschatz ein allgemein verbreitetes "Standard"-Wissen...? :)

Erfahrungswissen - wenn ich recht verstehe, gründet dieses Forum ja darauf - ist unbezahlbar - nur, wie hilfreich kann das im praktischen, konkreten Fall "angewandt" werden?

Zumal Du schreibst, die Sozialverbände würden sich eh mit all diesen Bereichen ebenfalls nicht auskennen - wer denn dann konkret und verbindlich? *grübel*

Die Beratung dort war eben ein Versuch, ohne Zeit zu verlieren (und weil sie drängt), einen erfahrenen Verband, der seit Ewigkeiten für Sozialrechtsfragen zuständig und recht erfolgreich ist, um Hilfe zu bitten - wie soll man denn sogar DA bereits VORHER davon ausgehen, dass die "alle eh keine Ahnung" haben?

Konkret zu Deinen Fragen nochmal zurück:

Klar habe ich alle Schweigepflichtentbindungen - unbegrenzt - ausgefüllt: Rententräger/Reha, Hausarzt, Facharzt, Tagesklinik usw (ich hätte damit gerechnet, dass Unterschlagung einer oder sogar mehrerer Angaben unter "Betrug" meinerseits liefe und ich mich ja korrekt verhalten wollte, auch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe) - die für Organisationen/Bereiche, mit denen ich nie zu tun hatte, habe ich leer gelassen. Bei Nichtangabe war schliesslich klar angegeben, dass dies einleuchtenderweise zu Kürzung oder erst gar keiner Zahlung/Bewilligung des Antrages führt; auch, dass man angeblich nur einzelne Ärzte, quasi nach "Belieben", angeben braucht, ist nirgendwo vermerkt und kommt auch keiner drauf von alleine "aus dem Nichts".

Das Helfen-beim-Ausfüllen durch MA der Hotline bezog sich in meinem Fall nicht auf den Gesundheitsbogen sondern nur den Online-Antrag.

Das Einreichen im geschlossenen Umschlag bezieht sich nur auf die Arztbriefe/-berichte, nicht auf den Gesundheitsfragebogen, war den Unterlagen zu entnehmen - und, ganz ehrlich:

selbst DIESE Unterlagen kriegt hinter verschlossenen Türen garantiert JEDER mit dem Fall betraute SB zu Gesicht, wenn er/sie will, um möglichst "gut informiert" zu sein über den Antragsteller, da glaube ich nicht an das penible Halten an Datenschutz usw bei jedem MA - wo kein Kläger...

Der Erstkontakt war in Form der telefonischen Arbeitssuchendmeldung nach Erhalt des KK -Schreibens bzgl KG-Ende erfolgt, daraufhin schickte man mir Zugangsdaten für den Online-Service, es gab keine Info, dass ich alternativ alles auf dem "alten Papierweg vor Ort" machen könne oder solle - so kam der Online-Antrag zustande.
Im Gegenteil wurde ich sogar darauf hingewiesen, dass bitte von Papierunterlagen abzusehen sei und möglichst ALLES - wie bereits erwähnt - online abgewickelt werden solle.

Auch hier war für mich nicht ersichtlich, die Frage zu stellen, ob das "falsch" sei - im Gegenteil bestätigte man mir am Telefon, dass die Neuerung, den Onlineweg zu nutzen, den bisherigen ersetze und zudem viel unbürokratischer und schneller sei - auch hier: Fragen ergaben sich erst im Prozess.

Zu Hospitationstagen u.Ä.:

Der ein oder andere unter uns informiert sich ja vllt vor (Initiativ-)Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern gerne ersteinmal, ob einem dieser, die Einrichtung/Firma/Stelle vor Ort zusagen, zu einem passen könnte, eben bevor man sich bewerben würde, hierzu ist oft sinnvoll, sich selbst einen Tag ein Bild zu machen, um ggf beiden Seiten viel Aufwand, Unterlagen usw zu ersparen - klar kann man das bereits als "Schwarzarbeit" sehen - was ich hier meine, unterscheidet sich aber durchaus von ausgedehnteren Zeiträumen des Probearbeitens ohne Entlohnung.

Was mangelnde Beratung seitens der AfA angeht:

auch hier ist diese ja ein sehr abgekapselter Bereich - den zugeteilten Berater trifft man frühestens ab Bewilligung des Antrages (zumindest erhält man diese Antwort - und wer sagt denn an dieser Stelle etwas wie "Nö, glaub ich Ihnen nicht!" oder "Na, DAS müssen Sie mir jetzt aber erstmal beweisen" o.Ä. ?), anrufen kann man nur die Hotline, die einzigen erreichbaren "Ansprechpartner" sind die am Empfang.

Woher soll ich wissen, dass mir angeblich doch bereits ab Antragstellung individuelle Beratung zusteht oder jmd, mit dem ich ggf berufliche Fragen klären kann?

Es hiess, ich würde einen schriftlichen Termin erhalten - wenn mein Antrag bewiligt worden ist.

Auch ist einem nicht "einfach so" bekannt oder irgendwo zu vernehmen, dass es diese Beschwerdestelle gibt (woher stammen Deine ganzen Informationen? Ich frage aus bewundernder Neugierde :cheer2: ) - an diese kann man sich nur per mail wenden? Und auch, um Fragen zu stellen - oder muss man gleich den "Beschwerde-Ton" anstimmen? Es war ja niemand unfreundlich zu mir, und als Laie kann ich doch nicht wissen, wie viel Zeit, die ich warte, wann zu viel oder zu lange ist?...

Bei der KK sagt man übrigens bzgl der Versicherung, dass die AfA für diese Fragen zuständig sei: "DIE müssen Sie versichern, fragen Sie da nach." - einer schickt einem zum anderen und andersrum. Woher soll ich auch hier wissen, wer recht hat?

Ich denke, manche MA sind schlicht und ergreifend selbst nicht vollumfänglich geschult und natürlich durch ihren Job auch schwerstens abgenervt verständlicherweise.

Ich warte also jetzt ab und reagiere, wenn zu dem von Dir erwähnten Datum kein Geld überwiesen wurde (überweist die AfA auch ohne, dass MIR bereits die Bewilligung vorliegen muss?), bzw versuche, mich vor Ort zu erkundigen, bei wem ich dann nachfragen kann.

Ist es dann so, dass - wenn keine Überweisung zum Monatsende vorgenommen wurde - ich automatisch bis zum nächsten Zahltag Ende Juli warten müsste, wenn der Bescheid eben erst später fertig wird?

Wie läuft denn dann genau der Antrag auf Vorschuss (wofür ja, wenn ich Dich korrekt verstanden habe, auch widerum der Bescheid vorliegen muss) und der Nachweis des "leeren Kontos" in welcher Form? Gibt es auch da Vordrucke, die ich mir vor Ort aushändigen lassen müsste?

Der Sinn und Zweck von ALG2 ist mir übrigens klar und bekannt - ich hatte nur erklärt, wie ich zu dieser Info gekommen bin und erwähnte ja ebenfalls, dass mir diese widersinnig erscheint - es muss ja aber dennoch irgendeinen Grund geben, dass dies in den Schreiben der AfA so vermerkt wird...? Weil es sehr danach klingt, dass es durchaus mal "länger" dauern kann mit dem Bewilligen von ALG1 im Nahtlosigkeitsfall ;)

Einen Guten Morgen an dieser Stelle nun und erneut ein dickes DANKE für alle Antworten, Mühe und Zeit!!! (...und :sorry: für den langen Text meinerseits!...)
 

Doppeloma

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Hallo fridalino,

Wenn man in diesen für die meisten Menschen komplett neuen Situationen ist und sich diesem Dickicht gegenübergestellt sieht, möchte man auch einfach nur "korrekt" handeln - und geht (obwohl definitiv NICHT naiv o.Ä. ) nicht bei jedem einzelnen Satz, Hinweis, Forderung, Erklärung/Erläuterung, Belehrung, etc. davon aus,

Tut mir leid wenn ich mal wieder mit meiner sehr "direkten Art" falsch rüber gekommen sein sollte, nimm es bloß nicht persönlich, so ist es wirklich NICHT gemeint ... :icon_evil:

Viele Fragen ergeben sich einfach erst im Prozess - da hilft der mehrfache Vorwurf/Hinweis m.E. nicht so viel, man solle sich besser informieren, erstmal misstrauen, nachfragen, Quellenangaben verlangen usw.

Es geht nicht um "Quellenangaben" sondern um Rechtsgrundlagen, die stehen überwiegend im SGB III und so sehr umfangreich ist das gar nicht, dass man zumindest von den Mitarbeitern der AfA die genauere Kenntnis erwarten dürfte, da stimmst du mir doch sicher zu ?

Allgemeine Pflichten bei ihrer Arbeit gibt es darüber hinaus für die Behörden auch (die findet man im SGB I), es hat also nicht NUR der Antragsteller Pflichten, auch für die Behörden gibt es genug davon (eben um dem Antragsteller die nötige Hilfe / korrekte Antworten geben zu können) aber man hat inzwischen oft den Eindruck, das sei nicht mehr so wichtig.

Man WEISS schlicht und ergreifend einfach gar nicht, welche Fragen sich im Laufe der Zeit ergeben, es steht einfach nirgendwo, worauf man en detail in diesen Prozessen achten muss - und selbst hier im Forum betonen ja auch alle, dass die gegebenen Antworten "keine Rechtsberatung" sind - was natürlich klar und wichtig ist.

Das ist schon klar, dass man selber nur Schritt für Schritt reagieren kann wenn man in Situationen kommt, die völlig neu sind.
Hier im Forum MUSS man immer darauf hinweisen, dass es KEINE Rechtsberatung ist, denn KEIN User möchte für seine Informationen und Ratschläge (eben aus persönlicher Erfahrung) gerne "vor den Kadi", falls das für den ratsuchenden User ein falscher Weg gewesen ist.

Verbindliche Rechtsberatung bekommt man nur beim Anwalt und der möchte viel Geld dafür haben, dass er notfalls auch seinen "Kopf dafür hin halten muss" wenn er falsche Wege vorschlägt oder die Rechtslage nicht gut genug kennt, die er da anwenden will ... der hat dafür eine "Berufshaftpflichtversicherung", die den Schaden notfalls übernehmen muss.

Und bitte NICHT falsch verstehen - dieses Forum ist ein sehr wertvoller, informativer Bereich, und ich bin mehr als dankbar, es gefunden zu haben - ich empfinde es nur als Dillemma, mit diesen Antworten ja auch nicht "auftrumpfen" zu können, zumindest denke ich mir, dass es wenig Eindruck macht, AfA -Mitarbeitern ggü. darauf zu verweisen, dass "die im ELO-Forum das und das aber gesagt" haben... :(

Es kommt immer darauf an, wie du diese Informationen nutzen wirst um aufzutrumpfen, dabei brauchst du dich ja NICHT auf das ELO-Forum beziehen, die Gesetze die dir hier (meist richtig) genannt (und direkt verlinkt) werden, wo das drin steht was man dir schreibt, die gelten allgemein und nicht nur im ELO-Forum.

Oder anders formuliert: auf was exakt kann ich mich denn rechtssicher beziehen, ohne Jura zu studieren?

Dafür braucht man nicht Jura studieren, die nötigen Rechtsgrundlagen kann man bei Interesse überall im Internet nachlesen, es ist mühsam und Manches versteht man auch nicht gleich aber man kann das durchaus lernen, den Inhalt von Gesetzen und § zu erfassen und zu verstehen, auch ohne studierter Jurist zu sein oder werden zu wollen. :idea:

Du brauchst der Behörde nicht nachzuweisen wo das steht oder wo du das her hast (aus dem Gesetz ???), das WISSEN die selber sehr genau, die hoffen nur, dass DU es nicht auch weißt. :idea:

Wie kommt man an all diese Details und Unterdetail-Infos, Sachverhalte, zu Vermeidendes usw, wenn nicht erst mit der Zeit aus Erfahrung?

Muss wirklich jeder erst SELBER die ganzen negativen Erfahrungen sammeln und erleben (wollen), die hier bereits von vielen anderen Usern beschrieben werden und auch wie man sich dagegen wehren kann und sollte ???

Einige Deiner Aussagen klingen sehr so, als wäre all dieses umfangreiche Wissen und ein derartiger Erfahrungsschatz ein allgemein verbreitetes "Standard"-Wissen...? :)

Nein, ist es nicht und wird es auch (hoffendlich) nie sein (müssen), es hat schon seinen besonderen Grund warum ich mich da so "reingekniet" habe und das war keineswegs immer "freiwillig" oder weil ich sonst nichts Besseres zu tun gehabt hätte. :icon_evil:

Denn es gibt auch mal Momente / Ereignisse im Leben, die man NICHT beeinflussen kann und die dann dazu zwingen, in möglichst kurzer Zeit wenigstens einen groben Überblick in einem völlig anderen / neuen Rechtssystem zu bekommen.

Sozusagen "über Nacht" hatte NICHTS mehr rechtlich Gültigkeit von dem was ich rund 40 Jahre gelebt und erlebt hatte, dafür stürmten ständig neue, unbekannte Forderungen auf mich ein und Lebensumstände auf die ich nie vorbereitet wurde in der DDR ... :icon_evil:

Es gab Behörden mit denen ich bis dahin noch nie was zu tun haben musste wie Arbeitsamt, Sozialamt oder Finanzamt ... ich lernte sie schneller (und intensiver) kennen als mir lieb sein konnte ... die Schattenseiten der BRD ... :icon_neutral:

Erfahrungswissen - wenn ich recht verstehe, gründet dieses Forum ja darauf - ist unbezahlbar - nur, wie hilfreich kann das im praktischen, konkreten Fall "angewandt" werden?

All das was es heute (wenigstens) schon gibt an Erfahrungs-Austausch im Internet z.B. das gab es damals noch nicht und die Menschen um mich herum waren meist genau so hilflos mit Allem wie ich selber oder noch hilfloser ... jedenfalls als die erste Euphorie verflogen war ...

So habe zumindest ICH beschlossen mich kundig zu machen, zu den wichtigsten Gesetzen (Sozialrecht / Arbeitsrecht / Mietrecht usw.) gab es ja auch schon genug Bücher oder auch mal Ratgeber-Sendungen im TV.
Irgendwann kam das Internet was die Recherchen schon deutlich einfacher machte, damit man mich nicht überall direkt "unterbuttern" konnte, wollte ich es genauer wissen, welche Rechte und Pflichten ich in welchem Falle habe oder nicht.

Und so "erschüttert" es mich schon manchmal etwas, wenn Menschen die es (von der Gesetzgebung her) nie anders kannten, so gar nicht wissen was sie tun sollen wenn sie mal Arbeitslos werden oder was ihnen blüht wenn sie selber kündigen ohne wirklichen Grund ... das meine ich ganz sicher NICHT persönlich ... :icon_evil:

Das mit der Aussteuerung musste ich auch selber wieder neu dazu lernen, ich war vorher noch nie so lange krank gewesen, wusste nicht mal was passiert wenn die Lohnfortzahlung vom AG endet und was ich dann bei der KK veranlassen muss oder auch nicht ... das war vor gut 10 Jahren ...

Dann folgte eine med. Reha (wusste auch nicht, dass mich die KK dazu faktisch "zwingen" kann oder mein Krankengeld einstellen wird) und später die Aussteuerung und wieder musste ich dazu lernen, was "Aussteuerung" überhaupt bedeutet und dass ich darüber ALGI bekommen würde ... obwohl ich doch gar nicht arbeitslos gewesen bin ...

Mit EM-Rente musste ich mich dann befassen, weil schon mein Partner vor mir in dieser Situation steckte und nun auch bei mir immer klarer wurde, dass mit weiter arbeiten wohl NIX mehr werden kann.
So lernte ich das nächste "soziale Fachgebiet" näher kennen und dafür hatte ich dann in 3 EM-Renten-Verfahren fast 8 Jahre Zeit mich intensiver damit zu befassen, als ich es mir je hätte vorstellen wollen.

Zumal Du schreibst, die Sozialverbände würden sich eh mit all diesen Bereichen ebenfalls nicht auskennen - wer denn dann konkret und verbindlich? *grübel*

Das schreibe ich auch aus eigener Erfahrung, ich war in den VDK eingetreten in der Hoffnung auf Hilfe und Unterstützung bei meinem Antrag auf EM-Rente, schon da ließ die wirkliche Betreuung sehr zu wünschen übrig und ich bin wahrlich kein Mensch, dem man alles abnehmen muss ... hätte eben auch mal gerne kompetente Hilfe gehabt, anstatt mir alles selber anlesen zu müssen.

Die EM-Rente wurde ja nicht ohne gewichtige medizinische Gründe beantragt, was der DRV allerdings nicht "gewichtig genug war", aber ich fand dann zum Glück einen Anwalt der mich im Widerspruch und auch später am Sozialgericht sehr gut vertreten hat.

Meine Kenntnisse erweiterten sich derweil, um Anträge auf Beratungshilfe und Prozesskosten-Hilfe und die Bedingungen dafür ... denn bezahlen konnte ich den Anwalt natürlich nicht selber.
Bis zur Entscheidung musste ich dann auch noch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, denn ich hatte inzwischen NICHTS mehr was das Amt dagegen hätte stellen können.

Die Beratung dort war eben ein Versuch, ohne Zeit zu verlieren (und weil sie drängt), einen erfahrenen Verband, der seit Ewigkeiten für Sozialrechtsfragen zuständig und recht erfolgreich ist, um Hilfe zu bitten -

Kommt immer darauf an, um welchen Teil des Sozialrechts es geht, dafür gibt es 12 Gesetzbücher zu den unterschiedlichsten Bereichen und die Sozialverbände befassen sich vorwiegend mit Behinderten / Schwerbehinderten / Rente wegen Erwerbsminderung /med. Reha / berufliche Reha und das war es auch fast schon, die Qualität ist (leider) sehr unterschiedlich, man erwartet in der Regel eher "zu viel" ...

Von KK / AfA und JobCenter haben sie meist sehr wenig bis gar keine Ahnung, was auch mit an den ständigen rechtlichen Änderungen in diesen konkreten Bereichen liegt, da kommen die einfach nicht hinterher und sind leider dann auch nicht auf dem "aktuellen Stand".
Selbst Fach-Anwälte für Sozial-Recht sind NICHT auf jedem sozialen Gebiet gleich "sattelfest", die spezialisieren sich meist auch auf das, was sie am Besten können ...

Klar habe ich alle Schweigepflichtentbindungen - unbegrenzt - ausgefüllt: Rententräger/Reha, Hausarzt, Facharzt, Tagesklinik usw (ich hätte damit gerechnet, dass Unterschlagung einer oder sogar mehrerer Angaben unter "Betrug" meinerseits liefe und ich mich ja korrekt verhalten wollte, auch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe)

Man KANN dich aber nicht für Dinge bestrafen, die du nicht machst, weil du sie nicht machen muss wenn du nicht WILLST, das bedeutet FREIWILLIG sind ...
Und darauf hat man dich aufmerksam zu machen und nicht irgendwas "anzudrohen", was in diesem Falle gar nicht erlaubt ist ...

Das ist weder "Unterschlagung" noch "Betrug" wenn du einfach entscheidest, das wird nicht gebraucht und wenn schon dann NICHT für volle 3 Jahre, zumindest sollte ja drauf gestanden haben, dass du diese Einwilligungen jederzeit "widerrufen" kannst, das weist schon darauf hin, dass es NUR DEINE Entscheidung ist ob du überhaupt unterschreibst oder nicht.

Dazu brauchst du auch keinem AfA -SB "Erklärungen" abgeben, wie es auf diesem "Informationsblatt" wohl geschrieben stand, das mir durchaus auch bekannt ist ... medizinische Informationen gehören im Übrigen NUR zu einem Arzt und gehen nichtmedizinisches Personal GAR NICHTS an.

Gerade für medizinische Unterlagen (und dazu gehören auch ausgefüllte Fragebögen oder Schweigepflichtentbindungen) gibt es sehr strenge Datenschutzvorschriften und Gesetze, die ja gerade aktuell wieder "in aller Munde sind", ich nehme doch an du schaust auch manchmal TV, hörst oder liest Nachrichten.

Zumindest sollte man immer sehr genau nachlesen (und notfalls auch nachfragen) wenn Unterschriften für medizinische Auskünfte von anderen Stellen verlangt werden, denn die sind IMMER freiwillig, völlig EGAL was man dir dazu sonst noch erzählt oder auf irgendwelche "Informationsblätter" schreibt.

Bei Nichtangabe war schliesslich klar angegeben, dass dies einleuchtenderweise zu Kürzung oder erst gar keiner Zahlung/Bewilligung des Antrages führt;

Dafür war aber ganz sicher KEINE Rechtsgrundlage angegeben, diese Unterlagen haben mit deinem Anspruch auf ALGI nämlich überhaupt NICHTS zu tun, die sind gar nicht Leistungsrelevant, also kann man dir auch nicht die Leistung versagen, wenn du nicht unterschreibst.

Wer nicht gerade ausgesteuert wurde muss auch KEINE Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, um ALGI bekommen zu können, da "leuchtet also gar nichts ein" ... man hat dich schlicht hereingelegt mit dieser Behauptung ... und du siehst es immer noch als korrekt und zulässig an ... :icon_neutral:

auch, dass man angeblich nur einzelne Ärzte, quasi nach "Belieben", angeben braucht, ist nirgendwo vermerkt und kommt auch keiner drauf von alleine "aus dem Nichts".

Doch, darauf kann man "von alleine kommen", ich habe damals NUR meine Hausärztin befreit (die wurde aber nicht angeschrieben, man hätte wohl auch lieber andere Unterschriften gehabt :bigsmile:), ansonsten Niemanden ... habe trotzdem ALGI bekommen, ganz so frech wie heute war man damals bei der AfA doch noch nicht.

Das Einreichen im geschlossenen Umschlag bezieht sich nur auf die Arztbriefe/-berichte, nicht auf den Gesundheitsfragebogen, war den Unterlagen zu entnehmen - und, ganz ehrlich:

Auch der Gesundheitsfragebogen geht Niemanden was an der keine medizinische Ausbildung hat, ist es dir wirklich so egal, wer so alles in deinen Krankheiten herumschnüffeln kann ???

selbst DIESE Unterlagen kriegt hinter verschlossenen Türen garantiert JEDER mit dem Fall betraute SB zu Gesicht, wenn er/sie will, um möglichst "gut informiert" zu sein über den Antragsteller,

Das wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht aber wenn man das sowieso alles "so locker sieht", ist es natürlich egal wer da so alles in deinen Gesundheitsdaten herumwühlen darf, ohne die geringste Ahnung davon zu haben (rein medizinisch gesehen) ...

Der Erstkontakt war in Form der telefonischen Arbeitssuchendmeldung nach Erhalt des KK -Schreibens bzgl KG-Ende erfolgt,

Dazu hatte ich dir ja bereits geschrieben, dass man sich persönlich (!!!) wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld bei der AfA meldet und NICHT als "Arbeitssuchend", da nimmt man dieses Schreiben der KK mit und legt es bei der AfA vor ... durchs Telefon geht so was ganz schlecht.

Und damit läuft es dann auch gnadenlos weiter schief ... weil man das Online gar nicht korrekt ausfüllen kann für den Fall der Aussteuerung, darum lässt man sich dann auch gleich beim ersten Besuch den Papier-Antrag geben (das ist ja wohl der bisher "übliche" Weg irgendwo einen Antrag zu stellen und nicht online).

Du erwartest aber auch für jede Kleinigkeit, dass man das von alleine dort hätte sagen müssen, du musst schon selber sagen was du willst und dann bekommst du es auch oder man hat dir vernünftig zu erklären warum das anders gemacht werden soll.

Im Gegenteil wurde ich sogar darauf hingewiesen, dass bitte von Papierunterlagen abzusehen sei und möglichst ALLES - wie bereits erwähnt - online abgewickelt werden solle.

Ja, weil du es auf dem "altmodischen Weg" gar nicht erst versucht hast , klar macht sich die AfA dann auch die Arbeit leichter und überlässt dir gerne den Ärger mit dem Online-Antrag ... denn DIR hat es ja bisher keine Vorteile gebracht.

im Gegenteil bestätigte man mir am Telefon, dass die Neuerung, den Onlineweg zu nutzen, den bisherigen ersetze und zudem viel unbürokratischer und schneller sei -

Schneller und "unbürokratischer" ist das ja bisher für dich nicht geworden und ein wenig Überlegung, dass noch lange Niemand dazu gezwungen werden kann Anträge Online stellen zu müssen, hätte dich auch schnell zu der logischen Erkenntnis geführt, dass diese Auskunft so NICHT stimmen KANN.

Es wird wohl noch sehr lange dauern bis Online-Anträge (auch bei der AfA ) den üblichen Weg (Papier-Anträge zu stellen) komplett ersetzen könnten, es gibt noch genug Leute die gar keinen PC besitzen, wie machen die das denn wenn es "Pflicht" wird ... die dürfen dann wohl nicht mehr arbeitslos werden ... :idea:

klar kann man das bereits als "Schwarzarbeit" sehen - was ich hier meine, unterscheidet sich aber durchaus von ausgedehnteren Zeiträumen des Probearbeitens ohne Entlohnung.

Das kann (ohne Meldung bei der AfA ) nicht nur Schwarzarbeit werden, das IST gesetzlich Schwarzarbeit, auch wenn du das gerne für dich anders einordnen möchtest und das beginnt bereits ab Tag 1 deiner unbezahlten "Probe-Tätigkeit" wie immer man das sonst auch gerne "netter" bezeichnen würde.

Du bist bei solchen (ungenehmigten) Probetagen NICHT versichert wenn mal irgendwas passieren sollte, dann fühlt sich KEINER mehr zuständig ... der AG nicht, der dich mal kostenfrei "ausprobieren" wollte und die AfA auch nicht, weil du deiner Meldepflicht dazu nicht nachgekommen bist.

Woher soll ich wissen, dass mir angeblich doch bereits ab Antragstellung individuelle Beratung zusteht oder jmd, mit dem ich ggf berufliche Fragen klären kann?

Das steht dir sogar OHNE Antragstellung zu bei der AfA zu beruflichen Möglichkeiten und den Aufgaben der AfA beraten zu werden ...

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/29.html

Zudem gibt es auch einige wichtige Pflichten der AfA aus dem allgemeinen SGB I

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/17.html

Es hiess, ich würde einen schriftlichen Termin erhalten - wenn mein Antrag bewiligt worden ist.

Das ist das Einzige was dazu NICHT im Gesetz steht ... :icon_evil:

Und Gesetze sind das worauf du dich IMMER berufen KANNST, denn die gelten auch für die Behörden, die kommen "von ganz oben, von der Gesetzgebung" und das ist 1000 % korrekt, sofern du in der Lage bist, den Inhalt zu verstehen und für dich zu nutzen. :idea:

Auch ist einem nicht "einfach so" bekannt oder irgendwo zu vernehmen, dass es diese Beschwerdestelle gibt (woher stammen Deine ganzen Informationen? Ich frage aus bewundernder Neugierde ) - an diese kann man sich nur per mail wenden?

Das KRM wird ja auch nicht unbedingt von der AfA besonders publik gemacht, es sollte eigentlich mal für "Lob an der guten Arbeit der AfA dienen", per Mail geht am schnellsten wenn man sehr schnell was erreichen will, dann dauert der Postweg in der Regel zu lange , kannst auch ein Fax hinschicken ...

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI412298

Telefonisch ist (wie überall) eher NICHT zu empfehlen, dazu hast du dann wieder NICHTS in der Hand.

Und auch, um Fragen zu stellen - oder muss man gleich den "Beschwerde-Ton" anstimmen? Es war ja niemand unfreundlich zu mir, und als Laie kann ich doch nicht wissen, wie viel Zeit, die ich warte, wann zu viel oder zu lange ist?...

Deine allgemeinen Fragen solltest du an deine örtliche AfA stellen und dort Antworten verlangen, auch dort gibt es Teamleiter und Geschäftsführer, wenn es mit den SB nicht klappen will, weil es schon mit deinem Bescheid nicht klappen will ... und NEIN, die AfA zahlt KEIN Geld ehe es keinen schriftlichen Bescheid gibt.

JA, nach Nürnberg schreibt man NUR Beschwerden, wenn du deine Geschichte dort so schilderst, wie hier im Forum glaube ich kaum, dass man das dort alles für korrekt und in Ordnung befinden wird. :icon_evil:

Spätestens Anfang nächster Woche würde ICH mich nicht mehr zurück halten, dann hat die AfA bereits "Schulden" bei dir (die Leistung für Juni ist am 29.06. fällig), du kannst mindestens einen "vorläufigen Bescheid" verlangen, denn deine Krankenversicherung wird in wenigen Tagen auch enden.
Das erübrigt dann auch einen "Vorschuss" zu verlangen.

Das passt ja dann schon zu deiner nächsten Frage, aktuell hat die KK Recht, denn die AfA MUSS dich weiter versichern, das läuft aber erst an wenn du einen Bescheid von der AfA bekommen hast.

Woher soll ich auch hier wissen, wer recht hat?

Wie das läuft wurde dir ja nun auch schon erklärt, ich suche jetzt nicht auch noch im SGB V herum, um dir die Nachversicherungs-Pflicht der KK "zu beweisen" ... :icon_evil:
Warum man sich bei den KK dazu so "ausschweigt" kann ich dir auch nicht erklären ... wenn die vorerst noch "still halten" dann ist es doch gut.

Die kennen die Spielchen der AfA nach den Aussteuerungen sicher auch schon länger, da hätten die nur zusätzliche Arbeit wenn sie dich erst (überbrückend) freiwillig (auf eigene Kosten) versichern, um dir später dann die Beiträge wieder zu erstatten weil von der AfA nach dem Bescheid alles nachgezahlt wird.

Ich denke, manche MA sind schlicht und ergreifend selbst nicht vollumfänglich geschult und natürlich durch ihren Job auch schwerstens abgenervt verständlicherweise.

Das glaube ich eher NICHT, die Mitarbeiter bei der AfA wissen sehr gut was sie da tun, die gesetzlichen Regelungen zur Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) gibt es seit über 30 Jahren und man hat schon immer gerne so getan, als hätte man so gar keine Ahnung was da zu tun wäre, meine Erlebnisse dazu liegen immerhin schon fast 10 Jahre zurück (da war das noch unter § 125 SGB III aber der Inhalt war der Selbe).

Schon damals hat man versucht die medizinischen Unterlagen in der Leistungs-Abteilung "zu kontrollieren", als ich meinen Antrag dort (mit Termin) abgegeben habe, ich wurde sogar noch vom Arzt untersucht, da bekam ich schon einige Monate ALGI .

Inzwischen wird oft genug kein Bescheid mehr erstellt, ehe das "Gutachten" nicht vorliegt und solche Verzögerungen wie bei dir sind (auch ohne Online-Antragstellung) leider an der Tagesordnung.
Es geht also auch ganz anders (und sollte auch anders sein) aber die Ausgesteuerten werden "zu teuer", also versucht man ihnen das Leben rechtzeitig "zur Hölle zu machen" und scheut auch vor ungesetzlichen Maßnahmen und Behauptungen inzwischen nicht mehr zurück. :icon_evil:

Ist es dann so, dass - wenn keine Überweisung zum Monatsende vorgenommen wurde - ich automatisch bis zum nächsten Zahltag Ende Juli warten müsste, wenn der Bescheid eben erst später fertig wird?

Nein, sobald der Bescheid endlich vorliegt wird nachgezahlt für den Juni ... du darfst es dir einfach NICHT länger gefallen lassen, dass du keinen Bescheid bekommst, es gibt KEINEN Grund dafür wenn ALLE erforderlichen Leistungs-Unterlagen komplett bei der AfA vorliegen.

Wie läuft denn dann genau der Antrag auf Vorschuss (wofür ja, wenn ich Dich korrekt verstanden habe, auch widerum der Bescheid vorliegen muss) und der Nachweis des "leeren Kontos" in welcher Form? Gibt es auch da Vordrucke, die ich mir vor Ort aushändigen lassen müsste?

Dafür gibt es keine Vordrucke, wie kann man ein leeres Konto beweisen ... in der Regel mit einem Kontoauszug (Tagesaktuell) wo man einen Kontostand von NULL oder ein Minus hat, weil man schon vom Dispo leben muss.

Im ALGI bekommt man so schnell keinen Vorschuss, da wird immer davon ausgegangen, dass die Betroffenen noch finanzielle Reserven haben, um zu "überleben" bis sie mal den Bescheid und ihr Geld von der AfA bekommen werden...

Wenn du den Bescheid bekommen hat bekommst du auch das Geld, dann brauchst du keinen Vorschuss mehr beantragen.

Der Sinn und Zweck von ALG2 ist mir übrigens klar und bekannt .... es muss ja aber dennoch irgendeinen Grund geben, dass dies in den Schreiben der AfA so vermerkt wird...?

Der einzige Grund ist die Informationspflicht der AfA , die man damit als erfüllt ansieht zu schreiben, dass man ALGII beantragen kann wenn man kein Geld mehr hat für den Lebensunterhalt.

Das bekommt man von der AfA auch genau so wieder mitgeteilt wenn man den Aufhebungsbescheid zum ALGI irgendwann mal bekommen wird weil der Anspruch auch abgelaufen ist.
Ob der so Informierte dort dann überhaupt was bekommen wird hat ja das JC zu prüfen und zu entscheiden ... und die sind damit auch nicht unbedingt immer die "Schnellsten" ... :icon_evil:

Sorry, falls ich wieder irgendwo zu hart zu dir gewesen bin, ich habe schon zu viel erlebt, um noch Verständnis für solche Vorgänge bei den Behörden aufbringen zu wollen oder zu können ... :sorry:

MfG Doppeloma
 

fridalino

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Hallo Doppeloma,

erneut Danke für die umfangreiche und spannende Antwort und Einblicke in Deine persönlichen Erfahrungen! :)

Zuallererst einmal:

Du hast mich in einigen Punkten fehlinterpretiert - ich finde Dich nicht "hart" und nehme auch so schnell nichts "persönlich" - was ich anmerken wollte, war lediglich, dass jmd, der quasi "Profi" auf dem Gebiet der Gesetzgebung, Behördenverhalten usw ist, möglicherweise hier und da aus den Augen verliert, wie ein Neuling nunmal erst im Prozess lernt - und Du Dinge und Handlungen, Sichtweisen voraussetzt, die Du Dir selbst aneignen musstest - ob nun DDR oder BRD .

Ebenfalls bin ich (oft möchte ich sagen "leider") noch nie naiv gewesen, was menschliches Verhalten angeht, und u.a. deshalb halte ich viel davon, gerade mit Behörden - solange sie einem nicht frech kommen - grundsätzlich ersteinmal freundlich, kooperativ umzugehen.
Was beides eben impliziert, dass ich natürlich so vermeintlich selbstbewusst wie letztlich "doof" sein könnte, Angaben, zB hinsichtlich Schweigepflicht, zu verweigern - nur gibt es leider dazu eine Menge Beispiele (auch im Netz), die dann eben keine Zahlungen erhalten haben.

Und ich habe auch an keiner Stelle erwähnt oder behauptet, dass mir meine persönlichsten Daten "nicht so wichtig" seien - ganz im Gegenteil hätte ICH sowas wie "Privatsphäre" wohl erfunden, wenn es sie offiziell noch nicht gäbe ;)))
(ich versteh auch niemanden, der bei facebook, Instagram und co unterwegs ist oder whatssapp nutzt)
...Aber - siehe "nicht naiv" - glaube ich eben auch nicht an "den ewig korrekten, gesetzestreuen Mitarbeiter" in großen Institutionen, durchaus auch aus langer Berufserfahrung hinsichtlich Umgang mit Datenschutz - BESONDERS in sozial sensiblen Bereichen!

Da bin ich etwas realistischer - und musste auch lernen, dass MEIN Eigenanspruch meist wenig mit dem anderer Leute an sich selbst zu tun hat - überall da, wo kaum Überwachung stattfindet und "kurze Dienstwege" sogar inoffiziell von Vorgesetzten angeordnet werden, sinkt die Hemmschwelle und werden leider viel öfter, als man meinen möchte, Gesetze eher als "Empfehlungen" denn als weisend betrachtet - wenn denn eh schon unbeobachtet oder zumindest ohne drohende Konsequenzen, es mit Schweigepflichten, Daten usw nicht allzu genau zu nehmen - wenn ich richtig gelesen habe, gibt es dazu auch hier im Forum einen gruseligen Threat, was mit eigentlich geheimen, nur dem ÄD zugänglichen Daten bei der AfA so passieren kann angeblich...

Ich wollte nur ausdrücken, dass es leider eh niemand verhindern kann, was mit seinen Unterlagen WIRKLICH geschieht, so sie abgegeben sind - ob online, persönlich, verschlossen oder nicht, das bewahrt Dich vor absolut gar nichts, und Du kannst auch nicht per se "sicher" sein, dass mit ihnen korrekt umgegangen wird.

Auch erwarte ich definitiv nicht, dass man mir "jede Kleinigkeit von dort hätte sagen müssen" - ich sage nur, dass man nicht automatisch jeden einzelnen Satz, jede Aussage und Information per se umgehend infrage stellt, sondern sich erstmal selbst in diese ganze Mühle hineinfuchsen muss - und ich lediglich so gehandelt habe, wie für mich aufgrund von Unterlagen und Infos ersichtlich.

Dass es "ja wohl immer noch der übliche Weg" sei, per se nichts online zu machen hinsichtlich Behörden und sich per se Papieranträge persönlich abzuholen (selbst bei gegenteiliger Aufforderung) kann ich für die Region, in der ich lebe, schon seit Jahren nicht mehr behaupten, ganz im Gegenteil, da ist "Papier" die Ausnahme geworden bei diversen Ämtern und Behörden - natürlich immer noch mit Ausnahmen für Menschen, die wie von Dir erwähnt keinen PC, Internet usw haben.

Dass Aussagen und Aufforderungen, den ALG-Antrag online stellen zu sollen, automatisch als falsch erkennbar sein sollen für den Laien, ist eben NICHT für jeden ersichtlich, auch stand in der KK -Info bzgl Aussteuerung nichts von Papierantrag o.Ä.
Auch lässt sich der Online-Antrag durchaus bezüglich Aussteuerung ausfüllen.

Klar kann man mir an dieser Stelle vorwerfen, mich nicht intensiv genug bemüht zu haben, in Erfahrung zu bringen, ob mir mehrere MA Mist erzählt haben könnten und hier die "Ausnahme" sinnvoller gewesen wäre, nun weiss ich ja mehr - wieder was gelernt :)

Natürlich macht es darüberhinaus Sinn, sich auch mit Gesetzen zu befassen, die einen ggf betreffen - aber auch hier:

Kaum jemand wird erstmal tagelang recherchieren, welche Gesetze auf ihn zutreffen, welche Auslegen dafür gängig sind, welche Urteile es ggf bereits zu etwas gab, sich Bücher kaufen usw, wenn er eben Fragen stellt, die ihm Mitarbeiter einer Behörde beantworten, es Schreiben gibt usw, deren Inhalt komplett und Satz für Satz zu hinterfragen, um für alle Eventualitäten des Antragsverfahrens gewappnet zu sein, ohne vorher zu wissen, welche das sein werden oder könnten... ist eben einfach nicht realistsich.

Und da ist man dann NICHT automatisch jmd, der seine Daten nicht ernst nimmt, sich alles gefallen lässt oder leichtgläubig usw wäre - man lernt durch Erfahrung (und Informationen in wertvollen Portalen wie diesem hier :) ).

Ich finde Dich wie gesagt nicht "hart" oder sonstwas - aber an mancher Stelle etwas zu überinterpretativ, was Deine vorschnellen Rückschlüsse auf u.a. die Hintergünde der Fragesteller hier angeht :icon_evil: :wink:

Vielen Dank nochmal für Deine Zeit und Mühe sowie die Infos, die mich sehr weiter gebracht haben in meinem konkreten Fall!!!

Und ich wünsche Dir für die Zukunft, Dein Leben hoffentlich nur noch geniessen zu können - so viel Behördenerfahrung reicht echt für mehrere Leben!... :cheer2:
 
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