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Hallo
Ich braeuchte bitte Eure Hilfe (da ich leider in den Foren keinen passenden Beitrag gefunden habe).
Mein Freund und ich hatten letztes Jahr ALG II beantragt und leider, naiv wie man ist, hat der Sachbearbeiter uns mitgeteilt dass wir den Antrag zusammen abgeben muessen und es reicht wenn wir ein Konto fuer die Auszahlungen haben. Wir sind zwar schon lange zusammen, sind aber keine Einstehensgemeinschaft. Nachdem mein Freund nun aus dem System raus ist und wir um einiges schlauer (dank Euren Beitraegen), habe ich nun im April einen eigenen Antrag nur auf meinen Namen gestellt. Da wir auch mittlerweile umgezogen sind habe ich einen Untermietvertrag mit meinem Freund abgeschlossen. Der Untermietvertrag enthaelt die normale Miete und die Nebenkosten sind als Pauschale darin enthalten. Und da man immer lernt, habe ich den Antrag und den Untermietvertrag abgeben lassen und bin auch gar nicht selbst hin da ich in Zukunft von denen alles schriftlich haben will und auch meine Erklaerungen nur noch schriftlich abgebe.
Dann kam ein anderer Fragebogen in dem mein Freund seine Vermoegensverhaeltnisse und alles eintragen soll.
Er hat sich aus den o.g. Gruenden geweigert, hat mir aber den Vordruck unterschrieben dass wir keine Einstehensgemeinschaft sind und ich keinerlei Unterstuetzung von ihm erhalte.
Nach 2 Tagen stand der Hausbesuch vor der Tuer, ich hatte keine Mitteilung darueber erhalten. Ich war selbst an der Tuer, lehnte den Hausbesuch ab mit der Begruendung dass:
1. Ich nicht darueber informiert worden bin (Seine Antwort war "das machen wir nie")
2. Ich gerade beim putzen bin und danach sofort weg muss (Er meinte er braeuchte nur ein paar Minuten)
3. Ich ihm sagte dass ich vom Amt schon einige male "hereingelegt" wurde und in Zukunft nur noch alles schriftlich ablaufen werde. Ich gebe muendlich keine Auskunft mehr gegenueber irgend jemand vom Amt (Er meinte er gebe das so weiter)
Gestern nun kam der Bescheid dass mein Antrag abgelehnt sei und zwar mit folgender Begruendung:
Ihrem Antrag auf Leistungen kann nicht entsprochen werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen fuer den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie nicht hilfebeduerftig sind.
Die Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II.
Dann folgt noch dass ich nicht KV bin und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben kann.
Da ich mittlerweile schon einige Zeit keine Miete bezahlt habe und auch sonst kein Geld habe wird es sehr kritisch da mein Freund eben nicht fuer mich aufkommt.
Bitte ganz dringend um Hilfe und wie ich einen Widerspruch gegen das Amt begruenden kann.
Vielen Dank im voraus
(und sorry wenn ich in der falschen Rubrik gelandet bin oder bereits so ein Thema behandelt wurde)
Ich braeuchte bitte Eure Hilfe (da ich leider in den Foren keinen passenden Beitrag gefunden habe).
Mein Freund und ich hatten letztes Jahr ALG II beantragt und leider, naiv wie man ist, hat der Sachbearbeiter uns mitgeteilt dass wir den Antrag zusammen abgeben muessen und es reicht wenn wir ein Konto fuer die Auszahlungen haben. Wir sind zwar schon lange zusammen, sind aber keine Einstehensgemeinschaft. Nachdem mein Freund nun aus dem System raus ist und wir um einiges schlauer (dank Euren Beitraegen), habe ich nun im April einen eigenen Antrag nur auf meinen Namen gestellt. Da wir auch mittlerweile umgezogen sind habe ich einen Untermietvertrag mit meinem Freund abgeschlossen. Der Untermietvertrag enthaelt die normale Miete und die Nebenkosten sind als Pauschale darin enthalten. Und da man immer lernt, habe ich den Antrag und den Untermietvertrag abgeben lassen und bin auch gar nicht selbst hin da ich in Zukunft von denen alles schriftlich haben will und auch meine Erklaerungen nur noch schriftlich abgebe.
Dann kam ein anderer Fragebogen in dem mein Freund seine Vermoegensverhaeltnisse und alles eintragen soll.
Er hat sich aus den o.g. Gruenden geweigert, hat mir aber den Vordruck unterschrieben dass wir keine Einstehensgemeinschaft sind und ich keinerlei Unterstuetzung von ihm erhalte.
Nach 2 Tagen stand der Hausbesuch vor der Tuer, ich hatte keine Mitteilung darueber erhalten. Ich war selbst an der Tuer, lehnte den Hausbesuch ab mit der Begruendung dass:
1. Ich nicht darueber informiert worden bin (Seine Antwort war "das machen wir nie")
2. Ich gerade beim putzen bin und danach sofort weg muss (Er meinte er braeuchte nur ein paar Minuten)
3. Ich ihm sagte dass ich vom Amt schon einige male "hereingelegt" wurde und in Zukunft nur noch alles schriftlich ablaufen werde. Ich gebe muendlich keine Auskunft mehr gegenueber irgend jemand vom Amt (Er meinte er gebe das so weiter)
Gestern nun kam der Bescheid dass mein Antrag abgelehnt sei und zwar mit folgender Begruendung:
Ihrem Antrag auf Leistungen kann nicht entsprochen werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen fuer den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie nicht hilfebeduerftig sind.
Die Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II.
Dann folgt noch dass ich nicht KV bin und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben kann.
Da ich mittlerweile schon einige Zeit keine Miete bezahlt habe und auch sonst kein Geld habe wird es sehr kritisch da mein Freund eben nicht fuer mich aufkommt.
Bitte ganz dringend um Hilfe und wie ich einen Widerspruch gegen das Amt begruenden kann.
Vielen Dank im voraus
(und sorry wenn ich in der falschen Rubrik gelandet bin oder bereits so ein Thema behandelt wurde)