Antrag abgegeben möglichen Vorschuß

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Netzer

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Hallo liebes Forum,

ich habe Ende Februar eine fristlose Kündigung mit einem vermeintlichen schweren Grund erhalten. Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, die Kündigung war aus anderen Gründen motiviert, was sich auch vor Gerichten feststellen lassen wird.

Mir wurde geraten alles online einzureichen, und innerhalb von 2 Wochen hatte ich alle Papiere von zwei ehemaligen Arbeitgebern zusammen und konnte am 17.3 die Unterlagen online hochladen. Wie wahrscheinlich ist es dass ich bis zum 30.03.2018 meinen Bescheid bzw Geld erhalte. Mein letztes Gehalt wurde Ende Januar gezahlt, ich bin absolut mittellos und konnte die Miete für März dementsprechend nicht aufbringen und bin schon 20 Tage drüber. Ebenfalls kann ich diese nicht zum 1.4. in einer Monatshöhe von knappen 400€ aufbringen. Essen muss ich bei anderen usw.

Ist es möglich in meiner Situation einen Vorschuß zu bekommen. ALG 1 berechtigt bin ich auf jeden Fall. Ich danke euch für eure Antworten.
 

vidar

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Moin @Netzer,

Eine außerordentliche Kündigung hat meistens eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge, in der du erst einmal kein ALG-1 bekommst. Selbst wenn die außerordentliche Kündigung durch ein Arbeitsgerichtsurteil in eine ordentliche Kündigung gewandelt werden sollte, besteht immer noch die Gefahr einer Sperrzeit für dich. Weiter erschwerend für dich könnte auch sein, dass du, nach Erhalt der Kündigung am Ende des Februars, dich anscheinend nicht innerhalb von drei Tagen, sondern erst am 17. März arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet hast.

Ich würde dir empfehlen sofort zum Amt zu gehen, um deine momentan kritische Situation vor Ort erläutern zu können. Dies auch deshalb, weil du bereits mit einer Monatsmiete im Verzug bist und dir ggf. eine fristlose Kündigung deiner Wohnung bevorstehen könnte, falls du mit einer weiteren Mietzahlung in Rückstand geraten solltest. In wie Weit dir das Amt einen Vorschuss auf deinen künftigen Leistungsbezug gewähren könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich denke, dass du hier wohl nur auf das Verständnis für deine Lage und den guten Willen des Amts hoffen kannst.
 

Netzer

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Wieso bekommt man automatisch eine Sperrzeit von 12 Wochen. Da kann ja jeder Arbeitgeber in Deutschland seinen nicht gefallenden Mitarbeiter kündigen und vor Probleme stellen, und hoffen dass dieser nicht die Kündigungsschutzklage einreicht!?

Arbeitslos gemeldet wurde sich direkt 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Es mussten Arbeitgeberbescheinigungen ausgefüllt werden, die durch viel Nachfragen und fast Betteln schließlich am 17.03 alle erhalten und direkt online abgegeben wurden.

Wieso droht nun eine Sperrzeit und wie soll man weiter fortfahren auch in Sachen Vorschuß!?
 

Netzer

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Fehlt bis einschließlich heute. Sache ist an Rechtsanwältin die auch die Kündigungsschutzklage betreibt abgegeben.

Gibt es also keine Chance?
 

Helga40

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Da garantiert erst eine Sperrzeitprüfung erfolgt, ggf. sogar eine vorläufige Sperrzeit ausgesprochen wird, stehen die Chancen bei der Agentur schlecht.

Beantrage sicherheitshalber schnellstens ALG 2 .
 

Netzer

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Also verstehe ich euch erfahrenen User richtig? Ich muss mich tatsächlich auf eine Sperrzeit einstellen, auch wenn ich laut meiner Anwältin den Fall zu 99% gewinne und Sie sich die Haare gesträubt hat weil mein ehemaliger Chef mir so ein reinwürgen wollte? Was durch Nachweise und selbst Kollegenaussagen bestätigt wird und auch werden kann!?

Das kann es doch echt nicht sein, da benötigt man das erste mal "Hilfe " vom Staat und dann das? Also soll ich aus der Wohnung fliegen und weiterhin nichts zu essen haben?
 

vidar

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Wieso droht nun eine Sperrzeit...
Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist sicherlich davon auszugehen, dass diese verhaltensbedingt ausgesprochen worden ist. Soll heißen, du wurdest aufgrund deines – wie oder was auch immer - Fehlverhaltens fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Amts hast du somit die Kündigung deines Arbeitsplatzes selbst herbeigeführt und erwirkt deshalb gegen dich eine Sperrzeit bis zu 12 Wochen. Sollte die fristlose Kündigung kein Bestand mehr haben und die Kündigung in eine „Normale“ geändert werden, ist es deine Aufgabe dem Amt zu erklären, warum du meinst den Arbeitsplatz ungerechterweise verloren zu haben. Mit einer guter Argumentation deinerseits bestünde ggf. die Chance keine Sperrzeit zu bekommen. Dieser ganze Vorgang wird aber viel Zeit beanspruchen, deshalb solltest du vielleicht jetzt schon schnellstens beim JC vorstellig werden, um zumindest H4 zu bekommen. In wie Weit das JC auch hier dir dann ggf. eine Sperrzeit auferlegen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da du ja anscheinend anwaltlich Vertreten wirst, solltest du diese Umstände sicherheitshalber noch bei deinem Anwalt zur Sprache bringen.
 
G

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AW: Antrag abgegeben möglichen Vorsch

Wieso nicht zu 100%?

Eine Agentur für Arbeit bzw. deren Sachbearbeiter sind keine Richter.

Ja, wenn ein AG einen ärgern will, gibt es viele Möglichkeiten.
Auch danach noch, und sei es nur die Bescheinigungen zu verzögern.

Gleiches gilt auch für Krankenkassen und Zahlung von Krankengeld, die lassen Dich auch bei vollkommen logischer und richtiger Begründung im Regen stehen.

Nimm den Tipp von Helga40 wahr.

Btw: Wenn Du „gewinnst“, hast Du Deinen Job ja wieder ....
Mir ist aber auch klar, was vor Gericht rauskommt.
 

vidar

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(Gehalt Februar) Fehlt bis einschließlich heute.
Sofern eine eindeutige Begründung hierfür gegeben sein sollte, hat dein Ex-Arbeitgeber vielleicht hier sein Zurückbehaltungsrecht angewendet, falls widerrechtliche Vorkomnisse (?) gewesen sein sollten.
...auch wenn ich laut meiner Anwältin den Fall zu 99% gewinne
Naja, sie wäre ja wohl eine schlechte Anwältin, wenn sie es nicht so betrachten würde. Dies zu Beurteilen steht aber nun mal nur dem Gericht zu.
... und selbst Kollegenaussagen bestätigt wird und auch werden kann!?
Was die Kollegen natürlich auch vor Gerricht bezeugen werden? Hier wird wohl eher jeder erst einmal an den Erhalt des eigenen Arbeitplatze denken, als dir behilflichzu sein.
da benötigt man das erste mal "Hilfe " vom Staat und dann das?
Mit Verlaub, der Staat (alle Bürger) kann nicht dafür gerade stehen, wenn du selbst deine Situation durch ein vielleicht "Missverhalten" deiner Person grundlos verschuldet haben solltest.
 
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Netzer

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Ich weiß nicht wieso hier bei jedem Punkt direkt negativ geurteilt wird oder zumindest ins negative gedacht wird.

Wieso jemand für den Ex-Kollegen aussagen würde? Weil dieser einen neuen Job in Aussicht hat.

Wieso wird das Gehalt zurückgehalten? Da der ehemalige Dienstwagen noch "genauer" begutachtet werden muss. Das war die mir gelieferte Begründung.

Was war der wahre Grund der Kündigung? Dokumentierte tägliche Arbeitszeiten im Durschnitt von 12 Stunden. Keine Einhaltung von gesetzlichen Pausen oder Ruhezeiten. Versuch es innerbetrieblich zu regeln, Versuch gescheitert im 4 Quartal 2017. Problem wurde nur stärker. Wurde schließlich vor die Wahl gestellt "wenn nicht die Bereitschaft für 100% und mehr da ist und an die Arbeit und das Projekt geglaubt wird, ist man dort falsch".

Wieso wurde fristlos gekündigt? Es bestand ein Kündigungsverbot für beide Seiten bis April 2021, dem wahrscheinlichen Ende des Studiums. Es konnte nur mit einem wichtigen Grund gekündigt werden, diesen gab es aber nicht. Deswegen wurde sich einer ausgedacht.

Wie wird es vor Gericht ausgehen? Ich denke der User RobbiRob weiß es bereits auch. Ich möchte gar nicht mehr in so einem Unternehmen arbeiten. Wahrscheinlich wird sich im Kammer und Gütetermin sich für einen sehr niedrigen Betrag geeinigt und das Verhältnis aufgelöst. Somit muss man den Arbeiter nicht mehr bis 2021 beschäftigen. Und kann ihn schön noch eins reinwürgen, da man angeblich viel für den Arbeiter getan hat (Studiumsunterstützung, Dienstwagen usw.)

Wieso nicht 100% vor Gericht? Ich hab sie nur mit Ihrem O-Ton zitiert. Nach meinem Rechtsempfinden ist es 100%. Ich bin aber nur ein Laie.

"Mit Verlaub, der Staat (alle Bürger) kann nicht dafür gerade stehen, wenn du selbst deine Situation durch ein vielleicht "Missverhalten" deiner Person grundlos verschuldet haben solltest. "

Ich hoffe ich konnte nun zeigen dass die Situation nicht grundlos verschuldet wurde. Es gibt Beweise, Kunden wie auch ehemalige Zeugen. Und ich wüsste nicht was teurer für den Staat wäre. Meine günstige Wohnung zu halten, oder eine neue zu finden, mit neuen Einrichtungsgegenständen, Kaution usw. Die jetzige ist möbiliert in einer Studenten WG . Wieso sollte ich eine Kündigungsschutzklage anstreben und die Rechtsanwalktkosten im unteren vierstelligen Bereich zahlen wollen, wenn es nicht aussichtsreich wäre? Prozesskostenhilfe bekommt man ja, aber in den nächsten 4 Jahren werde ich sicherlich wieder mehr verdienen und alles zurückzahlen müssen.

Ich habe hier nach möglichen Lösungen gefragt und hoffe hier noch eine Antwort zu finden. Nach meiner etwas ausführlicheren Erklärung hoffe ich auch dass die negativen Vorurteile weg sind.
 

vidar

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Moin @Netzer,

Irgendwie betrachtest du die Situation hier im Faden falsch. Die Anmerkungen hier haben rein gar nichts mit einem negativen Vorurteil dir gegenüber zu tun. Du kannst nur Antworten über Sachlagen erhalten, die du auch bereit bist bekannt gegeben zu wollen. Wer oberflächliche Fragen stellt, muss auch damit rechnen Antworten zu erhalten, die einem vielleicht nicht passen. Hier wurde dir nur aufgezeigt welche Probleme ggf. auf dich zukommen könnten, mehr nicht. Wenn du dies als Bewertung deiner Person betrachten solltest, ist es dein eigene Ansichtssache. Unabhängig davon, wäre es auch unangebracht von uns Laien Antworten erhalten zu wollen, die dem aktuellen Rechtsstand genau für deine momentane Situation entsprechen würden. Egal, da du auch eine Rechtsanwältin (Schwerpunkt Arbeits- und vielleicht sogar noch Sozialrecht) zur Seite hast, bist du hier jetzt erst einmal in besten Händen. Ansonsten verweise ich auf die Hinweise einiger Foristen hier. Ob, oder wie du die Vorschläge für dich nutzend anwenden kannst, obliegt deiner Entscheidung.

Zum Dienstwagen

Über die Bereitstellung des Dienstwagens wird es sicherlich eine vertragliche Vereinbarung geben in der auch aufgeführt worden ist, wie die Rückgabe des Fahrzeugs zu erfolgen hat, und in wieweit etwaige Regressansprüche geregelt werden sollen.

Zu den Arbeitszeiten (ohne Kenntnis des Vertragstext)

Als Vertriebsmitarbeiter wirst du selten verbindliche Arbeitszeiten und Pausen in einem Vertrag vorfinden. Da du hier mehr oder weniger selbständig deinen Job ausüben musst, ist es auch dein Problem wie viel Zeit du für die Bewältigung deiner Zielvorgaben hierbei benötigst. Solange die zu erbringenden Arbeitsstunden nicht eindeutig geregelt worden sind, ist es dem ergebnisorientierten Arbeitgeber eh egal, ob du in 40 oder 60 Wochenstunden deinen Dienst verrichtest. Mitarbeiter, die permanent auf die Zeit genaue Einhaltung der Pausen bestehen, sind meistens eine Fehlbesetzung in dieser Position.
 

Doppeloma

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Hallo Netzer, :welcome:

ich habe Ende Februar eine fristlose Kündigung mit einem vermeintlichen schweren Grund erhalten. Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, die Kündigung war aus anderen Gründen motiviert, was sich auch vor Gerichten feststellen lassen wird.

Mal relativ unabhängig von Allem was dir dazu bisher schon geschrieben wurde, hast du noch Anspruch auf deinen Lohn bis Ende Februar an deinen AG .

Du schreibst er habe die Arbeitsbescheinigung für die AfA bereits ausgefüllt, was hat er denn da rein geschrieben für den Februar wenn er dich bisher noch gar nicht bezahlt hat bis zum Ende des Arbeitsvertrages ???
Auf deinen Lohn hast du einen Rechts-Anspruch, dafür ist es zunächst mal EGAL aus welchem Grunde das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Mir wurde geraten alles online einzureichen, und innerhalb von 2 Wochen hatte ich alle Papiere von zwei ehemaligen Arbeitgebern zusammen und konnte am 17.3 die Unterlagen online hochladen.

Wer hat dir denn und warum genau dazu "geraten", bisher ist es immer noch sicherer sich bei der AfA persönlich zu melden und den Papier-Antrag aushändigen zu lassen, es geht online auch nicht schneller ... oft ist eher das Gegenteil der Fall.

Erst recht wenn es besondere Probleme mit denen zu klären gibt, sollte man das nicht online versuchen ... :icon_evil:

Wie wahrscheinlich ist es dass ich bis zum 30.03.2018 meinen Bescheid bzw Geld erhalte.

Das ist ziemlich wahrscheinlich, zumindest wirst du den Bescheid bekommen, du übersiehst, dass ALGI erst rückwirkend gezahlt wird (also ENDE März für den Monat März) und dein Leistungs-Anspruch am 01.03.2018 erst offiziell begonnen hat.

Mein letztes Gehalt wurde Ende Januar gezahlt, ich bin absolut mittellos und konnte die Miete für März dementsprechend nicht aufbringen und bin schon 20 Tage drüber.

Das dürfte die AfA eher weniger interessieren müssen (mal unabhängig davon ob man auch noch eine Sperre verhängen würde), für den Februar hattest du noch Geld vom AG zu bekommen.

Ebenfalls kann ich diese nicht zum 1.4. in einer Monatshöhe von knappen 400€ aufbringen. Essen muss ich bei anderen usw.

Dafür ist aber die AfA NICHT zuständig und lässt sich dafür auch nicht zuständig machen. :icon_evil:
Auf Geld-Leistungen die noch gar nicht "fällig" sind kann man auch keinen Vorschuss bekommen ...

ALGI -Zahltag für März ist dieses Jahr bereits der 29.03. denn am 30.03. ist Karfreitag, vor dem 02.04. kannst du dann auch nichts mehr erledigen ... es ist Ostern ...

Ist es möglich in meiner Situation einen Vorschuß zu bekommen. ALG 1 berechtigt bin ich auf jeden Fall.

Deine persönliche Situation ist der AfA relativ egal, das ist eine Lohnersatzleistung und dein Anspruch darauf beginnt frühestens ab dem 01.03. zu laufen, wenn du ansonsten in fianziellen Schwierigkeiten bist, musst du dich an das zuständige JobCenter wenden ...

Die sind bei Mittellosigkeit zuständig, aber die wollen auch erst wissen ob du ALGI -Anspruch hast und wenn nicht, warum das so ist ... denn ALGI wäre vorrangig vor ALGII zu nutzen ...

So ist die Rechtslage, für deine aktuelle Situation sicher mehr als unbefriedigend, aber einen Vorschuss wirst du bei der AfA nicht bekommen können, jedenfalls NICHT vor Anfang April ... sofern bis dahin klar ist, ob eine Sperre wirksam wird oder nicht.

In der Regel ist das zuständige JC bei "Mittellosigkeit / Bedürftigkeit" erst mal verpflichtet "einzuspringen" und wird sich das Geld dann später von der AfA (oder auch von dir) zurück holen ... :idea:

Da geht nichts online und du solltest dich dort unbedingt persönlich melden und nicht abwimmeln lassen, damit du deine Miete pünktlich zahlen kannst.

MfG Doppeloma
 
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