Hallo fridalino,
Wenn man in diesen für die meisten Menschen komplett neuen Situationen ist und sich diesem Dickicht gegenübergestellt sieht, möchte man auch einfach nur "korrekt" handeln - und geht (obwohl definitiv NICHT naiv o.Ä. ) nicht bei jedem einzelnen Satz, Hinweis, Forderung, Erklärung/Erläuterung, Belehrung, etc. davon aus,
Tut mir leid wenn ich mal wieder mit meiner sehr "direkten Art" falsch rüber gekommen sein sollte, nimm es bloß nicht persönlich, so ist es wirklich
NICHT gemeint ...
Viele Fragen ergeben sich einfach erst im Prozess - da hilft der mehrfache Vorwurf/Hinweis m.E. nicht so viel, man solle sich besser informieren, erstmal misstrauen, nachfragen, Quellenangaben verlangen usw.
Es geht nicht um "Quellenangaben" sondern um Rechtsgrundlagen, die stehen überwiegend im
SGB III und so sehr umfangreich ist das gar nicht, dass man zumindest von den Mitarbeitern der
AfA die genauere Kenntnis erwarten dürfte, da stimmst du mir doch sicher zu ?
Allgemeine Pflichten bei ihrer Arbeit gibt es darüber hinaus für die Behörden auch (die findet man im
SGB I), es hat also nicht
NUR der Antragsteller Pflichten, auch für die Behörden gibt es genug davon (eben um dem Antragsteller die nötige
Hilfe / korrekte Antworten geben zu können) aber man hat inzwischen oft den Eindruck, das sei nicht mehr so wichtig.
Man WEISS schlicht und ergreifend einfach gar nicht, welche Fragen sich im Laufe der Zeit ergeben, es steht einfach nirgendwo, worauf man en detail in diesen Prozessen achten muss - und selbst hier im Forum betonen ja auch alle, dass die gegebenen Antworten "keine Rechtsberatung" sind - was natürlich klar und wichtig ist.
Das ist schon klar, dass man selber nur Schritt für Schritt reagieren kann wenn man in Situationen kommt, die völlig neu sind.
Hier im Forum
MUSS man immer darauf hinweisen, dass es
KEINE Rechtsberatung ist, denn
KEIN User möchte für seine Informationen und Ratschläge (eben aus persönlicher Erfahrung) gerne "vor den Kadi", falls das für den ratsuchenden User ein falscher Weg gewesen ist.
Verbindliche Rechtsberatung bekommt man nur beim Anwalt und der möchte viel Geld dafür haben, dass er notfalls auch seinen "Kopf dafür hin halten muss" wenn er falsche Wege vorschlägt oder die Rechtslage nicht gut genug kennt, die er da anwenden will ... der hat dafür eine "Berufshaftpflichtversicherung", die den Schaden notfalls übernehmen muss.
Und bitte NICHT falsch verstehen - dieses Forum ist ein sehr wertvoller, informativer Bereich, und ich bin mehr als dankbar, es gefunden zu haben - ich empfinde es nur als Dillemma, mit diesen Antworten ja auch nicht "auftrumpfen" zu können, zumindest denke ich mir, dass es wenig Eindruck macht,
AfA -Mitarbeitern ggü. darauf zu verweisen, dass "die im ELO-Forum das und das aber gesagt" haben...
Es kommt immer darauf an, wie du diese Informationen nutzen wirst um aufzutrumpfen, dabei brauchst du dich ja
NICHT auf das ELO-Forum beziehen, die Gesetze die dir hier (meist richtig) genannt (und direkt verlinkt) werden, wo das drin steht was man dir schreibt, die gelten allgemein und nicht nur im
ELO-Forum.
Oder anders formuliert: auf was exakt kann ich mich denn rechtssicher beziehen, ohne Jura zu studieren?
Dafür braucht man nicht Jura studieren, die nötigen Rechtsgrundlagen kann man bei Interesse überall im Internet nachlesen, es ist mühsam und Manches versteht man auch nicht gleich aber man kann das durchaus lernen, den Inhalt von Gesetzen und § zu erfassen und zu verstehen, auch ohne studierter Jurist zu sein oder werden zu wollen.
Du brauchst der Behörde nicht nachzuweisen wo das steht oder wo du das her hast (aus dem Gesetz ???), das
WISSEN die selber sehr genau, die hoffen nur, dass
DU es nicht auch weißt.
Wie kommt man an all diese Details und Unterdetail-Infos, Sachverhalte, zu Vermeidendes usw, wenn nicht erst mit der Zeit aus Erfahrung?
Muss wirklich jeder erst
SELBER die ganzen negativen Erfahrungen sammeln und erleben (wollen), die hier bereits von vielen anderen Usern beschrieben werden und auch wie man sich dagegen wehren kann und sollte ???
Einige Deiner Aussagen klingen sehr so, als wäre all dieses umfangreiche Wissen und ein derartiger Erfahrungsschatz ein allgemein verbreitetes "Standard"-Wissen...?
Nein, ist es nicht und wird es auch (hoffendlich) nie sein (müssen), es hat schon seinen besonderen Grund warum ich mich da so "reingekniet" habe und das war keineswegs immer "freiwillig" oder weil ich sonst nichts Besseres zu tun gehabt hätte.
Denn es gibt auch mal Momente / Ereignisse im Leben, die man
NICHT beeinflussen kann und die dann dazu zwingen, in möglichst kurzer Zeit wenigstens einen groben Überblick in einem völlig anderen / neuen Rechtssystem zu bekommen.
Sozusagen "über Nacht" hatte
NICHTS mehr rechtlich Gültigkeit von dem was ich rund 40 Jahre gelebt und erlebt hatte, dafür stürmten ständig neue, unbekannte Forderungen auf mich ein und Lebensumstände auf die ich nie vorbereitet wurde in der DDR ...
Es gab Behörden mit denen ich bis dahin noch nie was zu tun haben musste wie Arbeitsamt, Sozialamt oder Finanzamt ... ich lernte sie schneller (und intensiver) kennen als mir lieb sein konnte ... die Schattenseiten der
BRD ...
Erfahrungswissen - wenn ich recht verstehe, gründet dieses Forum ja darauf - ist unbezahlbar - nur, wie hilfreich kann das im praktischen, konkreten Fall "angewandt" werden?
All das was es heute (wenigstens) schon gibt an Erfahrungs-Austausch im Internet z.B. das gab es damals noch nicht und die Menschen um mich herum waren meist genau so hilflos mit Allem wie ich selber oder noch hilfloser ... jedenfalls als die erste Euphorie verflogen war ...
So habe zumindest
ICH beschlossen mich kundig zu machen, zu den wichtigsten Gesetzen (Sozialrecht / Arbeitsrecht / Mietrecht usw.) gab es ja auch schon genug Bücher oder auch mal Ratgeber-Sendungen im TV.
Irgendwann kam das Internet was die Recherchen schon deutlich einfacher machte, damit man mich nicht überall direkt "unterbuttern" konnte, wollte ich es genauer wissen, welche Rechte und Pflichten ich in welchem Falle habe oder nicht.
Und so "erschüttert" es mich schon manchmal etwas, wenn Menschen die es (von der Gesetzgebung her) nie anders kannten, so gar nicht wissen was sie tun sollen wenn sie mal Arbeitslos werden oder was ihnen blüht wenn sie selber kündigen ohne wirklichen Grund ... das meine ich ganz sicher
NICHT persönlich ...
Das mit der Aussteuerung musste ich auch selber wieder neu dazu lernen, ich war vorher noch nie so lange krank gewesen, wusste nicht mal was passiert wenn die Lohnfortzahlung vom
AG endet und was ich dann bei der
KK veranlassen muss oder auch nicht ... das war vor gut 10 Jahren ...
Dann folgte eine med. Reha (wusste auch nicht, dass mich die
KK dazu faktisch "zwingen" kann oder mein Krankengeld einstellen wird) und später die Aussteuerung und wieder musste ich dazu lernen, was "Aussteuerung" überhaupt bedeutet und dass ich darüber
ALGI bekommen würde ... obwohl ich doch gar nicht arbeitslos gewesen bin ...
Mit EM-Rente musste ich mich dann befassen, weil schon mein Partner vor mir in dieser Situation steckte und nun auch bei mir immer klarer wurde, dass mit weiter arbeiten wohl
NIX mehr werden kann.
So lernte ich das nächste "soziale Fachgebiet" näher kennen und dafür hatte ich dann in 3 EM-Renten-Verfahren fast 8 Jahre Zeit mich intensiver damit zu befassen, als ich es mir je hätte vorstellen wollen.
Zumal Du schreibst, die Sozialverbände würden sich eh mit all diesen Bereichen ebenfalls nicht auskennen - wer denn dann konkret und verbindlich? *grübel*
Das schreibe ich auch aus eigener Erfahrung, ich war in den
VDK eingetreten in der Hoffnung auf
Hilfe und Unterstützung bei meinem Antrag auf EM-Rente, schon da ließ die wirkliche Betreuung sehr zu wünschen übrig und ich bin wahrlich kein Mensch, dem man alles abnehmen muss ... hätte eben auch mal gerne kompetente
Hilfe gehabt, anstatt mir alles selber anlesen zu müssen.
Die EM-Rente wurde ja nicht ohne gewichtige medizinische Gründe beantragt, was der
DRV allerdings nicht "gewichtig genug war", aber ich fand dann zum Glück einen Anwalt der mich im
Widerspruch und auch später am Sozialgericht sehr gut vertreten hat.
Meine Kenntnisse erweiterten sich derweil, um Anträge auf Beratungshilfe und Prozesskosten-
Hilfe und die Bedingungen dafür ... denn bezahlen konnte ich den Anwalt natürlich nicht selber.
Bis zur Entscheidung musste ich dann auch noch fast 2 Jahre
Hartz 4 beziehen, denn ich hatte inzwischen
NICHTS mehr was das Amt dagegen hätte stellen können.
Die Beratung dort war eben ein Versuch, ohne Zeit zu verlieren (und weil sie drängt), einen erfahrenen Verband, der seit Ewigkeiten für Sozialrechtsfragen zuständig und recht erfolgreich ist, um
Hilfe zu bitten -
Kommt immer darauf an, um welchen Teil des Sozialrechts es geht, dafür gibt es 12 Gesetzbücher zu den unterschiedlichsten Bereichen und die Sozialverbände befassen sich vorwiegend mit Behinderten / Schwerbehinderten / Rente wegen Erwerbsminderung /med. Reha / berufliche Reha und das war es auch fast schon, die Qualität ist (leider) sehr unterschiedlich, man erwartet in der Regel eher "zu viel" ...
Von
KK /
AfA und JobCenter haben sie meist sehr wenig bis gar keine Ahnung, was auch mit an den ständigen rechtlichen Änderungen in diesen konkreten Bereichen liegt, da kommen die einfach nicht hinterher und sind leider dann auch nicht auf dem "aktuellen Stand".
Selbst Fach-Anwälte für Sozial-Recht sind
NICHT auf jedem sozialen Gebiet gleich "sattelfest", die spezialisieren sich meist auch auf das, was sie am Besten können ...
Klar habe ich alle Schweigepflichtentbindungen - unbegrenzt - ausgefüllt: Rententräger/Reha, Hausarzt, Facharzt, Tagesklinik usw (ich hätte damit gerechnet, dass Unterschlagung einer oder sogar mehrerer Angaben unter "Betrug" meinerseits liefe und ich mich ja korrekt verhalten wollte, auch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe)
Man
KANN dich aber nicht für Dinge bestrafen, die du nicht machst, weil du sie nicht machen muss wenn du nicht
WILLST, das bedeutet
FREIWILLIG sind ...
Und darauf hat man dich aufmerksam zu machen und nicht irgendwas "anzudrohen", was in diesem Falle gar nicht erlaubt ist ...
Das ist weder "Unterschlagung" noch "Betrug" wenn du einfach entscheidest, das wird nicht gebraucht und wenn schon dann
NICHT für volle 3 Jahre, zumindest sollte ja drauf gestanden haben, dass du diese Einwilligungen jederzeit "widerrufen" kannst, das weist schon darauf hin, dass es
NUR DEINE Entscheidung ist ob du überhaupt unterschreibst oder nicht.
Dazu brauchst du auch keinem
AfA -
SB "Erklärungen" abgeben, wie es auf diesem "Informationsblatt" wohl geschrieben stand, das mir durchaus auch bekannt ist ... medizinische Informationen gehören im Übrigen
NUR zu einem Arzt und gehen nichtmedizinisches Personal
GAR NICHTS an.
Gerade für medizinische Unterlagen (und dazu gehören auch ausgefüllte Fragebögen oder Schweigepflichtentbindungen) gibt es sehr strenge Datenschutzvorschriften und Gesetze, die ja gerade aktuell wieder "in aller Munde sind", ich nehme doch an du schaust auch manchmal TV, hörst oder liest Nachrichten.
Zumindest sollte man immer sehr genau nachlesen (und notfalls auch nachfragen) wenn Unterschriften für medizinische Auskünfte von anderen Stellen verlangt werden, denn die sind
IMMER freiwillig, völlig
EGAL was man dir dazu sonst noch erzählt oder auf irgendwelche "Informationsblätter" schreibt.
Bei Nichtangabe war schliesslich klar angegeben, dass dies einleuchtenderweise zu Kürzung oder erst gar keiner Zahlung/Bewilligung des Antrages führt;
Dafür war aber ganz sicher
KEINE Rechtsgrundlage angegeben, diese Unterlagen haben mit deinem Anspruch auf
ALGI nämlich überhaupt
NICHTS zu tun, die sind gar nicht Leistungsrelevant, also kann man dir auch nicht die Leistung versagen, wenn du nicht unterschreibst.
Wer nicht gerade ausgesteuert wurde muss auch
KEINE Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, um
ALGI bekommen zu können, da "leuchtet also gar nichts ein" ... man hat dich schlicht hereingelegt mit dieser Behauptung ... und du siehst es immer noch als korrekt und zulässig an ...
auch, dass man angeblich nur einzelne Ärzte, quasi nach "Belieben", angeben braucht, ist nirgendwo vermerkt und kommt auch keiner drauf von alleine "aus dem Nichts".
Doch, darauf kann man "von alleine kommen", ich habe damals
NUR meine Hausärztin befreit (die wurde aber nicht angeschrieben, man hätte wohl auch lieber andere Unterschriften gehabt

), ansonsten Niemanden ... habe trotzdem
ALGI bekommen, ganz so frech wie heute war man damals bei der
AfA doch noch nicht.
Das Einreichen im geschlossenen Umschlag bezieht sich nur auf die Arztbriefe/-berichte, nicht auf den Gesundheitsfragebogen, war den Unterlagen zu entnehmen - und, ganz ehrlich:
Auch der Gesundheitsfragebogen geht Niemanden was an der keine medizinische Ausbildung hat, ist es dir wirklich so egal, wer so alles in deinen Krankheiten herumschnüffeln kann ???
selbst DIESE Unterlagen kriegt hinter verschlossenen Türen garantiert JEDER mit dem Fall betraute SB zu Gesicht, wenn er/sie will, um möglichst "gut informiert" zu sein über den Antragsteller,
Das wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht aber wenn man das sowieso alles "so locker sieht", ist es natürlich egal wer da so alles in deinen Gesundheitsdaten herumwühlen darf, ohne die geringste Ahnung davon zu haben (rein medizinisch gesehen) ...
Der Erstkontakt war in Form der telefonischen Arbeitssuchendmeldung nach Erhalt des KK -Schreibens bzgl KG-Ende erfolgt,
Dazu hatte ich dir ja bereits geschrieben, dass man sich persönlich (!!!) wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld bei der
AfA meldet und
NICHT als "Arbeitssuchend", da nimmt man dieses Schreiben der
KK mit und legt es bei der
AfA vor ... durchs Telefon geht so was ganz schlecht.
Und damit läuft es dann auch gnadenlos weiter schief ... weil man das Online gar nicht korrekt ausfüllen kann für den Fall der Aussteuerung, darum lässt man sich dann auch gleich beim ersten Besuch den Papier-Antrag geben (das ist ja wohl der bisher "übliche" Weg irgendwo einen Antrag zu stellen und nicht online).
Du erwartest aber auch für jede Kleinigkeit, dass man das von alleine dort hätte sagen müssen, du musst schon selber sagen was du willst und dann bekommst du es auch oder man hat dir vernünftig zu erklären warum das anders gemacht werden soll.
Im Gegenteil wurde ich sogar darauf hingewiesen, dass bitte von Papierunterlagen abzusehen sei und möglichst ALLES - wie bereits erwähnt - online abgewickelt werden solle.
Ja, weil du es auf dem "altmodischen Weg" gar nicht erst versucht hast , klar macht sich die
AfA dann auch die Arbeit leichter und überlässt dir gerne den Ärger mit dem Online-Antrag ... denn
DIR hat es ja bisher keine Vorteile gebracht.
im Gegenteil bestätigte man mir am Telefon, dass die Neuerung, den Onlineweg zu nutzen, den bisherigen ersetze und zudem viel unbürokratischer und schneller sei -
Schneller und "unbürokratischer" ist das ja bisher für dich nicht geworden und ein wenig Überlegung, dass noch lange Niemand dazu gezwungen werden kann Anträge Online stellen zu müssen, hätte dich auch schnell zu der logischen Erkenntnis geführt, dass diese Auskunft so
NICHT stimmen
KANN.
Es wird wohl noch sehr lange dauern bis Online-Anträge (auch bei der
AfA ) den üblichen Weg (Papier-Anträge zu stellen) komplett ersetzen könnten, es gibt noch genug Leute die gar keinen PC besitzen, wie machen die das denn wenn es "Pflicht" wird ... die dürfen dann wohl nicht mehr arbeitslos werden ...
klar kann man das bereits als "Schwarzarbeit" sehen - was ich hier meine, unterscheidet sich aber durchaus von ausgedehnteren Zeiträumen des Probearbeitens ohne Entlohnung.
Das kann (ohne Meldung bei der
AfA ) nicht nur Schwarzarbeit werden, das
IST gesetzlich Schwarzarbeit, auch wenn du das gerne für dich anders einordnen möchtest und das beginnt bereits ab Tag 1 deiner unbezahlten "Probe-Tätigkeit" wie immer man das sonst auch gerne "netter" bezeichnen würde.
Du bist bei solchen (ungenehmigten) Probetagen
NICHT versichert wenn mal irgendwas passieren sollte, dann fühlt sich
KEINER mehr zuständig ... der
AG nicht, der dich mal kostenfrei "ausprobieren" wollte und die
AfA auch nicht, weil du deiner Meldepflicht dazu nicht nachgekommen bist.
Woher soll ich wissen, dass mir angeblich doch bereits ab Antragstellung individuelle Beratung zusteht oder jmd, mit dem ich ggf berufliche Fragen klären kann?
Das steht dir sogar
OHNE Antragstellung zu bei der
AfA zu beruflichen Möglichkeiten und den Aufgaben der
AfA beraten zu werden ...
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/29.html Zudem gibt es auch einige wichtige Pflichten der
AfA aus dem allgemeinen
SGB I
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/17.html Es hiess, ich würde einen schriftlichen Termin erhalten - wenn mein Antrag bewiligt worden ist.
Das ist das Einzige was dazu
NICHT im Gesetz steht ...
Und Gesetze sind das worauf du dich
IMMER berufen
KANNST, denn die gelten auch für die Behörden, die kommen "von ganz oben, von der Gesetzgebung" und das ist 1000 % korrekt, sofern du in der Lage bist, den Inhalt zu verstehen und für dich zu nutzen.
Auch ist einem nicht "einfach so" bekannt oder irgendwo zu vernehmen, dass es diese Beschwerdestelle gibt (woher stammen Deine ganzen Informationen? Ich frage aus bewundernder Neugierde ) - an diese kann man sich nur per mail wenden?
Das KRM wird ja auch nicht unbedingt von der
AfA besonders publik gemacht, es sollte eigentlich mal für "Lob an der guten Arbeit der
AfA dienen", per Mail geht am schnellsten wenn man sehr schnell was erreichen will, dann dauert der Postweg in der Regel zu lange , kannst auch ein Fax hinschicken ...
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI412298 Telefonisch ist (wie überall) eher
NICHT zu empfehlen, dazu hast du dann wieder
NICHTS in der Hand.
Und auch, um Fragen zu stellen - oder muss man gleich den "Beschwerde-Ton" anstimmen? Es war ja niemand unfreundlich zu mir, und als Laie kann ich doch nicht wissen, wie viel Zeit, die ich warte, wann zu viel oder zu lange ist?...
Deine allgemeinen Fragen solltest du an deine örtliche
AfA stellen und dort Antworten verlangen, auch dort gibt es Teamleiter und Geschäftsführer, wenn es mit den
SB nicht klappen will, weil es schon mit deinem Bescheid nicht klappen will ... und
NEIN, die
AfA zahlt
KEIN Geld ehe es keinen schriftlichen Bescheid gibt.
JA, nach Nürnberg schreibt man
NUR Beschwerden, wenn du deine Geschichte dort so schilderst, wie hier im Forum glaube ich kaum, dass man das dort alles für korrekt und in Ordnung befinden wird.
Spätestens Anfang nächster Woche würde
ICH mich nicht mehr zurück halten, dann hat die
AfA bereits "Schulden" bei dir (die Leistung für Juni ist am 29.06. fällig), du kannst mindestens einen "vorläufigen Bescheid" verlangen, denn deine Krankenversicherung wird in wenigen Tagen auch enden.
Das erübrigt dann auch einen "Vorschuss" zu verlangen.
Das passt ja dann schon zu deiner nächsten Frage, aktuell hat die
KK Recht, denn die
AfA MUSS dich weiter versichern, das läuft aber erst an wenn du einen Bescheid von der
AfA bekommen hast.
Woher soll ich auch hier wissen, wer recht hat?
Wie das läuft wurde dir ja nun auch schon erklärt, ich suche jetzt nicht auch noch im
SGB V herum, um dir die Nachversicherungs-Pflicht der
KK "zu beweisen" ...

Warum man sich bei den
KK dazu so "ausschweigt" kann ich dir auch nicht erklären ... wenn die vorerst noch "still halten" dann ist es doch gut.
Die kennen die Spielchen der
AfA nach den Aussteuerungen sicher auch schon länger, da hätten die nur zusätzliche Arbeit wenn sie dich erst (überbrückend) freiwillig (auf eigene Kosten) versichern, um dir später dann die Beiträge wieder zu erstatten weil von der
AfA nach dem Bescheid alles nachgezahlt wird.
Ich denke, manche MA sind schlicht und ergreifend selbst nicht vollumfänglich geschult und natürlich durch ihren Job auch schwerstens abgenervt verständlicherweise.
Das glaube ich eher
NICHT, die Mitarbeiter bei der
AfA wissen sehr gut was sie da tun, die gesetzlichen Regelungen zur Nahtlosigkeit (§ 145
SGB III) gibt es seit über 30 Jahren und man hat schon immer gerne so getan, als hätte man so gar keine Ahnung was da zu tun wäre, meine Erlebnisse dazu liegen immerhin schon fast 10 Jahre zurück (da war das noch unter § 125
SGB III aber der Inhalt war der Selbe).
Schon damals hat man versucht die medizinischen Unterlagen in der Leistungs-Abteilung "zu kontrollieren", als ich meinen Antrag dort (mit Termin) abgegeben habe, ich wurde sogar noch vom Arzt untersucht, da bekam ich schon einige Monate
ALGI .
Inzwischen wird oft genug kein Bescheid mehr erstellt, ehe das "Gutachten" nicht vorliegt und solche Verzögerungen wie bei dir sind (auch ohne Online-Antragstellung) leider an der Tagesordnung.
Es geht also auch ganz anders (und sollte auch anders sein) aber die Ausgesteuerten werden "zu teuer", also versucht man ihnen das Leben rechtzeitig "zur Hölle zu machen" und scheut auch vor ungesetzlichen Maßnahmen und Behauptungen inzwischen nicht mehr zurück.
Ist es dann so, dass - wenn keine Überweisung zum Monatsende vorgenommen wurde - ich automatisch bis zum nächsten Zahltag Ende Juli warten müsste, wenn der Bescheid eben erst später fertig wird?
Nein, sobald der Bescheid endlich vorliegt wird nachgezahlt für den Juni ... du darfst es dir einfach
NICHT länger gefallen lassen, dass du keinen Bescheid bekommst, es gibt
KEINEN Grund dafür wenn
ALLE erforderlichen Leistungs-Unterlagen komplett bei der
AfA vorliegen.
Wie läuft denn dann genau der Antrag auf Vorschuss (wofür ja, wenn ich Dich korrekt verstanden habe, auch widerum der Bescheid vorliegen muss) und der Nachweis des "leeren Kontos" in welcher Form? Gibt es auch da Vordrucke, die ich mir vor Ort aushändigen lassen müsste?
Dafür gibt es keine Vordrucke, wie kann man ein leeres Konto beweisen ... in der Regel mit einem Kontoauszug (Tagesaktuell) wo man einen Kontostand von
NULL oder ein Minus hat, weil man schon vom Dispo leben muss.
Im
ALGI bekommt man so schnell keinen Vorschuss, da wird immer davon ausgegangen, dass die Betroffenen noch finanzielle Reserven haben, um zu "überleben" bis sie mal den Bescheid und ihr Geld von der
AfA bekommen werden...
Wenn du den Bescheid bekommen hat bekommst du auch das Geld, dann brauchst du keinen Vorschuss mehr beantragen.
Der Sinn und Zweck von ALG2 ist mir übrigens klar und bekannt .... es muss ja aber dennoch irgendeinen Grund geben, dass dies in den Schreiben der
AfA so vermerkt wird...?
Der einzige Grund ist die Informationspflicht der AfA , die man damit als erfüllt ansieht zu schreiben, dass man
ALGII beantragen kann wenn man kein Geld mehr hat für den Lebensunterhalt.
Das bekommt man von der
AfA auch genau so wieder mitgeteilt wenn man den Aufhebungsbescheid zum
ALGI irgendwann mal bekommen wird weil der Anspruch auch abgelaufen ist.
Ob der so Informierte dort dann überhaupt was bekommen wird hat ja das
JC zu prüfen und zu entscheiden ... und die sind damit auch nicht unbedingt immer die "Schnellsten" ...
Sorry, falls ich wieder irgendwo zu hart zu dir gewesen bin, ich habe schon zu viel erlebt, um noch Verständnis für solche Vorgänge bei den Behörden aufbringen zu wollen oder zu können ...
MfG Doppeloma