Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 Sep 2017
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Da meine Frau einen sehr guten Job in einer Stadt am anderen Ende des Landes angenommen hat und wir als Familie in den neuen Arbeitsort der Frau umziehen, muss ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen.
Da das alles sehr kurzfristig geschehen ist und Kündigungsfristen nicht einzuhalten sind, habe mich bereits mit meinem aktuellen Arbeitgeber darauf geeinigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Eigentlich wollte ich mich in der neuen Stadt sofort arbeitssuchend melden und auch ALG I beantragen. Leider konnte ich aber so kurzfristig keinen Betreuungsplatz für mein Kind finden. Und das wird sich vor dem neuen Jahr kaum ändern (Zitat: "wenn niemand überraschend wegzieht, wird das vor März 2018 nichts").
Deshalb würde ich gerne einige Monate Zuhause bleiben und mich erst zu einem späteren Zeitpunkt (wenn die Betreuung für mein Kind gewährleistet ist) arbeitslos melden und auch erst später ALG I beziehen wollen.
Ist es möglich, sich später arbeitssuchend zu melden und gleichzeitig seinen Anspruch auf ALG I zu behalten. Soweit ich das verstehe, dient zur Bewertungsgrundlage, dass ich in den letzten 24 Monaten 12 Monate vorweisen kann, in denen ich einen sozialversicherungspflichtiges Verhältnis nachweisen kann.
Somit könnte ich theoretisch ca. ein Jahr Zuhause bleiben, von meinen Ersparnissen leben und erst dann den Antrag auf ALG I stellen.
Wie geht man denn da am geschicktesten vor?
War noch nie arbeitslos, hatte noch nie mit der AfA zu tun und überlege nun, wie ich am besten vorgehen soll.
Da das alles sehr kurzfristig geschehen ist und Kündigungsfristen nicht einzuhalten sind, habe mich bereits mit meinem aktuellen Arbeitgeber darauf geeinigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Eigentlich wollte ich mich in der neuen Stadt sofort arbeitssuchend melden und auch ALG I beantragen. Leider konnte ich aber so kurzfristig keinen Betreuungsplatz für mein Kind finden. Und das wird sich vor dem neuen Jahr kaum ändern (Zitat: "wenn niemand überraschend wegzieht, wird das vor März 2018 nichts").
Deshalb würde ich gerne einige Monate Zuhause bleiben und mich erst zu einem späteren Zeitpunkt (wenn die Betreuung für mein Kind gewährleistet ist) arbeitslos melden und auch erst später ALG I beziehen wollen.
Ist es möglich, sich später arbeitssuchend zu melden und gleichzeitig seinen Anspruch auf ALG I zu behalten. Soweit ich das verstehe, dient zur Bewertungsgrundlage, dass ich in den letzten 24 Monaten 12 Monate vorweisen kann, in denen ich einen sozialversicherungspflichtiges Verhältnis nachweisen kann.
Somit könnte ich theoretisch ca. ein Jahr Zuhause bleiben, von meinen Ersparnissen leben und erst dann den Antrag auf ALG I stellen.
Wie geht man denn da am geschicktesten vor?
War noch nie arbeitslos, hatte noch nie mit der AfA zu tun und überlege nun, wie ich am besten vorgehen soll.