Hallo,
ich möchte Akteneinsicht bekommen und habe folgendes geschrieben. Momentan läuft ein Widerspruchverfahren in dem ich angegeben habe das ich die Begründung nachreiche.
Ich wurde mal vor Jahren von einem SB angesprochen .. er meinte ich solle mal Akteneinsicht machen. Ein gut gemeinter Ratschlag vl. Ich denke da hat sich viel Kompost angestaut.
Diese Gelegenheit möchte ich natürlich gerne nutzen und evtl. einige Einträge wege Unnotwendigkeit löschen. Ich bin ja von natur aus sehr neugiereig :-
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Antrag/Forderung auf Akteneinsicht der Leistungsakte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
§ 83 Abs. 1 SGB X und § 25 Abs. 1 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage Einsicht in meine Leistungsakte (oder Fallakte), der Antrag gilt auch für die Einsicht in die elektronische Leistungsakte (oder Fallakte).
Begründung: Ich beantrage Akteneinsicht, da diese zur Geltendmachung und Verteidigung meiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.
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die Antwort war folgende:
- Wir bitten um Stellungnahme über welchen Verwaltungsakt Sie eine Einsicht benötigen. Bitte konkretisieren Sie den Umfang der Akteneinsicht.
Nach unserer Akte ist kein Widerspruch anhängig. Die Leistungen sind für XX bewilligt. Ein Verwaltungsakt is nicht offen.
Wir erwarten Ihre Stellungnahme.
MFG Mari
ich möchte Akteneinsicht bekommen und habe folgendes geschrieben. Momentan läuft ein Widerspruchverfahren in dem ich angegeben habe das ich die Begründung nachreiche.
Ich wurde mal vor Jahren von einem SB angesprochen .. er meinte ich solle mal Akteneinsicht machen. Ein gut gemeinter Ratschlag vl. Ich denke da hat sich viel Kompost angestaut.
Diese Gelegenheit möchte ich natürlich gerne nutzen und evtl. einige Einträge wege Unnotwendigkeit löschen. Ich bin ja von natur aus sehr neugiereig :-
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Antrag/Forderung auf Akteneinsicht der Leistungsakte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
§ 83 Abs. 1 SGB X und § 25 Abs. 1 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage Einsicht in meine Leistungsakte (oder Fallakte), der Antrag gilt auch für die Einsicht in die elektronische Leistungsakte (oder Fallakte).
Begründung: Ich beantrage Akteneinsicht, da diese zur Geltendmachung und Verteidigung meiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.
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die Antwort war folgende:
- Wir bitten um Stellungnahme über welchen Verwaltungsakt Sie eine Einsicht benötigen. Bitte konkretisieren Sie den Umfang der Akteneinsicht.
Nach unserer Akte ist kein Widerspruch anhängig. Die Leistungen sind für XX bewilligt. Ein Verwaltungsakt is nicht offen.
Wir erwarten Ihre Stellungnahme.
MFG Mari