Annie
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 10 September 2015
- Beiträge
- 516
- Bewertungen
- 384
Hallo Leute,
ich habe da gerade ein kleines Problem mit einem SB. Folgende Frage kann ich mir gerade nicht beantworten.
Muss ein Antrag auf "Akteneinsicht durch Beteiligte" nach § 25 SGB XII schriftlich gestellt werden oder reicht es aus diesen mündlich zu stellen? Letzteres wurde gemacht aber SB ignoriert es. Ich weiß das es immer besser ist etwas schriftlich zu machen. Leider hatte ich bei dem Gespräch aber keinen PC + Drucker dabei.
Jetzt mal abgesehen von der Beweislast. So einen Antrag kann man doch auch mündlich stellen oder ist der an die Schriftform gebunden?
ich habe da gerade ein kleines Problem mit einem SB. Folgende Frage kann ich mir gerade nicht beantworten.
Muss ein Antrag auf "Akteneinsicht durch Beteiligte" nach § 25 SGB XII schriftlich gestellt werden oder reicht es aus diesen mündlich zu stellen? Letzteres wurde gemacht aber SB ignoriert es. Ich weiß das es immer besser ist etwas schriftlich zu machen. Leider hatte ich bei dem Gespräch aber keinen PC + Drucker dabei.
Jetzt mal abgesehen von der Beweislast. So einen Antrag kann man doch auch mündlich stellen oder ist der an die Schriftform gebunden?